Reformprogramm: Kündigungsschutz für Top-Verdiener steht auf der Kippe

Wer mehr als 180.000 Euro im Jahr verdient, soll bald keinen Kündigungsschutz mehr genießen. Arbeitgeber sollen sich mit einer Abfindung leichter trennen können 

Beitrag teilen

Wer mehr als 180.000 Euro im Jahr verdient, soll bald keinen Kündigungsschutz mehr genießen. Arbeitgeber sollen sich mit einer Abfindung leichter trennen können 

Union und SPD haben sich bei ihrem Koalitionsgipfel am Mittwochabend auch auf einen tiefen Einschnitt für Top-Verdiener in Unternehmen verständigt: Für Bezieher von Jahreseinkommen von mehr als rund 180.000 Euro pro Jahr soll ab dem Jahreswechsel der gesetzliche Kündigungsschutz entfallen. In ihrer Pressekonferenz erwähnten die vier Parteichefs von CDU, CDU und SPD dieses Detail nicht, und auch im Beschlusspapier der Koalition taucht es nur ganz versteckt auf. Demnach heißt es unter Punkt 6 der Beschlüsse: „Für Hochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75- fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht.“ 

Konkret bedeutet dies die Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutzes für diese Bezieher von Jahreseinkommen oberhalb von knapp 180.000 Euro. Die Regelung betrifft nur einen sehr kleinen Prozentteil der deutschen Arbeitnehmer – laut Statista dürften in diese Gehaltsklasse rund 150.000 bis 200.000 Angestellte fallen. 

Für Risikoträger in der Finanzwirtschaft – das sind Arbeitnehmer mit wichtigen Funktionen in Unternehmen sowie Börsenhändler, die mit ihren Geschäften besondere Risiken für Finanzinstitute verantworten, dafür aber auch sehr gut bezahlt werden – gilt schon heute: Statt der gesetzlichen Kündigungsfristen haben sie keinen speziellen gesetzlichen Kündigungsschutz, ihr Arbeitgeber kann sich vielmehr durch Zahlung einer meist auf ein Jahresgehalt gedeckelten Abfindung leicht von ihnen trennen. 

 

Diese Regelung will die Koalition nun offenbar auf alle Arbeitnehmer mit Top-Verdiensten ausweiten. Offen ist in der Koalitionsvereinbarung jedoch, ob die Regelung nur für Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2027 gelten soll oder auch für all jene, die schon heute mit ihrem Einkommen oberhalb dieser Grenze liegen. 

Die Koalition erhofft sich durch diesen Schritt, der schon seit Monaten immer wieder diskutiert wurde, eine stärkere Dynamik auf dem Arbeitsmarkt und vor allem eine Erleichterung für Unternehmen, die unter einem hohen Transformationsdruck stehen. Kritiker warnen hingegen vor einer zusätzlichen Verunsicherung in einer sehr speziellen Gruppe von Arbeitnehmern, die durch die Steuer- und Sozialreformen der Regierung an anderen Stellen ohnehin stark zusätzlich belastet werden. 

Beitrag teilen

Neue Beiträge und
Informationen direkt
per E-Mail erhalten.