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Die Europäische Kommission hat den Facebook- und Instagram-Konzern Meta wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste, den Digital Services Act, beanstandet. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde sind zentrale Funktionen beider Plattformen so gestaltet, dass sie Nutzer möglichst lange an den Bildschirm binden. Beanstandet werden insbesondere der unendliche Nachrichtenstrom, der sogenannte „Infinite Scroll“, automatische Videowiedergaben sowie hochgradig personalisierte Empfehlungsalgorithmen.
Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen die Verpflichtung großer Online-Plattformen, systemische Risiken für die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutzer zu begrenzen. Sollte sich der Verdacht im weiteren Verfahren bestätigen, droht Meta eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Meta erhält nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Ein Verbot von Facebook oder Instagram bereitet die EU mit diesem Verfahren jedoch nicht vor. Der Digital Services Act sieht als Regelfall Geldbußen sowie Anordnungen zur Änderung einzelner Funktionen oder Geschäftsprozesse vor. Ziel des Verfahrens ist es, Meta zur Beseitigung der beanstandeten Mechanismen zu verpflichten – etwa durch Änderungen an Algorithmen oder der Gestaltung der Benutzeroberfläche.
Nur in einem äußerst seltenen Ausnahmefall könnte der DSA weitergehende Maßnahmen ermöglichen: Verweigert eine Plattform trotz rechtskräftiger Entscheidungen dauerhaft die Einhaltung der Vorschriften, können nationale Gerichte als letztes Mittel eine vorübergehende Sperrung des Dienstes in der EU anordnen. Ein solches Szenario setzt jedoch wiederholte und schwerwiegende Verstöße voraus und steht im aktuellen Verfahren gegen Meta nicht zur Debatte.
Problematisch bleibt die mangelhafte digitale Souveränität der EU. Westeuropa ist nahezu vollständig von US-Internetgiganten abhängig. Eigene, europäische Produkte mit einem nennenswerten Marktanteil gibt es de facto nicht.
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