{"id":14053,"date":"2026-07-18T13:04:32","date_gmt":"2026-07-18T11:04:32","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/die-ueberwachungsmaschine-teil-1-1-der-verfassungsschutz-wer-bespitzelt-werden-darf\/"},"modified":"2026-07-18T13:04:32","modified_gmt":"2026-07-18T11:04:32","slug":"die-ueberwachungsmaschine-teil-1-1-der-verfassungsschutz-wer-bespitzelt-werden-darf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/die-ueberwachungsmaschine-teil-1-1-der-verfassungsschutz-wer-bespitzelt-werden-darf\/","title":{"rendered":"Die \u00dcberwachungsmaschine, Teil 1.1: Der Verfassungsschutz \u2013 wer bespitzelt werden darf"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><em>Von Dagmar Henn<\/em><\/p>\n<p>Es gibt seit Monatsbeginn einen (vom Kabinett beschlossenen) <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/gesetzgebungsverfahren\/DE\/Downloads\/referentenentwuerfe\/OESI2\/NDRefG.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Referentenentwurf<\/a> zu den Nachrichtendiensten, der an vielen Punkten massive Ver\u00e4nderungen vornimmt. Die man genau begutachten muss; das geht aber nur in kleinen Scheiben, weil es erschreckend viele sind. Also geht es hier erst einmal nur um das erste Gesetz\u00a0\u2013 das Verfassungsschutzgesetz.<\/p>\n<p>Dazu braucht es einige Vorbemerkungen. Die erste: Man sollte nie vergessen, dass eine Institution wie der Verfassungsschutz international eine absolute Ausnahme ist. Die meisten anderen L\u00e4nder kennen so etwas nicht; dort setzen Ermittlungen gleich welcher staatlichen Beh\u00f6rde zumindest den Verdacht einer Straftat voraus und zielen letztendlich auf ein rechtliches Verfahren ab.<\/p>\n<p>Das ist beim Verfassungsschutz nicht der Fall. Er selbst nennt das &#8222;Vorfeldermittlung&#8220;, tats\u00e4chlich ist es aber eine Beobachtung (und nicht nur Beobachtung) v\u00f6llig legaler T\u00e4tigkeiten verschiedenster Arten politischer Opposition. Allerdings wurde in den letzten Jahren Aussagen des Verfassungsschutzes immer mehr Gewicht zugestanden; mittlerweile geht das weiter, als es selbst zur Hochzeit der Berufsverbote \u00fcblich war. Gleichzeitig erm\u00f6glichten unter anderem die Gutachten zur AfD einen Einblick in die Arbeitsweise und das analytische Niveau dieser Beh\u00f6rde, der nur ersch\u00fcttern konnte. Besonders interessant in dieser Hinsicht war die Akte zu Hans-Georg Maa\u00dfen, einst selbst Pr\u00e4sident des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, die dieser selbst ver\u00f6ffentlichte.<\/p>\n<p>Das Gesetz, auf dessen Grundlage der Verfassungschutz arbeitet, wurde bereits unter Nancy Faeser ge\u00e4ndert, um der Beh\u00f6rde zus\u00e4tzliche Rechte zu verleihen. Dazu geh\u00f6rten unter anderem das Recht, Dritte, also Arbeitgeber, Vermieter, Banken etc., zu &#8222;informieren&#8220;\u00a0\u2013 eine Handlung, die, das lehrte die Erfahrung der letzten Jahre, unmittelbare materielle Konsequenzen hat, ohne dass je ein Strafverfahren, ja meist nicht einmal eine Straftat stattgefunden h\u00e4tte und gegen die man gerichtlich nicht vorgehen kann.<\/p>\n<p>Die neue Version, die nun als Referentenentwurf aus dem Innenministerium vorliegt, geht noch einmal erheblich weiter. Dabei k\u00f6nnte man auf den ersten Blick durchaus den Eindruck haben, die nun wesentlich stringenter festgelegten Kriterien f\u00fcr die unterschiedlichen Arten der Behandlung\u00a0\u2013 Beobachtung nur \u00fcber die Sammlung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Informationen bis hin zu Observation und der Platzierung von Agenten im pers\u00f6nlichen Umfeld\u00a0\u2013 w\u00e4ren eine Einschr\u00e4nkung. Das sind sie aber nicht, sobald man diese Kriterien mit den Entwicklungen verkn\u00fcpft, die sich im Kampf gegen die Meinungsfreiheit in den letzten Jahren gezeigt haben.<\/p>\n<p>Schl\u00fcsselbegriff ist hier die Formulierung &#8222;erheblich beobachtungsbed\u00fcrftig&#8220;\u00a0\u2013 da beginnt n\u00e4mlich der geheimdienstliche Schmuddelkram. Es gibt noch eine Steigerungsform, &#8222;besonders erheblich beobachtungsbed\u00fcrftig&#8220;; in diesem Fall ist gewisserma\u00dfen alles erlaubt, von Telefon- und Post\u00fcberwachung bis hin zur Installation von Kameras in der Wohnung oder Honigfallen. Wobei bezogen auf Letzteres in der Begr\u00fcndung ausgef\u00fchrt wird, dass selbstverst\u00e4ndlich echte, dauerhafte Beziehungen (&#8222;pers\u00f6nliche Vertrauensbeziehungen&#8220;, die &#8222;Kernbereichsinformationen&#8220; offenbaren) einen Abbruch der Beobachtung erfordern w\u00fcrden, aber &#8222;eine solche Vertrauensbeziehung ist nicht zwangsl\u00e4ufig bereits anzunehmen, wenn es zu einer (insbesondere einmaligen) k\u00f6rperlichen Intimit\u00e4t kommt&#8220;. Gut, dass wir dar\u00fcber gesprochen haben.<\/p>\n<p>Aber zur\u00fcck zur Definition, wann \u00fcberhaupt nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden d\u00fcrfen. Bei &#8222;erheblich beobachtungsbed\u00fcrftig&#8220; taucht eine Formulierung auf, die man fr\u00fcher einmal f\u00fcr legitim gehalten h\u00e4tte, die aber heute im Zusammenhang mit der ganzen &#8222;Hass und Hetze&#8220;-Rhetorik, den entsprechenden Strafverfahren und der T\u00e4tigkeit der Nebengeheimdienste, alias NGOs und Meldestellen, ausgesprochen skeptisch sehen muss. In diese Kategorie fallen nicht nur Gruppen, die gewaltbereit sind, sondern auch solche, die &#8222;zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Personengruppen anstachelnd oder deren Menschenw\u00fcrde durch b\u00f6swillige Ver\u00e4chtlichmachung angreifend&#8220; agieren. Man muss sich nur in Erinnerung rufen, dass schon die Aussage, es gebe zwei Geschlechter, als &#8222;transfeindlich&#8220; angegriffen wird\u00a0&#8230;<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist es die konkrete Praxis, die zeigt, bis wohin das geht. Aber an diesem Punkt ist erkennbar, dass all die Angriffe auf die Meinungsfreiheit, die man in den letzten Jahren genie\u00dfen durfte, nicht isoliert stehen und nicht einzig die Meinungsfreiheit selbst das Ziel war. Hier erweisen sie sich als Bausteine, die die Grundlage f\u00fcr noch weitergehende Eingriffe in die Freiheitsrechte erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Noch deutlicher wird das bei der zweiten, der &#8222;Hier d\u00fcrfen wir alles&#8220;-Kategorie. &#8222;Besonders erheblich beobachtungsbed\u00fcrftig&#8220; sind n\u00e4mlich &#8222;verfassungsfeindliche Bestrebungen, die zur Zielverfolgung Straftaten begehen, die im H\u00f6chstma\u00df mit Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren bedroht sind&#8220;.<\/p>\n<p>Kein Ding, denkt sich da der unschuldige Leser, f\u00fcnf Jahre ist ja doch eine ganze Menge. Allerdings gibt es zwei Punkte aus dem Meinungsstrafrecht, die hier greifen: \u00a7\u00a0130 StGB, die &#8222;Volksverhetzung&#8220;, die zuletzt extrem weit ausgelegt wurde, und, ganz frisch, das Urteil des EuGH zu <em>RT<\/em>, bei dem auf \u00a7\u00a018 Au\u00dfenwirtschaftsgesetz Bezug genommen wurde, Sanktionsumgehung; in beiden F\u00e4llen liegt die H\u00f6chststrafe bei f\u00fcnf Jahren Haft. Damit fallen sie unter &#8222;mindestens 5 Jahre&#8220;\u00a0&#8230; Auch wenn beispielsweise bei \u00a7\u00a0130 eine Geldstrafe die Regel ist.<\/p>\n<p>Auch s\u00e4mtliche Geschmacksrichtungen von \u00a7\u00a0129 fallen darunter, die ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren bieten; im Falle von \u00a7\u00a0129a und b (Terroristische Vereinigung) geht sogar die Unterst\u00fctzung bis zu f\u00fcnf Jahre\u00a0\u2013 und 129b ist ein Paragraf, der in den letzten Jahren sogar schon f\u00fcr die Losung &#8222;from the river to the sea&#8220; gezogen wurde. F\u00fcr eine Parole auf einer Demonstration\u00a0&#8230;<\/p>\n<p>Weitere Absurdit\u00e4ten, wie das Verfahren gegen den Verein Friedensbr\u00fccke-Kriegsopferhilfe e.\u00a0V., dessen &#8222;Terrorunterst\u00fctzung&#8220; in humanit\u00e4ren Hilfslieferungen bestand, oder dasjenige, das dem EuGH-Urteil\u00a0gegen drei Personen zugrunde lag, die in einem Jahr ganze vier Videos von <em>RT<\/em> auf die Website gestellt hatten und deshalb eine kriminelle Vereinigung sein sollen, muss man da eigentlich gar nicht mehr heranziehen. Allein die Tatsache, dass es im Jahr 2025 nach Angaben des Bundesinnenministeriums ganze 7.673 gemeldete Ermittlungsverfahren wegen \u00a7\u00a0130 StGB gab, macht klar, wie viele Personen und Organisationen in die Kategorie &#8222;besonders erheblich beobachtungsbed\u00fcrftig&#8220; fallen d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Und dann gibt es, zur Freude der Datensch\u00fctzer (die sowieso so gut wie v\u00f6llig entmachtet werden, dazu kommen wir in einem sp\u00e4teren Teil), ein &#8222;gemeinsames nachrichtendienstliches Informationssystem&#8220;. Das teilen sich in alter Freundschaft MAD, BND und Verfassungsschutz. \u00dcbersetzt hei\u00dft das: Was einer wei\u00df, wissen alle. Noch h\u00fcbscher wird das dann durch die Einbeziehung ausl\u00e4ndischer Stellen, mit denen es nicht nur, wie in der alten Version, gemeinsame Dateien, sondern gleich ganze gemeinsame Dateisysteme geben darf. Das ist eine v\u00f6llig andere Sache. Und sowas d\u00fcrfte es sogar mit dem ukrainischen SBU geben, da man in Deutschland ja so tut, als h\u00e4tte Kiew irgendwas mit rechtstaatlichen Grunds\u00e4tzen zu tun.<\/p>\n<p>Aber langsam, Freunde, das ist immer noch nur der Anfang. Denn jetzt kommen wir dazu, welche Daten alle erhoben werden d\u00fcrfen. Und da verbergen sich noch einige b\u00f6se \u00dcberraschungen.<\/p>\n<p><em>Zu Teil 2<\/em><\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong>\u00a0\u2013 <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de-rtnews.com\/meinung\/194971-hans-georg-maassen-oder-wozu\/\">Hans-Georg Maa\u00dfen oder: Wozu bastelt man sich Nazis? <\/a><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v6r7lad\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Dagmar Henn Es gibt seit Monatsbeginn einen (vom Kabinett beschlossenen) Referentenentwurf zu den Nachrichtendiensten, der an vielen Punkten massive Ver\u00e4nderungen vornimmt. Die man genau begutachten muss; das geht aber nur in kleinen Scheiben, weil es erschreckend viele sind. 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