{"id":10428,"date":"2026-06-19T22:04:47","date_gmt":"2026-06-19T20:04:47","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/berliner-verwaltungsgericht-die-sehnsucht-nach-dem-zauberwort-asyl\/"},"modified":"2026-06-19T22:04:47","modified_gmt":"2026-06-19T20:04:47","slug":"berliner-verwaltungsgericht-die-sehnsucht-nach-dem-zauberwort-asyl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/berliner-verwaltungsgericht-die-sehnsucht-nach-dem-zauberwort-asyl\/","title":{"rendered":"Berliner Verwaltungsgericht: Die Sehnsucht nach dem Zauberwort &#8222;Asyl&#8220;"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><em>Von Dagmar Henn<\/em><\/p>\n<p>Eine zweite Niederlage sei das f\u00fcr Alexander Dobrindt, vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dumm, dass die Bundespolizei f\u00fcr die Grenzkontrollen zust\u00e4ndig ist\u00a0\u2013 deshalb landen diese Verfahren immer vor dem prinzipiell asylfreundlichen Berliner Verwaltungsgericht. Aber dieses <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/NJRE001643645\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Urteil<\/a>, das bereits am 22.\u00a0Mai erging, ist noch weitaus dramatischer, als das beispielsweise im <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vg-berlin-28l27026a-zurueckweisung-asylsuchende-asyl-dobrindt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bericht<\/a> auf dem Rechtsportal <em>LTO<\/em> dargestellt wurde. Denn letzten Endes wurde hier so gut wie alles aufgehoben, was in irgendeiner Weise noch illegale Einreisen begrenzt.<\/p>\n<p>Noch einmal kurz der Sachverhalt: Ein 29-j\u00e4hriger Eritreer wurde am 23.\u00a0M\u00e4rz dieses Jahres am Grenz\u00fcbergang Guben bei einer Kontrolle angehalten und zur\u00fcckgewiesen. Zuvor war er bereits 2025 in Deutschland aufgegriffen worden, nachdem er \u00fcber Wei\u00dfrussland nach Polen und von dort mithilfe eines Schleusers nach Deutschland gekommen war. Damals wurde er nach Polen zur\u00fcckgeschoben und erhielt f\u00fcr zwei Jahre ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Bei seinem erneuten, erfolglosen Einreiseversuch will er ein Asylgesuch gestellt haben; daf\u00fcr legte er dem Berliner Verwaltungsgericht eine entsprechende eidesstattliche Versicherung vor.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich hatte bei dieser Klage wieder eine NGO die Finger im Spiel; mindestens eine (im Urteil des VG Berlin hei\u00dft es z.\u00a0B., er sei durch die polnische Caritas nach der Zur\u00fcckweisung nach Warschau gebracht worden). Stutzig macht, dass die Vernehmung, die vor der Zur\u00fcckweisung bei der Bundespolizei stattfand, mit einem Dolmetscher gef\u00fchrt wurde, die eidesstattliche Versicherung aber auf Englisch ist. Wurde da Deutsch-Englisch gedolmetscht? Oder hat ihm die eidesstattliche Versicherung ein NGO-Mitarbeiter verfasst?<\/p>\n<p>Der gesamte Ablauf der Kommunikation am 23.\u00a0M\u00e4rz deutet eher an, dass da kein Gespr\u00e4ch auf Englisch gef\u00fchrt wurde. Der Polizeimeister, der damals mit ihm gesprochen hatte, erkl\u00e4rte, es habe kein Asylgesuch gegeben; das Gericht folgte hier dem Kl\u00e4ger.<\/p>\n<p>Allerdings gibt es in dem ganzen Zusammenhang eine ganze Reihe von Fragen, die ungekl\u00e4rt bleiben. Es wird erw\u00e4hnt, er habe bereits in Polen einen Asylantrag gestellt, aber Polen habe die Annahme verweigert und ihn in Abschiebehaft gesteckt, in der er sich von September\u00a02025 bis zum 13.\u00a0M\u00e4rz befunden habe\u00a0\u2013 aus der heraus er aber offenkundig nicht abgeschoben worden ist.<\/p>\n<p>Nun besagt eigentlich das europ\u00e4ische Asylrecht, dass nur ein Antrag in einem Land zu stellen ist. Polen hat, so beschreibt es das Urteil, die Annahme eines Asylantrags verweigert, weil der Eritreer urspr\u00fcnglich \u00fcber Wei\u00dfrussland eingereist war. Allerdings stellt sich da die Frage: Ist eine Ablehnung, ein Asylverfahren zu f\u00fchren, nicht auch ein Abschluss eines Verfahrens? Oder anders herum, um sichtbarer zu machen, wo hier das Problem liegt: Wenn sich EU-L\u00e4nder weigern, Asylverfahren zu beginnen, bedeutet das, der Betreffende kann so lange von Land zu Land tingeln, bis er irgendwo ein solches Verfahren erh\u00e4lt? W\u00e4re es genauso, wenn Polen am Ende eines Verfahrens das Asyl abgelehnt h\u00e4tte? Das w\u00fcrde jegliche europ\u00e4ische Regelung ad Absurdum f\u00fchren.<\/p>\n<p>Dann gibt es noch ein Problem:\u00a0Es bleibt unklar, was eigentlich bei seiner Aufgreifung am 12.\u00a0September 2025 geschehen ist. Im Urteil hei\u00dft es, er sei an einer Bushaltestelle in Schleswig-Holstein aufgegriffen und der Bundespolizei in Pasewalk \u00fcbergeben worden. Bei der dortigen Anh\u00f6rung habe er auf die Frage, was er in Deutschland wolle, erkl\u00e4rt, &#8222;dass er Asyl beantragen wolle&#8220;. Die Bundespolizei entschied damals, ihn nach Polen zur\u00fcckzuschieben und &#8222;erlie\u00df ein auf zwei Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot&#8220;. Am 13.\u00a0September wurde er nach Polen zur\u00fcckgeschoben.<\/p>\n<p>Es ist nicht bekannt, dass er die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit dieser R\u00fcckschiebung in irgendeiner Weise angefochten h\u00e4tte. Gleiches gilt f\u00fcr das Einreise- und Aufenthaltsverbot. Nichts im Urteil weist darauf hin, dass eine Aufhebung dieses Verbots Gegenstand der Klage und der Verhandlung war. Bei Vorliegen eines rechtskr\u00e4ftigen Einreiseverbots ist die Bundespolizei verpflichtet, die Einreise zu verhindern.<\/p>\n<p>Was das Verwaltungsgericht Berlin getan hat, indem es die Frage dieses bestehenden Verwaltungsaktes \u00fcberhaupt nicht behandelte, bedeutet, dass das Aussprechen des Zauberworts Asyl auch ein bestehendes Einreiseverbot aushebelt. Was nun die Frage aufwirft, wie das mit Einreiseverboten von verurteilten Straft\u00e4tern ist, die regelm\u00e4\u00dfig ausgesprochen werden. Lassen die sich auch durch das Raunen eines Asylantrags aufheben? Welchen Wert haben dann solche Verbote \u00fcberhaupt noch?<\/p>\n<p>Ja, nach dem Wortlaut des Urteils ist es nicht einmal erforderlich, das Zauberwort \u00fcberhaupt zu kennen: &#8222;Sobald eine Person auf irgendeine Weise zum Ausdruck bringt, dass sie um Schutz nachsucht, ist grunds\u00e4tzlich \u00a7\u00a018 AsylG anzuwenden. Im Zweifel ist von einem Schutzantrag auszugehen.&#8220;<\/p>\n<p>Damit k\u00f6nnte man sich jede Anh\u00f6rung an der Grenze gleich sparen und jeden au\u00dfereurop\u00e4ischen Fremden automatisch in die n\u00e4chste Erstunterbringung verfrachten. Auf der Grundlage, das wird schon irgendwie als Asylersuchen gemeint gewesen sein.<\/p>\n<p>Eigentlich besagt ja \u00a7\u00a018 Asylgesetz: &#8222;Dem Ausl\u00e4nder ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat nach \u00a7\u00a026a einreist.&#8220; Polen ist ein EU-Land und damit automatisch sicherer Drittstaat. Dennoch sei, obwohl der Mann an der deutsch-polnischen Grenze aufgehalten wurde, ihm erst die Einreise nach Deutschland zu gestatten, um dann ein Verfahren durchzuf\u00fchren, um festzustellen, dass Polen zust\u00e4ndig ist, um dann bei Polen um die Freundlichkeit zu ersuchen, den Asylbewerber zur\u00fcckzunehmen, und dann (oft erfolglos) den inzwischen in Deutschland untergebrachten Asylbewerber einzufangen und an Polen zur\u00fcckzu\u00fcberreichen, wenn die Tatsache eigentlich auf der Hand liegt, weil die polnische Grenze bestenfalls Meter entfernt ist?<\/p>\n<p>Das ist ein klein wenig so, als m\u00fcsse man vor dem Wassertrinken in einem aufwendigen Verwaltungsverfahren feststellen, dass dieses Wasser auch nass ist, nur dass in diesem Fall das Verfahren noch deutlich teurer w\u00fcrde und der Ausgang, nicht wegen der Dublin-Regeln, sondern wegen der Habhaftwerdung des dann Abzuschiebenden, \u00e4u\u00dferst ungewiss.<\/p>\n<p>Genau das hat das Verwaltungsgericht Berlin beschlossen: &#8222;Die Antragsgegnerin ist im Wege der einstweiligen Anordung zu verpflichten, dem Antragsteller den Grenz\u00fcbertritt in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten, um das Verfahren zur Bestimmung des zust\u00e4ndigen Mitgliedsstaats nach der Verordnung (EU) 604\/2013\u00a0\u2013 Dublin-III-Verordnung\u00a0\u2013 durchzuf\u00fchren.&#8220;<\/p>\n<p>Nur mal als Zahlengrundlage: Im Kern reisten alle 113.236 Neuantragsteller auf Asyl im Jahr 2025 \u00fcber einen sicheren Drittstaat ein. Es gab aus Deutschland 35.900 \u00dcbernahmeersuchen nach Dublin\u00a0III; tats\u00e4chlich wurden 5.377 Personen an ein anderes EU-Land r\u00fcck\u00fcberstellt. Im selben Jahr wurden 4.865 Asylbewerber aus anderen L\u00e4ndern nach Deutschland \u00fcberf\u00fchrt (was etwas r\u00e4tselhaft ist, weil man kaum anders als \u00fcber ein sicheres Drittland nach Deutschland einreisen kann). In Summe betrug also die Zahl der Verfahren, die aus Deutschland an andere EU-L\u00e4nder weitergegeben werden konnten, etwa 500 im Verlauf eines Jahres, oder ein halbes Promille der Antragsteller\u00a0&#8230;<\/p>\n<p>Das Problem ist im Dublin-Verfahren oft, zu beweisen, dass der Asylbewerber durch ein spezifische Land eingereist ist. Im vorliegenden Verfahren ist das jedoch nicht der Fall.<\/p>\n<p>Allerdings ist zu bef\u00fcrchten, dass, sofern das daf\u00fcr zust\u00e4ndige Gericht \u00e4hnlich gestrickt ist wie das Berliner, das Dublin-Verfahren zu dem Schluss kommt, dass Deutschland zust\u00e4ndig sein m\u00fcsse. Weil das VG Berlin bezogen auf Polen schreibt: &#8222;Es ist davon auszugehen, dass ein weiteres Schutzgesuch, wie bereits in der Vergangenheit, nicht angenommen w\u00fcrde, was eine Zur\u00fcckf\u00fchrung ins Herkunftsland ohne Durchf\u00fchrung eines Asylverfahrens zur Folge h\u00e4tte. Es droht jedenfalls eine Verletzung von Artikel\u00a03 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention.&#8220;\u00a0Das bedeutet, die L\u00f6sung besteht nicht darin, dann in Polen um die Einhaltung dieser Konvention zu ringen und dort vor Gericht zu gehen (was diese NGOs k\u00f6nnten), sondern darin, dann eben alles nach Deutschland zu verlagern. Dort ist das auch leichter durchzusetzen als in Polen. Was ganz nebenbei jedoch hei\u00dft, dass L\u00e4nder, die sich an die EMRK halten, daf\u00fcr dann bestraft werden.<\/p>\n<p>Letzten Endes soll die Bundespolizei, so das Ergebnis des Berliner Gerichts, vorliegende Einreiseverbote ignorieren und bez\u00fcglich der Verfahren in anderen EU-L\u00e4ndern schon einmal vorsichtshalber so tun, als g\u00e4be es sie nicht, denn schlie\u00dflich k\u00f6nnte ja ein deutsches Gericht zu der Auffassung kommen, eine Ablehnung der Annahme eines Asylantrags durch Polen w\u00e4re eine Verletzung des EU-Rechts. Im Grunde richtet sich dieses Urteil nicht nur gegen eine einzelne Entscheidung, sondern gegen \u00fcberhaupt jedes Kriterium, das einem Asylverfahren in Deutschland entgegenstehen k\u00f6nnte. Wenn schon ein g\u00fcltiges Einreiseverbot nichts n\u00fctzt?<\/p>\n<p>Man sollte vielleicht den Sitz der Bundespolizei pro forma nach, sagen wir mal, Stralsund oder Halle verlegen, um dieses Berliner Verwaltungsgericht zu entmachten, das \u00fcber diese Zust\u00e4ndigkeit eine v\u00f6llig \u00fcberproportionale Entscheidungsgewalt erh\u00e4lt. Wenn die Berliner zu entscheiden h\u00e4tten, w\u00fcrde Deutschland mit allem geflutet, was die europ\u00e4ischen Au\u00dfengrenzen durchlassen. Und alle, die in einem anderen Land scheitern, k\u00f6nnten es in Deutschland noch mal versuchen.<\/p>\n<p>Immerhin, die Berliner Richterinnen haben sich gerade noch zur\u00fcckgehalten, auch noch die Fahrt des Kl\u00e4gers bis zur deutschen Grenze zu finanzieren. Aber nachdem dieses Urteil noch einmal deutlich schlimmer war als jenes im Jahr 2025, braucht man eigentlich nur noch auf die n\u00e4chste Entscheidung einer Berliner Kammer zu warten.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong>\u00a0\u2013 <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de-rtnews.com\/inland\/251393-medienanalyse-kabul-luftbruecke-fragliche-agieren\/\">Medienanalyse: &#8222;Kabul Luftbr\u00fccke&#8220; \u2013 Das fragliche Agieren einer Gr\u00fcnen-Organisation<\/a><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v72543e\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Dagmar Henn Eine zweite Niederlage sei das f\u00fcr Alexander Dobrindt, vor dem Verwaltungsgericht Berlin. 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