{"id":11247,"date":"2026-06-26T11:02:34","date_gmt":"2026-06-26T09:02:34","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/wirtschaft\/wie-jens-spahn-einmal-einen-masken-vertrag-neu-auslegte-37602838-html\/"},"modified":"2026-06-26T11:02:34","modified_gmt":"2026-06-26T09:02:34","slug":"wie-jens-spahn-einmal-einen-masken-vertrag-neu-auslegte-37602838-html","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wirtschaft\/wie-jens-spahn-einmal-einen-masken-vertrag-neu-auslegte-37602838-html\/","title":{"rendered":"Masken-Urteil: Masken-Gro\u00dfauftrag: Wie Jens Spahn einmal einen Vertrag neu auslegte"},"content":{"rendered":"<div>\n<div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p>Einer der gr\u00f6\u00dften Maskenprozesse k\u00f6nnte den Bund mehr als 300 Mio. Euro kosten. Das Urteil zeigt: Jens Spahn war in die Abwicklung des Gesch\u00e4fts involviert \u2013 und machte eine spezielle Zusage<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p>Jahrelang liefen die Prozesse um den Einkauf von Coronamasken durch die Bundesregierung reichlich z\u00e4h. Doch nun geht es Schlag auf Schlag. Seit einiger Zeit verk\u00fcndet das Oberlandesgericht K\u00f6ln vermehrt Urteile, in denen es oft um zwei- oder sogar dreistellige Millionenbetr\u00e4ge geht \u2013 zulasten des Bundes.\u00a0<\/p>\n<p><a rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.capital.de\/wirtschaft-politik\/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-spahns-maskengeschaefte-37392684.html\" class=\"external-link\">Mitte September wird dann der Bundesgerichtshof \u00fcber die Klagen von Maskenlieferanten beraten. <\/a>Nach der BGH-Entscheidung wird feststehen, ob nach der chaotischen und milliardenteuren Maskenbeschaffung zu Beginn der Pandemie noch ein Nachschlag f\u00e4llig wird. Inklusive Zinsen k\u00f6nnten es mehr als 3 Mrd. Euro werden.<\/p>\n<\/p>\n<p>Manche der j\u00fcngsten Urteile sind aber nicht nur spannend, weil es um hohe Summen geht. Sie geben auch Einblicke, wie es im Fr\u00fchjahr 2020 hinter den Kulissen der Bundesregierung bei den Maskenvertr\u00e4gen zuging \u2013 und welche Rolle der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dabei spielte. So war Spahn etwa auch in einen Fall involviert, der den Bund nun mehr als 300 Mio. Euro kosten k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>In diesem Fall, einem der gr\u00f6\u00dften im gesamten Maskenkomplex, entschied das K\u00f6lner Oberlandesgericht Ende Mai in zweiter Instanz zugunsten einer Firma aus Brandenburg. Laut dem Urteil muss der Bund dem Lieferanten f\u00fcr Masken und andere Corona-Schutzausr\u00fcstung die vereinbarten Kaufpreise von insgesamt rund 219 Mio. Euro bezahlen. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich bis heute auf mehr als 120 Mio. Euro summieren. Wie in den anderen Maskenverfahren hat das Gesundheitsministerium auch dieses Urteil angefochten, der Bundesgerichtshof muss entscheiden.\u00a0<\/p>\n<h2>Zuschl\u00e4ge \u00fcber mehr als 50 Millionen Masken<\/h2>\n<p>Zu den Vertr\u00e4gen mit dem Lieferanten aus Brandenburg kam es im Rahmen eines speziellen Bestellverfahrens, in dem der Bund Fixpreise f\u00fcr alle Anbieter garantierte, die sp\u00e4testens bis zum 30. April 2020 Schutzausr\u00fcstung liefern konnten. F\u00fcr FFP2-Masken etwa bot es in diesem von Spahn initiierten und einer externen Kanzlei aufgesetzten sogenannten Open-House-Verfahren 4,50 Euro netto \u2013 ein selbst f\u00fcr die damaligen Marktverh\u00e4ltnisse attraktiver Preis, der dazu f\u00fchrte, dass das Gesundheitsministerium mit Angeboten \u00fcberflutet wurde. Auch die Firma aus Brandenburg erhielt mehrere Zuschl\u00e4ge: f\u00fcr ein gro\u00dfes Paket mit fast 50 Millionen FFP2- und OP-Masken und 16 Millionen Schutzkitteln \u00fcber einen Gesamtwert von 185 Mio. Euro sowie f\u00fcr f\u00fcnf kleinere Pakete mit FFP2-Masken \u00fcber je rund 10 Mio. Euro.<\/p>\n<p>Doch die Abwicklung des Riesenauftrags mit Masken aus China stellte den H\u00e4ndler vor logistische Herausforderungen. Um die Massen an Schutzmaterial in die Lager des Bundes zu liefern, h\u00e4tte es mehrere Hundert Lastwagenladungen gebraucht. Mit den Zuschl\u00e4gen teilte die Generalzolldirektion, die das Open-House-Verfahren mithilfe der Beratungsfirma EY steuerte, dem Lieferanten jedoch mit, dass die gesamte Ware in einem Schwung geliefert werden m\u00fcsse. Teillieferungen w\u00fcrden vom Gesundheitsministerium nicht akzeptiert und von der beauftragten Logistikfirma zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Dem Urteil zufolge beschwerte sich der Brandenburger Lieferant daraufhin in einer Mail, dass die Ausschreibung f\u00fcr das Verfahren keinen Hinweis enthalten habe, dass Teillieferungen nicht zul\u00e4ssig seien. Bei den schieren Mengen an Material sei f\u00fcr ihn eine Gesamtlieferung der Schutzausr\u00fcstung aus China in einem Zug \u201ephysisch nicht realisierbar\u201c. Weiter bat die Firma um eine \u201eBest\u00e4tigung und Anpassung der Zuschlagserteilung\u201c, wonach Teillieferungen von je einer Million St\u00fcck \u201ezul\u00e4ssig und vertragskonform\u201c seien. Sollte keine einvernehmliche L\u00f6sung gefunden werden, m\u00fcsse er von dem Angebot leider zur\u00fccktreten, schrieb er. Eine Komplettlieferung bis Ende April sei jedenfalls ein \u201eno go\u201c und nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h2>Spahn: \u201eTeillieferung ist m\u00f6glich\u201c<\/h2>\n<p>Weil er auf anderen Wegen keine Antwort erhielt, bat der Lieferant kurz darauf \u00fcber einen Mittelsmann die \u00f6rtliche CDU-Bundestagsabgeordnete um Unterst\u00fctzung. Wie aus dem K\u00f6lner Urteil hervor geht, kontaktierte die Abgeordnete am 9. April 2020 Spahn und erkundigte sich, ob auch Teillieferungen m\u00f6glich seien. Die unmissverst\u00e4ndliche Antwort des Ministers per Kurznachricht: \u201eTeillieferung ist m\u00f6glich, sollte aber vorher avisiert werden. LG.\u201c\u00a0<\/p>\n<\/p>\n<p>Damit stand Spahns Aussage im Widerspruch zu den Vertragsbedingungen im Open-House-Verfahren, wie sie die Juristen des Bundes formuliert und den Bietern mitgeteilt hatten. Offenbar wollte die Abgeordnete deshalb auf Nummer sicher gehen und hakte in ihrem Chataustausch mit Spahn zu diesem Punkt gezielt nach. Dazu wird in dem Urteil ausgef\u00fchrt: Auf Nachfrage \u201eob man sich auf dieses Signal beziehen d\u00fcrfe, da Teillieferungen vertraglich ausgeschlossen seien und die Kl\u00e4gerin (der Maskenlieferant, Anm. der Red.) sich nicht traue, \u201aden Auftrag auszul\u00f6sen\u2018, erkl\u00e4rte der Minister: \u201aJa\u2018.\u201c\u00a0<\/p>\n<p>Dagegen verschickte der Zoll noch knapp eine Woche nach diesem Chataustausch ein Infoblatt, in dem er alle Bieter \u00fcber \u201everpflichtend einzuhaltende Lieferstandards im Open-House-Verfahren\u201c aufkl\u00e4rte. Darin hie\u00df es unter Verweis auf eine Bestimmung im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch: \u201eAuch bei gro\u00dfen Mengen\u201c seien die Auftragnehmer \u201ezu Teilleistungen\/Teillieferungen nicht berechtigt\u201c. Bei mehr als f\u00fcnf Millionen Masken sei aber \u201eaus logistischen Gr\u00fcnden eine vorherige Abstimmung \u00fcber die Modalit\u00e4ten der Anlieferung\u201c erforderlich.<\/p>\n<p>Nach dem Kontakt mit Spahn berief sich die Brandenburger Firma bei der Abwicklung der Zuschl\u00e4ge auf die Aussage des Ministers, dass Teillieferungen sehr wohl m\u00f6glich seien. Auch sp\u00e4ter vor Gericht argumentierten die Anw\u00e4lte des Lieferanten, mit der individuellen Kommunikation mit dem damaligen Gesundheitsminister habe man die Zul\u00e4ssigkeit von Teillieferungen vereinbart.\u00a0<\/p>\n<p>Tatsache ist in jedem Fall, dass der H\u00e4ndler sein Angebot \u2013 anders als er zuvor in den Raum gestellt hatte \u2013 nicht zur\u00fcckzog. Offen bleibt in dem Urteil, ob der Lieferant auch ohne Spahns Zusage an dem Gro\u00dfauftrag festgehalten h\u00e4tte \u2013 oder ob er sich zur\u00fcckgezogen h\u00e4tte und es wom\u00f6glich in der Folge nie zu seiner Klage gegen den Bund gekommen w\u00e4re. Gegen\u00fcber Capital wollte er sich nicht \u00e4u\u00dfern.\u00a0<\/p>\n<p>Auf Fragen zu Spahns Rolle in diesem Fall verwies eine Sprecherin des heutigen Unionsfraktionschefs an das Gesundheitsministerium \u2013 das sich ebenfalls nicht in der Sache \u00e4u\u00dfern wollte. So bleibt die Frage offen, ob Spahn seinerzeit auch in anderen Open-House-F\u00e4llen eingeschaltet wurde \u2013 und ob er auch anderen Lieferanten Bedingungen zusagte, die von den offiziellen Vertragskonditionen abwichen. \u201eHerr Spahn hat seit Jahren keinen Zugang mehr zu den Akten\u201c, teilte die Sprecherin mit. In der Pandemie sei es ihm grunds\u00e4tzlich stets und einzig darum gegangen, \u201ein Unkenntnis des weiteren Pandemieverlaufs ausreichend Schutzausr\u00fcstung zu beschaffen\u201c. Spahn selbst hatte sich in der Vergangenheit kritisch \u00fcber die Open-House-Erfahrungen ge\u00e4u\u00dfert: Er w\u00fcrde ein solches Verfahren nie wieder machen.\u00a0<\/p>\n<h2>Bund muss hohe Sicherheitszahlung leisten<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Entscheidung der OLG-Richter gegen den Bund spielten Spahns Aussagen gegen\u00fcber dem Lieferanten allerdings juristisch keine Rolle. In dem Prozess war es vor allem um die Frage gegangen, ob der H\u00e4ndler seine Lieferungen vertragsgem\u00e4\u00df avisiert, also angek\u00fcndigt hat. Bei den f\u00fcnf kleineren Vertr\u00e4gen, bei denen die Firma einen Teil der bestellten Masken geliefert und Teilzahlungen erhalten hatte, drehte sich der Streit um die Qualit\u00e4t der Ware. Als der Bund im August 2020 von den Vertr\u00e4gen zur\u00fccktrat und die vollst\u00e4ndige Kaufpreiszahlung verweigerte, begr\u00fcndete er dies damit, dass Lieferungen ausgeblieben und manche Masken mangelhaft gewesen seien.<\/p>\n<\/p>\n<p>Doch auch in diesem Verfahren blieben die <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.capital.de\/wirtschaft-politik\/milliarden-fuer-masken---rekonstruktion-eines-debakels-34875310.html\" class=\"external-link\">K\u00f6lner OLG-Richter bei ihrer grunds\u00e4tzlichen Linie, die sie bereits seit 2024 in <\/a><a rel=\"noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.capital.de\/wirtschaft-politik\/milliarden-fuer-masken---rekonstruktion-eines-debakels-34875310.html\" class=\"external-link\">\u00e4hnlich gelagerten<\/a><a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.capital.de\/wirtschaft-politik\/milliarden-fuer-masken---rekonstruktion-eines-debakels-34875310.html\" class=\"external-link\"> Maskenprozessen definiert haben.<\/a> Demnach seien die sp\u00e4teren Vertragsr\u00fccktritte des Bundes unwirksam \u2013 unabh\u00e4ngig von der Lieferf\u00e4higkeit des Auftragnehmers und der Qualit\u00e4t der Masken. Der Bund h\u00e4tte den Lieferanten in jedem Fall zumindest eine kurze Nachfrist zur Vertragserf\u00fcllung setzen m\u00fcssen, entschieden die Richter.\u00a0 \u00a0<\/p>\n<p>Politisch d\u00fcrfte das Urteil in diesem Verfahren dennoch interessant sein. Bislang war nur bekannt, dass Spahn bei einigen gro\u00dfen Direktvertr\u00e4gen mit Lieferanten pers\u00f6nlich mitmischte. Nun zeigt sich, dass er auch in dem v\u00f6llig aus dem Ruder gelaufenen Open-House-Verfahren involviert war und \u00fcber Vertragsbedingungen kommunizierte \u2013 zumindest in diesem Fall, der f\u00fcr den Bund jetzt richtig teuer werden k\u00f6nnte.\u00a0<\/p>\n<p>Schon jetzt muss das Gesundheitsministerium in diesem Fall viel Geld in die Hand nehmen. In seiner Entscheidung Ende Mai hat das K\u00f6lner Gericht verf\u00fcgt, dass das Urteil vorl\u00e4ufig vollstreckt werden kann. Die Vollstreckung abwenden kann das Ministerium nur, wenn es eine Sicherheitszahlung von mehr als 300 Mio. Euro bei Gericht hinterlegt. Ob das Geld dann an den Maskenlieferanten flie\u00dft oder zur\u00fcck an den Bund, wird sich sp\u00e4ter zeigen \u2013 wenn der Bundesgerichtshof nach der Verhandlung Mitte September in den Maskenverfahren in letzter Instanz entscheidet.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>Einer der gr\u00f6\u00dften Maskenprozesse k\u00f6nnte den Bund mehr als 300 Mio. Euro kosten. 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