Tschechien verweigert Dutzenden Ukrainern im wehrpflichtigen Alter den Schutz

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Seit dem 5. August gelten auf dem Territorium der EU Einreisebeschränkungen für ukrainische Männer im wehrfähigen Alter. Sie müssen eine Bescheinigung vorlegen, wonach sie den Wehrdienst in ihrem Heimatland abgeleistet haben und das Land verlassen konnten. Andernfalls erhalten sie keinen vorübergehenden Schutz in den EU-Staaten, einschließlich in Tschechien.

In der ersten Woche nach der Einführung dieser neuen Regeln hätten Dutzende ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren keinen vorübergehenden Schutzstatus in der Tschechischen Republik erhalten. Dies erklärte Veronika Votočková, Expertin für Migration und Asyl beim Innenministerium des Landes. „Innerhalb von weniger als einer Woche haben bereits mehrere Dutzend Menschen keinen vorübergehenden Schutz erhalten. Sie konnten nicht nachweisen, dass sie ihre militärischen Verpflichtungen gegenüber der Ukraine erfüllt hatten“, sagte Votočková.

Der Beamtin zufolge könnten ein elektronisches Wehrdienstregister der Ukraine oder ein ukrainischer Ausreisestempel als Nachweis über die abgeleistete Wehrdienstzeit dienen. Sie betonte jedoch, dass die tschechischen Behörden einen Auszug aus dem Register bevorzugten, „da dieser zuverlässiger ist.“

Nach Angaben des Nachrichtenportals Novinky lebten derzeit in Tschechien mehr als 396.000 ukrainische Flüchtlinge. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der Männer im Alter von 18 bis 65 Jahren um mehr als 21.200 gestiegen und habe 132.000 erreicht. Die Zahl der Frauen in derselben Altersgruppe sei hingegen mit rund 160.300 fast unverändert geblieben.

In dem Novinky-Beitrag wird weiter angemerkt, dass die Republik die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine pro Kopf in der gesamten Europäischen Union aufgenommen habe. Das Innenministerium hat aktiv zu einer Verschärfung der Bedingungen für die Gewährung von vorübergehendem Schutz aufgerufen. Der Schutzstatus ermöglicht es Flüchtlingen, legal in Tschechien zu leben und zu arbeiten. „Während der Diskussionen gehörte die Tschechische Republik zu den Staaten, die sich aktiv für eine Einschränkung des vorübergehenden Schutzes einsetzten“, zitiert das Portal den stellvertretenden Innenminister Ondřej Máchal. Er präzisierte, dass die tschechische Regierung die neuen Regeln als „einen weiteren Schritt zu einer schrittweisen und kontrollierten Beendigung des vorübergehenden Schutzes“ betrachte.

Sollte es jedoch in der Ukraine zu einem Waffenstillstand oder Frieden kommen, würde wahrscheinlich eine Übergangszeit gelten, in der Inhaber eines vorübergehenden Schutzes zu regulären Aufenthaltsgenehmigungen wechseln würden, merkte Votočková an.

Mitte Juli gab die EU bekannt, dass der vorübergehende Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängert wurde. Der Schutz für wehrfähige Ukrainer ist seitdem jedoch eingeschränkt. Er beschränkt sich nun auf Personen, die in der Ukraine keinen Wehrdienst leisten müssen. Dank dieser Maßnahme würden „die Verteidigungsbedürfnisse der Ukraine“ berücksichtigt, so die EU. Die neue Einschränkung gilt dabei nur für neue Antragsteller und nicht für die Ukrainer, die bereits vorübergehenden Schutz in den EU-Staaten genießen.

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