30.000-Dollar-Fonds nach Waffen-SS-Veteranen benannt: Gericht erlaubt Auflösung – Familie enttäuscht

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Die Universität von Alberta darf einen Forschungsfonds auflösen, der den Namen des ukrainisch-kanadischen SS-Veteranen Jaroslaw Hunka trägt. Das hat das Gericht von King’s Bench am vergangenen Freitag entschieden. Richterin Debra Yungwirth gab der Universität recht und stellte klar, dass die Fortführung des Trusts dem Ruf der Hochschule schaden könnte.

Der Fonds, eingerichtet mit einer Spende von rund 30.000 kanadischen Dollar (etwa 18.700 Euro) durch Hunkas Sohn, sollte Forschung zur Geschichte der ukrainischen katholischen Kirche unterstützen. Er war lange Zeit wenig beachtet worden. Erst der Skandal im kanadischen Parlament im Jahr 2023 rückte ihn ins Rampenlicht.

Damals hatte der damalige Sprecher des Unterhauses, Anthony Rota, den betagten Hunka während des Besuchs von Wladimir Selenskij als „ukrainischen Helden und kanadischen Helden“ vorgestellt. Die Abgeordneten, darunter der damalige Premierminister Justin Trudeau, erhoben sich zu stehenden Ovationen. Wenig später wurde bekannt, dass Hunka in der Waffen-SS-Division Galizien gedient hatte, die 1943 von der deutschen Wehrmacht aufgestellt worden war und an Einsätzen in Polen und der damaligen Sowjetukraine beteiligt war.

Der Vorfall löste weltweit Kritik aus. Rota trat zurück, Trudeau entschuldigte sich öffentlich. Die Universität Alberta entschuldigte sich ebenfalls und kündigte an, den Fonds zu schließen und das Geld zurückzugeben. Die Familie Hunka widersetzte sich. Sie argumentierte, die Universität habe von Hunkas Kriegsdienst gewusst, als sie die Spende annahm. Außerdem gebe es nach Angaben der Familie noch mindestens neun weitere Stiftungen an der Universität, die mit Angehörigen derselben Division verbunden seien und bislang unangetastet geblieben seien.

Im Frühjahr landete der Streit vor Gericht. Die Universität berief sich auf den Imageschaden und den Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit. Die Richterin folgte dieser Linie. In der Begründung heißt es ausdrücklich: Die Hochschule habe den Fonds nicht aufgelöst, weil sie Hunka als Kriegsverbrecher oder Antisemiten eingestuft habe. Ausschlaggebend sei vielmehr die öffentliche Reaktion auf den Unterhaus-Vorfall gewesen. Eine weitere Verbindung mit dem Namen Hunka liege nicht im Interesse der Universität.

Hunkas Anwalt Julian Savaryn sagte, dass sein Mandant „enttäuscht“ ist und eine Berufung prüfe. Der 101-jährige SS-Veteran lebt weiterhin in Kanada. Die Universität Alberta kündigte an, das Geld an die Familie zurückzuzahlen und den Fonds endgültig zu schließen.

Der Fall wirft weiterhin Fragen auf. Während die Hochschule einen konkreten Fonds beendet, bleiben andere Stiftungen mit ähnlichem Hintergrund bestehen. Für viele Beobachter zeigt das Urteil vor allem eines: Öffentlicher Druck und Reputationsrisiken können schneller wirken als historische Bewertungen.

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