{"id":14843,"date":"2026-07-23T18:03:24","date_gmt":"2026-07-23T16:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/ueberall-ist-friesland\/"},"modified":"2026-07-23T18:03:24","modified_gmt":"2026-07-23T16:03:24","slug":"ueberall-ist-friesland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/ueberall-ist-friesland\/","title":{"rendered":"\u00dcberall ist Friesland"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><em>Von Dagmar Henn<\/em><\/p>\n<p>Man muss zugeben: Diese Strategie ist durchdacht. Angesichts dessen, was man so gelegentlich aus dem Sumpf des Verfassungsschutzes zu lesen bekommt, ein Wunder; dessen Schriftst\u00fccke, sei es von einer Landes-, sei es von der Bundesbeh\u00f6rde, erinnern doch sehr an Zettelk\u00e4sten, die zu \u00fcberarbeiten kein menschlicher Kopf zur Verf\u00fcgung stand. Es d\u00fcrfte also durchaus eine interessante Frage sein, wer sich diesen Plan ausgedacht hat.<\/p>\n<p>Ja, nachdem jetzt berichtet wurde, dass bei einer ganzen Reihe weiterer AfD-Politiker ihr Recht,\u00a0bei den nieders\u00e4chsischen Kommunalwahlen anzutreten, in Frage gestellt wird, ist klar, dass es sich um eine Strategie handelt. Die Bef\u00fcrchtung durfte man bereits im vergangenen Sommer haben, als in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die ersten derartigen F\u00e4lle auftraten, in Lage, Lippe und Ludwigshafen. Denn immerhin verspricht dieser Ansatz, die unerw\u00fcnschte Konkurrenz ganz ohne das jahrelange Prozedere eines Verbotsverfahrens von den Wahllisten streichen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wobei dann die Begr\u00fcndung immer dieselbe ist, Zweifel an der Verfassungstreue. Der nieders\u00e4chsische SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Politze, der es nat\u00fcrlich toll findet, dass diese Karte jetzt auch in Niedersachsen gezogen wird, liefert dazu einen Freudschen Lapsus. Die extra f\u00fcr diesen Zweck in das Kommunalwahlgesetz geschriebene \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue von Kandidaten richte sich &#8222;gegen die, die nicht auf den F\u00fc\u00dfen des Grundgesetzes stehen&#8220;. Man ist unmittelbar versucht, ihn aufzufordern, doch bitte dem Grundgesetz nicht l\u00e4nger auf die F\u00fc\u00dfe zu treten. Was rein technisch gesehen bedeutet, das Grundgesetz mit F\u00fc\u00dfen zu treten. Womit er, sicher ungewollt, seine eigene Haltung treffend beschrieben hat.<\/p>\n<p>Denn was wir hier finden, ist eine gigantische Anh\u00e4ufung von Handlungen, die es so nicht geben d\u00fcrfte. Was selbstverst\u00e4ndlich bei der Zitatensammlung des Verfassungsschutzes beginnt \u2013 was k\u00e4me wohl heraus, wenn man mit derselben Gr\u00fcndlichkeit die \u00c4u\u00dferungen aller \u00fcbrigen Kandidaten, beispielsweise zum Thema Corona, auf menschenfeindliche Aussagen durchforsten w\u00fcrde? Da hat nat\u00fcrlich die Beh\u00f6rde nicht gesammelt. Aber das sollte in Zeiten des Internet kein Hindernis sein, oder?<\/p>\n<p>Der Knackpunkt ist hier, dass vorab entschieden wird, welche Kandidaten Gegenstand der \u00dcberpr\u00fcfung sind und welche nicht. Und zwar von jenen, die die bisherige Mehrheit stellen \u2013 der Wahlausschuss gibt genau diese wieder. Auch wenn man den Gedanken mittlerweile nicht mehr gew\u00f6hnt ist, es h\u00e4tte ja durchaus die M\u00f6glichkeit gegeben, dass alle antretenden Kandidaten zu \u00fcberpr\u00fcfen sind, ob sie auf den F\u00fc\u00dfen oder auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das w\u00e4re zumindest eine L\u00f6sung gewesen, die dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Dass Vertreter einer bestehenden Mehrheit dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, ob m\u00f6gliche Vertreter einer m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Mehrheit \u00fcberhaupt kandidieren, ist auf jeden Fall ein Versto\u00df gegen demokratische Prinzipien, weil eine solche Struktur den Wahlprozess der M\u00f6glichkeit, einen gr\u00f6\u00dferen Richtungswechsel herbeizuf\u00fchren, beraubt.<\/p>\n<p>Die zweite Stufe des in Niedersachsen beschlossenen Verfahrens ist dann die Erm\u00e4chtigung des Innenministeriums, das auf Anfrage des Wahlausschusses dann sich selbst befragt, ob es den zu \u00fcberpr\u00fcfenden Kandidaten zulassen will. Schon insofern eine Absurdit\u00e4t,\u00a0als das Ministerium mitnichten eine \u00fcber den Parteien stehende Institution ist, sondern Teil derselben Netzwerke wie auch eben jene Vertreter einer gegebenen Mehrheit, die den Wahlausschuss majorisieren.<\/p>\n<p>Hier ist ein kurzer Ausflug angebracht: Deutsche Staatsanwaltschaften d\u00fcrfen keine europ\u00e4ischen Haftbefehle ausstellen, weil die deutsche Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist und das politisch besetzte Justizministerium ihr Anweisungen erteilen kann, was sie verfolgen soll und was nicht. Ein Thema, das in Niedersachsen im Zusammenhang mit Stade und der Fahrerin des Fluchtfahrzeugs gerade ziemlich aktuell ist &#8230;<\/p>\n<p>Staatsanwaltschaften sind aber immerhin Teil eines klar rechtlich geregelten Apparats; ihr Gegenstand sind Gesetzesverst\u00f6\u00dfe. Der Verfasssungsschutz ist ebenso weisungsgebunden, das Kommando f\u00fchrt in diesem Fall das Innenministerium; aber sein Gegenstand ist in diesem Zusammenhang der Raum legaler politischer Handlungen. Die Kriterien, die dabei angelegt werden, beruhen auf unscharfen Rechtsbegriffen wie &#8222;extremistisch&#8220;. Man muss nur einmal die Haltung der CDU zu, sagen wir einmal, der Ehe f\u00fcr Homosexuelle vor vierzig Jahren nachlesen, um zu erkennen, dass &#8222;Extremismus&#8220; nicht jenseits eines klar gesetzten Grenzsteins beginnt, sondern dieser Stein recht beliebig verschoben wird.<\/p>\n<p>Auff\u00e4llig bei der Bewertung politischer Aussagen ist, dass die Position, die ein Politiker einnimmt, so bewertet wird, als w\u00fcrde er sie auf jeden Fall und auf irgendwie magischem Wege in Handlung umsetzen k\u00f6nnen. Wenn jemand, der nicht an der Regierung ist, beispielsweise fordert, alle in Deutschland lebenden Syrer abzuschieben, macht es bei der Bewertung der Aussage durchaus einen Unterschied, ob da der Zusatz &#8222;wenn es daf\u00fcr eine Mehrheit gibt&#8220; dazu gedacht werden muss oder nicht. Denn das Grundgesetz ist nicht in G\u00e4nze von der Ewigkeitsgarantie umfasst, und es ist mitnichten schon geradezu der Gipfelpunkt demokratischer Debatte, wenn man, wie das der Mitarbeiter im Innenministerium formulierte, der das k\u00fcnftige Verfassungsschutzgesetz entwarf, sogar das Recht habe, &#8222;einzelne Elemente der Verfassung kritisch zu hinterfragen.&#8220;<\/p>\n<p>Nein, der Souver\u00e4n k\u00f6nnte das Grundgesetz sogar nehmen und durch eine echte Verfassung ersetzen. Der Souver\u00e4n darf das. Dieser Souver\u00e4n ist das Volk, mithin die Masse der W\u00e4hler. Und bei der Bewertung, ob eine politische \u00c4u\u00dferung auf dem Boden des Grundgesetzes steht, ist der Respekt vor dem demokratischen Verfahren selbst mindestens ebenso wichtig wie der Inhalt der Aussage.<\/p>\n<p>Aus einer aktuellen Deutung etwa des Begriffs der Menschenw\u00fcrde abzuleiten, die Aussage, es gebe zwei Geschlechter und die Absicht, so etwas wie das Selbstbestimmungsgesetz wieder aufzuheben, sei verfassungfeindlich, ist absurd. Au\u00dfer, man wollte behaupten, das Grundgesetz habe vor dem Moment der Verabschiedung dieses Gesetzes keine G\u00fcltigkeit besessen. Die Auslegung der Grundrechte ist Teil des politischen Prozesses, und nur, weil es aktuell in Mode ist, irgendwie jedem, dem es gelingt, nach Deutschland zu kommen, die Niederlassung zu gew\u00e4hren, ist es noch lange kein Versto\u00df gegen die Verfassung, die politische Forderung aufzustellen, die Folgen eben dieser Sicht wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Das w\u00e4re es erst dann und nur dann, wenn dabei der Wille des Souver\u00e4ns nicht ber\u00fccksichtigt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Faktisch war es anders herum \u2013 die Grenz\u00f6ffnung 2015 war reines Exekutivhandeln, durch keinerlei Recht gedeckt, im Gegenteil, es war ein direkter Versto\u00df gegen geltendes Recht. Der Souver\u00e4n wurde nicht gefragt, im Gegenteil, es wurde eine gewaltige Medienkampagne entfacht, um ihn einzusch\u00fcchtern, ehe er \u00fcberhaupt die Gelegenheit bekam, sich dazu zu \u00e4u\u00dfern. Das Vorgehen war diktatorisch und stand schon deshalb mitnichten auf dem Boden des Grundgesetzes (eher auf dessen F\u00fc\u00dfen).<\/p>\n<p>Aber zur\u00fcck zu den nieders\u00e4chsischen Kommunalwahlen. Da spuckte also dieser im Graubereich operierende Inlandsgeheimdienst auf Weisung des ihn kontrollierenden Ministeriums eine wunschgem\u00e4\u00dfe Bewertung aus, die dann dazu diente, einen Kandidaten von der Wahl auszuschlie\u00dfen. <em>Tichys Einblick<\/em> hatte offenkundig Zugriff auf das Papier und zitiert daraus. Schon in den Aussagen, die der <em>NDR<\/em> daraus wiedergab, war zu erahnen, dass hier mit einem geschlossenen Zirkel argumentiert wurde; das echte Zitat belegt, dass im Fall Sichert dieser Zirkelschluss alles beherrscht:<\/p>\n<p><em>&#8222;Der Bewerber bietet aus Sicht der Kommunalaufsichtsbeh\u00f6rde nicht die gem\u00e4\u00df \u00a7 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG erforderliche Gew\u00e4hr, weil seine Mitgliedschaft in der vom Nieders\u00e4chsischen Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften extremistischen Nieders\u00e4chsischen Landesverbands der Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD) in Verbindung mit seiner Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund, seiner erfolgreichen Wahlkandidatur 2025 \u00fcber die Landesliste seiner Partei f\u00fcr den Deutschen Bundestag und der Aus\u00fcbung seines Bundestagsmandats sowie seine durch \u00f6ffentliche Aussagen zum Ausdruck gebrachte innere politische Haltung Zweifel daran begr\u00fcnden, dass er k\u00fcnftig jederzeit f\u00fcr die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Weil der Kandidat Mitglied in der Partei ist, f\u00fcr die er kandidiert, und f\u00fcr diese Partei auch Funktion\u00e4rs\u00e4mter aus\u00fcbt, ja, sogar im Bundestag sitzt, steht er nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn man also, auf welchem Wege auch immer, zu dem Schluss k\u00e4me, dass das Verhalten der Parteien der Bundestagsmehrheit im Zusammenhang mit den Corona-Ma\u00dfnahmen (&#8222;Pandemie der Ungeimpften&#8220; etc.) wegen des Versto\u00dfes mindestens gegen Artikel 1,2,3,6,8 Grundgesetz nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stand, also nicht nur \u00c4u\u00dferungen stattfanden, die gegen das Grundgesetz verstie\u00dfen, sondern Handlungen, h\u00e4tte man bereits einen Beleg daf\u00fcr, dass sie und ihre Kandidaten eben nicht &#8222;jederzeit&#8220; f\u00fcr die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Ohne dass diese Kandidaten sich einen Rechtsversto\u00df zu Schulden h\u00e4tten kommen lassen.<\/p>\n<p>Praktisch haben wir es also mit zwei vollst\u00e4ndig geschlossenen Kreisen zu tun: dem strukturellen (Wahlausschuss \u2013 Innenministerium selbdritt \u2013 Wahlausschuss) und dem inhaltlichen (unerw\u00fcnschte Partei \u2013 Kandidat ist Mitglied \u2013 die Mitgliedschaft ist Grund, den Kandidaten auszuschlie\u00dfen). Abgerundet wird das Ganze aber noch durch den prozeduralen Faktor.<\/p>\n<p>Der entsteht durch die rechtlichen Regeln, wie eine solche Entscheidung angefochten werden kann. Es gibt bereits Entscheidungen z.B. zu Ludwigshafen, bei denen Eilantr\u00e4ge abgewiesen wurden. Der Schaden wurde als nicht so betr\u00e4chtlich angesehen, dass dem Ausschluss noch vor der Wahl abgeholfen werden m\u00fcsse. Wie man wei\u00df, wird sich das regul\u00e4re Verfahren einige Jahre hinziehen. So stellt sich das jetzt auch in NRW dar: Erst nach der Wahl kann sie angefochten werden. Was dauert, wie man aktuell im Falle BSW und Neuausz\u00e4hlung sehen kann. Mit ein wenig Geschick kann man so eine ganze Legislatur \u00fcberbr\u00fccken.<\/p>\n<p>Zugegeben, ein gewisses Ausma\u00df derartiger Verst\u00f6\u00dfe kann ein politisches System wegstecken. Wenn sie eng begrenzt bleiben und wenn sie in der Folge wieder aufgefangen werden. Die Frage, um die es dabei geht, ist n\u00e4mlich die Legitimit\u00e4t des gesamten Systems. Allerdings \u2013 mit der Ausweitung der Anwendung eines derartigen Vorgehens, ob man nun daf\u00fcr das Kommunalwahlrecht \u00e4ndert oder nicht, wird diese Legitimit\u00e4t zunehmend br\u00fcchig. Dummerweise ist eben diese Legitimit\u00e4t bereits mehrfach massiv besch\u00e4digt worden, ohne dass in der Folge irgendwelche Versuche stattfanden, sie wiederherzustellen.<\/p>\n<p>Es ist nicht m\u00f6glich, die wahlpolitischen Man\u00f6ver in Niedersachsen zutreffend zu bewerten, ohne sie in den Gesamtzusammenhang zu setzen und an die bereits bestehenden Bruchpunkte zu erinnern. Dabei m\u00fcsste man eigentlich bis zum Prozess der &#8222;Wiedervereinigung&#8220; zur\u00fcckgehen, der bereits der erste Vorgang mit zweifelhafter Legitimit\u00e4t war, weil die eigentlich auch im Grundgesetz vorgesehene Verfassungsdebatte \u00fcbergangen wurde; in diesen Zusammenhang geh\u00f6rte dann auch die Enteignung im Anschlussgebiet und alles, was daran ungleich und abwertend war.<\/p>\n<p>Dann kam der Lissabon-Vertrag und die \u00dcbergabe von Souver\u00e4nit\u00e4t an die Ebene der EU, die ebenfalls ohne Einbeziehung des Souver\u00e4ns erfolgte, weil die urspr\u00fcnglich vorgesehene europ\u00e4ische Verfassung in den Referenden scheiterte. Das bedeutet, dass beispielsweise auch die Rechtsprechung des EuGH im Kern keine demokratische Legitimit\u00e4t besitzt, weil Fragen der Souver\u00e4nit\u00e4t nicht beil\u00e4ufig auf dem Wege der Repr\u00e4sentanz entschieden werden d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Der n\u00e4chste Punkt ist die oben schon erw\u00e4hnte Merkelsche Grenz\u00f6ffnung. Die zumindest h\u00e4tte in Deutschland intern geheilt werden k\u00f6nnen \u2013 durch einen bundesweiten Volksentscheid, beispielsweise. H\u00e4tte es den gegeben, und w\u00e4re er f\u00fcr besagte Grenz\u00f6ffnung ausgefallen, w\u00fcrden sich viele politische Fragen heute gar nicht mehr stellen. Aber es hat ihn nie gegeben, und die Vermutung ist stark, dass es das zu erwartende Ergebnis war, das daf\u00fcr sorgte. Allgemein formuliert: wenn eine Exekutive das bestehende Recht in erheblichem Ma\u00dfe bricht, wie es bei der Gestattung von millionenfacher illegaler Einreise der Fall ist, dann kann sie entweder f\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche Legitimierung sorgen, oder sie besch\u00e4digt dauerhaft die eigene Legitimit\u00e4t und sorgt f\u00fcr langfristige gesellschaftliche Konflikte\u00a0wegen der\u00a0Folgen dieser Entscheidung.<\/p>\n<p>Ja, man h\u00e4tte in Berlin \u00fcber den eigenen Schatten springen m\u00fcssen, um bundesweite Referenden zu etablieren. Aber der Nutzen h\u00e4tte den m\u00f6glichen Schaden \u00fcberwogen. Vor allem h\u00e4tte das das verbreitete Gef\u00fchl in der Bev\u00f6lkerung verhindert, in entscheidenden Fragen einfach \u00fcberfahren zu werden, von einem politischen Apparat, der sich v\u00f6llig vom Volk, das er eigentlich vertreten soll, abgekoppelt hat.<\/p>\n<p>Die n\u00e4chste Runde kam dann mit den Corona-Ma\u00dfnahmen. Auch hier h\u00e4tte es M\u00f6glichkeiten gegeben, zumindest im Nachhinein einzugestehen, dass es viele unn\u00f6tige und unsinnige \u00dcbergriffe gab. Wie das neueste Urteil des Verfassungsgerichts zu 2G+ im Bundestag belegte, hat sich auch da nichts bewegt. Kein Wunder, wenn es selbst zum Thema Grenz\u00f6ffnung nach mehr als zehn Jahren noch keine Andeutung einer Bewegung gibt.<\/p>\n<p>Sanktionspolitik und Deindustrialisierung? Aufr\u00fcstung und Sozialkahlschlag? Das Unbehagen, das viele Deutsche angesichts dieser Entwicklungen haben, ist das, was sich in den Wahlerfolgen der AfD ausdr\u00fcckt. Dass dieses Unbehagen sich vor allem konservativ artikuliert, liegt daran, dass es um die Verbindlichkeit des Handelns geht, um die Verl\u00e4sslichkeit von Recht und Gesetz.<\/p>\n<p>Die Frage illegaler Einwanderung macht es deutlich: H\u00e4tte es ein entsprechendes politisches Prozedere gegeben, das die Grenz\u00f6ffnung legitimiert, h\u00e4tte das den Rechtscharakter dieser Einwanderung ver\u00e4ndert, aus illegaler w\u00e4re legale geworden. Aber nach wie vor handelt es sich um millionenfache illegale Einreisen, bei denen der staatliche Apparat Gesetzesverst\u00f6\u00dfe nicht ahndet, ohne die politisch gegebene M\u00f6glichkeit, das Recht entsprechend anzupassen, auch nur in Betracht zu ziehen. In diesem Ausma\u00df bedroht das durchaus die Verl\u00e4sslichkeit des Rechts an sich \u2013 an welchen Punkten k\u00f6nnte eine Regierung noch auf den Gedanken kommen, die bestehende Rechtsordnung einfach zu ignorieren? Und welche Veranlassung sollte der B\u00fcrger haben, sich an sie gebunden zu f\u00fchlen, wenn die Exekutive selbst das v\u00f6llig willk\u00fcrlich handhabt (das ist \u00fcbrigens auch der Punkt, der ein Nichthandeln wie im Fall von Cum-Ex so sch\u00e4dlich macht)?<\/p>\n<p>Dieses Problem ist den politischen Akteuren durchaus bewusst. Das zeigt sich in Begriffen wie &#8222;Delegitimierung des Staates&#8220;, die dann eigenartigerweise denen zugeschrieben wird, die dar\u00fcber sprechen und nicht denen, die sie tats\u00e4chlich erzeugen. Es zeigt sich ebenfalls in der zunehmenden Beschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit \u2013 nur ein System, das l\u00e4ngst fragil ist, ist in solchem Ma\u00df auf Zensur angewiesen.<\/p>\n<p>Und es zeigt sich\u00a0in dem Vorgehen bei den nieders\u00e4chsischen Kommunalwahlen, wobei zu bef\u00fcrchten steht, dass wir dieses Muster demn\u00e4chst auch bei anderen Wahlen wiedersehen werden. Es ist ein Spiel auf Zeit, bei dem jeder Schritt, der im Moment die Kontrolle abzusichern scheint, gleichzeitig die angeschlagene Legitimit\u00e4t weiter verringert. Die Regierung w\u00e4hlt sich eine Opposition? Da wird dem Grundgesetz nicht nur auf die F\u00fc\u00dfe gestiegen; da werden ihm die Beine unter dem Leib weggetreten.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong> \u2014\u00a0 <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de-rtnews.com\/meinung\/235032-heimliche-wahlpruefstein-souveraenitaet\/\">Der heimliche Wahlpr\u00fcfstein: Souver\u00e4nit\u00e4t<\/a>\u00a0<em><\/em><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v7ax26i\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Dagmar Henn Man muss zugeben: Diese Strategie ist durchdacht. 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