BGH-Urteil: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen

Besitzer einer Dachgeschosswohnung dürfen Klimaanlagen einbauen – auch wenn Teile der Eigentümerversammlung dagegen sind. Das entschied nun der BGH

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Besitzer einer Dachgeschosswohnung dürfen Klimaanlagen einbauen – auch wenn Teile der Eigentümerversammlung dagegen sind. Das entschied nun der BGH

Klimaanlagen werden angesichts immer heißerer Sommer für viele Menschen attraktiver. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einzubauen – oder ob die Hausgemeinschaft das ablehnen darf. 

Die Entscheidung fiel dabei recht eindeutig aus: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau einer Klimaanlage mit Außengerät („Splitgeräte“) auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt für die Erlaubnis keine Rolle (Az. V ZR 162/25). Die wichtigsten Hintergründe:

Welche Arten von Klimaanlagen gibt es?

Wer sich eine Klimaanlage anschaffen will, kann grundsätzlich zwischen zwei Arten wählen. Ein Kompaktgerät – auch Monoblock genannt – ist mobil und wird an eine Steckdose angeschlossen. Über einen Schlauch wird die warme Luft etwa durch ein offenes Fenster raustransportiert. 

Sogenannte Splitgeräte bestehen hingegen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert – die Wand muss dafür durchbohrt werden.

Wie erklärt der BGH das Urteil?

„Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen“, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen wie feste Splitklimaanlagen, für die durch die Fassade gebohrt wird, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden.

Stimmt eine Mehrheit dagegen, kann ein Gericht den Einbau dem BGH zufolge dennoch erlauben – wenn entweder alle Eigentümer, deren Rechte beeinträchtigt werden, einverstanden sind, oder es keine übermäßige Beeinträchtigung gibt.

Worum ging es im Prozess?

Der BGH entschied am Freitag über eine Klage von Wohnungseigentümern aus Berlin, die auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen wollen. Ihr Antrag wurde bei einer Eigentümerversammlung aber abgelehnt. Sie zogen daraufhin vor Gericht – am Landgericht Berlin II zuletzt mit Erfolg. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, erklärten die Richter zur Begründung.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft legte gegen die Berliner Entscheidung Revision ein. Sie kritisiert unter anderem, es bestünde angesichts der allgemein bekannten Auswirkungen des Betriebs von Klimaanlagen – wie etwa Geräusche, Kondenswasser oder Abluftwärme – die ernsthafte Möglichkeit der Minderung des Miet- oder Verkaufswerts der benachbarten Wohnungen. Das Landgericht meinte aber, es dürften nur Auswirkungen, die unmittelbar mit dem Einbau der Klimaanlage verbunden sind, eine Rolle spielen – und nicht die des Gebrauchs.

Wie verbreitet sind Klimaanlagen in Deutschland?

In Deutschland haben rund 17 Prozent der Menschen eine Klimaanlage zu Hause, wie eine repräsentative YouGov-Umfrage zeigt. 20 Prozent planen demnach, sich eine zuzulegen. Der Anteil ist damit innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen. Im Juli 2025 planten 10 Prozent, sich eine anzuschaffen, 15 Prozent besaßen bereits eine.

Der Absatz von Raumklimageräten – meist Split-Klimaanlagen – stieg nach Angaben des Fachverbands Gebäude-Klima zwischen 2023 und 2025 von rund 260.000 auf 320.000 Stück. Für 2026 liegen noch keine Zahlen vor, weiteres Wachstum wird aber erwartet. In vielen Geschäften sind Ventilatoren und Kühlgeräte derzeit nach den vergangenen heißen Sommerwochen vergriffen.

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