{"id":12047,"date":"2026-07-02T20:04:17","date_gmt":"2026-07-02T18:04:17","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/der-schutzraum-den-deutschland-verlaesst-teil-2-die-konsequenzen-von-michael-hollister\/"},"modified":"2026-07-02T20:04:17","modified_gmt":"2026-07-02T18:04:17","slug":"der-schutzraum-den-deutschland-verlaesst-teil-2-die-konsequenzen-von-michael-hollister","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/der-schutzraum-den-deutschland-verlaesst-teil-2-die-konsequenzen-von-michael-hollister\/","title":{"rendered":"Der Schutzraum, den Deutschland verl\u00e4sst \u2013 Teil 2: Die Konsequenzen | Von Michael Hollister"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Welche Optionen Deutschlands Bewegung anderen er\u00f6ffnet \u2013 und warum niemand die Frage stellt<\/strong><\/p>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Michael Hollister<\/strong>.<\/em><\/p>\n<p>Am 3. Juni 2026 verlor Deutschland eine Abstimmung, die es seit der Wiedervereinigung nie verloren hatte. Bei der Wahl der nichtst\u00e4ndigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats erhielt die Bundesrepublik 104 Stimmen \u2013 weniger als \u00d6sterreich mit 131 und Portugal mit 134. Insgesamt stimmten 191 Staaten ab; die n\u00f6tige Zweidrittelmehrheit lag bei 127. Sechsmal hatte Deutschland zuvor im Rat gesessen, zuletzt 2019 und 2020, und alle acht Jahre kandidiert, ohne je durchzufallen. Diesmal fiel es bereits im ersten Wahlgang durch, verk\u00fcndet von Annalena Baerbock als Pr\u00e4sidentin der Generalversammlung. Ausgerechnet der zweitgr\u00f6\u00dfte Beitragszahler des UN-Systems, der sich seit Jahrzehnten als Multilateralist verstand, fand keine Mehrheit. Die Fallh\u00f6he l\u00e4sst sich beziffern: Bei der vorigen Kandidatur hatte Deutschland 184 von 190 abgegebenen Stimmen erhalten und war mit \u00fcberw\u00e4ltigender Unterst\u00fctzung eingezogen. Acht Jahre sp\u00e4ter blieben 104; die Bundesregierung k\u00fcndigte an, sich erst wieder f\u00fcr die Perioden 2035\/36 und 2043\/44 zu bewerben.<\/p>\n<p>\u00dcber die Ursachen wird gestritten, und das ist Teil des Befunds. Au\u00dfenminister Johann Wadephul machte vor allem den sp\u00e4ten Einstieg verantwortlich \u2013 Deutschland hatte sich erst 2024 beworben, w\u00e4hrend Wien und Lissabon seit Jahren warben \u2013 und gab zugleich Moskau die Schuld, das hinter den Kulissen gegen die Kandidatur gearbeitet habe. Andere verwiesen auf den Vorwurf doppelter Standards: Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr die Vereinten Nationen nannte die Kritik vieler Staaten, Deutschland poche bei der Hamas vehement auf das V\u00f6lkerrecht, bei Israels Kriegsf\u00fchrung weit weniger. Hinzu kam, dass der Bundeskanzler selbst den Krieg gegen Iran auf dem G7-Gipfel im Juni 2025 als \u201eDrecksarbeit, die Israel macht f\u00fcr uns alle&#8220; bezeichnete \u2013 eine Positionierung, die weit \u00fcber Zur\u00fcckhaltung hinausging \u2013, und das Vorgehen der USA in Venezuela. Eine einzige Ursache l\u00e4sst sich nicht isolieren. Doch eine Linie zieht sich durch die Erkl\u00e4rungen, und sie f\u00fchrt nicht nach Wien oder Lissabon, sondern in jene Weltregionen, deren Stimmen Deutschland fr\u00fcher sicher hatte: den Globalen S\u00fcden. Was als diplomatische Niederlage erscheint, ist m\u00f6glicherweise das erste sichtbare Symptom einer leiseren Bewegung \u2013 einer, deren Spuren sich nicht im Plenarsaal von New York finden, sondern in den Werkshallen von Gauting, Schrobenhausen und Ludwigsfelde.<\/p>\n<p><strong>Die Frage, die im Konjunktiv steht<\/strong><\/p>\n<p>Teil 1 dieser Analyse hat einen Befund umrissen: Deutschland bewegt sich in vier Stufen \u2013 politische Parteinahme, finanzielle und milit\u00e4rische Hilfe, R\u00fcstungsproduktion auf deutschem Boden, Umwidmung ziviler Industrie \u2013 aus einem v\u00f6lkerrechtlichen Schutzraum heraus, dessen genaue Grenze das V\u00f6lkerrecht selbst nicht kennt. Die dritte Stufe ruht dabei auf einer stillschweigenden Annahme: dass deutsche Standorte als sicher vor russischen Angriffen gelten, w\u00e4hrend Fabriken in der Ukraine es kriegsbedingt nicht sind. Genau diese Annahme der Sicherheit ist es, die der zweite Teil aufnimmt.<\/p>\n<p>Die Frage lautet nicht, ob Russland im Recht w\u00e4re, deutsche Standorte anzugreifen. Die Frage lautet: Welche Optionen er\u00f6ffnet Deutschlands eigene Bewegung einem Gegner, die dieser zuvor nicht hatte \u2013 und ist sich die Bundesrepublik dessen bewusst? Ob Russland diese Optionen ziehen wird, ist Gegenstand einer Debatte, die im politischen Mainstream kaum gef\u00fchrt wird \u2013 in der breiteren \u00d6ffentlichkeit aber sehr wohl. Aber wer das M\u00f6gliche wahrscheinlicher macht und \u00fcber das Ziel der eigenen Bewegung schweigt, schuldet sich die Frage nach den Konsequenzen. Es ist die unbequemere Fortsetzung der Frage aus Teil 1: Dort ging es darum, ob Deutschland sich bewegt; hier geht es darum, was diese Bewegung erm\u00f6glicht. Drei Szenarien lassen sich durchdenken. Alle drei stehen im Konjunktiv, alle drei geben russische Argumentationen wieder, nicht deutsche Schuldzuweisungen. Und alle drei enden an derselben Stelle: dort, wo die Argumentation aufh\u00f6rt und die Entscheidung beginnt.<\/p>\n<p><strong>Szenario eins: Die Fabrik als Ziel<\/strong><\/p>\n<p>Das erste Szenario betrifft das Kriegsv\u00f6lkerrecht. Das Recht des bewaffneten Konflikts kennt eine klare Kategorie f\u00fcr Objekte, die angegriffen werden d\u00fcrfen. Nach der gewohnheitsrechtlich anerkannten Definition, festgehalten in Artikel 52 Absatz 2 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen und in Regel 8 der Gewohnheitsrechtsstudie des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, sind milit\u00e4rische Ziele jene Objekte, die durch ihre Beschaffenheit, ihren Standort, ihre Zweckbestimmung oder ihre Verwendung wirksam zu milit\u00e4rischem Handeln beitragen und deren Zerst\u00f6rung einen eindeutigen milit\u00e4rischen Vorteil bietet. Das Rote Kreuz nennt als Lehrbuchbeispiel ausdr\u00fccklich die Munitionsfabrik \u2013 und stellt fest, dass Zivilisten, die in ihr arbeiten, das Risiko eines Angriffs auf dieses Ziel teilen, ohne selbst Kombattanten zu sein.<\/p>\n<p>Auf deutschem Boden entstehen heute genau solche Objekte. Die Anlage von Quantum Frontline Industries bei M\u00fcnchen fertigt Kriegsdrohnen zu hundert Prozent f\u00fcr einen aktiv kriegf\u00fchrenden Staat; das Gemeinschaftsunternehmen Auterion Airlogix soll k\u00fcnftig Tausende autonome Drohnen mit Reichweiten bis zu rund 1.500 Kilometern produzieren, konzipiert f\u00fcr Schl\u00e4ge tief in Russland; in Schrobenhausen laufen Patriot-Lenkflugk\u00f6rper vom Band. Der erkl\u00e4rte Grund, einen Teil dieser Produktion \u00fcberhaupt nach Deutschland zu verlagern, liegt nach Recherchen des Informationsdienstes German Foreign Policy ausdr\u00fccklich darin, dass deutsche Standorte als sicher vor russischen Angriffen gelten \u2013 w\u00e4hrend Fabriken in der Ukraine es kriegsbedingt nicht sind. Genau diese Annahme der Sicherheit steht hier zur Pr\u00fcfung. Nach den Ma\u00dfst\u00e4ben, die jede kriegf\u00fchrende Macht an milit\u00e4rische Ziele anlegt, lie\u00dfen sich diese Fabriken als milit\u00e4rische Ziele einstufen. Das ist kein deutscher und kein russischer Befund \u2013 es ist die Logik des Kriegsv\u00f6lkerrechts selbst, und sie gilt unabh\u00e4ngig davon, wer sie ausspricht.<\/p>\n<p>Dass eine Konfliktpartei bereit ist, diese Logik auf fremdem Boden zu vollstrecken, ist keine Theorie. Am 23. Juni 2025, im Zw\u00f6lftageskrieg, beschoss Iran als Vergeltung f\u00fcr die amerikanischen Schl\u00e4ge gegen seine Nuklearanlagen die US-Luftwaffenbasis Al Udeid in Katar \u2013 die gr\u00f6\u00dfte amerikanische Basis im Nahen Osten. Bemerkenswert war die Trennsch\u00e4rfe: Iran zielte auf die Basis, nicht auf Katar. Teheran betonte ausdr\u00fccklich, der Schlag richte sich nicht gegen das \u201ebefreundete und br\u00fcderliche&#8220; Katar, und Katars Au\u00dfenamtssprecher Madschid al-Ansari best\u00e4tigte, Iran habe Monate zuvor erkl\u00e4rt, US-Basen auf fremdem Boden w\u00fcrden im Falle eines amerikanischen Angriffs auf iranisches Territorium zu legitimen Zielen. Es war Irans zweiter Schlag gegen eine US-Basis nach dem Angriff auf Ain al-Asad im Irak 2020; das Muster setzte sich in den K\u00e4mpfen des Jahres 2026 fort. Eine kriegf\u00fchrende Macht unterschied also zwischen dem Wirtsland und der milit\u00e4rischen Anlage auf dessen Boden \u2013 und schlug gegen die Anlage. Bemerkenswert war zudem die Kalibrierung: Iran k\u00fcndigte den Schlag vorab an, um ihn beherrschbar zu halten \u2013 ein Beleg daf\u00fcr, dass eine kriegf\u00fchrende Macht ein milit\u00e4risches Objekt auf fremdem Boden treffen und die Eskalation zugleich zu steuern versuchen kann.<\/p>\n<p>Auf die deutsche Lage \u00fcbertragen erg\u00e4be sich daraus ein Szenario, das die offizielle Sicherheitsannahme nicht einkalkuliert. Doch hier ist die erste Schranke zu setzen, und sie ist scharf. Die Einstufung eines Objekts als milit\u00e4risches Ziel geh\u00f6rt zum Recht im Krieg, das regelt, wie innerhalb eines bestehenden bewaffneten Konflikts Gewalt angewendet werden darf. Sie schafft kein Recht zum Krieg, also kein Recht, gegen einen Nichtkriegspartei-Staat eine neue Front zu er\u00f6ffnen. Der Sprung vom Satz \u201edie Fabrik ist ein milit\u00e4risches Ziel&#8220; zum Satz \u201eRussland d\u00fcrfte deutschen Boden angreifen&#8220; setzt voraus, dass Deutschland bereits Konfliktpartei ist \u2013 also genau jene Schwelle, deren \u00dcberschreitung Teil 1 als unbestimmt und von der offiziellen Position bestritten ausgewiesen hat. Doch hier ist eine Unterscheidung zu treffen. Die Einstufung eines Objekts als milit\u00e4risches Ziel geh\u00f6rt zum Recht im Krieg \u2013 sie regelt, was innerhalb eines bewaffneten Konflikts angegriffen werden darf. Sie ist nicht dasselbe wie das Recht zum Krieg, also die Frage, ob ein Staat \u00fcberhaupt befugt ist, Gewalt gegen einen anderen anzuwenden. Der Sprung vom Satz \u201adie Fabrik ist ein milit\u00e4risches Ziel&#8216; zum Satz \u201aalso darf sie angegriffen werden&#8216; setzt eine Antwort auf die zweite Frage voraus \u2013 und genau diese Antwort ist im Disput. Das Szenario entscheidet sie nicht. Es zeigt, dass die Annahme der Sicherheit auf einer Schwelle ruht, die Deutschland selbst verschiebt.<\/p>\n<p>Hinzu kommt eine zweite, kaum bedachte Schranke \u2013 jene, von der das offizielle Berlin annimmt, sie federe alles ab. Tr\u00e4fe Russland tats\u00e4chlich einen deutschen Standort, geriete man in das, was man die NATO-Falle nennen k\u00f6nnte. Artikel 5 des Nordatlantikvertrags gilt vielen als Automatismus, der jeden Angreifer abschreckt. Der Wortlaut sagt anderes. Jeder Verb\u00fcndete verpflichtet sich, dem angegriffenen Partner mit \u201esolchen Ma\u00dfnahmen, die er f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt&#8220; beizustehen \u2013 Ma\u00dfnahmen, die milit\u00e4rische Gewalt einschlie\u00dfen k\u00f6nnen, aber nicht m\u00fcssen. Jeder Staat entscheidet selbst; bereits die Ausl\u00f6sung des B\u00fcndnisfalls erfordert Konsens im B\u00fcndnis. Das schneidet nach beiden Seiten. Deutschland k\u00f6nnte sich weder auf automatischen milit\u00e4rischen Beistand verlassen, noch w\u00fcrde ein begrenzter Schlag zwangsl\u00e4ufig den gef\u00fcrchteten automatischen Fl\u00e4chenbrand ausl\u00f6sen. Genau diese politische Diskretion lie\u00dfe Deutschland einen kalibrierten Schlag wom\u00f6glich weitgehend allein absorbieren \u2013 schwer genug, um zu treffen, begrenzt genug, um keinen B\u00fcndnisfall zu erzwingen. Beide bequemen Annahmen \u2013 der sichere Schutzraum und der abschreckende Automatismus \u2013 w\u00e4ren zugleich br\u00fcchig.<\/p>\n<p><strong>Szenario zwei: Eine Klausel, die niemand gestrichen hat<\/strong><\/p>\n<p>Das zweite Szenario betrifft einen Text, der seit acht Jahrzehnten unver\u00e4ndert in der Charta der Vereinten Nationen steht. Die Artikel 53 und 107 der Charta enthalten die sogenannte Feindstaatenklausel. Nach ihr konnten gegen die \u201eFeindstaaten&#8220; des Zweiten Weltkriegs \u2013 prim\u00e4r Deutschland und Japan \u2013 Zwangsma\u00dfnahmen ohne besondere Erm\u00e4chtigung des Sicherheitsrats verh\u00e4ngt werden, falls diese erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Die Generalversammlung bezeichnete die Klausel mehrfach als hinf\u00e4llig, zuletzt im Konsens mit der Resolution 50\/52 vom 11. Dezember 1995: \u201ehave become obsolete&#8220;. Gestrichen wurde sie nie. Der Grund ist verfahrenstechnisch: Eine Streichung erfordert eine f\u00f6rmliche \u00c4nderung der Charta nach dem daf\u00fcr vorgesehenen Verfahren, das bis heute nicht in Angriff genommen wurde.<\/p>\n<p>Hier ist Genauigkeit Pflicht, denn an dieser Stelle wird viel behauptet. Es ist nicht Aufgabe einer Analyse zu urteilen, ob eine Bestimmung, die im Vertragswerk steht und nie gestrichen wurde, obsolet ist, weil sie nie angewendet wurde. Das ist eine Wertung, und sie steht dem Leser zu. Festzuhalten sind die Befunde. Erster Befund: Der Text existiert und wurde, wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seiner Kurzinformation von 2017 n\u00fcchtern festh\u00e4lt, \u201eseit ihrer Verabschiedung 1945 noch nie formell ge\u00e4ndert&#8220;. Zweiter Befund: Dasselbe Gutachten formuliert die Obsoleszenz nicht als Tatsache, sondern im Konjunktiv \u2013 Artikel 107 \u201elie\u00dfe sich insoweit als ein Beispiel daf\u00fcr diskutieren, dass eine Vertragsregelung durch konsequente Nichtanwendung ihre rechtliche Geltung verlieren kann&#8220;. Es ist das Establishment selbst, das hier z\u00f6gert, nicht eine kremlnahe Stimme.<\/p>\n<p>Dass die Klausel kein totes Papier ist, sondern ein Instrument, das schon einmal diplomatisch hervorgeholt wurde, belegen die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung. 1968, im Umfeld des Einmarschs in die Tschechoslowakei und der Verhandlungen \u00fcber den Atomwaffensperrvertrag, erinnerte Moskau Bonn per Aide-m\u00e9moire an die Klausel. Die drei Westm\u00e4chte versicherten daraufhin \u2013 in Erkl\u00e4rungen vom 16. und 17. September 1968 \u2013, die Feindstaatenklauseln berechtigten die Sowjetunion nicht zu einseitiger Gewalt in der Bundesrepublik; am 23. September 1968 \u00fcbermittelte Bonn den Alliierten seine eigene Rechtsauffassung. Die Klausel war also einmal eine reale Karte am Verhandlungstisch, kein historisches Fossil. Wer sie heute f\u00fcr tot erkl\u00e4rt, trifft eine Aussage \u00fcber ihre Wirkung, nicht \u00fcber ihren Bestand; der Buchstabe steht, die Wirkung ist umstritten. Das Szenario lautet: Ein Staat k\u00f6nnte sich auf den nie gestrichenen Text einseitig berufen \u2013 als Legitimationsfigur, als Rechtsgrundlage, als Begr\u00fcndung f\u00fcr Ma\u00dfnahmen, die andernfalls einer Erm\u00e4chtigung durch den Sicherheitsrat bed\u00fcrften.<\/p>\n<p>Die Gegenposition verdient, fair und vollst\u00e4ndig wiedergegeben zu werden. Die Bundesregierung vertritt seit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen im September 1973 die Auffassung, die Klausel sei obsolet; dass Deutschland mehrfach im Sicherheitsrat sa\u00df und einen Pr\u00e4sidenten der Generalversammlung stellte, zeige, dass es die vollen Rechte eines gleichberechtigten Mitglieds aus\u00fcbt. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, so das Argument weiter, wurde die abschlie\u00dfende Friedensregelung mit Deutschland verabschiedet, die der Klausel jede Grundlage entzieht. Und hier liegt die eigentliche Pointe: Das Argument der Nichtanwendung, das die Beruhigung tr\u00e4gt, schneidet nach beiden Seiten. Wer sagt, die Klausel sei durch konsequente Nichtanwendung erloschen, beruft sich auf eben jenes Prinzip der desuetudo, das zugleich die Br\u00fcchigkeit der Beruhigung offenlegt: Es ist ein Prinzip ohne festen Stichtag, das so lange tr\u00e4gt, wie alle Seiten sich daran halten. Br\u00fcchig ist die Beruhigung zudem, weil sie auf dem Zwei-plus-Vier-Vertrag ruht \u2013 jenem Vertrag, dessen Geist Deutschland durch seine eigene Bewegung gerade ver\u00e4ndert, wie das dritte Szenario zeigt.<\/p>\n<p>Die sch\u00e4rfere Schranke aber liegt in einem anderen Vertrag. Am 12. August 1970 unterzeichneten die Bundesrepublik und die Sowjetunion den Moskauer Vertrag, dessen Kern ein gegenseitiger Gewaltverzicht war: Beide Staaten verpflichteten sich, gem\u00e4\u00df Artikel 2 der UN-Charta in ihren Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt zu enthalten. Russland ist als Nachfolger der Sowjetunion an diese Verpflichtung gebunden \u2013 eine Bindung, die der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 bekr\u00e4ftigte, an dem die Sowjetunion als eine der vier M\u00e4chte selbst beteiligt war. Wer die Feindstaatenklausel gegen Deutschland ins Feld f\u00fchren wollte, m\u00fcsste sich zugleich zum eigenen, vertraglich verbrieften Gewaltverzicht aus dem Moskauer Vertrag verhalten \u2013 zwei Texte, die in entgegengesetzte Richtungen ziehen. Welcher schwerer wiegt, ist keine akademische Frage. Es ist die Frage, die sich an dem Tag stellt, an dem ein Staat entscheidet, den einen Text \u00fcber den anderen zu stellen \u2013 und handelt.<\/p>\n<p><strong>Szenario drei: Der Geist eines Vertrags<\/strong><\/p>\n<p>Das dritte Szenario betrifft keinen Schuss, sondern eine Erkl\u00e4rung \u2013 und keinen Bruch des Wortlauts, sondern die Aush\u00f6hlung eines Geistes. \u00dcber allem liegt dabei ein Umstand, der in der Tagespolitik selten erinnert wird: Der Zweite Weltkrieg endete f\u00fcr Deutschland nie mit einem klassischen Friedensvertrag. An dessen Stelle trat 1990 der Zwei-plus-Vier-Vertrag, im vollen Wortlaut ein \u201eVertrag \u00fcber die abschlie\u00dfende Regelung in Bezug auf Deutschland&#8220; \u2013 juristisch eine Regelung, kein Friedensvertrag im \u00fcberkommenen Sinn, unterzeichnet von den beiden deutschen Staaten und den vier Siegerm\u00e4chten, darunter die Sowjetunion. In Artikel 2 verpflichtet er die Bundesrepublik auf die Erkl\u00e4rung, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen werde; Handlungen, die geeignet und in der Absicht vorgenommen sind, das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker zu st\u00f6ren, insbesondere die F\u00fchrung eines Angriffskriegs vorzubereiten, sind danach verfassungswidrig und strafbar. In Artikel 3 verzichtet Deutschland auf atomare, biologische und chemische Waffen und auf eine Truppenst\u00e4rke \u00fcber 370.000 Soldaten. Dieser Vertrag ist die Gesch\u00e4ftsgrundlage, auf der die Annahme ruht, Deutschland sei und bleibe sicher.<\/p>\n<p>Gegen diesen Geist steht heute ein anderer Ton. In seiner Regierungserkl\u00e4rung vom 14. Mai 2025 k\u00fcndigte Bundeskanzler Friedrich Merz an, die Bundesregierung werde alle finanziellen Mittel bereitstellen, \u201edie die Bundeswehr braucht, um zur konventionell st\u00e4rksten Armee Europas zu werden&#8220;. Das sei dem bev\u00f6lkerungsreichsten und wirtschaftsst\u00e4rksten Land Europas angemessen, und die Partner forderten es ein. Der Kontrast zur Sprache der fr\u00fchen Zeitenwende ist messbar: Eine Lieferung schwerer Waffen, die 2022 noch wochenlang debattiert wurde, l\u00e4uft 2026 als Randnotiz; die Ank\u00fcndigung gemeinsamer R\u00fcstungsproduktion erscheint als Wirtschaftsmeldung. Zwischen einem Vertrag, der auf \u201enur Frieden&#8220; von deutschem Boden zielte, und dem erkl\u00e4rten Ziel der st\u00e4rksten konventionellen Armee des Kontinents \u2013 verbunden mit deutschem Boden, der Waffen gro\u00dfer Reichweite f\u00fcr einen aktiven Krieg produziert \u2013 entsteht ein Spannungsverh\u00e4ltnis. Es ist kein Rechtsbruch; Deutschland f\u00fchrt keinen Angriffskrieg, und kein seri\u00f6ser Jurist behauptet das. Es ist eine Anomalie zwischen Wortlaut und Geist, die benannt zu werden verdient.<\/p>\n<p>Selbst wenn man, der russischen Argumentation folgend, von einer Verletzung dieser Gesch\u00e4ftsgrundlage ausginge, f\u00fchrte der Weg nicht dorthin, wohin er f\u00fchren soll. Das Vertragsrecht kennt f\u00fcr den Fall, dass eine Seite ihre Pflichten verletzt, den Grundsatz der exceptio non adimpleti contractus \u2013 den Einwand des nicht erf\u00fcllten Vertrags \u2013 und, kodifiziert in Artikel 60 der Wiener Vertragsrechtskonvention, das Recht, bei erheblicher Vertragsverletzung die eigenen Pflichten zu suspendieren oder den Vertrag zu beenden. Die Rechtsfolge einer Vertragsverletzung ist also Suspendierung von Pflichten, nicht Er\u00f6ffnung eines Gewaltrechts. Ein Vertragspartner, der die Gesch\u00e4ftsgrundlage in Frage stellte, k\u00f6nnte sich seiner eigenen Bindungen entledigen \u2013 ein Schritt mit erheblichen politischen Folgen, aber kein Freibrief zur Gewalt. Auch dieser Pfad endet an derselben Schranke wie die beiden anderen.<\/p>\n<p>In dieses Bild f\u00fcgt sich ein historischer Mosaikstein, der mit gebotener Vorsicht zu behandeln ist. Im Dezember 2022 erkl\u00e4rte Altkanzlerin Angela Merkel im Interview mit der ZEIT, das Minsker Abkommen von 2014 sei \u201eder Versuch&#8220; gewesen, \u201eder Ukraine Zeit zu geben&#8220;; diese habe \u201ediese Zeit auch genutzt, um st\u00e4rker zu werden&#8220;. Der Wortlaut ist nicht umstritten \u2013 er findet sich auch in einer Antwort der Bundesregierung in der Bundestags-Drucksache 20\/6861. Der fr\u00fchere franz\u00f6sische Pr\u00e4sident Fran\u00e7ois Hollande best\u00e4tigte wenige Wochen sp\u00e4ter im Kyiv Independent, Merkel habe \u201ein diesem Punkt recht&#8220;; es sei das Verdienst der Minsker Vereinbarungen, der ukrainischen Armee \u201ediese M\u00f6glichkeit&#8220; gegeben zu haben, sich besser auszubilden und auszur\u00fcsten. Hollande verwies dabei auf das Normandie-Format, in dem Poroschenko, Merkel, Putin und er monatlich in langen Telefonaten \u00fcber den Fortgang der Minsker Protokolle sprachen \u2013 ein realer, wenn auch z\u00e4her Prozess, kein blo\u00dfes Man\u00f6ver. Belegt ist damit, dass die Vereinbarungen Zeit verschafften und dass die Ukraine diese Zeit zur milit\u00e4rischen St\u00e4rkung nutzte. Was Merkel und Hollande damit beschrieben haben, ist ein Vertrag, dessen erkl\u00e4rter Zweck nicht der zentrale Vertragsinhalt war \u2013 sondern Zeitgewinn f\u00fcr die milit\u00e4rische St\u00e4rkung einer Seite. Russland nennt das Betrug. Der EU-Dienst EUvsDisinfo stuft diese Lesart als pro-russische Verzerrung ein. Wer die Worte der Unterzeichner selbst liest, kann den Schluss in beide Richtungen ziehen \u2013 und genau das macht den Mosaikstein so brisant: Nicht die Interpretation ist das Problem, sondern die Tatsache, dass die Worte beider Unterzeichner sie erm\u00f6glichen. Nicht die Interpretation ist das Problem, sondern die Tatsache, dass die Worte beider Unterzeichner sie erm\u00f6glichen. Was als Mosaikstein in einer russischen Argumentation erscheint, ruht auf Zitaten, die in Berlin und Paris gesprochen wurden.<\/p>\n<p><strong>Machtlogik: Wem das Schweigen n\u00fctzt<\/strong><\/p>\n<p>Die Frage cui bono f\u00fchrt auch hier nicht zu einer Verschw\u00f6rung, sondern zu einer Struktur. Die deutsche Bewegung erzeugt Interessen, die das Hinterfragen der Sicherheitsannahme unbequem machen. Das Verteidigungsministerium plant Beschaffungen in der Gr\u00f6\u00dfenordnung von 400 Milliarden Euro; eine kriselnde Automobilindustrie, der der Verband der Automobilindustrie bis 2035 den Verlust von bis zu 225.000 Arbeitspl\u00e4tzen prognostiziert, sucht Auslastung f\u00fcr Werke, deren zivile Zukunft endet; R\u00fcstungskonzerne suchen Kapazit\u00e4ten f\u00fcr volle Auftragsb\u00fccher. F\u00fcr eine Branche, die zugleich unter hohen Energiekosten und einer schw\u00e4chelnden Konjunktur leidet, ist die R\u00fcstung dabei nicht in erster Linie eine politische, sondern eine betriebswirtschaftliche Entscheidung \u2013 und genau das macht die Konversion so schwer umkehrbar: Sie wird nicht von Ideologie getragen, sondern von Auftragsb\u00fcchern. Wenn der Staat \u00fcber die F\u00f6rderbank KfW selbst zum Gro\u00dfaktion\u00e4r eines Panzerbauers wird, verschwimmt zudem die Grenze zwischen Regulierer und Interessent. In dieser Gemengelage hat kaum ein relevanter Akteur ein Interesse daran, laut zu fragen, ob der deutsche Schutzraum tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang das Klima rund um die Konversion. In Osnabr\u00fcck ermittelte der Staatsschutz gegen eine antimilitaristische Initiative, die den Verteidigungsminister kritisiert hatte; auf einer Betriebsversammlung wurde die Belegschaft angehalten, nicht mit Aktivisten oder der Presse zu sprechen. Ausgerechnet die Stadt des Westf\u00e4lischen Friedens, die sich selbst \u201eFriedensstadt&#8220; nennt, k\u00f6nnte zum Standort ausgeweiteter R\u00fcstungsproduktion werden. Das ist ein Befund, kein Urteil \u2013 aber er geh\u00f6rt in das Bild einer Debatte, die nach innen eher geschlossen als ge\u00f6ffnet wird, w\u00e4hrend nach au\u00dfen jede Stufe als alternativlos erscheint.<\/p>\n<p>Hier ist derselbe Fehlschluss zu vermeiden wie in Teil 1: Aus der Tatsache, dass eine Frage unbequem ist und von Interessen umstellt wird, folgt nicht, dass die Beruhigung falsch w\u00e4re. Die offizielle Position mag recht behalten, und kein Szenario muss eintreten. Die Machtlogik erkl\u00e4rt nicht, warum die Sicherheitsannahme unzutreffend sei \u2013 sie erkl\u00e4rt, warum die Frage so wenig gestellt wird. \u00dcber der betriebswirtschaftlichen Logik aber liegt eine au\u00dfenpolitische, und hier schlie\u00dft sich der Kreis zum Anfang. Eine Aufr\u00fcstung, die im Inneren als alternativlos erscheint, wird in weiten Teilen des Globalen S\u00fcdens anders gelesen \u2013 als Abkehr jenes Deutschlands, das sich als Anwalt einer regelbasierten Ordnung verstand. Das Schweigen der einen ist die Stimmenthaltung der anderen. Die Niederlage in New York, in der sich Vorw\u00fcrfe doppelter Standards und schwindender R\u00fcckhalt b\u00fcndelten, ist kein Beweis \u2013 die Ursachen sind vielf\u00e4ltig, und die Konkurrenten hatten Vorteile. Aber sie ist ein Vorbote. Eine Bewegung, die Sicherheit nach innen verspricht, kann nach au\u00dfen Isolation erzeugen. Was als St\u00e4rke gemeint ist, kann sich als Bumerang erweisen: Je deutlicher Deutschland zur milit\u00e4rischen F\u00fchrungsmacht Europas wird, desto weniger gilt es jenen als der unparteiische Multilateralist, als der es gew\u00e4hlt werden wollte.<\/p>\n<p><strong>Schluss<\/strong><\/p>\n<p>Drei Szenarien, ein Befund. In jedem der drei F\u00e4lle kann Russland zu einem Schluss kommen, den Deutschland nicht wollen kann \u2013 aus der Einstufung einer Fabrik als milit\u00e4risches Ziel, aus einer nie gestrichenen Klausel, aus der Aush\u00f6hlung eines Vertrags. Ob Russland diese Schl\u00fcsse zieht, ist offen. Dass die Grundlage daf\u00fcr existiert, ist es nicht. Drei Szenarien, ein Befund. In jedem der drei F\u00e4lle kann Russland zu einem Schluss kommen, den Deutschland nicht wollen kann \u2013 aus der Einstufung einer Fabrik als milit\u00e4risches Ziel, aus einer nie gestrichenen Klausel, aus der Aush\u00f6hlung eines Vertrags. Ob Russland diese Schl\u00fcsse zieht, ist offen. Dass die Grundlage daf\u00fcr existiert, ist es nicht. Deutschlands Bewegung schafft Anl\u00e4sse, Grundlagen, Berufungsm\u00f6glichkeiten \u2013 und sie verschiebt die Schwelle, hinter der die eigene Sicherheit als selbstverst\u00e4ndlich gilt, Monat f\u00fcr Monat ein St\u00fcck weiter, ohne sie auch nur zu suchen. Diese Bewegung l\u00e4sst sich nicht zur\u00fccknehmen. Eine Produktionslinie, in die eine Milliarde Euro geflossen ist und an der Tausende Arbeitspl\u00e4tze h\u00e4ngen, entwickelt eine Beharrungskraft, die sich politischer Steuerung entzieht. Was politisch revidierbar schien, ist betriebswirtschaftlich verankert<\/p>\n<p>Niemand sagt, dass Russland diese Optionen ziehen wird. Die Frage gilt nicht Moskau, sie gilt Berlin. Eine Gesellschaft, die Waffen f\u00fcr einen Krieg produziert und zugleich darauf vertraut, von diesem Krieg unber\u00fchrt zu bleiben, m\u00fcsste wenigstens benennen k\u00f6nnen, worauf dieses Vertrauen ruht. Sie tut es nicht. Sie nimmt die Drohnen entgegen, feiert die Lichtgeschwindigkeit der Produktion, beziffert die Milliarden \u2013 und \u00fcberl\u00e4sst die Frage nach dem Preis dem Schweigen. Das ist die eigentliche Anomalie: nicht die Bewegung, sondern das Schweigen \u00fcber ihr Ziel. Quo vadis, Deutschland? Das Beunruhigende ist nicht, dass die Antwort unbequem w\u00e4re. Das Beunruhigende ist, dass ein Land den Schutzraum verl\u00e4sst, ohne die T\u00fcr hinter sich auch nur anzusehen.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<h3 id=\"anmerkungen-und-quellen\">Anmerkungen und Quellen<\/h3>\n<p><strong>Michael Hollister<\/strong>war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen milit\u00e4rischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er prim\u00e4rquellenbasiert europ\u00e4ische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere S\u00fcdostasien, wo er strategische Abh\u00e4ngigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik \u2013 jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/www.michael-hollister.com\/?ref=apolut.net\"><u>www.michael-hollister.com<\/u><\/a>sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Deutschland scheitert bei Wahl in UN-Sicherheitsrat, UNRIC (Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/unric.org\/de\/deutschland-scheitert-bei-wahl-in-un-sicherheitsrat\/?ref=apolut.net\">https:\/\/unric.org\/de\/deutschland-scheitert-bei-wahl-in-un-sicherheitsrat\/<\/a><\/li>\n<li>Erkl\u00e4rung der DGVN zur Wahl in den Sicherheitsrat 2027-28, Deutsche Gesellschaft f\u00fcr die Vereinten Nationen: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dgvn.de\/meldung\/erklaerung-der-deutschen-gesellschaft-fuer-die-vereinten-nationen-ev-dgvn-zur-wahl-in-den-sicherheitsrat-2027-28?ref=apolut.net\">https:\/\/dgvn.de\/meldung\/erklaerung-der-deutschen-gesellschaft-fuer-die-vereinten-nationen-ev-dgvn-zur-wahl-in-den-sicherheitsrat-2027-28<\/a><\/li>\n<li>UN-Sicherheitsrat: Was Deutschland zum Scheitern brachte, Euronews: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de.euronews.com\/my-europe\/2026\/06\/05\/un-sicherheitsrat-was-deutschland-zum-scheitern-brachte?ref=apolut.net\">https:\/\/de.euronews.com\/my-europe\/2026\/06\/05\/un-sicherheitsrat-was-deutschland-zum-scheitern-brachte<\/a><\/li>\n<li>Customary IHL, Rule 8 (Definition of Military Objectives), Internationales Komitee vom Roten Kreuz: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/ihl-databases.icrc.org\/en\/customary-ihl\/v1\/rule8?ref=apolut.net\">https:\/\/ihl-databases.icrc.org\/en\/customary-ihl\/v1\/rule8<\/a><\/li>\n<li>Article 52 &#8211; General protection of civilian objects (Zusatzprotokoll I, 1977), ICRC: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/ihl-databases.icrc.org\/en\/ihl-treaties\/api-1977\/article-52?ref=apolut.net\">https:\/\/ihl-databases.icrc.org\/en\/ihl-treaties\/api-1977\/article-52<\/a><\/li>\n<li>Langstreckendrohnen f\u00fcr die Ukraine (Verlagerung der Produktion nach Deutschland; russische Signale gegen Standorte), German Foreign Policy: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.german-foreign-policy.com\/news\/detail\/10370?ref=apolut.net\">https:\/\/www.german-foreign-policy.com\/news\/detail\/10370<\/a><\/li>\n<li>Iran attacks US air base in Qatar: What we know so far, Al Jazeera: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.aljazeera.com\/news\/2025\/6\/23\/iran-attacks-us-air-base-in-qatar-what-we-know-so-far?ref=apolut.net\">https:\/\/www.aljazeera.com\/news\/2025\/6\/23\/iran-attacks-us-air-base-in-qatar-what-we-know-so-far<\/a><\/li>\n<li>How Qatar defused Iran&#8217;s attack on the largest US-run base in the region, CNN: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.cnn.com\/2025\/06\/28\/middleeast\/qatar-iran-attack-israel-latam-intl?ref=apolut.net\">https:\/\/www.cnn.com\/2025\/06\/28\/middleeast\/qatar-iran-attack-israel-latam-intl<\/a><\/li>\n<li>Collective defence and Article 5, NATO: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.nato.int\/en\/what-we-do\/introduction-to-nato\/collective-defence-and-article-5?ref=apolut.net\">https:\/\/www.nato.int\/en\/what-we-do\/introduction-to-nato\/collective-defence-and-article-5<\/a><\/li>\n<li>Zur sog. Feindstaatenklausel (Art. 107 VN-Charta), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 &#8211; 3000 &#8211; 115\/17: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/543080\/5d83eccc3d9c7d9bfa933a39af5c3e60\/WD-2-115-17-pdf.pdf?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/543080\/5d83eccc3d9c7d9bfa933a39af5c3e60\/WD-2-115-17-pdf.pdf<\/a><\/li>\n<li>Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung, Band 21 \/ 1968 (Feindstaatenklauseln, Versicherungen der Westm\u00e4chte), Bundesarchiv: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de\/resources\/pdf\/be838305-a253-4b69-8e3c-b527aec3639a.pdf?ref=apolut.net\">https:\/\/kabinettsprotokolle.bundesarchiv.de\/resources\/pdf\/be838305-a253-4b69-8e3c-b527aec3639a.pdf<\/a>\n<ol start=\"12\">\n<li>August 1970: Unterzeichnung des Moskauer Vertrags, Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/kurz-knapp\/hintergrund-aktuell\/210710\/12-august-1970-unterzeichnung-des-moskauer-vertrags\/?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bpb.de\/kurz-knapp\/hintergrund-aktuell\/210710\/12-august-1970-unterzeichnung-des-moskauer-vertrags\/<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 2, bpb: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/deutsche-einheit\/zwei-plus-vier-vertrag\/44114\/artikel-2\/?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bpb.de\/themen\/deutsche-einheit\/zwei-plus-vier-vertrag\/44114\/artikel-2\/<\/a><\/li>\n<li>Zwei-plus-Vier-Vertrag, Artikel 3, bpb: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/deutsche-einheit\/zwei-plus-vier-vertrag\/44115\/artikel-3\/?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bpb.de\/themen\/deutsche-einheit\/zwei-plus-vier-vertrag\/44115\/artikel-3\/<\/a><\/li>\n<li>Regierungserkl\u00e4rung von Bundeskanzler Friedrich Merz, 14. Mai 2025 (vollst\u00e4ndiges Manuskript), Bundesregierung: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-friedrich-merz-2347888?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-friedrich-merz-2347888<\/a><\/li>\n<li>Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 20\/6861 (Wortlaut Merkel zu Minsk): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/068\/2006861.pdf?ref=apolut.net\">https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/068\/2006861.pdf<\/a><\/li>\n<li>Hollande: &#8218;There will only be a way out of the conflict when Russia fails on the ground&#8216;, The Kyiv Independent, 28. Dezember 2022: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/kyivindependent.com\/hollande-there-will-only-be-a-way-out-of-the-conflict-when-russia-fails-on-the-ground\/?ref=apolut.net\">https:\/\/kyivindependent.com\/hollande-there-will-only-be-a-way-out-of-the-conflict-when-russia-fails-on-the-ground\/<\/a><\/li>\n<li>Disinfo: Merkel and Hollande admitted that the Minsk Agreements were to prepare Ukraine for war, EUvsDisinfo: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/euvsdisinfo.eu\/report\/merkel-and-hollande-admitted-that-the-minsk-agreements-were-to-prepare-ukraine-for-war\/?ref=apolut.net\">https:\/\/euvsdisinfo.eu\/report\/merkel-and-hollande-admitted-that-the-minsk-agreements-were-to-prepare-ukraine-for-war\/<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Wir danken dem Autor f\u00fcr das Recht zur Ver\u00f6ffentlichung dieses Beitrags.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Bild: Leerer Saal der UN-Generalversammlung in New York<br \/>Bildquelle: Alexandre Tziripouloff \/ shutterstock<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welche Optionen Deutschlands Bewegung anderen er\u00f6ffnet \u2013 und warum niemand die Frage stellt Ein Meinungsbeitrag von Michael Hollister. 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