Wie die bayerische Regierung ihre Strafverfolgungsbehörden (nicht) beaufsichtigt

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Es war eine heftige Klatsche für das Amtsgericht Bamberg wie für die zuständige Staatsanwaltschaft, als der Journalist David Bendels, der wegen eines Faeser-Memes erst zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, vom Landgericht Bamberg freigesprochen wurde, weil das Bild unter die Meinungsfreiheit falle.

Die inkriminierte Darstellung zeigte die damalige Innenministerin Nancy Faeser mit einem Schild in der Hand, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ geschrieben stand. Ein unverkennbarer kritischer Kommentar zu den vielen Gesetzesänderungen und Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit einschränkten und die Nancy Faeser zu vertreten hatte. Das Amtsgericht Bamberg sah darin aber eine Verleumdung, denn es handele sich um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“.

Nun antwortete das bayerische Justizministerium, wie das Portal Nius berichtet, auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Rene Dierkes und gestand ein:

„Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte zunächst nicht ausreichend berücksichtigt, dass die rechtliche Bewertung des Posts als unwahre Tatsachenbehauptung nicht mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwendenden Beurteilungsmaßstab in Einklang zu bringen ist. Bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs liegt vielmehr nahe, dass durch den Post Kritik an der Politik der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser geübt werden sollte.“

Die Vermutung, das Ministerium habe das Verfahren beeinflusst, wies dieses von sich. „Staatsminister Eisenreich wurde über das Verfahren unterrichtet. Eine Einflussnahme fand nicht statt“. Die Staatsanwaltschaft habe „regelmäßig zum Verfahrensstand sowie aus besonderem Anlass wie etwa bei parlamentarischen Anfragen berichtet.“

Allerdings halte man an dem Vorgehen gegen Meinungsäußerungen fest: „Dass ein einzelnes Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wurde, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einschätzung, dass sich strafbarer Hass und Hetze zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickelt haben.“

Auffällig ist jedoch, dass sich derartige Verfahren gerade im Fränkischen häufen. Neben dem Prozess gegen Bendels veranlasste die Staatsanwaltschaft Bamberg auch die Durchsuchung bei dem Rentner Stefan Niehoff wegen eines anderen Memes, dem „Schwachkopf“-Bild mit Robert Habeck. Ein Vorfall, der damals bundesweit Schlagzeilen machte – und vielfach Entsetzen auslöste. Auch im benachbarten Würzburg kam es schon zu einer schwer nachvollziehbaren Verurteilung – 15 Monate Haft wegen zwei Beiträgen in sozialen Medien.

Allerdings stellt sich im Zusammenhang mit dem Vorgehen der dortigen Staatsanwaltschaften nicht nur die Frage, ob sie eventuell auf Weisung aus München gehandelt haben – was das Justizministerium in seiner Antwort ja bestritten hat –, sondern auch, ob das Ministerium seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, die es durchaus hat, wenn es darum geht, ob die Behörden verfassungsgemäß handeln. Die Aussage, die Staatsanwaltschaft Bamberg habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „nicht ausreichend berücksichtigt“, legt nämlich durchaus nahe, dass hier ein Eingreifen des Ministeriums nicht nur möglich, sondern womöglich sogar geboten gewesen wäre – um ein Handeln der Behörde nach Recht und Gesetz sicherzustellen.

Dierkes hatte übrigens im Februar dieses Jahres eine ausführliche Anfrage bezüglich in Bayern anhängiger Verfahren nach §188 Strafgesetzbuch, auch als „Majestätsbeleidigungsparagraph“ bekannt, gestellt. Danach kam es im Jahr 2024 in Bayern zu 87 Verurteilungen wegen dieses Paragrafen; 2020 und 2021 war es jeweils noch eine. Im März wurde dann Dierkes‘ Abgeordnetenbüro durchsucht. Wegen Meinungsdelikten – Vorgänge, über die der Minister vermutlich ebenfalls informiert wurde, auf die er aber keinen Einfluss genommen hat.

Mehr zum Thema — „Schwachkopf“-Ermittlungen: Anzeige kam von Habeck persönlich

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