Plünderung bei Evakuierung in Afghanistan? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bundeswehrsoldaten

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Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts auf Diebstahl während der Evakuierungsmission am Flughafen Kabul in Afghanistan.

Nach Angaben der Behörde besteht ein Anfangsverdacht gegen die Soldaten, die dem deutschen Einsatzkontingent angehörten. Sie sollen sich während der Evakuierungsoperation im August 2021 Waren aus Geschäften auf dem Flughafen Kabul unrechtmäßig angeeignet haben.

Die Ermittlungen dauern an. Wann das Verfahren abgeschlossen wird und mit welchem Ergebnis, sei derzeit nicht absehbar, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zugleich verwies sie auf die geltende Unschuldsvermutung.

Die Soldaten sollen nach einem Bericht der Bild am Sonntag dem Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1 angehören. Unter Berufung auf Bundeswehrkreise berichtete die Zeitung, die mutmaßlichen Diebstähle hätten sich im militärischen Bereich des Flughafens Kabul ereignet – in von Afghanen betriebenen Geschäften, die unter anderem militärische Ausrüstung anboten.

Den Angaben zufolge sollen die bewaffneten Soldaten T-Shirts und Patches (Stoffabzeichen für Uniformen) entwendet haben. Zudem ist in Bundeswehrkreisen von mutmaßlich gestohlenen Messern die Rede.

Die Staatsanwaltschaft Kempten schaltete über die Generalstaatsanwaltschaft München auch den Generalbundesanwalt ein, um zu prüfen, ob der Verdacht auf Plünderung im Sinne des Völkerstrafrechts vorliegt. Auch das Bundesverteidigungsministerium bestätigte, dass im Rahmen der Untersuchungen Bildmaterial ausgewertet worden sei. Dabei seien bisher „keine Handlungen identifiziert“ worden, die den Tatbestand der Plünderung erfüllten.

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