Vom Schlagwort zur Regierungspraxis: Der Plan für ein Remigrationsmusterland Sachsen-Anhalt

Ein Gastkommentar von Philipp Huemer: Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte eine Frage beantworten, die bislang weitgehend theoretisch geblieben ist: Was geschieht, wenn eine politische Partei, die Remigration fordert, tatsächlich Regierungsverantwortung übernimmt? Die öffentliche Debatte über Migration konzentriert sich meist auf den Bund: Grenzkontrollen, Asylrecht, Abschiebungen, Staatsangehörigkeitsrecht. Dadurch gerät aus dem Blick, dass auch die Länder […]

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Ein Gastkommentar von Philipp Huemer:

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte eine Frage beantworten, die bislang weitgehend theoretisch geblieben ist: Was geschieht, wenn eine politische Partei, die Remigration fordert, tatsächlich Regierungsverantwortung übernimmt? Die öffentliche Debatte über Migration konzentriert sich meist auf den Bund: Grenzkontrollen, Asylrecht, Abschiebungen, Staatsangehörigkeitsrecht. Dadurch gerät aus dem Blick, dass auch die Länder über erhebliche eigene Handlungsspielräume verfügen. Genau hier setzt unser neues Policy Paper „Landesremigration – Umkehr des Bevölkerungsaustauschs im Land Sachsen-Anhalt“ an. Dessen zentrale These lautet: Ein Bundesland kann den Bevölkerungsaustausch nicht im Alleingang umkehren. Aber es kann einen erheblichen Teil der politischen und administrativen Voraussetzungen dafür schaffen.

Remigration beginnt nicht erst an der Grenze

Wer Remigration ausschließlich als Frage von Bundespolizei, Grenzkontrollen und Abschiebeflügen versteht, unterschätzt die Bedeutung der Länder: Ausländerbehörden, Rückkehrmanagement, Unterbringung, Teile der Leistungsverwaltung, Bildung, Ordnungsrecht, Förderpolitik und Einbürgerungsvollzug werden wesentlich auf Landes- und Kommunalebene geprägt. Hinzu kommt der Bundesrat, über den ein Land eigene Reforminitiativen auf Bundesebene anstoßen kann. Eine konsequente Landespolitik muss deshalb dort ansetzen, wo bestehende rechtliche Möglichkeiten bislang nicht systematisch genutzt werden. Das betrifft insbesondere die Aufenthaltsbeendigung bei Personen ohne Bleiberecht, die Vermeidung dauerhafter Statusverfestigung und die Rückdrängung verfestigter Parallelstrukturen. Unser Policy Paper fasst diese Strategie unter dem Begriff der Remigrationsmaximierung zusammen. Dabei geht es nicht um eine Einzelmaßnahme, sondern um drei miteinander verbundene Säulen: hoheitliche Remigration, strukturelle Remigration und demographische Regeneration.

Erstens: Hoheitliche Remigration

Die erste Aufgabe besteht darin, aus bestehender Ausreisepflicht wieder tatsächliche Ausreise zu machen. Dafür schlägt das Paper die Einrichtung eines Landesamts für Remigration vor. In dieser zentralen Landesbehörde sollen wesentliche Funktionen des Rückkehrmanagements gebündelt werden: insbesondere Identitätsklärung, Passbeschaffung, freiwillige Ausreise und Rückführung. Zugleich soll das Landesamt landesweit einheitliche Vollzugsstandards setzen und damit Unterschiede zwischen einzelnen Behörden reduzieren. Hinzu kommt eine systematische Duldungs- und Mitwirkungsrevision. Langjährige Duldungen, ungeklärte Identitäten, fehlende Reisedokumente und dokumentierte Mitwirkungsverstöße dürfen nicht in einen verwalteten Dauerzustand übergehen. Besonders priorisiert werden sollen ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. Identität, Reisedokumente und ausländerrechtliche Konsequenzen sollten, wo möglich, bereits während einer Haft geklärt werden. Auch zentrale Ausreiseeinrichtungen können dazu beitragen, Unterbringung, Rückkehrberatung, Passbeschaffung und Vollzug enger miteinander zu verzahnen. Schließlich müssen Leistungs- und Arbeitsanreize konsistent mit dem Ziel der Rückkehrorientierung ausgestaltet werden. Bezahlkarte, Sachleistungen, gesetzliche Anspruchseinschränkungen und Arbeitsgelegenheiten sind dabei keine Randfragen, sondern Teil einer Gesamtstrategie.

Zweitens: Strukturelle Remigration

Remigration erschöpft sich jedoch nicht in der Zahl vollzogener Abschiebungen. Eine Regierung, die den Bevölkerungsaustausch tatsächlich umkehren will, muss sich auch mit jenen Strukturen befassen, die dauerhafte Ansiedlung, Parallelgesellschaften und soziale Entkopplung begünstigen. Besonders wichtig ist deshalb der Vorschlag eines Quartiersstabilisierungsgesetzes. Belastete Quartiere sollen anhand objektiver sozialer, sicherheitsbezogener und struktureller Indikatoren identifiziert werden. Für diese Gebiete sollen anschließend verbindliche ressortübergreifende Maßnahmen entwickelt werden – von Sicherheit und Wohnungswesen über Bildung und Sozialpolitik bis hin zu Gewerbeaufsicht und Städtebau. Der Ansatz ist bewusst umfassend. Parallelgesellschaften entstehen nicht nur durch Aufenthaltsrecht, sondern auch durch räumliche Verdichtung, informelle Ökonomien, soziale Fehlanreize und institutionelle Gewöhnung an dauerhaft getrennte Strukturen. Dazu passt auch eine behördenübergreifende Taskforce gegen Schattenwirtschaft, illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit, Sozialleistungsbetrug und gewerberechtliche Verstöße. Ebenso müssen Förderpolitik und Bildungsangebote überprüft werden. Migrations- und integrationspolitische Landesförderungen sollten danach bewertet werden, ob sie Rückkehrorientierung unterstützen oder dauerhafte Verfestigung begünstigen. Für Kinder und Jugendliche mit rechtlich auf Ausreise ausgerichtetem Aufenthalt sollten schulische Angebote auch Rückkehrfähigkeit, Herkunftssprache und spätere Reintegration berücksichtigen.

Drittens: Demographische Regeneration

Eine umfassende Remigrationspolitik braucht zugleich eine positive demographische Strategie. Der Bevölkerungsaustausch wird nicht allein dadurch umgekehrt, dass weniger Menschen zuwandern oder mehr ausreisepflichtige Personen das Land verlassen. Sachsen-Anhalt muss zugleich die eigene demographische Substanz stärken. Deshalb verbindet das Policy Paper Remigration mit einer Politik der demographischen Regeneration: Familiengründung und Eigentumsbildung sollen stärker gefördert werden. Gleichzeitig braucht das Land eine gezielte Rückkehrstrategie für abgewanderte Familien, Fachkräfte, Selbständige und Hochschulabsolventen. Damit wird Remigration zu mehr als klassischer Ausländerpolitik. Sie wird zu einer langfristigen Bevölkerungspolitik, die Abwanderung, Zuwanderung, Familienpolitik und regionale Entwicklung gemeinsam betrachtet.

Statusverfestigung ist eine strategische Frage

Ein weiterer Schwerpunkt des Papers liegt auf der Einbürgerung. Denn mit der Einbürgerung endet grundsätzlich der Zugriff des Ausländerrechts. Deshalb ist es strategisch relevant, wann und unter welchen Voraussetzungen aus einem ausländischen Staatsangehörigen ein deutscher Staatsbürger wird. Das Paper fordert deshalb landesweit einheitliche Verfahren, eine strikte Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und eine spezialisierte Bearbeitung konkreter Verdachtsfälle rechtswidrig erlangter Einbürgerungen. Über den Bundesrat sollte Sachsen-Anhalt zugleich auf eine restriktivere Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts hinwirken.

Was ein Land kann – und was nicht

Natürlich kann Magdeburg weder das Aufenthaltsgesetz allein ändern noch europäisches oder internationales Recht außer Kraft setzen. Ein Teil der notwendigen Reformen betrifft den Bund oder die Europäische Union. Dazu gehören insbesondere Grenzkontrollen und Zurückweisungen, weitergehende Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts, extraterritoriale Asylmodelle und Fragen des internationalen Rechtsrahmens. Aber daraus folgt nicht, dass eine Landesregierung machtlos wäre. Sie kann mit einem Landesamt für Remigration eigene Vollzugsstrukturen schaffen, landesweit einheitliche Standards setzen, Förderpolitik neu ausrichten, landesrechtliche Spielräume konsequenter nutzen und über den Bundesrat Reforminitiativen starten. Gerade darin liegt aus Sicht unseres Instituts die politische Bedeutung der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.

Vom Modell zum Schaufenster

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie viele zusätzliche Abschiebungen eine neue Landesregierung erreicht. Entscheidend ist, ob es gelingt, Aufenthaltsbeendigung, Verhinderung weiterer Statusverfestigung, Rückbau von Parallelgesellschaften und demographische Regeneration zu einer kohärenten Strategie zu verbinden. Wenn das gelingt, kann Sachsen-Anhalt zum Remigrationsmusterland werden. Und mehr noch: zum politischen Schaufenster dafür, was eine konsequent auf Remigration ausgerichtete Landespolitik tatsächlich bewirken kann. Denn seit Jahren wird über Remigration gesprochen. Sachsen-Anhalt könnte nun zeigen, wie aus dem politischen Begriff eine konkrete Regierungspraxis wird. Unser Policy Paper legt dafür einen Maßnahmenplan vor. Parallel dazu hat das Institut für Remigration einen standardisierten Remigrations-Check an alle 15 zur Landtagswahl zugelassenen Parteien versandt. Damit soll sichtbar werden, welche Parteien bereit sind, die im Paper entwickelten Maßnahmen tatsächlich politisch zu tragen. Denn am Ende entscheidet sich die Bedeutung von Remigration nicht an Begriffen, sondern an politischen Mehrheiten, konkreten Maßnahmen und ihrer Umsetzung.

Beitrag: Vom Schlagwort zur Regierungspraxis: Der Plan für ein Remigrationsmusterland Sachsen-Anhalt
Quelle: Deutschland-Kurier.

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