{"id":14691,"date":"2026-07-22T22:02:23","date_gmt":"2026-07-22T20:02:23","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/medienkritik\/die-karlsruher-zeitkapsel-warum-das-verfassungsgericht-in-der-pandemie-vergangenheit-gefangen-bleibt-von-dirk-ellerbrock\/"},"modified":"2026-07-22T22:02:23","modified_gmt":"2026-07-22T20:02:23","slug":"die-karlsruher-zeitkapsel-warum-das-verfassungsgericht-in-der-pandemie-vergangenheit-gefangen-bleibt-von-dirk-ellerbrock","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/medienkritik\/die-karlsruher-zeitkapsel-warum-das-verfassungsgericht-in-der-pandemie-vergangenheit-gefangen-bleibt-von-dirk-ellerbrock\/","title":{"rendered":"Die Karlsruher Zeitkapsel: Warum das Verfassungsgericht in der Pandemie-Vergangenheit gefangen bleibt | Von Dirk Ellerbrock"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden \u2013 und eine ern\u00fcchternde Botschaft aus dem Jahr 2026 gesendet: Im Rechts- und Realit\u00e4tsverst\u00e4ndnis Karlsruhes steht die Zeit seit 2022 still. Die j\u00fcngste Entscheidung zur 2G+-Regelung im Bundestag liest sich nicht wie eine kritische juristische Aufarbeitung staatlicher Grundrechtseingriffe, sondern wie die nachtr\u00e4gliche Beglaubigung damaligen Exekutivhandelns.<\/p>\n<p>Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 9. Juni 2026 einstimmig beschlossen, dass die im Januar 2022 erlassenen Corona-Zugangsregeln f\u00fcr Abgeordnete rechtm\u00e4\u00dfig waren. Die von der damaligen Bundestagspr\u00e4sidentin B\u00e4rbel Bas verf\u00fcgte 2G+-Regel sowie die Verbannung ungeimpfter Abgeordneter auf die Trib\u00fcne seien zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsf\u00e4higkeit des Parlaments gerechtfertigt gewesen. Die Ver\u00f6ffentlichung des Beschlusses am 22. Juli 2026 zeigt: Das Gericht urteilt heute noch so wie damals \u2013 als ob die Jahre der wissenschaftlichen Aufarbeitung nie stattgefunden h\u00e4tten. Die ungeschw\u00e4rzten RKI-Protokolle, die PEI-Daten zur mangelnden Fremdschutzwirkung und die internationale Studienlage zur \u00dcbertragbarkeit Geimpfter \u2013 all das bleibt in Karlsruhe unber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>Ein Eingriff, der keiner sein darf<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter r\u00e4umen ein, dass die Regelungen die Teilhaberechte der Abgeordneten aus Artikel 38 des Grundgesetzes ber\u00fchrten. Die \u00f6ffentliche Debatte im Plenum sei ein \u201ekommunikativer Gesamtvorgang\u201c, der sich nicht auf einzelne Redebeitr\u00e4ge reduzieren lasse, so das Gericht. Die Zuweisung auf die Trib\u00fcne bedeutete f\u00fcr die betroffenen Abgeordneten eine ungleiche Betroffenheit \u2013 ein Eingriff in die gleichberechtigte Mandatsaus\u00fcbung. Doch dieser Eingriff wird mit dem Hinweis auf die damalige Pandemielage abgesegnet.<\/p>\n<p>Die entscheidende Frage lautet: Was macht einen Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig? Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung muss er geeignet, erforderlich und angemessen sein \u2013 das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip. Das Gericht argumentiert, die 2G+-Regel habe nach damaliger wissenschaftlicher Erkenntnislage als geeignet gegolten, das Infektionsrisiko zu senken. Dem Bundestag stehe bei der Auswahl von Schutzma\u00dfnahmen eine Einsch\u00e4tzungspr\u00e4rogative zu.<\/p>\n<p>Das Gericht zieht sich hierbei auf das verfassungsrechtliche Ex-ante-Prinzip zur\u00fcck: Beurteilt wird nicht, was wir heute wissen, sondern was die Politik im Januar 2022 wissen konnte. Doch was, wenn sich der angenommene Fremdschutz \u2013 das Kernargument f\u00fcr den Ausschluss Ungeimpfter \u2013 als tragf\u00e4higes Fundament aufl\u00f6st? Was, wenn die Annahme, Geimpfte seien weniger infekti\u00f6s, bereits damals wissenschaftlich umstritten war und sich sp\u00e4ter als unhaltbar erwies? Wenn Gerichte nachtr\u00e4glich selbst eklatante Fehleinsch\u00e4tzungen der damaligen Exekutive mit Hinweis auf den damaligen Wissensstand dauerhaft immunisieren, verkommt die verfassungsgerichtliche Kontrolle zur blo\u00dfen Abstempelung vergangener Notstandspolitik.<\/p>\n<p><strong>Prozessuale Fluchtburgen statt inhaltlicher Auseinandersetzung<\/strong><\/p>\n<p>Besonders tief blicken l\u00e4sst die Begr\u00fcndung, mit der die Klagebefugnis der AfD-Abgeordneten beschr\u00e4nkt wurde. Von den vier Kl\u00e4gern \u2013 der Fraktion sowie den Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Wundrak und Tino Chrupalla \u2013 erkannte das Gericht nur Wundrak als klageberechtigt an. Die Fraktion habe nicht dargelegt, inwiefern sie in ihren Rechten beeintr\u00e4chtigt worden sei.<\/p>\n<p>Dem Abgeordneten Stephan Brandner wurde die Klagebefugnis abgesprochen, weil er h\u00e4tte belegen m\u00fcssen, dass er nicht genesen sei: \u201eDenn die COVID-19-Pandemie dauerte zu Beginn des Jahres 2022 fast zwei Jahre an. Die letzten Infektionswellen zeichneten sich durch hohe Infektionsraten aus. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme, der Antragsteller [\u2026] habe nicht \u00fcber einen Genesenenstatus verf\u00fcgt, nicht so naheliegend, dass eine entsprechende Darlegung entbehrlich w\u00e4re.\u201c<\/p>\n<p>Diese \u00fcberspannten Substantiierungsanforderungen wirken wie prozessuale Fluchtburgen, um einer inhaltlichen Grundsatzentscheidung im Kern auszuweichen. Wer von einer staatlichen Ma\u00dfnahme betroffen ist, muss im Rechtsstaat nicht vorsorglich l\u00fcckenlos nachweisen, dass nicht irgendein Ausnahmetatbestand auf ihn zutreffen k\u00f6nnte. Das Bundesverfassungsgericht dreht hier die Beweislast um \u2013 ein Vorgang, der umso schwerer wiegt, als die betroffenen Abgeordneten durch die Ma\u00dfnahme gerade daran gehindert wurden, ihre parlamentarischen Rechte auszu\u00fcben.<\/p>\n<p><strong>Die Gedenkstunde: Erinnerungskultur als Ausgrenzungskulisse<\/strong><\/p>\n<p>Auch die Beschr\u00e4nkung auf 2G+ bei der Gedenkstunde am 27. Januar 2022 f\u00fcr die Opfer des Nationalsozialismus verletzte nach Ansicht des Gerichts keine Rechte. An der Veranstaltung nahmen viele Zeitzeugen des Holocaust teil, die wegen ihres hohen Alters zur besonders vulnerablen Gruppe z\u00e4hlten. Die Trib\u00fcne sei f\u00fcr diese G\u00e4ste reserviert gewesen, so das Gericht. Eine Alternative zur Teilnahmebeschr\u00e4nkung w\u00e4re nur die Absage der Veranstaltung gewesen.<\/p>\n<p>Diese Argumentation verkennt, dass die 2G+-Regelung f\u00fcr Abgeordnete nicht den Schutz der G\u00e4ste betraf, sondern den Zugang der Volksvertreter selbst regelte. Der Ausschluss von etwa der H\u00e4lfte der AfD-Fraktion von der Gedenkstunde \u2013 einem Ort, der eigentlich der Erinnerung und Vers\u00f6hnung dienen sollte \u2013 bleibt damit ohne verfassungsrechtliche Konsequenzen. Die Erinnerungskultur wird so zur Kulisse f\u00fcr politische Ausgrenzung.<\/p>\n<p>Bereits im Januar 2022 hatte der Parlamentarische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts als \u201eunverst\u00e4ndlich und entt\u00e4uschend\u201c kritisiert und bem\u00e4ngelt, das Gericht dr\u00fccke sich \u201ewie so h\u00e4ufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung\u201c. Diese Einsch\u00e4tzung hat sich durch das Hauptsacheverfahren best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>Ein System, das sich selbst sch\u00fctzt<\/strong><\/p>\n<p>Die Beratungsresistenz des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht von ungef\u00e4hr. Sie ist auch das Resultat eines Richterwahlverfahrens, bei dem die etablierten Parteien die Posten in Karlsruhe nach Proporz unter sich aufteilen. Traditionell kommen die Personalvorschl\u00e4ge von Union, SPD, FDP und Gr\u00fcnen \u2013 Linke und AfD werden nicht beteiligt. Wenn die Besetzung der Senate rein \u00fcber Parteien-Proporz-Deals verhandelt wird, f\u00fchrt dies zwangsl\u00e4ufig dazu, dass vor allem systemkonforme Str\u00f6mungen im Gericht vertreten sind. Wer seine Karriere dem Wohlwollen eben jener politischen Akteure verdankt, deren Handeln er sp\u00e4ter kontrollieren soll, wird selten den Mut aufbringen, das System im Kern zu ersch\u00fcttern.<\/p>\n<p>Wie hochpolitisch und anf\u00e4llig dieses Verfahren ist, zeigte im Sommer 2025 exemplarisch die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf. Die von der SPD nominierte Juristin scheiterte an Einw\u00e4nden innerhalb der Unionsfraktion, die unter anderem ihre Positionen zu Abtreibung und zur Impfpflicht betrafen. Beobachter konstatierten eine \u201eMedien- und Politkampagne\u201c gegen die Kandidatin, die sich schlie\u00dflich zur\u00fcckzog, \u201eum das Bundesverfassungsgericht zu sch\u00fctzen\u201c. Es sei ein \u201eungeheuerlicher Vorgang, den es so noch nicht gegeben hat\u201c, erkl\u00e4rten die Gr\u00fcnen-Fraktionschefinnen.<\/p>\n<p>Der fr\u00fchere Verfassungsrichter und CDU-Politiker Ulrich M\u00fcller warf der Union nach der gescheiterten Wahl F\u00fchrungsversagen vor: Bisher seien Differenzen unter den Parteien stets im Vorfeld der Wahl gekl\u00e4rt worden. Der Vorgang dokumentiere, \u201edass man in der politischen Mitte zunehmend unf\u00e4hig werde, andere Meinungen auszuhalten\u201c. F\u00e4llt ein Baustein im Absprachesystem heraus, wackelt die Statik \u2013 das System sichert vor allem sich selbst ab.<\/p>\n<p><strong>Die politische Funktion des Verfassungsgerichts<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht demonstriert in der Pandemie-Rechtsprechung erneut seine prim\u00e4re Funktion im Gef\u00fcge der Berliner Republik: Es agiert nicht als kompromissloser H\u00fcter der Verfassung gegen staatliche \u00dcbergriffigkeit, sondern als gl\u00e4ttendes Korrektiv zur Absicherung des jeweiligen Systemkonsenses.<\/p>\n<p>Diese Einsch\u00e4tzung wird durch kritische Stimmen aus der Rechtswissenschaft gest\u00fctzt. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Ne\u00dfler sprach bereits 2021 in einem vielbeachteten Aufsatz von einem \u201eVerrat am Gedanken des Rechtsstaats\u201c, da das Gericht den staatlichen Ma\u00dfnahmen unkritisch den Stempel der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit verliehen habe. Die Verteidigung des Gerichts, die 2G+-Regelung sei erkennbar auf die konkrete Pandemiesituation beschr\u00e4nkt gewesen und habe keinen Anlass geboten, darin den Beginn einer dauerhaften Zweiteilung der Abgeordneten zu sehen, greift zu kurz. Befristung und Ex-ante-Perspektive sind keine Zauberformeln, die einen Grundrechtseingriff r\u00fcckwirkend heilen. <\/p>\n<p>Entscheidend ist die materielle Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit \u2013 und die h\u00e4tte sich angesichts der heute bekannten Daten als unhaltbar erwiesen. Ein Grundrechtseingriff wird nicht dadurch rechtm\u00e4\u00dfig, dass er befristet ist.<\/p>\n<p><strong>Karlsruhe richtet nicht \u00fcber das System \u2013 Karlsruhe ist Teil davon<\/strong><\/p>\n<p>Die j\u00fcngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass Hoffnungen auf eine kritische Neubewertung der Corona-Ma\u00dfnahmen im Zeitverlauf vergebens waren. Karlsruhe befindet sich immer noch im Jahr 2022 \u2013 in einer Zeit, in der die wissenschaftliche Erkenntnislage politisch verengt genutzt und Kritiker systematisch ausgegrenzt wurden.<\/p>\n<p>Die Karlsruher Zeitkapsel bleibt geschlossen \u2013 nicht weil das Gericht nicht besser w\u00fcsste, sondern weil es nicht besser wissen will. Wer die Grundrechte nicht als Sch\u00f6nwettergarantie versteht, muss diese dogmatische Beratungsresistenz als verfassungspolitischen Offenbarungseid werten. Karlsruhe richtet nicht \u00fcber das System \u2013 Karlsruhe ist Teil davon. Und daran wird sich so schnell nichts \u00e4ndern, solange diejenigen, die \u00fcber die Verfassung wachen, von denjenigen gew\u00e4hlt werden, die sie brechen.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Bildquelle: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.shutterstock.com\/g\/le2jh2?ref=apolut.net\">le2jh2<\/a> \/ shutterstock<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden \u2013 und eine ern\u00fcchternde Botschaft aus dem Jahr 2026 gesendet: Im Rechts- und Realit\u00e4tsverst\u00e4ndnis Karlsruhes steht die Zeit seit 2022 still.<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":14692,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_gspb_post_css":"","_uag_custom_page_level_css":"","fifu_image_url":"","fifu_image_alt":"","footnotes":""},"categories":[17],"tags":[],"class_list":["post-14691","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienkritik"],"blocksy_meta":[],"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",1920,1080,false],"thumbnail":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:150\/h:150\/q:mauto\/rt:fill\/g:ce\/f:best\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",150,150,true],"medium":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:300\/h:169\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",300,169,true],"medium_large":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:768\/h:432\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",768,432,true],"large":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:1024\/h:576\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",1024,576,true],"1536x1536":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:1536\/h:864\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",1536,864,true],"2048x2048":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",1920,1080,false],"trp-custom-language-flag":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/cb:BNH4.a93\/w:18\/h:10\/q:mauto\/f:best\/dpr:2\/https:\/\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/2g.jpg",18,10,true]},"uagb_author_info":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/author\/admin\/"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden \u2013 und eine ern\u00fcchternde Botschaft aus dem Jahr 2026 gesendet: Im Rechts- und Realit\u00e4tsverst\u00e4ndnis Karlsruhes steht die Zeit seit 2022 still.","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14691","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14691"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14691\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/14692"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14691"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=14691"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=14691"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}