Newsletter Subscribe
Enter your email address below and subscribe to our newsletter
Enter your email address below and subscribe to our newsletter

Mit einer Strafanzeige wegen möglicher Marktmanipulation hebt der Gesamtbetriebsrat der Commerzbank die Übernahmeschlacht auf die nächste Eskalationsstufe
Das Übernahmeangebot der Unicredit für die Commerzbank wird jetzt die Justiz beschäftigen. Wie Commerzbank-Betriebsratschef Sascha Uebel Capital bestätigte, will der Gesamtbetriebsrat Strafanzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation und der Irreführung gegen unbekannt stellen. Hintergrund sind Vermutungen, wonach die Unicredit ihren Bestand an Commerzbank-Aktien über Derivategeschäfte aufgebauscht haben könnte.
„Ich kann bestätigen, dass heute eine außerordentliche Sitzung des Gesamtbetriebsrats stattfindet“, zitierte ihn zuerst das „Handelsblatt“. „Dabei soll beschlossen werden, dass der Gesamtbetriebsrat seinen Vorsitzenden beauftragt, Strafanzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation und Irreführung nach Paragraf 119 und 120 WpHG gegen unbekannt zu stellen“, so Uebel weiter. Marktmanipulation ist in Deutschland eine Straftat.
Bislang hatte der Commerzbank-Vorstand an die Finanzaufsicht Bafin appelliert, die Derivate-Positionen der Unicredit genau zu prüfen, und liefert dazu regelmäßig Daten. Weil die Prüfung aber dauern wird, könnte die Anzeige des Betriebsrates eine Beschleunigung des Verfahrens ermöglichen und die Staatsanwaltschaft ins Spiel bringen. Unicredit käme damit in eine Position, sich gegen Ermittlungen zu verteidigen, was Kräfte binden und das Verfahren weiter verkomplizieren könnte.
Unicredit weist in einer Capital vorliegenden Stellungnahme die Vorwürfe zurück, es bestehe „keine denkbare Grundlage für derartige Behauptungen“, heißt es in einer Capital vorliegenden Stellungnahme. „Jede Andeutung, Unicredit habe absichtlich Offenlegungskategorien vermischt, um die wahrgenommene Unterstützung für ihr Übernahmeangebot künstlich aufzublähen, entbehrt jeder sachlichen und rechtlichen Grundlage“, heißt es darin. „Die Offenlegungen von Unicredit erfolgen gemäß den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Übernahmegesetzes und entsprechen diesen in vollem Umfang.“ Die Commerzbank äußerte sich auf Capital-Anfrage nicht zur Ankündigung der Strafanzeige.
Die Commerzbank, die Einsicht ins Aktionärsregister nehmen darf, hat nach eigenen Angaben keinen einzigen institutionellen Investor identifiziert, der seine Papiere an Unicredit verkauft hat. Die angedienten Aktien stammten „fast ausschließlich von mit Unicredit verbundenen Banken und Parteien, die vor dem Übernahmeangebot keine wesentlichen Anteile an der Commerzbank gehalten haben“, so die Bank.
„Die Belegschaft ist aufgrund der Vorkommnisse der vergangenen Wochen derart wütend, dass eine Strafanzeige aus meiner Sicht der logische nächste Schritt ist“, sagte Uebel dem „Handelsblatt“. Unicredits Angebot für die Commerzbank sei wirtschaftlich unattraktiv, weil der Tauschkurs unter dem Marktpreis liegt. Dass trotzdem so viele Aktien angedient worden seien, sei nicht rational erklärbar. „Ich habe wie viele Beschäftigte in der Commerzbank den Verdacht, dass der Kapitalmarkt damit bewusst in die Irre geführt werden soll“, sagte Uebel. „Es soll der Eindruck erweckt werden, als habe Unicredit die Übernahme der Commerzbank schon so gut wie in der Tasche, doch dem ist nicht so.“
Kern der Auseinandersetzung ist der Umfang der von Unicredit-Investoren angedienten Commerzbank-Aktien (Tender): Unicredit hat nach eigenen Angaben bislang 10,9 Prozent der Aktien angedient bekommen, nachdem sie vor Abgabe des Übernahmeangebotes bereits 26,77 Prozent der Anteile hielt. Im Raum steht der Verdacht, dass Unicredit Commerzbank-Aktien aus dem eigenen Bestand verliehen hat und auf deren Basis Derivate aufgelegt wurden, die wiederum als Grundlage für angediente Aktien dienen.
Die Angebotsfrist läuft noch bis 16. Juni mit einer verlängerten Phase bis zum 3. Juli.
Transparenzhinweis: Die ursprüngliche Meldung wurde durch die Stellungnahme von Unicredit ergänzt.