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Der Betrag steigt stetig weiter. Als im Juli die erste Meldung auftauchte, war die Rede von mindestens 100 Millionen an Beitragsgeldern, die durch ein Immobiliengeschäft verloren gegangen seien. Mittlerweile ist, wenn auch verteilt über eine ganze Reihe von Kassen, die Rede von 1,1 Milliarden Euro. Zwölf Krankenkassen haben, so die Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Grünen, diese Verluste aufgehäuft. Insgesamt agieren in Deutschland 98 Krankenkassen, wenn auch viele regional begrenzt. Das bedeutet, dass bei weitem noch nicht alle Verluste oder möglichen Verluste bekannt sind.
Allein in zwei Immobilien-Mezzanine-Fonds der Schweizer Verius Capital AG investierten ein Dutzend Krankenkassen zusammen 200 Millionen Euro. Mezzanin-Fonds sind nachrangige Gläubiger, das heißt, sie werden im Ernstfall als Letzte bedient; im Gegenzug dazu ist die Verzinsung höher.
Eigentlich gelten strenge Vorgaben, wo und wie Kassen Mitgliedsgelder investieren dürfen (für ebenfalls betroffene Gelder der kassenärztlichen Vereinigung gilt dasselbe). Der bekannteste Begriff dafür lautet „mündelsicher“. Das bedeutet, die Entscheidung sollte zugunsten des geringsten Risikos fallen, auch bei schlechterer Verzinsung.
Waren nun die Krankenkassen tatsächlich fahrlässig bei ihren Investitionen? Ein Faktor dabei ist, dass es sich nicht um ganz neue Investitionen handelt, sondern um solche, als das Zinsniveau der EZB bei null lag. Das stellt alle, die besagte mündelsichere Anlagen suchen, vor ein Problem – die Inflation lag nämlich mitnichten bei null in dieser Zeit, sodass viele Anlageoptionen plötzlich Verluste einfuhren. In unterschiedlicher Ausprägung gibt es dieses Problem seit der Finanzmarktkrise 2008, und es hat zu einer Reihe eigenartiger Gegenmaßnahmen geführt, wie der Privatisierung der Bundesautobahnen, bei der Anlegern eine aus Steuermitteln finanzierte Garantierendite versprochen wird.
Die üblichen Produkte, in die üblicherweise mündelsicher investiert wird, waren teilweise noch problematischer. Bundesanleihen hatten zeitweise Negativzinsen. Die Vorgabe in § 80 SGB IV, die festlegt, wie Krankenkassen Gelder anlegen müssen, lautet:
„Sie sind so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.„
Im Fall von Verius II und III handelte es sich um die Finanzierung von Immobilienprojekten, die schwach abgesichert war – wobei sich im ganzen Bereich von Immobilienprojektentwicklung schon immer zwielichtige Gestalten getummelt haben, wie der Österreicher René Benko. Und die beteiligten Banken, die derartige Anlagevehikel vertreiben, geben sich große Mühe, die Anlage als sicher darzustellen. Verius II und III sollen mehrfach geschachtelt worden sein, also eine schwer zu durchschauende Struktur gehabt haben.
Jedenfalls haben bereits Ende vergangenen Jahres die KKH Hannover, die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Sie seien, so ihr Anwalt damals, „vorsätzlich darüber getäuscht worden“, dass sie nicht in sichere Anlagen investiert hätten, sondern „über eine komplexe Verbriefungsstruktur in einen hochrisikoreichen Mezzanine-Kreditfonds“.
Neben dem allgemeinen Risiko derartiger Anlagen war nicht nur die schwache Besicherung ein Problem; auch, dass die EZB ab 2022 die Leitzinsen rasant erhöhte, weil die Russlandsanktionen die Inflation anheizten, spielte eine Rolle, weil Immobilienprojekte, die mit einem Zinssatz von null geplant worden waren, sich plötzlich nicht mehr rechneten. Dazu kam auch noch die Krise der Gewerbeimmobilien, die jahrzehntelang als absolut sichere Anlagen galten – und sich dann recht schnell in gewaltige Verlustbringer verwandelten, gleich, ob Shopping-Center oder Bürohochhaus.
Bis Ende 2025 sind bereits 400 Millionen Euro bei den verschiedensten Kassen als uneinbringlich abgeschrieben worden, so die Bundesanstalt für Soziale Sicherung (BAS), die das Finanzwesen der Kassen beaufsichtigt, in der Antwort auf die Anfrage. Weitere 700 Millionen Euro gelten als „leistungsgestört“, was bedeutet, dass mindestens die Verzinsung, womöglich aber auch die Tilgung ausgefallen sind, also am Ende womöglich weitere 700 Millionen als Totalverlust abgeschrieben werden müssen.
Genannt werden in der Anfrage die Kaufmännische Krankenkasse KKH (47,4 Millionen Euro), Pronova BKK (10 Millionen Euro), BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen Euro), die Novitas BKK, die mkk – Meine Krankenkasse (jeweils 5 Millionen Euro), die IKK Südwest (2 Millionen Euro), die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die SBK – Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse (letztgenannte Kassen haben keine Angaben zur Höhe des Investments gemacht). Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geht es um die KV Baden-Württemberg (50 Millionen Euro), die KV Hessen (30 Millionen Euro), die KV Schleswig-Holstein (16 Millionen Euro) sowie ohne Angabe der Höhe die KVen Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Insgesamt betrug die Anlagesumme der Sozialversicherungsträger Ende 2024 83,7 Milliarden Euro. Davon waren damals 12,1 Milliarden Euro in Wertpapieren und 11,5 Milliarden in Investmentvermögen. Die möglichen Verluste liegen also bei 9,5 Prozent des gesamten Investmentvermögens aller auf Bundesebene tätigen Sozialversicherungsträger.
Nicht mit erfasst sind alle nur regional tätigen Krankenkassen. Für sie ist nicht das BAS, sondern die Bundesländer zuständig.
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