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Hochzeit im „alten Ritus“: Bistum Augsburg erklärt Trauung eines Identitären für verboten

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Die Neue Rechte in Deutschland hat ein freudiges Ereignis zu verkünden: Maximilian Märkl, der Sprecher der Identitären Bewegung Deutschland (IB), hat geheiratet. Märkl selbst war es, der einige Wochen nach der Hochzeit auf der Social-Media-Plattform X ein Bild von sich und seiner Braut in Rückenansicht gepostet hatte. Dazu als Kommentar das Symbol eines Eherings und die Aufforderung: „Heiratet, Leute!“

Die Hochzeit fand Medienberichten zufolge in der Wallfahrtskirche Sankt Michael in dem 124-Einwohner-Örtchen Violau statt, das im Landkreis Augsburg liegt. Das in Rokoko-Manier gestaltete Gotteshaus ist eine beliebte Hochzeitskirche.

Doch der katholischen Kirche bereitet die Art, wie die Trauung ablief, Kopfzerbrechen: Wie das österreichische Freilich Magazin und die Augsburger Allgemeine berichten, fand sie in der außerordentlichen Form des römischen Ritus statt, wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil üblich war. Der Priester ist dabei dem Altar zugewandt und spricht Latein. Getraut wurde das Paar nicht vom Ortsgeistlichen, sondern von einem Mitglied der Priesterbruderschaft Sankt Petrus, die direkt dem Heiligen Stuhl untersteht.

Auffällig an der Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen ist die Konzentration auf das politische Engagement des Bräutigams, während die kirchenrechtlichen Fragen nur den Aufhänger für die Meldung zu bilden scheinen.

So schrieben die Verfasser Max Kramer, Holger Sabinsky-Wolf und Daniel Wirsching, die Hochzeit sei zu einem „Treffen von Rechtsextremisten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum“ geworden. Teilgenommen hätten zahlreiche IB-Aktivisten aus dem deutschsprachigen Raum sowie der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Franz Schmid. Der österreichische Identitäre Martin Sellner sei Ehrengast bei der Hochzeit gewesen.

Im Anschluss schildert der Artikel das Engagement der katholischen Kirche gegen „Völkischen Nationalismus“ und stellt die provokante Frage: „Doch Extremisten zu trauen, ist das damit vereinbar?“ Das Bistum Augsburg windet sich und lässt durch einen Sprecher mitteilen, die Kirche bedaure „außerordentlich, dass angesichts der kirchlichen Eheschließung einer politisch extrem exponierten Person Fragen aufgetreten sind, welche das Verhältnis von Kirche und Politik betreffen.“ Man könne einem Katholiken das Ehesakrament nicht verweigern, die kirchenrechtlichen Hürden dafür seien hoch. Das Bistum prüfe den Vorgang.

Auch ein NS-Bezug durfte bei der Berichterstattung nicht fehlen. Die Augsburger Allgemeine zitierte den Kirchenhistoriker Jörg Ernesti, der zwar auch nichts anderes erzählte, als dass eine Trauung nicht verweigert werden könne. Er vergaß aber nicht darauf hinzuweisen, dass die katholische Kirche vor dem Jahr 1933 NSDAP-Mitgliedern und SA-Leuten in Uniform den Empfang der Sakramente verboten habe.

Gegenüber dem Freilich Magazin äußerte sich der frisch verheiratete Märkl bezüglich des Presserummels um seine Trauung: Die Inszenierung eines Skandals rund um eine Trauung sei ein „absolut niveauloses“ Verhalten der Presse. Auch am Bistum Augsburg übte Märkl Kritik: Dieses habe genug eigene Probleme und solle sich auf seine eigentlichen Aufgaben beschränken.

Das Bistum Augsburg ist mittlerweile zu einer Entscheidung gekommen, was die Zulässigkeit einer Trauung nach altem Ritus betrifft: Demnach hätte die Hochzeit in dieser Form nicht in der Violauer Wallfahrtskirche abgehalten werden dürfen. Man werde in Zukunft Konsequenzen ziehen. Die Priesterbruderschaft Sankt Petrus war zuvor noch davon ausgegangen, dass das Vorgehen ihres Priesters bei Märkls Trauung „in vollem Umfang seinem seelsorglichen Auftrag sowie den kirchenrechtlichen Vorgaben“ entsprochen habe.

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