Videos von Hinrichtungen und Massenmorden nicht entfernt – Australien verklagt Telegram

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Australiens Ausschuss für Internet-Sicherheit, eSafety, reichte am 29. Juli 2026 beim Bundesgericht Klage gegen Telegram FZ-LLC und Telegram Messenger Inc. ein. Laut eSafety ignorierte der Betreiber des Onlinemessengers Australiens Gesetze zur Bekämpfung terroristischer und anderer verbotener Inhalte. Die Aufsichtsbehörde erklärt, Telegram habe bestimmte Inhalte trotz Nutzerbeschwerden nicht entfernt. Konkret handele es sich dabei um Videos von Hinrichtungen und Massenmorden.

Die Regulierungsbehörde wirft Telegram außerdem vor, Konten, Kanäle und Gruppen, die mit solchen Inhalten in Verbindung stehen, nicht gesperrt zu haben. Darüber hinaus sollen die dafür Verantwortlichen bei den Betreibern des Messengers keine Anstalten unternommen haben, bereits bekannte Videos von Terroranschlägen, darunter die Anschläge auf die Moscheen in Christchurch in Neuseeland im Jahr 2019 und den Anschlag in Buffalo in den USA im Jahr 2022, zu identifizieren (und zu entfernen).

In der Klage heißt es, australische Nutzer hätten zwischen dem 27. September und dem 5. Oktober 2025 zwölf Beiträge mit derartigem Videomaterial gemeldet. Zehn dieser Beiträge blieben nach der jeweiligen Meldung mindestens jeweils sieben Tage lang auf der Plattform – laut einer anderen in der Klage angeführten Berechnung sogar mindestens 20 Tage. Die zugehörigen Kanäle und Konten wurden weder gelöscht noch gesperrt.

eSafety berichtet, dass die zumindest im betreffenden Zeitraum gültigen Telegram-Regeln die Verbreitung terroristischer Inhalte nicht in allen Bereichen des Dienstes untersagten. Nutzer, die solche Beiträge meldeten, erhielten keine Information über den Ausgang der Verarbeitungsprozedur ihrer Beschwerden. Telegram droht nun eine Geldstrafe von bis zu 54,6 Millionen australischen Dollar (ca. 38 Millionen US-Dollar) wegen Verstoßes gegen australisches Recht. Die genaue Höhe des Bußgelds wird, falls die Klage Erfolg hat, vom Gericht festgelegt.

Demgegenüber erklärte ein Sprecher von Telegram, die Bemühungen des Messengerdienstes zur Bekämpfung terroristischer Inhalte seien gut dokumentiert – allein im Jahr 2026 seien Tausende extremistischer Communities entfernt worden – und betonte:

„Wir weisen diese Anschuldigungen zurück und werden sie vor Gericht anfechten.“

Derartige Vorwürfe wurden bereits im Jahr 2024 Anlass für Rechtsprozesse gegen Telegram: Der Gründer des Messengers, Pawel Durow (international bekannter unter der Transkription Pavel Durov), wurde damals in Frankreich im Rahmen von Ermittlungen wegen unzureichender Inhaltsmoderation und seiner Weigerung, mit den französischen Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, festgenommen.

Vor kurzem hat Russlands Inlandsgeheimdienst FSB bekannt gegeben, dass Durow auch in Russland angeklagt und auf die internationale Fahndungsliste gesetzt wurde – wegen Beihilfe zum Terrorismus. Grund dafür seien dem FSB zufolge auch in diesem Fall unzureichende Anstalten, Chatgruppen und Inhalte zu moderieren – „zahlreiche Kanäle, Chats und Bots“, die von ukrainischen Geheimdiensten aktiv genutzt würden, um Sabotageakte, Terroranschläge, Massenmorde und Cyberbetrug vorzubereiten und zu koordinieren.

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