{"id":15451,"date":"2026-07-28T16:03:42","date_gmt":"2026-07-28T14:03:42","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/der-terrorist-und-das-jugendgericht\/"},"modified":"2026-07-28T16:03:42","modified_gmt":"2026-07-28T14:03:42","slug":"der-terrorist-und-das-jugendgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/der-terrorist-und-das-jugendgericht\/","title":{"rendered":"Der Terrorist und das Jugendgericht"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><em>Von Dagmar Henn<\/em><\/p>\n<p>Wenn die Informationen stimmen, die St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck \u00fcber den Prozess gegen Abdul Ballout bekannt werden, dann hat man es hier mit einem Beispiel f\u00fcr das Auseinanderbrechen der Ma\u00dfst\u00e4be innerhalb des deutschen Justizapparats zu tun. Und man hat einen Beleg f\u00fcr extreme Bildungsm\u00e4ngel, die es unm\u00f6glich zu machen scheinen, zu einem rationalen Urteil zu gelangen.<\/p>\n<p>Nur so als kurze Frage: Welcher islamischen Konfession entstammt der IS, der Sunna oder der Schia? Ein Punkt, auf den das Jugendgericht Berlin, das \u00fcber Ballout urteilte, nachdem dieser versucht hatte, \u00fcber den Libanon zum IS zu gelangen, offenkundig keine Antwort wei\u00df. Der <em>Focus<\/em> zitiert n\u00e4mlich teilweise aus dem Urteil. Demnach hei\u00dft es darin wohl tats\u00e4chlich: &#8222;Der Angeklagte ist muslimischen Glaubens und geh\u00f6rt seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an&#8220;, und\u00a0an einer anderen Stelle\u00a0hei\u00dft es: &#8222;Der Angeklagte beabsichtigte mit seiner Reise nach Syrien und dem Anschluss an den IS, die mittels Gewalt und T\u00f6tung verfolgten Ziele der Organisation zu unterst\u00fctzen.&#8220;<\/p>\n<p>Also was nun? Sunna oder Schia? Das klitzekleine Problem dabei: Der IS rekrutiert sich aus radikalen Sunniten, f\u00fcr die die Schiiten &#8222;Ketzer&#8220; sind. Was durchaus logisch ist; schlie\u00dflich berufen sie sich unter anderem auf genau jene Generation, die die Spaltung der beiden Richtungen \u00fcberhaupt erst herbeigef\u00fchrt hat. F\u00fcr die Schiiten wiederum sind die Salafisten &#8222;Ketzer&#8220;. Der IS verfolgt und ermordet Schiiten. Das Verh\u00e4ltnis ist etwa so freundlich wie das zwischen Dominikanern und Katharern; das l\u00e4sst sich unter &#8222;Katharerkreuzzug&#8220; googeln. Ein Widerspruch, der dem Berliner Gericht v\u00f6llig entgangen zu sein scheint. Vermutlich war die reale Entwicklung genau andersherum, denn viele der in Deutschland lebenden muslimischen Libanesen sind Schiiten; Probleme mit der Familie d\u00fcrfte es eher gegeben haben, weil dann der Sohn zum radikalen Sunniten wurde\u00a0&#8230;<\/p>\n<p>Wirklich interessant sind allerdings die Vorw\u00fcrfe, die gegen ihn au\u00dferdem noch bestanden. <em>LTO<\/em> hat zu diesem Fall eine ganze Reihe von Berichten geliefert, die sich mit Details des Prozesses befassen, und schreibt unter anderem: &#8222;Der Verurteilung liegen auch Verst\u00f6\u00dfe gegen das Vereinsgesetz zugrunde.&#8220; Diese Verst\u00f6\u00dfe sollen darin bestehen, Beitr\u00e4ge, die Werbung f\u00fcr den IS machen, geteilt zu haben. Unklar ist, ob er selbst in einem dieser Videos auftaucht.<\/p>\n<p>Vereinsgesetz? Wenn man sich an andere Verfahren erinnert, beispielsweise wegen des Sprechens einer Losung wie &#8222;From the river to the sea&#8220;, ist man sonst wesentlich fixer, daraus eine &#8222;Werbung f\u00fcr eine terroristische Vereinigung&#8220; nach \u00a7\u00a0129b Strafgesetzbuch zu machen. Was dann, wenn man seine Reise ernst genommen h\u00e4tte, zu einer Kombination von Mitgliedschaft in und Werbung f\u00fcr eine solche Vereinigung gef\u00fchrt h\u00e4tte; die verh\u00e4ngten 18\u00a0Monate Jugendstrafe w\u00e4ren da noch die Unterkante. Wie lautete die Anklage im Berliner Fall? &#8222;Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat in einem Fall sowie\u00a0(&#8230;) Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei F\u00e4llen.&#8220;<\/p>\n<p>Das Problem ist jedoch: Wenn ein Jugendgericht wie im vorstehenden Fall derart ahnungslos bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher Hintergr\u00fcnde ist, wie kann es dann \u00fcberhaupt eine Prognose \u00fcber die Zukunft des Angeklagten abgeben? Die Staatsanwaltschaft ist gegen dieses Urteil in Berufung gegangen; das Gericht beschloss, ihm eine Vorbew\u00e4hrung zu gew\u00e4hren, gegen die Auflage, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Dabei darf man diese Programme ohnehin nicht \u00fcbersch\u00e4tzen\u00a0\u2013 da wird viel Zeit auf sozialp\u00e4dagogische Betreuung verwendet, und in der Regel sind es insgesamt rund drei Stunden pro Woche.<\/p>\n<p>Es gibt durchaus erfolgreiche Programme dieser Art, die arbeiten aber unter ganz anderen Bedingungen. Ein sozialp\u00e4dagogischer Ansatz hat durchaus etwas f\u00fcr sich, wenn er dazu f\u00fchrt, die Lebensverh\u00e4ltnisse zu stabilisieren; aber bei jemandem, der auf dem Weg war, sich dem IS anzuschlie\u00dfen? Mittlerweile soll selbst der Betreiber des Berliner Deradikalisierungsprogramms Thomas M\u00fccke erkl\u00e4rt haben, er habe Ballout nicht in das Programm aufgenommen, da er nicht kooperiert und kein Problembewusstsein gezeigt habe.<\/p>\n<p>Das, was M\u00fccke betreibt, ist eine gGmbH mit Namen &#8222;Violence Prevention Network&#8220;\u00a0(VPN); putzigerweise mit einer englischsprachigen Website, obwohl in Berlin ans\u00e4ssig, und zust\u00e4ndig irgendwie f\u00fcr alles\u00a0\u2013 Frauenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Spielsucht, Islamismus\u00a0&#8230; Finanziert wird diese NGO, wen wundert das noch, aus Bundes- und Landesmitteln sowie Mitteln der EU. Nach dem <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/violence-prevention-network.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Violence-Prevention-Network-Jahresbericht-2024.pdf\">Jahresbericht<\/a> 2024 hat sie inzwischen, bei einem Budget von elf Millionen Euro, 193 Mitarbeiter an elf Standorten und in diesem Jahr ganze 135 &#8222;Distanzierungsbegleitungen&#8220; durchgef\u00fchrt, aus dem oben erw\u00e4hnten bunten Paket.<\/p>\n<p>Das Gericht, das \u00fcber Ballout urteilte, bestand, wie in solchen Verfahren \u00fcblich, aus einem Berufsrichter und zwei Sch\u00f6ffen. Nur zum Vergleich: W\u00e4re ein solches Verfahren nach den meist weit \u00fcberzogenen aktuell im Erwachsenenstrafrecht geltenden Ma\u00dfst\u00e4ben abgehalten worden, w\u00e4re vermutlich die Bundesanwaltschaft in Erscheinung getreten, und das Verfahren h\u00e4tte unter den Bedingungen von Antiterrorprozessen stattgefunden. Den beispielsweise die Ulm 5 f\u00fcr einen Hausfriedensbruch und Sachbesch\u00e4digung beim israelischen R\u00fcstungskonzern Elbit erhalten, ausgerechnet in Stuttgart-Stammheim\u00a0\u2013 weil man daraus eine terroristische Vereinigung gemacht hatte. Noch extremer ist da der Fall, der j\u00fcngst zu dem absurden Urteil des EuGH bez\u00fcglich des Teilens von <em>RT<\/em>-Inhalten f\u00fchrte\u00a0\u2013 da wurden drei Leute rund um eine Website, die ganze vier <em>RT<\/em>-Videos in einem Jahr \u00fcbernommen hatte, zur kriminellen Vereinigung erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>In diesem Fall gab es, wenn man <em>LTO<\/em> trauen darf, auch keine Sachverst\u00e4ndigen, die geh\u00f6rt wurden, um das un\u00fcbersehbar bescheidene Sachwissen des Gerichts zu erg\u00e4nzen. Selbst <em>LTO<\/em> ging das zu weit: Die Frage, ob jemand einen Terroranschlag ver\u00fcbe, d\u00fcrfe &#8222;im Strafverfahren nicht so behandelt werden, als gehe es nur um eine Sozialprognose unter vielen&#8220;.<\/p>\n<p>War es angebracht, den Fall noch vor einem Jugendgericht zu verhandeln? Es ist zwar in Deutschland insbesondere bei m\u00e4nnlichen Straft\u00e4tern \u00fcblich, die volle m\u00f6gliche Spanne bis zum 21.\u00a0Geburtstag auszunutzen, aber ist es wirklich sinnvoll, jemanden, der durch die halbe Welt reist, um sich dem IS anzuschlie\u00dfen, zu behandeln, als sei er nicht erwachsen? Verpflichtend ist die Anwendung des Jugendstrafrechts nur bis zum Alter von 18\u00a0Jahren. Dass er immer noch bei der Mutter lebte, keine Berufsausbildung und keine Arbeit hatte, ist nur sehr begrenzt ein individuelles Problem\u00a0\u2013 der Mangel an bezahlbaren Wohnungen wie an Ausbildungsst\u00e4tten existiert und l\u00e4sst sich auch nicht durch einen sozialp\u00e4dagogischen Ansatz wegzaubern.<\/p>\n<p>Selbst unter g\u00fcnstigsten Bedingungen ist die Sozialp\u00e4dagogik, die bei VPN betrieben wird, ein Pfl\u00e4sterchen auf eine Wunde, die meist von gr\u00f6\u00dferen gesellschaftlichen Entwicklungen geschlagen wird, die erst daf\u00fcr sorgen, dass es keine Perspektive gibt. Ein Ausbildungsplatz und eine Wohnung, das w\u00e4re vermutlich das beste &#8222;Deradikalisierungsprogramm&#8220; gewesen. Da hatte Ballout allerdings durch seinen deutschen Pass einen Nachteil\u00a0\u2013 die Sozialwohnungen gehen an Fl\u00fcchtlinge\u00a0&#8230;<\/p>\n<p>Das, was augenblicklich als Konsequenz erwogen wird, elektronische Fu\u00dffesseln oder noch mehr \u00dcberwachung, l\u00f6st rein gar nichts an den Problemen, die mit zu jenem Terrorakt beigetragen haben. Weder werden die Jugendgerichte mit der erforderlichen Kompetenz ausgestattet, noch wird die massive Diskrepanz zwischen \u00fcberzogener Verfolgung im einen und schwer nachvollziehbarer Milde im anderen Fall thematisiert, noch macht sich \u00fcberhaupt irgendjemand Gedanken dar\u00fcber, wie die nicht gerade kleine Menge junger muslimischer M\u00e4nner ohne Berufs- und Familienperspektive je zu einer solchen gelangen soll, ob sie nun einen deutschen Pass haben oder nicht.<\/p>\n<p>Am Ende war seine Freilassung eine vergebene Gelegenheit, vielleicht wieder etwas geradezur\u00fccken. Denn w\u00e4re er stattdessen zu der Strafe verurteilt worden, die vermutlich in der Jugendgerichtsbarkeit in diesem Fall der H\u00f6chststrafe entspr\u00e4che, dreieinhalb Jahre, dann h\u00e4tte er am Ende dieser Zeit eine Berufsausbildung gehabt. Was in Bezug auf &#8222;Deradikalisierung&#8220; wirkungsvoller gewesen w\u00e4re als ein Dutzend Sozialarbeiter und milde Jugendrichter; nicht nur f\u00fcr ihn selbst.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong>\u00a0\u2013 <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de-rtnews.com\/inland\/287093-berlin-ermittler-finden-vermeintliches-is-bekennervideo-auf-handy-des-amokfahrers\/\">Berlin: Ermittler finden vermeintliches &#8222;IS-Bekennervideo&#8220; auf verlorenem Handy des Amokfahrers <\/a><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v7b5bcu\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Dagmar Henn Wenn die Informationen stimmen, die St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck \u00fcber den Prozess gegen Abdul Ballout bekannt werden, dann hat man es hier mit einem Beispiel f\u00fcr das Auseinanderbrechen der Ma\u00dfst\u00e4be innerhalb des deutschen Justizapparats zu tun. 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