Skandalurteil des OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitglieder können Waffenbesitzkarte verlieren!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Mitglieder und Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt ihre waffenrechtliche Erlaubnis verlieren können. Die Magdeburger Richter sehen dafür allen Ernstes eine ausreichende rechtliche Grundlage. In dem skandalösen OVG-Urteil heißt es nach Mitteilung des Gerichts: „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, […]

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Mitglieder und Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt ihre waffenrechtliche Erlaubnis verlieren können. Die Magdeburger Richter sehen dafür allen Ernstes eine ausreichende rechtliche Grundlage.

In dem skandalösen OVG-Urteil heißt es nach Mitteilung des Gerichts: „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren.“

Vorliegend hatte die zuständige Polizeiinspektion drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Es handelte sich den Angaben zufolge um Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Dagegen waren die drei Betroffenen juristisch vorgegangen.

Das jetzt verkündete Skandalurteil stellt auf das Waffengesetz ab. Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt. Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht fest.

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Quelle: Deutschland-Kurier.

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