{"id":13410,"date":"2026-07-14T09:03:45","date_gmt":"2026-07-14T07:03:45","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/kuerzungsplaene-beim-unterhaltsvorschuss-womoeglich-eine-milchmaedchenrechnung\/"},"modified":"2026-07-14T09:03:45","modified_gmt":"2026-07-14T07:03:45","slug":"kuerzungsplaene-beim-unterhaltsvorschuss-womoeglich-eine-milchmaedchenrechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/kuerzungsplaene-beim-unterhaltsvorschuss-womoeglich-eine-milchmaedchenrechnung\/","title":{"rendered":"K\u00fcrzungspl\u00e4ne beim Unterhaltsvorschuss? Wom\u00f6glich eine Milchm\u00e4dchenrechnung"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>Die aktuelle Gestalt des Unterhaltsvorschusses stammt aus dem Jahr 2017. Damals wurde die Bezugsdauer \u00fcber das\u00a0zw\u00f6lfte Lebensjahr hinaus verl\u00e4ngert und die Begrenzung auf 72 Monate aufgehoben. Jetzt will Familienministerin Karin Prien den Bezug mit dem 16. Geburtstag enden lassen. Ob die Bundeskasse dabei tats\u00e4chlich etwas spart, ist zweifelhaft. Klar ist allerdings: Damit wird die Lebenslage zumindest eines Teils der Alleinerziehenden weiter verschlechtert.<\/p>\n<p>Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung, die seit dem Jahr 1980 in Anspruch genommen werden kann, wenn der Vater eines Kindes keinen Unterhalt zahlt, gleich, ob er nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Die Statistik belegt f\u00fcr das Jahr 2025 856.083 F\u00e4lle; Zahlungen der V\u00e4ter sind aber nur in 44 Prozent der F\u00e4lle eingegangen. Der Grund daf\u00fcr? Mehr als 50 Prozent der Zahlungen von Unterhaltsvorschuss finden statt, weil der Vater gar keinen Unterhalt zahlen kann, dementsprechend auch kein Vorschuss wieder von ihm <a href=\"https:\/\/www.bmbfsfj.bund.de\/resource\/blob\/138166\/4c4ec28b9ed03cbd5034b773b751d4f7\/statistik-unterhaltsvorschussgesetz-data.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">eingetrieben<\/a> werden kann. Diese Verh\u00e4ltnisse sind seit langen Jahren bekannt und sind eine Folge der zu niedrigen L\u00f6hne in Deutschland.<\/p>\n<p>Eine weitere Zahl ist wichtig, um die Frage des Unterhaltsvorschusses verstehen zu k\u00f6nnen. Auch wenn daf\u00fcr keine konkrete Statistik existiert, besagen Sch\u00e4tzungen, dass zwischen 60 und 70 Prozent der Kinder, f\u00fcr die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II beziehen. Warum? Weil ALG II eine nachrangige Leistung ist, m\u00fcssen Alleinerziehende, die ALG II ben\u00f6tigen, auch wenn es aufstockend ist, zuerst Unterhaltsvorschuss beantragen.<\/p>\n<p>Dabei geht es nicht nur um den zus\u00e4tzlichen b\u00fcrokratischen Aufwand, der enorm ist\u00a0\u2013 die Kosten f\u00fcr die Leistung Unterhaltsvorschuss tr\u00e4gt zu 40 Prozent der Bund, zu 60 Prozent die L\u00e4nder respektive die Kommunen, wobei die Aufteilung zwischen Land und Kommunen sehr unterschiedlich ist. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise tragen die Kommunen 48 Prozent und das Land\u00a0zw\u00f6lf Prozent der Leistung, in Bayern tr\u00e4gt das Land die gesamten 60 Prozent. Die Kosten f\u00fcr den Verwaltungsaufwand tragen \u00fcberall die Kommunen.<\/p>\n<p>Im Endeffekt bedeutet das in all jenen F\u00e4llen, in denen gleichzeitig ALG II bezogen wird, dass die einzige Konsequenz neben dem zus\u00e4tzlichen Verwaltungsaufwand darin besteht, dass Land oder Kommune einen Teil der gesamten ALG-II-Leistung \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Eine reale Unterst\u00fctzungswirkung f\u00fcr Alleinerziehende entfaltet der Unterhaltsvorschuss nur bei jenen, die kein ALG II beziehen.<\/p>\n<p>Allerdings\u00a0\u2013 unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnte dieser Teil gr\u00f6\u00dfer sein, g\u00e4be es nicht eine eigenartige Regelung beim Unterhaltsvorschuss, die letztlich sogar einen materiellen Anreiz f\u00fcr V\u00e4ter setzt, keinen Unterhalt zu zahlen. Denn wenn ein Vater Unterhalt f\u00fcr seine Kinder zahlt, verringert sich der in der <a href=\"https:\/\/www.olg-duesseldorf.nrw.de\/infos\/Duesseldorfer_Tabelle\/Tabelle-2026\/DT_2026.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">D\u00fcsseldorfer Tabelle<\/a> stehende Betrag um das halbe Kindergeld; aus den 486 Euro des niedrigsten Betrags (Kind von null\u00a0bis f\u00fcnf\u00a0Jahren, Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bis 2.100 Euro) werden dann 357,50 Euro.<\/p>\n<p>Bezieht die Mutter Unterhaltsvorschuss, wird das gesamte Kindergeld abgezogen; sie bekommt also nur 227 Euro im Monat, und genau diesen Betrag treibt das Jugendamt beim Vater dann wieder ein. Die H\u00e4lfte des Kindergelds, die mehr abgezogen wird, m\u00fcsste die Mutter dann selbst per Klage eintreiben, was in der Regel nicht geschieht; im Ergebnis h\u00e4tte der Vater dann also 128,50 Euro im Monat gespart, w\u00e4hrend gleichzeitig der Verwaltungsaufwand an den Kommunen h\u00e4ngen bleibt.<\/p>\n<p>Dieser Fehler ist seit vielen Jahren bekannt. Er ist die Folge einer Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2001; zuvor wurde auch bei Zahlungen nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle das gesamte Kindergeld abgezogen. Die Regelung im Unterhaltsvorschussgesetz wurde jedoch nie angepasst, auch wenn das schon im Koalitionsvertrag einer der Merkel-Regierungen gestanden hatte\u00a0\u2013 und im aktuellen Koalitionsvertrag vom April 2025 ebenfalls wieder steht (Seite 102). Im Dezember erkl\u00e4rte das Ministerium Prien auf eine Frage im Bundestag noch, die Umsetzung werde gepr\u00fcft; inzwischen erkl\u00e4rte die Familienministerin, eine \u00c4nderung sei &#8222;zurzeit einfach nicht finanzierbar&#8220;\u00a0\u2013 trotz der rechtlich v\u00f6llig widersinnigen Tatsache, dass der seit dem Jahr 2001 geduldete Zustand de facto einen materiellen Anreiz f\u00fcr V\u00e4ter schafft, nicht zu zahlen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kommunen und L\u00e4nder w\u00e4re es eine erhebliche Erleichterung, w\u00fcrde die Nachrangigkeit des ALG II in Bezug auf den Anspruch des Kindes aufgehoben\u00a0\u2013 das w\u00fcrde in der Mehrzahl der F\u00e4lle einen gro\u00dfen Verwaltungsaufwand von fraglichem Nutzen einsparen. Den Unterhalt in jenen F\u00e4llen beizutreiben, in denen das \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist (im Jahr 2018 waren es ganze 35 Prozent der V\u00e4ter, die den Unterhaltsvorschuss ganz oder teilweise zur\u00fcckzahlten\u00a0\u2013 nur 13 Prozent davon vollst\u00e4ndig), kann auch die Unterhaltsbeistandschaft \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Andererseits k\u00f6nnte eine Angleichung des Unterhaltsvorschusses an die vor 25 Jahren stattgefundene \u00c4nderung des Unterhaltsrechts, die auf der untersten Stufe die Zahlung um 128,50 Euro pro Monat erh\u00f6hen w\u00fcrde, dazu f\u00fchren, dass mehr Alleinerziehende kein aufstockendes ALG II mehr ben\u00f6tigen. Wie hoch die dadurch ausgel\u00f6sten Kosten tats\u00e4chlich w\u00e4ren, w\u00e4re also eine Frage genauerer Berechnung. Klar ist auf der anderen Seite: Priens geplante K\u00fcrzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses um drei Jahre wird auf jeden Fall die Zahl der Alleinerziehenden im ALG II erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Das Kernproblem im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss ist aber, dass ein sehr gro\u00dfer Teil der V\u00e4ter nicht imstande ist, \u00fcberhaupt Unterhalt f\u00fcr Kinder zu zahlen. Weniger als 60 Prozent aller V\u00e4ter k\u00f6nnen zahlen. Hier entsteht der Bedarf f\u00fcr eine Sozialleistung unmittelbar aus den zu niedrigen Arbeitseinkommen. Dar\u00fcber wird in Deutschland aber nicht geredet.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong>\u00a0\u2013\u00a0<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de-rtnews.com\/inland\/272019-aktuelle-statistikzahlen-belegen-steigende-armut\/\">Aktuelle Statistikzahlen belegen steigende Armut in Ostdeutschland <\/a><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v78m6be\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die aktuelle Gestalt des Unterhaltsvorschusses stammt aus dem Jahr 2017. Damals wurde die Bezugsdauer \u00fcber das\u00a0zw\u00f6lfte Lebensjahr hinaus verl\u00e4ngert und die Begrenzung auf 72 Monate aufgehoben. Jetzt will Familienministerin Karin Prien den Bezug mit dem 16. Geburtstag enden lassen. 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