Lizenz zum Eingreifen – Verfassungsschutz soll aktiver Geheimdienst werden

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Bundesinnenminister Dobrindt will den Verfassungsschutz zum operativen Geheimdienst umbauen und treibt zu diesem Zweck eine Reform voran. Bisher beschränkte sich die Aufgabe des Verfassungsschutzes vor allem auf das Sammeln von Nachrichten. Nun will Dobrindt den Verfassungsschutz zu einem echten Inlandsgeheimdienst machen, der über operative Befugnisse verfügt – trotz aller negativer Erfahrungen der deutschen Gesellschaft mit Inlandsgeheimdiensten in den vergangenen rund einhundert Jahren. 

Der geplante Umbau, der Teil einer umfassenden Nachrichtendienstreform ist, stößt daher auf scharfe Kritik und wirft Fragen nach dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten auf. Laut dem Referentenentwurf des Innenministeriums soll das BfV künftig nicht mehr nur beobachten und warnen, sondern aktiv eingreifen können. Geplant sind unter anderem offensive Cyber-Maßnahmen – etwa das Umleiten oder Unterbinden von Datenverkehren, das Verändern von Übertragungsinhalten und das Stören oder Zerstören von Angreifer-Infrastruktur. Zudem sollen Online-Durchsuchungen mit Staatstrojanern, der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Gesichtserkennung sowie in akuten Gefahrenlagen das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen erlaubt werden. Auch eine aktive Bomben- und Drohnenabwehr sowie erweiterte Spionagefähigkeiten gehören zu den Vorhaben. 

Und das, obwohl der Verfassungsschutz bisher nicht durch die hohe Qualität seiner Arbeit auffiel. Ein NPD-Verbotsverfahren scheiterte daran, dass der Verfassungsschutz aktiver Akteur in der Partei war. Die aktuellen Verfassungsschutzberichte, die der Einleitung eines Verbotsverfahrens der AfD dienen sollen, haben den Beigeschmack, von den etablierten Parteien beauftragt zu sein. Die Verfassungsschutzämter unterstehen auf Bundes- und Landesebene den Innenministerien und sind weisungsgebunden. Zu erwarten ist daher, dass die Reform hauptsächlich dazu dient, gegen Kritiker der Regierungspolitik, gegen Journalisten und die Opposition vorzugehen. Eine mit der Reform einhergehende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle dürfte kaum geeignet sein, den Einsatz des Verfassungsschutzes zur Repression und Kontrolle zu verhindern. 

Das Kabinett soll sich zeitnah mit den Plänen des Innenministers befassen. Dobrindt und Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen begründen den Kurs mit einer „verschärften Bedrohungslage“. Hybride Angriffe aus Russland, China und dem Iran, Spionage, Sabotage, Cyberattacken, Drohnenvorfälle und Extremismus von rechts, links und islamistischer Seite verlangten mehr als reine Informationssammlung. Die Dienste müssten „vor die Welle kommen“, sagte der Minister. Das bedeute, Bedrohungen aktiv abwehren und Angreifer stören, bevor kritische Infrastruktur oder Menschenleben gefährdet würden. Der Minister spricht von einer „Zeitenwende bei den Geheimdiensten“.

Kritiker sehen darin einen tiefen Einschnitt. Die Erfahrung der deutschen Gesellschaft mit deutschen Inlandsgeheimdiensten ist negativ. Die GeStaPo im Dritten Reich agierte nicht mit dem Ziel, die Gesellschaft zu schützen, sondern als staatliche Terror-Organisation, deren Terror sich gegen die eigenen Bürger richtete und ihre Freiheit beschnitt. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Deutsche Anwaltverein warnen daher vor einer Aufweichung des Trennungsgebots – einer zentralen Lehre aus der NS-Zeit. 

Nach den Vorstellungen Dobrindts würden die Verfassungsschützer künftig polizeiliche Kernaufgaben übernehmen, während die gesetzlichen Hürden vage bleiben, ist ihre Kritik. Die Gefahren liegen in einer möglichen Machtkonzentration: Geheime Informationsgewinnung und operative Zwangsbefugnisse könnten zu intransparenten Eingriffen, Überwachung Unschuldiger und einer Eigendynamik der Behörden führen. Bereits jetzt ist ein vielfach erhobener Vorwurf an den Verfassungsschutz, er agiere wie ein Staat im Staat und entziehe sich der Kontrolle. 

Die Reformdebatte berührt damit direkt die deutsche Geschichte. Ob der geplante Umbau den Sicherheitsgewinn bringt, den die Regierung verspricht, oder ob er Grundrechte und die gewachsene Sicherheitsarchitektur gefährdet, wird sich zeigen. Zu erwarten ist jedoch, dass die negativen Auswirkungen überwiegen und die anlasslose Überwachung sowie Eingriffe ins Privatleben zur Regel werden. Dass Deutschland aus seiner Geschichte gelernt hat, ist derzeit nämlich nicht zu erkennen. 

Mehr zum Thema – Medien: Spekulationen über „russische Attentatspläne“ auf deutschen Drohnenhersteller

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