Mitten im Betrieb: Zürcher Busfahrer verrichtet Gebet auf Teppich

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Am Mittwoch, 8. Juli 2026, gegen 8:30 Uhr ereignete sich an der Haltestelle Frohberg in Stäfa ein ungewöhnlicher Vorfall. Ein Chauffeur der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) stieg aus seinem Bus, breitete einen Gebetsteppich aus und verrichtete sein Gebet in Richtung Mekka. Der Vorfall wurde von der Weltwoche dokumentiert.

Der betroffene Fahrer ist bei der VZO angestellt. Das Unternehmen befindet sich vollständig in öffentlicher Hand – die Aktien gehören ausschließlich Gemeinden und Kantonen. Die VZO betreibt im Auftrag des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV den regionalen Busverkehr.

Auf Anfrage äußerten sich die regionalen Verkehrsbetriebe in der Region Zürichsee eindeutig dazu. Das in der Schweiz geltende Grundrecht auf Glaubens- und Religionsfreiheit werde respektiert. Die Ausübung religiöser Praktiken während der Arbeitszeit entspreche jedoch nicht den Vorstellungen und internen Vorgaben des Unternehmens.

Die Verkehrsbetriebe machten konkret deutlich, dass es nicht normal sei, wenn Busfahrer vor dem Bus einen Gebetsteppich ausbreiten und beten.

Auch der ZVV bestätigte diese Haltung. Religiöse Handlungen während des planmäßigen Fahrzeugeinsatzes stünden nicht im Einklang mit den Richtlinien des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die VZO habe den Sachverhalt geprüft und mitgeteilt, dass das gezeigte Verhalten nicht den internen Regeln entspreche.

Zu möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen äußerte sich der Zürcher Verkehrsverbund nicht. Da die Busfahrer bei den einzelnen Verkehrsunternehmen und nicht beim Zürcher Verkehrsverbund selbst angestellt sind, lägen personalrechtliche Entscheidungen ausschließlich bei den regionalen Verkehrsbetrieben.

Was sich in Stäfa bei Zürich abgespielt hat, wirkt extrem skurril und fand sogar in Medien weltweit Beachtung. Es verdeutlicht, wie befremdlich es ist, wenn Busfahrer während ihrer Arbeitszeit religiöse Handlungen vornehmen.

Die regionalen Verkehrsbetriebe und der Zürcher Verkehrsverbund haben eine klare Position bezogen. Religionsfreiheit ja, religiöse Rituale im aktiven Dienstbetrieb jedoch nein. Viele sehen in solchen Szenen ein Problem für das Vertrauen in den öffentlichen Nahverkehr.

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