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Krim de-facto als russisch anerkannt? – Ukraine verliert Rechtsstreit vor UN-Schiedsgericht

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Wie das russische Außenministerium bekanntgab, hat die nach der UN-Seerechtskonvention eingerichtete Ständige Schiedsgerichtskammer (PSC) in Den Haag am Montag das endgültige Urteil in einem seit zehn Jahren andauernden Schiedsverfahren zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine verkündet. In dem Streit ging es um Rechte eines Anrainerstaates in der Straße von Kertsch, im Asowschen Meer und in den Gewässern des Schwarzen Meeres rund um die Krim.  

Das Schiedsgericht, bestehend aus fünf unabhängigen Schiedsrichtern aus Algerien, Großbritannien, Mexiko, Russland und der Republik Korea, fällte eine einstimmige Entscheidung. Der Fall, der eine große geopolitische, völkerrechtliche und historische Dimension hat, endete mit einem überzeugenden Sieg der Russischen Föderation.

Zahlreiche Forderungen der Ukraine, die Russland den Verstoß gegen Dutzende von Artikeln des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vorgeworfen hatte, wurden zurückgewiesen.

Das Schiedsgericht, heißt es in der Pressemitteilung des Außenministeriums in Moskau weiter, habe die Forderung Kiews zurückgewiesen, die Erklärung der Souveränität der Russischen Föderation über das gesamte Asowsche Meer infolge des Beitritts der Regionen Donbass, Saporischschja und Cherson zu Russland als Verstoß gegen das Völkerrecht in Form einer „Verschärfung des Streits zu qualifizieren. Nichts in der Entscheidung hindere die Russische Föderation daran, ihre Souveränität, ihre Hoheitsrechte und ihre Gerichtsbarkeit in den Meeresgebieten auszuüben, die an die Krimhalbinsel, das Asowsche Meer und die Asow-Kerch-Gewässer angrenzen.

Die Forderungen der Ukraine die Krimbrücke zu demontieren wurde ebenfalls zurückgewiesen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung:

„Schon die bloße Äußerung dieser von vornherein unerfüllbaren Forderung hat das unmenschliche Wesen des Kiewer Regimes offenbart, das bis heute bestrebt ist, die Krimbewohner für ihre Entscheidung zugunsten Russlands zu ‚bestrafen‘. Die Behauptungen der ukrainischen Seite, die Krimbrücke behindere angeblich die Schifffahrt in den genannten Gewässern, wurden als unbegründet zurückgewiesen.“

Der Bau der Krimbrücke, die Unterstellung der schwimmenden Bohrplattformen unter russische Gerichtsbarkeit sowie die Durchführung von Schiffsinspektionen durch russische Grenzschutzbeamte in der Straße von Kertsch wurden als nicht im Widerspruch zur Seerechtskonvention der Vereinten Nationen stehend anerkannt. Ebenso wurde die von der Russischen Föderation eingeführte vorübergehende Beschränkung der Durchfahrt ausländischer Staatsschiffe und Kriegsschiffe in bestimmten Gebieten des Schwarzen Meeres von April bis Oktober 2021 als vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen stehend und gerechtfertigt anerkannt.

Die Vorwürfe der Ukraine, die Russische Föderation habe ihre Verpflichtungen im Bereich der Erhaltung des Unterwasser-Kulturerbes verletzt, wurden als völlig unbegründet und unbewiesen zurückgewiesen. Ebenso wies das Schiedsgericht alle Behauptungen der ukrainischen Seite zurück, Russland habe der Umwelt Schaden zugefügt. Es wurde anerkannt, dass in Russland ein wirksames System der Umweltüberwachung besteht.

Lediglich in einem Punkt gaben die Schiedsrichter der Ukraine Recht: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor dem Bau der Krimbrücke, der Energiebrücke und der Gaspipeline durch die Straße von Kertsch sei unter „übermäßigem Zeitdruck“ durchgeführt worden und habe nicht alle vier Jahreszeiten umfasst. 

Allerdings ist auch in diesem Punkt der „Sieg“ der Ukraine ein zweifelhafter, betont das Außenministerium: Das Tempo der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Umsetzung groß angelegter Infrastrukturprojekte, für das die russische Seite vom Schiedsgericht gerügt wurde, war in erster Linie durch die dringende humanitäre Notwendigkeit bedingt, die Versorgung der zwei Millionen Einwohner der Krim mit lebenswichtigen Ressourcen (Strom, Wasser, Nahrungsmitteln, Medikamenten) unter den Bedingungen einer brutalen, totalen Blockade der Halbinsel durch die Ukraine. In jedem Fall hat sich die russische Umweltverträglichkeitsprüfung als richtig erwiesen – wie das Schiedsgericht bestätigte, hat der Bau der Krimbrücke der Umwelt keinen Schaden zugefügt. Darauf beruhende Schadensersatzforderungen habe das Gericht ohnehin abgewiesen.

Die russische Seite sei mit dem Ergebnis des Verfahrens zufrieden, betont das russische Außenministerium. Das Schiedsurteil sei „eine bedeutende Niederlage für die Ukraine und den Westen in dem von ihnen gegen Russland entfesselten juristischen Krieg“. Ob allerdings dieser Sieg auch darauf hinausläuft, dass die Krim von diesem Spruchkörper „short of recognition“ („ohne Präjudiz für Statusfragen“) de facto als russisch anerkannt wurde, wie einige russische Rechtsexperten bereits feiern, wird erst beurteilt werden können, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Mehr Informationen in Kürze …

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