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Ab 2027 soll die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen wegfallen. Für Vermieter könnte das Mieterstrommodelle unrentabel machen. Berechnungen zeigen, ab welcher Größe sich eine PV-Anlage noch rechnet
Die geplante Streichung der Einspeisevergütung schreckt viele Hausbesitzer auf, die eine Solaranlage für ihr Dach erwägen: Ab 2027 soll es die Vergütung für neu installierte Anlagen nicht mehr geben. Das besagt der Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Das alarmierte einen Capitalleser, der eine Solaranlage für sein Mietshaus plant.
Lohnt sich das überhaupt noch?, fragt er sich nun. Denn Vermieter profitieren – wenn sie selbst nicht im Haus wohnen – überhaupt nicht vom eigenen Strom. Die Mieter können ihn günstig nutzen, während Hausbesitzer die hohen Kosten für die PV-Anlage tragen, die locker 40.000 bis 60.000 Euro kostet. Darum verzichten viele Vermieter auf den Bau solcher Anlagen, wodurch dem Markt viel Potenzial entgeht. Rund drei Millionen Mietshäuser könnten dafür genutzt werden, das entspricht rund 20 Millionen Wohnungen, ermittelte das Wirtschaftsforschungsinstitut IW.
Um das Vermieterdilemma aufzulösen, gibt es Mieterstrommodelle: Dabei finanziert der Vermieter die PV-Anlage und schließt mit den Bewohnern Verträge, damit sie ihm den Strom abnehmen. Für jede Kilowattstunde vom Dach zahlen sie zehn bis 15 Prozent weniger als beim bisherigen Stromanbieter. Es rechnet sich also für sie. Aber haben auch Vermieter noch etwas davon?
Wird die Einspeisevergütung gestrichen, fällt ein Teil ihrer garantierten Erträge weg. Die Antwort ist daher ernüchternd, sagt das IW: In den allermeisten Fällen lohnen sich Mieterstrommodelle nicht mehr, wenn für kleinere Anlagen unter 25 kWp die Vergütung wegfällt. Laut Modellrechnungen laufen dann erst Anlagen ab 150 Wohnungen noch im finanziell grünen Bereich. Sie erzielen bestenfalls rund 2,6 Prozent Ertrag jährlich – was nicht wirklich viel ist. Mit Einspeisevergütung waren es bisher rund 5,4 Prozent.
Schon bei mittleren Projekten mit rund 30 Wohnungen fällt die Rechnung plus/minus Null aus. Vermieter werden im Bestfall für ihre Ausgaben entschädigt, bekommen aber den kostspieligen Anlagenbetrieb und die Mühen der Abrechnung nicht vergütet. Zudem tragen sie stets das Risiko, dass es immer Mieter gibt, die solche Mieterstromverträge nicht unterschreiben.
Bei kleineren PV-Anlagen, an denen höchstens acht Wohnungen hängen, zahlen die Vermieter mit Mieterstrommodellen sogar kräftig drauf, das IW beziffert den Verlust auf 2,5 Prozent jährlich. Wird das also künftig noch jemand machen?
Wer dennoch mit dem Gedanken spielt, der sollte auf Folgendes achten: einen großen Speicher einbauen, damit möglichst viel Strom im Haus verbraucht und an die Mieter verkauft werden kann. Die Batteriekapazität und die Teilnahmequote der Mieter sind die entscheidenden Parameter, die darüber bestimmen, ob solche Anlagen Erträge abwerfen können oder Verluste machen. Zudem sollte man versuchen, die Anlage noch dieses Jahr ans Netz zu bringen. Ansonsten kann man nur hoffen, dass der Bundestag den Gesetzentwurf überarbeitet. Kritik daran regt sich immerhin schon.
Erschienen im Capital Magazin 09/2026.