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Verfahren wegen „Politikerbeleidigung“ – gegen einen Politiker

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Das Brandenburger Städtchen Luckenwalde, 21.000 Einwohner, 50 Kilometer von Berlin entfernt, seit der Steinzeit besiedelt und bis zum Anschluss Industriestadt, liefert eine juristische Kuriosität, die für die gesamte Kommunalpolitik noch hochgefährlich werden könnte.

Auslöser war, wie Apollo News berichtet, eine kurze Nachricht auf Instagram, die ein Luckenwalder Kommunalpolitiker, Ramon Wittich, Anfang Januar verbreitet hatte:

Es ging um eine Stellenausschreibung, die für ihn den Eindruck erweckte, für eine frühere Amtsleiterin der Stadt, die inzwischen an anderem Ort tätig war, maßgeschneidert zu sein. „Die Ausschreibung könnte demnach lediglich formalen Charakter haben“, schrieb er weiter.

Wittich ist Vorsitzender der Bürgerinitiative „Gemeinsam für Luckenwalde“, die bei der letzten Wahl 24,4 Prozent der Wählerstimmen erhalten hatte und mit sieben Vertretern die größte Fraktion in der 28-köpfigen Stadtverordnetenversammlung stellt. Im Grunde ein klassischer Kommunalpolitiker, von Beruf im Vorstand der örtlichen Wohnbaugenossenschaft, jemand, der die kommunale Ebene der Politik durchaus ernst nimmt.

Eine Frage, wie sie Wittich stellte, ist in der Kommunalpolitik nicht ungewöhnlich. Schon allein aufgrund der Tatsache, dass es derartige Ausschreibungen tatsächlich gibt und die Besetzungen höherer Stellen oft das Produkt politischer Verhandlungen sind. Und es ist auch nicht skandalös, dass ein Kommunalpolitiker derartige Fragen stellt. Jede Vermutung von Begünstigung ist nicht nur eine günstige Gelegenheit, ein Thema zu setzen – die Kontrolle der Verwaltung ist die ureigenste Aufgabe der Kommunalpolitiker. Und dabei geht es nicht um einen Höflichkeitswettbewerb, sondern darum, die Interessen der Bürger gegen die Eigendynamik, die jede Verwaltung aufweist, zu bewahren. Die sich unter anderem darin äußern kann, dass der Apparat mit subtilen Tricks die Kontrolle über sein eigenes Personal der Politik aus der Hand nimmt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam aber, so bestätigte sie Apollo News, ermittelt gegen Wittich, denn er habe „falsche Tatsachen über den Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens behauptet“. Grammatikalisch war es eine legitime Vermutung, schließlich steht der Satz im Konjunktiv. Nichtsdestotrotz, für die Potsdamer Juristen ist das nicht nur eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Verleumdung“ nach § 188 StGB, sondern sogar Politiker-Verleumdung, für die es eine Mindeststrafe von sechs Monaten geben soll.

Das, was Wittich da vorgehalten wird, ist gewöhnliches politisches Handeln. Ein Beispiel aus einem anderen Ort, in anderer Konstellation: der grüne Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause warf der Staatsregierung vor, an der Erhöhung der Kindergartengebühren Schuld zu sein. Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) nannte das „Fake News“. Würde sich jede Staatsanwaltschaft so verhalten wie die Staatsanwaltschaft in Potsdam, wäre es auch in diesem Fall zu Ermittlungen wegen einer Straftat gekommen – gewöhnliche politische Auseinandersetzungen wären so gut wie unmöglich.

Auffällig ist an diesem Fall, dass laut Apollo News jene Amtsleiterin, die das Ziel der maßgeschneiderten Ausschreibung gewesen sein soll, Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft Potsdam sie nicht auf den zivilen Klageweg verwiesen hat. Der Tatbestand selbst ist im Kern in größeren Kommunen typisches Material für eine kommunalpolitische Anfrage. Sollten derartige Schritte künftig nach dem Potsdamer Modell mit Strafverfahren quittiert werden, wäre das das Ende jeder auch nur halbwegs interessanten Kommunalpolitik. Vom Schaden für die Bürger ganz zu schweigen.

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