Koalitionsausschuss legt Ergebnisse vor: Reichensteuer und Krankmeldungspflicht

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Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket geeinigt. Neben Änderungen bei Krankschreibungen sind auch Steuerentlastungen vorgesehen. Zudem kündigte die Regierung eine Reform der „Reichensteuer“ an.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach am Donnerstagmorgen von einem guten Tag für Deutschland. Es werde mehr Wettbewerb geben, aber auch der Sozialstaat gesichert. Alles stehe unter dem Zeichen „Deutschland wieder flott“ zu kriegen.

Zu den wichtigsten Entscheidungen sagte Merz, dass alle 33 Vorschläge der Rentenkommission bis Ende des Jahres umgesetzt werden sollen. Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben bereits angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen; dazu zählt unter anderem eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. 

Außerdem ist eine Steuerreform geplant, die Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlasten soll. Ein durchschnittlicher Haushalt könnte dadurch bis zu 600 Euro im Jahr sparen. Laut Merz ist dies die zweite große Änderung nach der Gesundheitsreform, die noch vor der Sommerpause im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.

Finanziert werden soll das vor allem durch Anpassungen bei der sogenannten „Reichensteuer“. Diese soll gestaffelt werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro 47 Prozent. Bisher gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent ab etwa 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen wollen Union und SPD die Regeln für Krankschreibungen verschärfen. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein. Bisher ist sie erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Arbeitnehmer müssten damit schon am ersten Tag einer Krankheit zum Arzt gehen. Ausnahmen sollen auf betrieblicher Ebene möglich bleiben, betonte Merz. Zudem soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden.

Des Weiteren will die Bundesregierung die Verstaatlichung von Mietwohnungen verhindern. Per Bundesgesetz werde „die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ unterbunden, erklärte die Regierungskoalition am Donnerstag. Hintergrund ist demnach, dass derartige Vorhaben den privaten Wohnungsbau gefährden würden.

Die Koalition plant auch eine Erhöhung des Kindergeldes. Es dürfte voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen, wie es in einem Papier des Finanzministeriums heißt. Das Kindergeld beträgt derzeit unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind.

Neben Steuern, Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung gehört auch Bürokratieabbau zu den zentralen Zielen des Reformpakets. Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen werden pauschal aufgehoben, Ausnahmen müssen künftig begründet werden. Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Konkrete Vorschläge dazu sollen Bundes- und Landesfinanzminister bis zum Herbst unterbreiten. Durch Digitalisierung in allen Behörden sollen acht Prozent des Personalbedarfs eingespart werden. Ausnahmen sind nur für kritische Infrastruktur und Sicherheitsbehörden vorgesehen.

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