Neue Frist: Rente in Gefahr? Wer jetzt einen „Lebensnachweis“ einreichen muss

Derzeit landet bei einigen Ruheständlern ein wichtiges Rentenschreiben im Briefkasten. Es geht um einen verpflichtenden Nachweis. Wer den versäumt, dem drohen Konsequenzen.

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Derzeit landet bei einigen Ruheständlern ein wichtiges Rentenschreiben im Briefkasten. Es geht um einen verpflichtenden Nachweis. Wer den versäumt, dem drohen Konsequenzen.

Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner erhalten zurzeit Post mit einer wichtigen Aufforderung: Sie müssen einen sogenannten „Lebensnachweis“ erbringen. Wer die Unterlagen ignoriert und den Nachweis nicht fristgerecht einreicht, riskiert, dass die Rentenzahlung Ende November eingestellt wird. 

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nach eigenen Angaben monatlich rund 26 Millionen Renten im In- und Ausland aus. In Deutschland erfährt sie über die Meldebehörden in der Regel automatisch, ob eine rentenberechtigte Person noch lebt. Deshalb müssen Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich keinen solchen Lebensnachweis erbringen.

In welchen Fällen Rentner einen Lebensnachweis benötigen

Anders sieht es bei Rentenzahlungen ins Ausland aus. Insgesamt überweist die Rentenversicherung rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland. Für etwa 1,2 Millionen dieser Zahlungen ist ein Lebensnachweis inzwischen ebenfalls nicht mehr nötig, weil die Sterbedaten automatisch mit den Behörden des jeweiligen Landes abgeglichen werden. Das gilt für: 

  • Australien
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Israel
  • Italien
  • Südkorea
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien

Rentnerinnen und Rentner in Staaten ohne einen solchen Datenaustausch werden einmal jährlich aufgefordert, ihren Lebensnachweis einzureichen. Die entsprechenden Unterlagen werden im Juni und Juli zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Wer keine Aufforderung erhält, muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nichts unternehmen.

Lebensbescheinigung für Rente digital oder per Post einreichen  

Für den Nachweis gibt es zwei Möglichkeiten: den kostenlosen digitalen Lebensnachweis über die Postident-App oder die papiergebundene Lebensbescheinigung. Diese muss von einer zugelassenen Stelle bestätigt und anschließend per Post an den Rentenservice der Deutschen Post geschickt werden. Faxe oder E-Mails werden nicht akzeptiert. 

Bis zum 31. Juli 2026 muss der Lebensnachweis vorliegen. Wird die Frist versäumt, kann die Rentenzahlung zum 30. November 2026 eingestellt werden. Ausstehende Rentenzahlungen werden erst wieder überwiesen, nachdem der Lebensnachweis nachgereicht wurde.

Wer mehrere Renten bezieht – etwa eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente – kann mehrere Aufforderungen erhalten und muss für jede Rente einen eigenen Lebensnachweis einreichen. Verloren gegangene Unterlagen können beim Rentenservice ersetzt werden.

Dieser Artikel ist eine Übernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland gehört. Auf Capital.de wird er sechs Monate hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de

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