Newsletter Subscribe
Enter your email address below and subscribe to our newsletter

In Niedersachsen wird in wenigen Wochen, am 13. September, gewählt. Auf Grundlage der jüngsten Änderungen im Kommunalwahlgesetz erfolgten nach entsprechender Prüfung durch regionale Wahlausschüsse bereits der Ausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von einer Landratswahl sowie der AfD-Kandidatin Reinhild Goes von der Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim). Nun wurde bekannt, dass laut einem Welt–Artikel aktuell auch „zahlreiche weitere Bewerber“ der Partei auf ihre Verfassungstreue überprüft werden.
Am 28. April dieses Jahres wurde vom Landtag die „Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes“ verabschiedet und bekannt gegeben. Im zweiten Absatz heißt es wenige Wochen vor den anstehenden Kommunalwahlen zu den beabsichtigten Neuerungen:
„Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzes betrifft das Verfahren zur Verfassungstreueprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten (Samtgemeindebürgermeister, Bürgermeister, Landrat, Regionspräsident).“
Am 13. September 2026 werden in Niedersachsen die neuen Kommunalparlamente gewählt. Rund 6,5 Millionen Wahlberechtigte entscheiden über die Zusammensetzung von Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen sowie vielerorts auch über Bürgermeister und Landräte. Vorab geraten damit nun die Mitglieder des Landesverbands der AfD Niedersachsen ins politische Visier der etablierten Parteien.
Laut NDR–Informationen werde diesbezüglich in dieser Woche in Hannover und Gifhorn unter anderem auch über die endgültige Zulassung von AfD-Kandidaturen zur Bürgermeisterwahl entschieden. „In zwei ähnlichen Fällen wurde jüngst zum Nachteil der Kandidaten – darunter Bundestagsabgeordneter Martin Sichert – entschieden“, heißt es in dem Artikel.
So wird in Hannover beispielsweise über die Zulassung der AfD-Landtagsabgeordneten Jessica Schülke zur Oberbürgermeisterwahl entschieden. Die Stadt hatte laut Welt-Artikel das niedersächsische Innenministerium „um eine Einschätzung gebeten, weil Schülke als Landtagsabgeordnete zu den führenden Repräsentanten einer Partei zählt, die der niedersächsische Verfassungsschutz als rechtsextremistisch einstuft“.
Zuvor war bereits seit Anfang Juli auch der AfD-Politiker Stephan Bothe Gegenstand einer Prüfung seiner „Verfassungstreue“. Bothe will für das Amt des Landrats in Lüneburg kandidieren. Der NDR berichtete, dass zurückliegende „Äußerungen“ des Prüfungskandidaten und stellvertretenden Landeschefs der AfD „auch Grundlage dafür sind, dass der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextrem einstuft“. Ende Juli entscheidet der örtliche Wahlausschuss in Lüneburg endgültig über die politische Zukunft Bothes.
Laut Welt-Informationen wurde zudem auch im Landkreis Gifhorn ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Dort bewirbt sich der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß um das Bürgermeisteramt. Zum Stand der abschließenden Bewertung habe „die Kommunalaufsicht noch keine abschließende Empfehlung vorgelegt“.
Die attackierte AfD erkennt in den Verfahren „eine Art Parteiverbot durch die Hintertür“ und will daher grundsätzlich alle Prüfungen rechtlich überprüfen lassen. Die SPD-Landtagsfraktion verteidigte laut NDR das Verfahren. „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sich sowohl auf Rechts- als auch Linksextremisten. Es richtet sich gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen“, so die Erklärung von Stefan Politze, SPD-Fraktionsvorsitzender in Niedersachsen.
Neben den etablierten Parteien CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE und Die Linke werden laut dem Landeswahlleiter „weitere 22 Parteien“ an den Kommunalwahlen in Niedersachsen teilnehmen.
Mehr zum Thema ‒ Umfrage zur Brandmauer: Ost und West driften bei der AfD-Frage auseinander