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Verbraucher: E-Zigaretten, Zoll auf Onlinekäufe, Tanken, Rente – das ändert sich im Juli

Ab sofort gelten viele neue Regeln: Onlinekäufer bei Temu & Co. zahlen nun stets Zoll. Leere Vapes können beim Kiosk entsorgt werden, der Tankrabatt fällt, aber die Renten steigen.

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Ab sofort gelten viele neue Regeln: Onlinekäufer bei Temu & Co. zahlen nun stets Zoll. Leere Vapes können beim Kiosk entsorgt werden, der Tankrabatt fällt, aber die Renten steigen.

Alte E-Zigaretten leichter loswerden

Die Akkus in E-Zigaretten und ihren Einwegvarianten sind ein großes Problem für die Müllabfuhr: Weil sie immer wieder im Hausmüll oder in der Gelben Tonne landen, kommt es zu Bränden auf Betriebshöfen und in Müllwagen. Denn die Akkus können zum Beispiel beim Zusammenpressen in Flammen aufgehen. Sie gehören in den Elektroschrott.

Weil sich so wenig Verbraucher daran halten, wird nun die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten erweitert: Ab 1. Juli müssen auch Kioske, Tankstellen und andere kleinere Verkäufer von E-Zigaretten die alten Geräte sowie leer gequalmte Einweg-Vapes zurücknehmen. Bislang geht das nur in großen Annahmestellen wie Wertstoffhöfen oder Supermärkten. Man kann alte E-Zigaretten auch an Orten zurückgeben, wo sie nicht gekauft wurden – und muss dort auch nichts kaufen.

Pauschale Zollgebühr für Päckchen

Bislang waren kleine Pakete, die Waren für weniger als 150 Euro enthielten, vom Zoll befreit. Künftig werden pauschal 3 Euro pro Warenkategorie fällig. Wer also künftig zwei Paar Socken und zehn AA-Batterien in einem Paket bestellt, muss 6 Euro zahlen. Betroffen sind alle Verbraucher, wenn sie Sachen bestellen, die nicht aus der EU kommen, also etwa aus China und Großbritannien. Der neue Pauschalzoll zielt vor allem auf chinesische Anbieter wie Shein, Temu und Alibaba, die im großen Stil in Deutschland in den Onlinehandel eingestiegen sind – und viele hiesige Regeln umschiffen. 

Tankrabatt läuft im Juli aus

Seit zwei Monaten gibt es einen Tankrabatt von 14 Cent pro Liter Dieselsprit und 17 Cent aufs Benzin, Anfang Juli läuft er aus. Laut den Wirtschaftsforschern vom Ifo-Institut wurde der Tankrabatt aufs Benzin fast komplett weitergegeben, beim Diesel allerdings nur zu etwa Dreivierteln. Nun ist damit zu rechnen, dass die Spritpreise ab 1. Juli mittags wieder entsprechend steigen.

Steuern aufs Fliegen sinken

Auch die Fluggesellschaften wurden durch den Irankrieg getroffen. Deshalb hat die Bundesregierung die Luftverkehrssteuern auf Flugtickets gesenkt: Für Kurzstreckenflüge sinkt die Steuer von 15,53 auf 13,03 Euro, für die Mittelstrecke – etwa in den Nahen Osten oder nach Zentralasien – von 39,34 auf 33,01 Euro und für Langstreckenflüge ab 6000 Kilometern von 70,83 auf 59,43 Euro. Ob die Kunden diese Reduzierung beim Gesamtpreis fürs Ticket merken, steht auf einem anderen Blatt. Die Steuern werden bei der Flugbuchung immerhin extra ausgewiesen. Insgesamt allerdings ist der Flugverkehr im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln wenig mit Steuern belastet.

Renten steigen deutlich

Wie in der Regel in jedem Juli steigen auch dieses Jahr die Renten – und zwar um 4,24 Prozent. Grund ist der deutliche Anstieg der Gehälter, an deren Entwicklung die Renten, wenn auch mit möglichen Abschlägen, gekoppelt sind. Damit steigen die Renten wieder deutlich stärker als die Inflation. Schaut man auf den Zeitraum seit 2000, so sind die Westrenten etwa im selben Umfang gestiegen wie die Inflation. Die Ostrenten sind stärker gestiegen, weil es auch darum ging, das Rentenniveau im Osten an das im Westen anzugleichen.

Grundsicherung statt Bürgergeld

Künftig heißt das staatliche Geld für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfe in Deutschland nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherung. Bereits erlassene Bürgergeld-Bescheide bleiben aber gültig. Auch werden die Geldleistungen weiter gezahlt – ohne Unterbrechung. Trotzdem ändert sich einiges, denn wer Leistungen erhält, muss künftig mehr mitwirken. So können Leistungen schneller gekürzt oder gar gestrichen werden, falls man Termine beim Jobcenter verpasst. Auch wer Fördermaßnahmen abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig mit stärkeren Einbußen rechnen.

Höhere Mindestlöhne in der Pflege

Zum 1. Juli steigen die Mindestlöhne für Pflegerinnen und Pfleger. Für Hilfskräfte gilt dann eine Lohnuntergrenze von 16,52 Euro pro Stunde (vorher 16,10 Euro). Qualifizierten Hilfskräften müssen künftig mindestens 17,80 Euro gezahlt werden – statt bisher 17,35 Euro. Pflegefachkräfte haben ein Recht auf mindestens 21,03 Euro pro Stunde statt zuletzt 20,50 Euro.

Quellen: afp, Verbraucherzentrale, Zoll, BSR, Ifo-Institut, bft

Dieser Artikel ist eine Übernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland gehört. Auf Capital.de wird er sechs Monate hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de.

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