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Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert Zuschläge und Ärger mit dem Finanzamt. Doch nicht jeder muss bis Ende Juli liefern. Welche Fristen gelten, wer betroffen ist und wie sich Zeit gewinnen lässt
Steuerzahler, die verpflichtet sind, beim Finanzamt eine Erklärung über ihre erzielten Einkünfte aus dem vergangenen Jahr einzureichen, haben dafür für das Jahr 2025 noch bis zum 31. Juli 2026 Zeit. Dies gilt für all jene, die ihre Steuererklärung selbst erstellen.
Nein, eine längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft, verlängert sich die Frist bis zum 2. März 2027.
Ja, durch eine Fristverlängerung. Allerdings muss diese entgegen der Regelung in der Vergangenheit gut begründet werden – telefonisch, schriftlich oder direkt über ELSTER. Bei der Bitte um Verlängerung sollte ein realistisches Datum angegeben werden, zu dem die Erklärung vorliegen wird, etwa einen oder zwei Monate später. Der Antrag sollte aber möglichst vor Ablauf der Frist, also vor dem 31. Juli erfolgen.
Gründe hierfür können beispielsweise Krankheit, fehlende Steuerbelege, Umzug oder Arbeitsüberlastung sein. Wer nichts von sich hören lässt, kann davon ausgehen, dass das Finanzamt früher oder später eine Mahnung schickt und eine Frist setzt.
Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät ist, fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag an. 25 Euro sind aber mindestens fällig. Derart kann sich der Zuschlag auf bis zu 25.000 Euro summieren. Dabei wird die Strafzahlung automatisch festgesetzt, wenn die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monatennach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres eingereicht ist. Notorischen Zuspätkommern drohen zusätzlich Zwangsgelder und Zinsen.
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann noch freiwillig bis zum 31. Dezember 2026 Erklärungen rückwirkend bis ins Jahr 2022 abgeben. Was vielleicht noch erledigt werden sollte, denn die durchschnittliche Rückerstattung lag in den letzten Jahren laut dem Statistischen Bundesamt bei rund 1100 Euro.
Personen, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen lediglich aus einem Beschäftigungsverhältnis resultiert, ohne dass sie weitere Einkünfte haben.
Der Beitrag ist zuerst bei ntv.de erschienen. Das Nachrichtenportal gehört wie Capital zu RTL Deutschland.