Exklusiv: Bund zahlt 790 Mio. Euro für Masken-Urteile

Das Gesundheitsministerium hat zahlreiche Prozesse gegen Maskenhändler verloren. Um Zwangsvollstreckungen abzuwenden, musste es hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen. Das Geld kommt von einem bislang unbekannten Sonderkonto

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Das Gesundheitsministerium hat zahlreiche Prozesse gegen Maskenhändler verloren. Um Zwangsvollstreckungen abzuwenden, musste es hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen. Das Geld kommt von einem bislang unbekannten Sonderkonto

In den Verfahren um den Einkauf von Coronamasken hat die Bundesregierung bereits hohe Zahlungen für verlorene Klagen geleistet, obwohl eine rechtskräftige Entscheidung noch aussteht. Um eine „Zwangsvollstreckung“ von Urteilen zugunsten der Maskenhändler abzuwenden, habe das Gesundheitsministerium bis heute „die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Mio. Euro veranlasst“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion, die Capital vorliegt. Dabei geht es laut Ministerium um zwölf Verfahren.

Die Summe wirft ein Schlaglicht auf die Finanzrisiken aus dem chaotischen Maskeneinkauf unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020. Später hatten mehr als 100 Lieferanten geklagt, weil das Ministerium sie wegen angeblicher Mängel oder Lieferprobleme nicht bezahlt hatte. 

Mehrere der Verfahren liegen inzwischen vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der am 16. September in letzter Instanz über die ersten vier Fälle aus dem Maskenkomplex verhandelt – und womöglich zeitnah entscheidet. Bald dürfte dann rechtskräftig geklärt sein, ob auf den Bund noch weitere Kosten für ein spezielles Einkaufsverfahren (Open-House-Verfahren) zukommen. Spahn hatte 2020 über verschiedene Einkaufswege für knapp 6 Mrd. Euro Masken beschaffen lassen. In den noch etwa 80 laufenden Prozessen von Open-House-Händlern geht es um weitere rund 2,3 Mrd. Euro, hinzu kommen Verzugszinsen in Milliardenhöhe.

Mehrere Niederlagen in zweiter Instanz

Seit Sommer 2024 hatten Maskenlieferanten in mehreren Fällen vor dem Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz gegen den Bund gewonnen. Dabei verfügten die Kölner Richter wiederholt, dass die Urteile vorläufig vollstreckbar sind – und das Gesundheitsministerium also schon vor der finalen Entscheidung des BGH Zahlungen an die Kläger leisten muss. Allein bei der Klage eines Lieferanten aus Brandenburg, der Ende Mai in Köln Recht bekam, ging es um Masken und andere Schutzausrüstung für knapp 220 Mio. Euro plus mehr als 100 Mio. Euro Zinsen. Laut dem Urteil hatte Spahn persönlich per Chat Zusagen zu den Lieferbedingungen gegeben, die den Vertragsbestimmungen im Open-House-Verfahren widersprachen. Auch in anderen Prozessen, die der Bund seit 2024 in Köln verloren hat, ging es um zwei- oder dreistellige Millionenbeträge.

Allerdings konnte das Gesundheitsministerium die Vollstreckung der noch nicht rechtskräftigen Urteile abwenden, indem es Sicherheitsleistungen bei Gericht hinterlegt. Sollte der BGH die Klagen der Maskenhändler am Ende abweisen, würde das hinterlegte Geld an das Ministerium zurückfließen. Andernfalls geht es an die Lieferanten.

Spezielles „Vorschusskonto“ für Masken-Klagen

Bislang hatte das Gesundheitsministerium stets betont, es gebe bisher praktisch keine finanziellen Belastungen aus den Maskenklagen. Interessant ist darüber hinaus, wie die fast 800 Mio. Euro an Sicherheitsleistungen finanziert wurden – nämlich nicht über den Haushalt des heute von Nina Warken (CDU) geführten Ministeriums, sondern über ein spezielles, bislang unbekanntes Konto bei der Bundesfinanzverwaltung. Dabei handele es sich um ein „Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie“. So schreibt es das Gesundheitsministerium in seiner aktuellen Antwort an die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta. 

Die erheblichen Sicherheitsleistungen zeigten die „riesigen Haushaltsrisiken“ aus den Maskenkäufen unter Spahn, sagte Piechotta gegenüber Capital. Zugleich äußerte die Haushaltsexpertin scharfe Kritik an der Prozessstrategie des Gesundheitsressorts: Dass diese Summen „ausgerechnet jetzt, in finanziell schwierigen Zeiten, auflaufen, liegt mutmaßlich daran, dass das Ministerium die Abwicklung jahrelang verzögert hat in der Hoffnung, dass der politische Schaden kleiner wird. Das Gegenteil ist der Fall.“

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