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Angesichts der aus ihrer Sicht „wachsenden Bedrohungslage“ hat die Bundesregierung eine umfassende sogenannte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Neu ist: Die Geheimdienste, also BND und Verfassungsschutz, sollen künftig über ihre bisherige Rolle als Informationsbeschaffer hinaus operative Befugnisse wie zum Beispiel das Hacken von Computern erhalten. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, bei laufenden Cyberangriffen IT-Systeme gezielt […]
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Angesichts der aus ihrer Sicht „wachsenden Bedrohungslage“ hat die Bundesregierung eine umfassende sogenannte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Neu ist: Die Geheimdienste, also BND und Verfassungsschutz, sollen künftig über ihre bisherige Rolle als Informationsbeschaffer hinaus operative Befugnisse wie zum Beispiel das Hacken von Computern erhalten.
Dazu gehört etwa die Möglichkeit, bei laufenden Cyberangriffen IT-Systeme gezielt außer Betrieb zu setzen. In Spannungs- oder Verteidigungsfällen sowie bei besonderen Gefährdungslagen soll der BND zudem Sabotageoperationen im Ausland durchführen dürfen.
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig selbst Hackerangriffe durchführen dürfen, um Daten gezielt zu manipulieren oder zu löschen. Damit könnten etwa Anleitungen zum Waffenbau verändert oder es wäre möglich, in den Zahlungsverkehr beim Online-Banking einzugreifen.
AfD, Linke und „Grüne“ ausnahmsweise mal einer Meinung
Das mehr als 700 Seiten umfassende Gesetzespaket stößt auf scharfe Kritik aus unterschiedlichen Richtungen. Die AfD lehnt die geplante Geheimdienstreform der Bundesregierung kategorisch ab, weil die Partei durch die massiv erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste die Persönlichkeitsrechte der Bürger in Gefahr sieht.
„Grüne“ und Linke kritisieren, dass die Pläne gegen das Trennungsgebot von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen verstoßen. Menschenrechtler befürchten eine Massenüberwachung.
Beitrag: Hack & Horch: Merz-Regierung beschließt umfassende Erweiterung der Geheimdienst-Befugnisse
Quelle: Deutschland-Kurier.