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Kurz vor dem Kabinettsbeschluss herrscht schon wieder Streit über die Einkommensteuerreform. Das Ministerium von Katherina Reiche stellt sich gegen Teile der Pläne von Finanzminister Lars Klingbeil – diese seien „abzulehnen“
Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium wettert gegen die Einkommensteuerreform von Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil. In einem Reuters am Dienstag vorliegenden Schreiben an das Finanzministerium heißt es, zusätzliche Belastungen seien abzulehnen. Dies gelte auch, weil die Steuerbelastung bei hohen Einkommen bereits hoch sei.
Das von Katherina Reiche geleitete Wirtschaftsministerium forderte in dem zweiseitigen Schreiben ihres Staatssekretärs einen vollständigen Ausgleich der Kalten Progression. Sollte dies nicht geschehen, wäre dies das erste Mal seit 2015, dass eine Bundesregierung hier nicht aktiv wird. Die Kalte Progression entsteht, wenn inflationsbedingt ein höheres Einkommen anfällt und man dadurch in eine höhere Steuerstufe rutscht. Dadurch bleibt am Ende immer wieder weniger Kaufkraft übrig.
Das Wirtschaftsministerium kritisierte zudem, dass die Steuerbelastung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zunehme. Es müsse eine größere Steuerreform geprüft werden – mit einer deutlichen Anpassung des Werts, ab dem der Spitzensteuersatz greife. Auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für alle müsse erwogen werden. Diesen zahlen nur noch die oberen Einkommensschichten.
Das Kabinett soll am Mittwoch grünes Licht für die Einkommensteuerreform geben. Klingbeil hat die Presse bereits zu einem Statement nach dem Beschluss eingeladen. Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten sich Anfang Juli auf die Grundzüge der Reform geeinigt, die in zwei Stufen 2027 und 2028 in Kraft treten soll. Das Finanzministerium beziffert die Entlastung im Jahr 2028 verglichen mit 2026 auf zehn Milliarden Euro. Klammert man aber Maßnahmen zur Gegenfinanzierung aus, sind es gut fünfeinhalb Milliarden. Klingbeil zielt vor allem auf Haushalte mit wenig oder mittleren Einkommen. Eine Mittelschicht-Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von insgesamt 60.000 Euro soll steuerlich um mehr als 600 Euro entlastet werden.
Teil der Gegenfinanzierung sind höhere Steuern für Spitzenverdiener. So ist ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro vorgesehen. Der bestehende Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro greifen. Zudem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinken. Das Kindergeld wird im Rahmen der Reform von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 angehoben. Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, während der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits 2027 von 1230 auf 1430 Euro erhöht wird. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.601 Euro greifen, etwas mehr als bisher.