Bundestag beschließt neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“

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Im Berliner Reichstag wurde heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278), 21/6565) abgestimmt. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde in namentlicher Abstimmung den Plänen der Regierungsparteien final zugestimmt. Wesentliche Kernpunkte der von der Ex-Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen, des sogenannten „Habeck-Gesetzes“, werden damit gekippt.

CDU, CSU und SPD hatten vorankündigend im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie das Heizungsgesetz „abschaffen werden“. Das Bundesverfassungsgericht hat noch vor der heutigen Abstimmung zwei Eilanträge gegen laufende Gesetzgebungsverfahren – zum neuen Heizungsgesetz und zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung – als unzulässig abgelehnt.

Die Organklage der Linksfraktion zum Gebäudemodernisierungsgesetz, die laut Agenturmeldungen „mit fehlenden Informationen argumentierte“, verwarf es „mangels Rechtsschutzbedürfnis, weil die Antragsteller zuvor gegenüber der Bundesregierung keine eigenen Organrechte klar geltend gemacht hatten“. Die Eilanträge der Abgeordneten Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) zum Beitragsstabiliserungsgesetz, die nach umfangreichen Änderungsanträgen mehr Beratungszeit forderten, lehnte der Zweite Senat ebenfalls ab.

Das „Habeck-Heizungsgesetz“ wird damit durch das heutige Abstimmungsergebnis in das „neue Gebäudemodernisierungsgesetz“ umgewandelt. 322 Abgeordnete stimmten laut Agenturmeldung „für die Novelle, 272 dagegen“.

Laut Medien werden nach voraussichtlicher Absegnung durch den Bundesrat umgehende Klagen seitens Umweltverbänden erwartet, die laut ZDF „vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter warnen, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen“.

Mit der neuen Gesetzeslage soll insbesondere der kontrovers wahrgenommene Paragraf 71 mit den „Anforderungen an eine Heizungsanlage“ und damit die sogenannte „65-Prozent-Regelung“ gekippt werden, wonach jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Vorgabe galt seit dem Jahr 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten, für Bestandsgebäude sah das Gesetz umfassende Übergangsfristen vor.

Dazu heißt es im Gesetzentwurf:

„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte.“

Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung „weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können“. Voraussetzung sei jedoch, dass diese ab dem 1. Januar 2029 „einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen“. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. 

Ab 2029 müssen dann laut den neuen politischen Vorgaben neu eingebaute Gas- und Ölheizungen eine sogenannte „Bio-Treppe“ umsetzen, bei der zunächst „zehn Prozent Biomethan oder Bioöl beigemischt“ werden sollen – ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 dann final mindestens 60 Prozent. 

Für bestehende Heizungen soll zudem von 2028 an eine sogenannte „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll „in Höhe von bis zu einem Prozent starten“, wobei diesbezügliche „Details aber noch unklar sind“, so das ZDF zusammenfassend.

Das politische Berlin hat sich weiterhin „das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften“. 

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