Dauerhaft Psychiatrie und Gefängnis – Urteile nach Messerattacken mit Toten und Verletzten

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Gleich drei Urteile wurden seit Wochenbeginn in Frankfurt am Main, Ulm und Braunschweig in Verfahren wegen Messerdelikten mit insgesamt einem Toten und zwei verletzten Opfern verkündet. Lebenslange Haft wegen Mordes mit „75 Messerstichen“ erhielt dabei ein 37-jähriger Mann vor dem Frankfurter Landgericht. Vor gut einem Jahr tötete der eifersüchtige Ehemann „in wilder Aggression“ den neuen Lebensgefährten seiner Frau.

In dem Frankfurter Verfahren hatte sich im Juli vergangenen Jahres in einem Mehrfamilienhaus ein brutales Gewaltverbrechen ereignet. Ein Mann war an den massiven Stichverletzungen noch am Tatort gestorben. Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Urteilsverkündung von einer „Übertötung„. Laut den Ermittlungen habe es sich „um einen heimtückischen Mord gehandelt, zudem habe der Mann aus niedrigen Beweggründen getötet“, so die Begründung für die lebenslange Haftstrafe.

Der 37-Jährige habe demnach „nicht akzeptiert, dass sich seine Frau von ihm getrennt und einem anderen Mann zugewandt habe“. Verurteilt wurde er außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau. Nachdem er dem Paar gezielt aufgelauert hatte, „stach er zuerst auf die Frau ein, ließ dann jedoch von ihr ab, um ihren Freund zu attackieren“.

Im zweiten Urteil dieser Woche griff ein VW-Mitarbeiter im Februar dieses Jahres im Braunschweiger Werk des Unternehmens „einen Kollegen wutentbrannt mit einem Messer an“, bevor er „fünfmal zustach“. Der Angeklagte habe laut NDRInformationen „fünfmal auf den Oberkörper und den Kopf des Opfers eingestochen“. Hintergrund soll laut den Ermittlungen ein Streit zwischen den beiden Männern gewesen sein. Eine ärztliche Einschätzung „stufte die Verletzungen laut Gericht teilweise als potenziell lebensgefährlich ein“.

Der Angeklagte Javad A. ließ laut RND-Artikel von seinem Verteidiger ein Geständnis verlesen und „entschuldigte sich bei seinem Opfer“. Weiter heißt es:

„Am Vortag hatten die USA und Israel sein Heimatland Iran angegriffen. Er habe Angst um seine Familie gehabt, nicht schlafen können und dann Alkohol getrunken. Im Werk kam es mit einem Kollegen zum Streit, mit dem er regelmäßig im Clinch liege.“

Der Angeklagte muss nun wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre in Haft. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Laut Gerichtsunterlagen hatte im dritten aktuellen Urteil ein abgelehnter Asylbewerber aus Eritrea im Januar 2026 einen Verkäufer in einem MediaMarkt in Ulm mit „ungeheurer Brutalität“ mit einem Messer attackiert (RT DE berichtete). Warum der Täter sich „ausgerechnet diesen Mitarbeiter ausgesucht hat, könne er im Nachhinein nicht erklären“, berichtete die Schwäbische im Verlauf des Verfahrens. Weiter heißt es:

„Aus Wut und Verzweiflung habe er zugestochen. Mindestens 15 Mal, davon geht die Anklagebehörde aus. Mit einem langen Küchenmesser, welches er in eine Toastbrot-Verpackung wickelte und dann, versteckt in seiner Jackentasche, mit in den Media Markt brachte. Dem Mann soll klar gewesen sein: Er musste einen Handyverkäufer töten. Egal welchen.“

Laut SWR verkündete das Landgericht Ulm nun das Urteil. Der Eritreer muss dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, da er nicht schuldfähig ist. Er war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung angeklagt. Der Sender erinnert daran, dass der Angeklagte „zuvor mehrfach im Gefängnis war und eigentlich abgeschoben werden sollte“.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob der Angeklagte „für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann“. Dazu heißt es:

„Ein Sachverständiger hatte im Prozess drei denkbare Varianten der Schuldfähigkeit skizziert: eine impulsive Tat ohne psychische Erkrankung, eine zwar psychotische, aber nicht handlungsbestimmende Störung – und schließlich eine paranoide Schizophrenie, bei der Stimmen das Handeln steuern.“

Voraussetzung für die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei „eine andauernde psychische Erkrankung und die Gefahr, dass der Betroffene sonst erneut schwere Straftaten begeht“. Beides sah die Kammer im vorliegenden Fall als gegeben an. Wie lange der Mann in der Klinik bleiben wird, „hängt von seiner Entwicklung und von späteren Entscheidungen der zuständigen Gerichte ab“.

Der geschädigte MediaMarkt-Mitarbeiter erhält demnach laut Gericht „ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro“. Zudem trägt der Angeklagte laut SWR „ebenfalls die Kosten des Verfahrens“.

Laut Welt-Informationen wurde am Mittwochabend eine Frau bei einer Auseinandersetzung in Rheine (Kreis Steinfurt) durch Messerstiche tödlich verletzt. Eine Polizeisprecherin sprach laut Medienberichten von einer „Beziehungstat“, ohne weitere Details zu nennen. Laut BildInformationen handelt es sich bei dem Opfer „um eine 46-Jährige, die mit mehr als zehn Messerstichen getötet wurde“.

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