{"id":16926,"date":"2026-08-08T11:08:13","date_gmt":"2026-08-08T09:08:13","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/kontrollfreie-raeume-wie-die-aufsicht-ueber-den-bnd-verschwindet-von-michael-hollister\/"},"modified":"2026-08-08T11:08:13","modified_gmt":"2026-08-08T09:08:13","slug":"kontrollfreie-raeume-wie-die-aufsicht-ueber-den-bnd-verschwindet-von-michael-hollister","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/kontrollfreie-raeume-wie-die-aufsicht-ueber-den-bnd-verschwindet-von-michael-hollister\/","title":{"rendered":"Kontrollfreie R\u00e4ume: Wie die Aufsicht \u00fcber den BND verschwindet | Von Michael Hollister"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Drei Bewegungen laufen 2026 auf einen Punkt zu: Das Bundesverwaltungsgericht entzieht der obersten Datenschutzaufsicht die Macht, ihre Kontrollrechte gegen\u00fcber dem BND \u00fcberhaupt einzuklagen. Die Bundesregierung will demselben Dienst neue Befugnisse verschaffen \u2013 und der Aufsicht die Zust\u00e4ndigkeit ganz nehmen. Und in Stra\u00dfburg pr\u00fcft der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte die Rechtsgrundlage des BND-Gesetzes selbst. Mehr Macht, weniger Kontrolle. Eine Rekonstruktion zeigt, wie die Aufsicht nicht abgeschafft, sondern strukturell ins Leere gef\u00fchrt wird \u2013 bis kontrollfreie R\u00e4ume entstehen.<\/strong><\/p>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Michael Hollister<\/strong>.<\/em><\/p>\n<p>Am 04. M\u00e4rz 2026 verlor die oberste Datenschutzaufsicht der Bundesrepublik vor dem h\u00f6chsten deutschen Verwaltungsgericht \u2013 nicht in der Sache, sondern in einer Frage, die noch grundlegender ist. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nicht, ob der Bundesnachrichtendienst der Bundesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz zu Recht die Einsicht in seine Unterlagen verweigert hatte. Es entschied, dass sie dagegen gar nicht erst klagen darf. Der Kontrolleurin fehle, so das Gericht, die \u201ewehrf\u00e4hige Rechtsposition&#8220;, um ihre eigenen Kontrollrechte gerichtlich durchzusetzen. Wer den Geheimdienst \u00fcberwachen soll, kann seine Befugnis dazu nicht vor einem Gericht einfordern, wenn der Geheimdienst nicht mitspielt.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend dieses Urteil in Leipzig gesprochen wurde, arbeitete die Bundesregierung bereits an der Gegenrichtung. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium soll den Diensten neue Befugnisse verschaffen \u2013 Zugriff, der weiter reicht als je zuvor. Parallel verfolgte dieselbe Regierung den Plan, der Datenschutzbeauftragten die Aufsicht \u00fcber den BND vollst\u00e4ndig zu entziehen. Und in Stra\u00dfburg steht seit Juni 2026 die geltende gesetzliche Grundlage des Dienstes selbst auf dem Pr\u00fcfstand: Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte pr\u00fcft, ob das BND-Gesetz mit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Drei Bewegungen, die auf einen einzigen Punkt zulaufen.<\/p>\n<p><strong>Der Satz, den man dreimal lesen muss<\/strong><\/p>\n<p>Christian Mihr, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Reporter ohne Grenzen, hat diese Konstellation in einem einzigen Satz zusammengefasst, als der EGMR die Beschwerden seiner Organisation der Bundesregierung zustellte. \u201eW\u00e4hrend die Bundesregierung dem BND mehr Macht geben und ihn zugleich der unabh\u00e4ngigen Datenschutzaufsicht entziehen will, steht in Stra\u00dfburg seine geltende Gesetzesgrundlage auf dem Pr\u00fcfstand.&#8220; Mehr Macht, weniger Kontrolle, und ein internationales Gericht, das die Grundlage des Ganzen zur Pr\u00fcfung annimmt \u2013 drei Vorg\u00e4nge, die sich in ihrer Wirkung addieren.<\/p>\n<p>Die zentrale Frage dieses Textes ist damit gestellt: Wer kontrolliert den Bundesnachrichtendienst, wenn seine Aufsicht im Inland gerichtlich entmachtet wird, seine Rechtsgrundlage international auf dem Pr\u00fcfstand steht, und die Antwort der Regierung nicht in mehr Kontrolle besteht, sondern im Abbau der Kontrolleurin? Die einzelnen Vorg\u00e4nge sind, jeder f\u00fcr sich, in Fachmedien dokumentiert. Ihr Zusammenspiel ergibt ein Bild, das in der breiten politischen Berichterstattung bislang kaum auftaucht. Es ist ein Bild von Kontrolle, die nicht abgeschafft, sondern strukturell ins Leere gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p><strong>Der Zusammenbruch im Inland<\/strong><\/p>\n<p>Der Ausgangspunkt liegt in einem Kontrolltermin. Die Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, verlangte beim BND Einsicht in Anordnungen des BND-Pr\u00e4sidenten \u2013 konkret in Anordnungen zu sogenannten CNE-Ma\u00dfnahmen. CNE steht f\u00fcr Computer Network Exploitation, das gezielte Eindringen in informationstechnische Systeme. Nach Paragraf 34 des BND-Gesetzes darf der Dienst ohne Wissen der Betroffenen mit technischen Mitteln in von Ausl\u00e4ndern im Ausland genutzte IT-Systeme eingreifen und dort gespeicherte personenbezogene Daten erheben. F\u00fcr jede einzelne Ma\u00dfnahme ist eine vorherige Anordnung des BND-Pr\u00e4sidenten erforderlich. Genau diese Anordnungen wollte die Datenschutzaufsicht sehen, um pr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, ob der Dienst sich an das Gesetz h\u00e4lt. Es handelt sich um einen der sensibelsten Bereiche nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit \u00fcberhaupt: staatliches Hacking.<\/p>\n<p>Der BND verweigerte die Einsicht. Der Aufsicht blieb daraufhin nach dem Gesetz nur ein einziges Mittel: die Beanstandung beim Bundeskanzleramt. Eine Beanstandung, die keine durchsetzbare Folge hat. Das Kanzleramt ist dem BND als Dienst- und Fachaufsicht \u00fcbergeordnet \u2013 die Datenschutzaufsicht m\u00fcsste sich also an genau jene Stelle wenden, die f\u00fcr den Dienst politisch verantwortlich ist, und h\u00e4tte selbst dann kein Mittel in der Hand, ihre Einsicht durchzusetzen. Specht-Riemenschneider zog vor Gericht, um dieses Mittel zu erhalten. Sie verlor.<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage als unzul\u00e4ssig ab. Az. 6 A 2.24, Urteil vom 04. M\u00e4rz 2026. Die Begr\u00fcndung ist der eigentliche Kern des Vorgangs: Der Anspruch auf Einsicht, gest\u00fctzt auf Paragraf 63 des BND-Gesetzes in Verbindung mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz, begr\u00fcnde keine durchsetzbare Rechtsposition. Der Gesetzgeber habe neben der Beanstandung beim Kanzleramt bewusst keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsbefugnisse vorgesehen. Und diese Entscheidung des Gesetzgebers, so das Gericht, d\u00fcrfe nicht dadurch unterlaufen werden, dass ein Gericht der Datenschutzaufsicht eine wehrf\u00e4hige Rechtsposition einr\u00e4umt, die das Gesetz ihr nicht gegeben hat. Anders formuliert: Die Kontrolll\u00fccke ist kein Versehen des Gesetzes, das ein Gericht schlie\u00dfen d\u00fcrfte. Sie ist im Gesetz angelegt \u2013 und deshalb muss sie bestehen bleiben, bis der Gesetzgeber sie schlie\u00dft.<\/p>\n<p>Juristisch bewegt sich der Fall auf einem heiklen Terrain, das die Tragweite des Urteils erkl\u00e4rt. Wenn eine staatliche Stelle gegen eine andere staatliche Stelle klagt, spricht das Verwaltungsrecht von einem Insichprozess \u2013 dem Prozess des Staates gegen sich selbst. Solche Verfahren sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen; es gibt kein allgemeines Verbot, wonach der Staat nicht gegen sich selbst prozessieren d\u00fcrfte. Entscheidend ist, ob die klagende Stelle eine eigene, gesetzlich verliehene und wehrf\u00e4hige Rechtsposition geltend machen kann. Genau diese Position sprach das Gericht der Datenschutzaufsicht ab. Die Befugnis aus Paragraf 63 des BND-Gesetzes in Verbindung mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz, so der 6. Senat, sei zwar eine Kontrollbefugnis \u2013 aber keine, deren Durchsetzung der Gesetzgeber gerichtlich vorgesehen habe. Wo das Gesetz nur die folgenlose Beanstandung kennt, d\u00fcrfe kein Gericht eine einklagbare Rechtsposition daraus konstruieren. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die inhaltliche Kontrolle der CNE-Anordnungen liege ohnehin prim\u00e4r beim Unabh\u00e4ngigen Kontrollrat, einem gesonderten Gremium der Geheimdienstkontrolle \u2013 nicht bei der Datenschutzaufsicht.<\/p>\n<p>Diese Verweisung auf den Unabh\u00e4ngigen Kontrollrat ist bedeutsam, weil sie das eigentliche Problem nur verschiebt. Der Kontrollrat kontrolliert die nachrichtendienstliche Rechtm\u00e4\u00dfigkeit; die Datenschutzaufsicht kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzrechts. Es sind zwei verschiedene Pr\u00fcfauftr\u00e4ge, aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten. Dass es das eine Gremium gibt, ersetzt nicht die Pr\u00fcfung des anderen. Der Verweis darauf, es gebe ja noch eine andere Kontrolle, beantwortet nicht die Frage, warum die datenschutzrechtliche Kontrolle k\u00fcnftig davon abh\u00e4ngen soll, ob der kontrollierte Dienst freiwillig Einsicht gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Die Reaktion der Beh\u00f6rdenchefin fiel f\u00fcr die zur\u00fcckhaltende Sprache einer obersten Bundesbeh\u00f6rde bemerkenswert deutlich aus. \u201eAls Folge des Urteils bef\u00fcrchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie R\u00e4ume entstehen&#8220;, erkl\u00e4rte Specht-Riemenschneider. <\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst dar\u00fcber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden.&#8220; <\/p><\/blockquote>\n<p>Der kontrollierte Dienst entscheidet selbst, was die Kontrolle zu sehen bekommt. Das ist die Umkehrung des Prinzips, f\u00fcr das eine unabh\u00e4ngige Aufsicht \u00fcberhaupt existiert. Ihr Appell richtete sich denn auch nicht an das Gericht, dessen Urteil endg\u00fcltig ist \u2013 das Bundesverwaltungsgericht ist bei Streitigkeiten mit dem BND erste und letzte Instanz -, sondern an den Gesetzgeber: Er m\u00fcsse ihr f\u00fcr Streitigkeiten \u00fcber ihre Kontrollrechte beim BND einen Rechtsweg er\u00f6ffnen. Die Kontrolle, die sie aus\u00fcben soll, existiert damit vorerst nur so weit, wie der kontrollierte Dienst sie zul\u00e4sst.<\/p>\n<p>Hinzu kommt eine Ebene, die \u00fcber den Einzelfall hinausweist. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Datenschutzaufsicht in seiner Rechtsprechung eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Der Gedanke dahinter: B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben gegen\u00fcber den Nachrichtendiensten kaum M\u00f6glichkeiten, sich selbst zu wehren, weil die Datenverarbeitung geheim stattfindet. Sie erfahren in aller Regel nicht, ob und wann sie \u00fcberwacht wurden. Weil dieser individuelle Rechtsschutz faktisch leerl\u00e4uft, soll eine unabh\u00e4ngige Aufsicht stellvertretend pr\u00fcfen. Genau diese stellvertretende Pr\u00fcfung ist es, die das Leipziger Urteil aush\u00f6hlt. \u201eMeine M\u00f6glichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschr\u00e4nkt&#8220;, so Specht-Riemenschneider. Wo der Einzelne nicht klagen kann, weil er nichts wei\u00df, und die Aufsicht nicht klagen kann, weil ihr die Rechtsposition fehlt, bleibt am Ende niemand, der die Einhaltung des Gesetzes vor einem Gericht erzwingen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>Die Person, die geht<\/strong><\/p>\n<p>Dreizehn Tage nach dem Urteil, am 17. M\u00e4rz 2026, k\u00fcndigte Louisa Specht-Riemenschneider ihren R\u00fcckzug an. Sie werde sich aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden von ihrem Amt zur\u00fcckziehen, sobald die Nachfolge geregelt sei. Datenschutz sei ein zentraler Wert, das Amt m\u00fcsse von einer Person vertreten werden, die jederzeit und uneingeschr\u00e4nkt pr\u00e4sent sein k\u00f6nne; sie selbst brauche Zeit, um vollst\u00e4ndig zu genesen. Der angegebene Grund ist offiziell und wurde partei\u00fcbergreifend best\u00e4tigt. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Gr\u00fcnen, w\u00fcrdigte die Entscheidung mit Respekt und w\u00fcnschte eine rasche Genesung. An der offiziellen Darstellung gibt es keinen dokumentierten Widerspruch. Sie war zu diesem Zeitpunkt gut eineinhalb Jahre im Amt; gew\u00e4hlt worden war sie im Mai 2024 f\u00fcr eine regul\u00e4re Amtszeit von f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p>Zwischen das Urteil und den R\u00fcckzug geh\u00f6rt ein weiterer Vorgang, der sich zeitlich mit beiden \u00fcberschneidet. Parallel zu dem Verfahren, in dem die Aufsicht um ihre Kontrollrechte gegen\u00fcber dem BND k\u00e4mpfte, verfolgte die Bundesregierung den Plan, ihr die Datenschutzaufsicht \u00fcber den BND ganz zu entziehen. Die Kontrolleurin lief also nicht nur vor Gericht gegen eine Wand \u2013 ihr sollte die Zust\u00e4ndigkeit, an der sie gerade scheiterte, zugleich vollst\u00e4ndig genommen werden. Beide Vorg\u00e4nge liefen nebeneinanderher: das gerichtliche Scheitern der Durchsetzung und der politische Plan, die Zust\u00e4ndigkeit abzuziehen.<\/p>\n<p>Wenige Wochen sp\u00e4ter, bei der Vorstellung ihres T\u00e4tigkeitsberichts f\u00fcr 2025 Anfang Mai 2026, \u00e4u\u00dferte sich Specht-Riemenschneider zur Gesamtrichtung deutlicher, als es das Protokoll eines einzelnen Rechtsstreits erfordert h\u00e4tte. \u201eDie Breite und Intensit\u00e4t der Sicherheitsbefugnisse nimmt zu&#8220;, mahnte sie, w\u00e4hrend zugleich die Kontrolle der Sicherheitsbeh\u00f6rden eingeschr\u00e4nkt werde. \u201eIch kann nicht verstehen, dass das so kommt, wie es kommt.&#8220; Und weiter, in einem Satz, der weit \u00fcber den BND-Fall hinausreicht: \u201eDas ist eine Intensit\u00e4t, die ich in diesem Land nicht f\u00fcr zul\u00e4ssig halte.&#8220; Sie warnte zudem vor der geplanten dritten Auflage der Vorratsdatenspeicherung; sie k\u00f6nne bei dem Entwurf nicht \u201efrenetisch klatschen&#8220;. Es ist die Bilanz einer scheidenden Kontrolleurin \u00fcber die Richtung, in die sich die Sicherheitsgesetzgebung des Landes bewegt \u2013 abgegeben in dem Moment, in dem sie das Amt verl\u00e4sst.<\/p>\n<p>Die Fakten liegen damit nebeneinander: ein Urteil, das die Kontrolle entwaffnet; ein Regierungsplan, der der Kontrolleurin die Zust\u00e4ndigkeit ganz entziehen soll; ein R\u00fcckzug dreizehn Tage nach dem Urteil aus offiziell gesundheitlichen Gr\u00fcnden; und eine Abschiedsbilanz, die eine Entwicklung f\u00fcr \u201enicht zul\u00e4ssig&#8220; erkl\u00e4rt. Diese Fakten stehen f\u00fcr sich. Welche Schl\u00fcsse ein Leser aus ihrer Reihenfolge zieht, ist seine Sache, nicht unsere.<\/p>\n<p><strong>Der Nachfolger<\/strong><\/p>\n<p>Am 25. Juni 2026 w\u00e4hlte der Bundestag den Nachfolger: Prof. Dr. Moritz Hennemann, Rechtswissenschaftler an der Universit\u00e4t Freiburg. Die Wahl fiel deutlich aus \u2013 391 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen, erforderlich waren 316. Vorgeschlagen hatte ihn die Unionsfraktion. Hennemann ist Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr B\u00fcrgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Universit\u00e4t Freiburg und gilt als Experte f\u00fcr Datenregulierung und digitale Gesch\u00e4ftsmodelle. Specht-Riemenschneider, die die Amtsgesch\u00e4fte noch bis zum 30. September 2026 weiterf\u00fchrt, begr\u00fc\u00dfte die Wahl ausdr\u00fccklich und w\u00fcrdigte Hennemann als klugen und engagierten Kollegen. Das breite Abstimmungsergebnis und die Zustimmung der Vorg\u00e4ngerin geh\u00f6ren zum Bild und sollen hier nicht verschwiegen werden.<\/p>\n<p>Zum Bild geh\u00f6rt aber auch, was Fach\u00f6ffentlichkeit und Zivilgesellschaft an der Personalie kritisierten. Hennemann gilt als Vertreter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes \u2013 eines Ansatzes, der Daten prim\u00e4r als \u00f6konomisches Gut versteht und die Nutzung von Daten f\u00fcr Innovation und Gesch\u00e4ftsmodelle betont. F\u00fcr das Thema Informationsfreiheit, das neben dem Datenschutz zum Kernaufgabenfeld des BfDI geh\u00f6rt, weist er nach Darstellung von netzpolitik.org und Fachdiensten keine ausgewiesene Expertise vor. Ende 2025 hatte er in einem Gastbeitrag das sogenannte Digital-Omnibus-Gesetzespaket der Europ\u00e4ischen Union begr\u00fc\u00dft \u2013 ein Paket, das von Datenschutzbeh\u00f6rden, Forschenden und Zivilgesellschaft als Einschr\u00e4nkung der Datenschutzgrundverordnung und der KI-Verordnung kritisiert wird. Ein transparentes Ausschreibungsverfahren f\u00fcr die Nachbesetzung fand nicht statt.<\/p>\n<p>Der Zuschnitt des Amtes versch\u00e4rft diese Kritik, statt sie zu relativieren. Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit vereint zwei Aufgaben in einer Person: den Schutz personenbezogener Daten und die Durchsetzung des Rechts der B\u00fcrger auf Zugang zu staatlichen Informationen. Beide Aufgaben laufen in dieselbe Richtung \u2013 sie sollen den Staat f\u00fcr den B\u00fcrger durchschaubar und die Macht des Staates \u00fcber die Daten des B\u00fcrgers begrenzbar halten. Ein Amtsinhaber, der bei einem der beiden Standbeine keine ausgewiesene Erfahrung mitbringt und beim anderen einem wirtschaftsnahen, deregulierungsfreundlichen Kurs zugerechnet wird, tritt an die Spitze genau jener Beh\u00f6rde, die dem Bundesnachrichtendienst als datenschutzrechtliche Aufsicht gegen\u00fcbersteht \u2013 jener Aufsicht, deren Durchsetzungsmacht das Bundesverwaltungsgericht soeben beschnitten hat. Die Kontrolle des Dienstes h\u00e4ngt damit nicht nur an einer geschw\u00e4chten Rechtsposition, sondern k\u00fcnftig auch an der Person, die diese Position ausf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Damit steht am Ende dieses Strangs eine n\u00fcchterne Gegen\u00fcberstellung. Die scheidende Amtsinhaberin hatte in einem der sensibelsten Kontrollbereiche des Staates prozessiert, war gescheitert und hatte den Zustand \u00f6ffentlich \u201eabsurd&#8220; genannt. Ihr folgt ein Jurist, der als wirtschaftsnah gilt, dem Kritiker Erfahrung in einem Kernbereich des Amtes absprechen, und der einer europ\u00e4ischen Deregulierung des Datenschutzes zugestimmt hat. Ob diese Konstellation die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes st\u00e4rkt oder schw\u00e4cht, muss hier nicht behauptet werden. Die Bausteine liegen auf dem Tisch.<\/p>\n<p><strong>Stra\u00dfburg \u2013 die zweite Front<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend sich im Inland die Aufsicht aufl\u00f6st, hat sich international eine zweite Front ge\u00f6ffnet, die das Fundament betrifft: die Rechtsgrundlage des BND selbst. Im Juni 2026 stellte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte der Bundesregierung gleich zwei Beschwerden zu. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren, die man nicht verwechseln sollte, weil sie unterschiedliche Angriffspunkte haben.<\/p>\n<p>Das erste Verfahren richtet sich gegen die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr den Einsatz von Staatstrojanern. Es wird vom Berliner Rechtsanwalt Niko H\u00e4rting als Prozessbevollm\u00e4chtigtem von Reporter ohne Grenzen gef\u00fchrt. Das zweite Verfahren betrifft die strategische Fernmeldeaufkl\u00e4rung durch den BND und damit das BND-Gesetz in seinem Kern; hier klagen Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte gemeinsam, die zugrunde liegende Beschwerde verfasste Prof. Dr. Matthias B\u00e4cker von der Universit\u00e4t Mainz. Nach Auffassung der Beschwerdef\u00fchrer verletzt das BND-Gesetz mehrere Garantien der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention: Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, einschlie\u00dflich des Fernmeldegeheimnisses), Artikel 10 (Informations- und Pressefreiheit) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde). Der Kern der Kritik: Nachrichtendienstliche Aufkl\u00e4rung m\u00fcsse pr\u00e4zise bestimmbare Ziele haben und d\u00fcrfe nur f\u00fcr bestimmte Zwecke genutzt werden; die Vertraulichkeit zwischen Medienschaffenden und ihren Quellen verlange besonderen Schutz. Beides gew\u00e4hrleiste das Gesetz nicht ausreichend \u2013 und Journalistinnen und Journalisten aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland seien deutlich schlechter gestellt als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.<\/p>\n<p>Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren liegt in der Art des Zugriffs, den sie angreifen, und beide Zugriffsarten treffen unterschiedliche Schutzg\u00fcter. Bei der strategischen Fernmeldeaufkl\u00e4rung werden nach Darstellung der Beschwerdef\u00fchrer zwar keine Kommunikationsinhalte in der Fl\u00e4che erfasst, wohl aber Verkehrsdaten \u2013 wer mit wem, wann, wie und wie lange kommuniziert. Diese Metadaten sind nicht in gleicher Weise gesch\u00fctzt wie Inhalte, obwohl sie ein pr\u00e4zises Bild von Kontakten, Bewegungen und Vertrauensbeziehungen zeichnen. F\u00fcr einen investigativen Journalisten kann bereits die blo\u00dfe Tatsache eines Kontakts \u2013 wer wann mit welcher Quelle telefonierte \u2013 die Quelle enttarnen, ohne dass ein einziges Wort des Gespr\u00e4chs bekannt sein m\u00fcsste. Beim Staatstrojaner-Verfahren geht es dagegen um den denkbar tiefsten Eingriff: Wird das Ger\u00e4t einer \u00fcberwachten Person infiziert, liegt dessen gesamter Inhalt offen, und jede Verschl\u00fcsselung l\u00e4uft leer, weil die Software den Zugriff vor der Verschl\u00fcsselung oder nach der Entschl\u00fcsselung abgreift.<\/p>\n<p>Zu den Beschwerdef\u00fchrern z\u00e4hlen neben den Organisationen selbst auch einzelne Medienschaffende und Menschenrechtsverteidiger aus Deutschland, der EU und dem Nicht-EU-Ausland, darunter Meron Estefanos in Schweden, Goran Lefkov in Nordmazedonien, Dragana Pe\u0107o in Serbien und Kerem Schamberger in Deutschland. Sie arbeiten \u00fcberwiegend investigativ und grenz\u00fcberschreitend, zu Themen wie Korruption, Steuerbetrug, organisierter Kriminalit\u00e4t und schweren Menschenrechtsverletzungen \u2013 Themen, die zugleich zum Aufkl\u00e4rungsauftrag des BND geh\u00f6ren. Genau in dieser \u00dcberschneidung liegt das strukturelle Problem: Der Dienst und die Journalisten interessieren sich f\u00fcr dieselben Personen und Netzwerke, und das Gesetz sch\u00fctzt die einen nicht zuverl\u00e4ssig vor den Werkzeugen, die gegen die anderen gerichtet sind. Als EU-Mitgliedstaat ist Deutschland zudem an das neue Europ\u00e4ische Medienfreiheitsgesetz gebunden, das den Schutz von Journalisten vor \u00dcberwachung ausdr\u00fccklich st\u00e4rkt \u2013 ein weiterer Ma\u00dfstab, an dem sich die deutsche Regelung wird messen lassen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Dass der EGMR die Beschwerden \u00fcberhaupt der Gegenseite zustellt und einen Fragenkatalog \u00fcbersendet, ist bereits ein prozessualer Einschnitt. Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen nehmen nur etwa zwei Prozent aller Beschwerden am EGMR diese H\u00fcrde. Dar\u00fcber hinaus signalisierte das Gericht, die Verfahren m\u00f6glicherweise als Musterverfahren \u2013 sogenannte \u201eimpact cases&#8220; \u2013 einzustufen und wegen ihrer grunds\u00e4tzlichen Bedeutung beschleunigt zu behandeln. Ein solches Musterverfahren h\u00e4tte Strahlkraft \u00fcber Deutschland hinaus: Es w\u00fcrde Ma\u00dfst\u00e4be setzen, an denen sich auch die \u00dcberwachungsgesetze anderer Mitgliedstaaten des Europarates messen lassen m\u00fcssten. Die Bundesregierung ist damit gezwungen, sich bis Oktober 2026 inhaltlich zu \u00e4u\u00dfern. Zur Einordnung des Umfelds: Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit, deren aktuelle Jahresausgabe Reporter ohne Grenzen am 30. April 2026 ver\u00f6ffentlichte, steht Deutschland auf Platz 14 von 180 Staaten \u2013 ein R\u00fcckgang um drei Pl\u00e4tze gegen\u00fcber der vorherigen Jahresausgabe, die Deutschland noch auf Platz 11 gef\u00fchrt hatte. Es handelt sich um den Vergleich zweier aufeinanderfolgender Jahresausgaben, nicht um eine Herabstufung innerhalb desselben Zyklus.<\/p>\n<p>Die historische Tiefe dieses Strangs ist betr\u00e4chtlich und erkl\u00e4rt, warum die Beschwerdef\u00fchrer den Weg nach Stra\u00dfburg als letzten Ausweg beschreiben. Bereits 2020 hatten RSF und GFF vor dem Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil erstritten, das weite Teile der Auslands\u00fcberwachung durch den BND f\u00fcr grundrechtswidrig erkl\u00e4rte und den Gesetzgeber verpflichtete, die Kommunikation ausl\u00e4ndischer Medienschaffender besonders zu sch\u00fctzen. Dieses Urteil stellte erstmals klar, dass deutsche Nachrichtendienste auch bei ihrer Arbeit im Ausland an das Grundgesetz gebunden sind. Die darauffolgende Reform des BND-Gesetzes verfehlte nach Darstellung der Beschwerdef\u00fchrer die Ma\u00dfgaben des Urteils jedoch zum Teil klar und brachte neue Regelungen hervor, die sie f\u00fcr verfassungswidrig halten. Ende 2022 legten RSF und GFF mit insgesamt zwanzig Beschwerdef\u00fchrern erneut Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese Beschwerde im November 2024 ohne Begr\u00fcndung nicht zur Entscheidung an. Erst danach wandten sich die Organisationen an Stra\u00dfburg.<\/p>\n<p>Es ist nicht der erste Gang dorthin. Bereits 2017 hatte RSF eine erste Beschwerde gegen die BND-Massen\u00fcberwachung beim EGMR eingebracht, die im Januar 2021 zur Entscheidung angenommen wurde; auch dort geht es unter anderem um das Recht auf wirksame Beschwerde. Und die deutschen Gerichte hatten vergleichbare Klagen in der Vergangenheit wiederholt mit der Begr\u00fcndung abgewiesen, die Kl\u00e4ger k\u00f6nnten ihre eigene Betroffenheit durch die geheime \u00dcberwachung nicht ausreichend belegen \u2013 jene Beweish\u00fcrde, die bei geheim bleibender \u00dcberwachung naturgem\u00e4\u00df kaum zu nehmen ist. Der Weg nach Stra\u00dfburg ist also kein Auftakt, sondern der vorl\u00e4ufige Endpunkt eines \u00fcber fast ein Jahrzehnt erfolglosen Bem\u00fchens, die Auslandsaufkl\u00e4rung des BND an menschenrechtlichen Ma\u00dfst\u00e4ben zu messen. Dass ein internationales Gericht die Sache nun als potenzielles Musterverfahren behandelt, wiegt vor diesem Hintergrund schwerer als eine blo\u00dfe prozessuale Formalit\u00e4t.<\/p>\n<p><strong>Pegasus und die Immunit\u00e4t des Systems<\/strong><\/p>\n<p>Der sch\u00e4rfste Punkt beider Verfahren betrifft eine bestimmte Klasse von Werkzeugen: Sp\u00e4hsoftware, die tief in die Endger\u00e4te der \u00dcberwachten eindringt. Dass der BND solche Software einsetzt, ist seit Oktober 2021 \u00f6ffentlich. Nach \u00fcbereinstimmenden Recherchen von ZEIT, S\u00fcddeutscher Zeitung, WDR und NDR nutzt der Auslandsgeheimdienst eine angepasste Version von Pegasus, der Sp\u00e4hsoftware der israelischen Firma NSO Group, um im Ausland zu spionieren. Pegasus gilt als eines der leistungsf\u00e4higsten kommerziellen \u00dcberwachungswerkzeuge \u00fcberhaupt: Die Software kann Smartphones \u00fcber sogenannte Zero-Click-Angriffe \u00fcbernehmen, also ohne dass der Betroffene einen Link anklicken oder eine Datei \u00f6ffnen m\u00fcsste, und verschafft dem Angreifer anschlie\u00dfend Zugriff auf Nachrichten, Anrufe, Kamera, Mikrofon und Standort. Dieselbe Software taucht weltweit in Skandalen um die Aussp\u00e4hung von Journalisten, Oppositionellen und Menschenrechtsverteidigern auf; die USA setzten die NSO Group Ende 2021 auf eine Sanktionsliste.<\/p>\n<p>Der zeitliche Ablauf der deutschen Beschaffung wirft dabei eigene Fragen auf. Deutsche Geheimdienste d\u00fcrfen Staatstrojaner \u00fcberhaupt erst seit dem \u201eGesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts&#8220; einsetzen, das am 09. Juli 2021 in Kraft trat. Der Einsatz durch den BND war jedoch schon zuvor angelegt, was einen l\u00e4ngeren Vorlauf der Beschaffung nahelegt, als die \u00f6ffentliche Rechtsgrundlage vermuten lie\u00dfe. Das Bundeskanzleramt war nach den Berichten in den Vorgang eingeweiht und billigte ihn; dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages wurde nach denselben Berichten verschwiegen, dass der BND Kunde von NSO ist. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage best\u00e4tigte die Bundesregierung den Vorgang der Sache nach, verweigerte aber unter Verweis auf das Staatswohl detaillierte Ausk\u00fcnfte \u00fcber die technischen F\u00e4higkeiten der Dienste. Reporter ohne Grenzen f\u00fchrt gegen den BND wegen des Pegasus-Einsatzes ein eigenes juristisches Verfahren; die entsprechende Klageschrift ist \u00fcber die Plattform FragDenStaat \u00f6ffentlich dokumentiert und fragt unter anderem, wie oft die Software eingesetzt wurde, ob sie modifiziert wurde und wie der Dienst sicherstellt, dass der Hersteller keine Kenntnis \u00fcber die Ziele erlangt.<\/p>\n<p>Der EGMR geht in seinen Fragenkatalogen an die Bundesregierung \u00fcber das eigentliche Anliegen der Beschwerden hinaus. Er stellt grunds\u00e4tzliche Fragen zu den Voraussetzungen, unter denen Sp\u00e4hsoftware \u00fcberhaupt eingesetzt werden darf. Und er fragt die Bundesregierung ausdr\u00fccklich, ob der staatliche Zugriff die IT-Sicherheit aller Nutzenden schw\u00e4cht \u2013 ob also die Sicherheitsl\u00fccken, die eine solche Software ausnutzt und offenh\u00e4lt, auch von kriminellen Netzwerken ausgenutzt werden k\u00f6nnen. Der Gerichtshof betrachtet staatliche \u00dcberwachung in beiden Verfahren damit als potenzielles Sicherheitsrisiko f\u00fcr alle. Ein Schwachstellenmanagement, wie es das Bundesverfassungsgericht bereits eingefordert hat, ist die Bundesregierung nach Darstellung von RSF bislang schuldig geblieben. Hier stellt nicht ein Journalist eine unbequeme Frage, sondern ein internationales Gericht: Wer eine Software einsetzt, die von Sicherheitsl\u00fccken lebt, h\u00e4lt diese L\u00fccken offen \u2013 und offene L\u00fccken kennen keinen Adressaten. Wie der Zugriff auf ein solches Werkzeug innerhalb des Apparats technisch abgesichert ist, wer darauf zugreifen kann und ob ein solcher Zugriff seinerseits von au\u00dfen kompromittierbar w\u00e4re, geh\u00f6rt zu den Fragen, die aus dieser Feststellung folgen.<\/p>\n<p>Die tiefste Wirkung liegt jedoch in einem Mechanismus, den man die Immunit\u00e4t des Systems nennen kann. Um von der \u00dcberwachung durch den BND betroffen zu sein, muss eine Journalistin nicht selbst das Ziel des Dienstes sein. Es gen\u00fcgt unter Umst\u00e4nden bereits, mit einer Person in Kontakt zu stehen, die \u00fcberwacht wird \u2013 dann liegt die gesamte Kommunikation offen. Wird das Endger\u00e4t einer Quelle mit Sp\u00e4hsoftware infiziert, haben die Dienste potenziell umfassenden Zugriff auf alles, was auf dem Ger\u00e4t geschieht; Verschl\u00fcsselung wird wirkungslos. Und der entscheidende Punkt: Betroffene werden nach dem Ende der Ma\u00dfnahmen in aller Regel nicht benachrichtigt. Wer nicht wei\u00df, dass er \u00fcberwacht wurde, kann es vor Gericht nicht nachweisen. Ohne diesen Nachweis bleibt ihm der Zugang zum Gericht verwehrt. Die l\u00fcckenlose Geheimhaltung macht tiefgreifende Grundrechtseingriffe damit faktisch immun gegen jede nachtr\u00e4gliche gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung. Es ist genau jene L\u00fccke, die die Datenschutzaufsicht stellvertretend schlie\u00dfen sollte \u2013 und die das Leipziger Urteil nun auch auf der Ebene der Aufsicht offen l\u00e4sst. Der Einzelne kann nicht klagen, weil er nichts wei\u00df. Die Aufsicht kann nicht klagen, weil ihr die Rechtsposition fehlt. Der Kreis schlie\u00dft sich.<\/p>\n<p><strong>Die Uhr, die Machtlogik und die Gegenseite<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber all dem l\u00e4uft eine Frist. Mit Beschluss vom Herbst 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der BND-\u00dcberwachung f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis sp\u00e4testens Ende 2026 eine neue Regelung zu schaffen. Die geltende Rechtsgrundlage darf bis dahin mit Einschr\u00e4nkungen weitergelten. Das bedeutet: Ausgerechnet in dem Jahr, in dem die Aufsicht vor Gericht verliert, in dem die scheidende Amtsinhaberin vor der Richtung der Sicherheitsgesetzgebung warnt und in dem Stra\u00dfburg die Rechtsgrundlage pr\u00fcft, muss der Gesetzgeber das BND-Gesetz ohnehin neu fassen. Die Reform kommt nicht als freie politische Entscheidung, sondern als Erf\u00fcllung einer verfassungsgerichtlichen Auflage. Die entscheidende Frage ist nicht, ob reformiert wird, sondern in welche Richtung \u2013 hin zu mehr durchsetzbarer Kontrolle oder hin zu mehr Befugnis bei gleichbleibend zahnloser Aufsicht.<\/p>\n<p>An dieser Stelle muss die Gegenseite geh\u00f6rt werden. Die Bundesregierung handelt nicht im luftleeren Raum. Sie steht unter dem Druck einer verfassungsgerichtlichen Frist und muss das Gesetz reparieren, ob sie will oder nicht. Sie kann auf reale Bedrohungslagen verweisen \u2013 auf Cyberangriffe, auf Spionage, auf eine sicherheitspolitische Lage, die sich seit den Grundsatzurteilen der Jahre 2020 und 2024 versch\u00e4rft hat. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seiner Rechtsprechung anerkannt, dass an einer wirksamen Auslandsaufkl\u00e4rung ein \u00fcberragendes \u00f6ffentliches Interesse besteht, und die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufkl\u00e4rung ausdr\u00fccklich f\u00fcr grunds\u00e4tzlich verfassungskonform ausgestaltbar gehalten. Und die parallel geplante Reform sieht durchaus neue Kontrollstrukturen vor; der Unabh\u00e4ngige Kontrollrat wird ausgestattet. Wer der Bundesregierung pauschal unterstellt, sie wolle Kontrolle abschaffen, verkennt, dass ein Teil dieser Vorg\u00e4nge die Umsetzung gerichtlicher Vorgaben ist. Der Befund dieses Textes ist deshalb kein Vorwurf der Absicht, sondern eine Beobachtung der Struktur: Unabh\u00e4ngig davon, was einzelne Akteure beabsichtigen, verschieben sich Befugnis und Kontrolle in entgegengesetzte Richtungen.<\/p>\n<p>Genau diese strukturelle Beobachtung aber bleibt bestehen, auch wenn man der Gegenseite jedes ihrer Argumente zugesteht. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aufsicht ihre Kontrollrechte nicht einklagen kann. Die Regierung wollte der Aufsicht die Zust\u00e4ndigkeit entziehen. Die scheidende Amtsinhaberin h\u00e4lt die Entwicklung f\u00fcr nicht zul\u00e4ssig. Stra\u00dfburg pr\u00fcft die Grundlage. Und die Frist zwingt zur Neuregelung in genau dem Jahr, in dem all das zusammenf\u00e4llt. Keine dieser Tatsachen h\u00e4ngt von einer Absicht ab, die man erst unterstellen m\u00fcsste. Sie sind, jede f\u00fcr sich, dokumentiert.<\/p>\n<p><strong>Schluss<\/strong><\/p>\n<p>Am Ende steht eine einfache Asymmetrie. Der B\u00fcrger wird f\u00fcr den Staat durchsichtiger \u2013 \u00fcber CNE-Ma\u00dfnahmen, \u00fcber strategische Fernmeldeaufkl\u00e4rung, \u00fcber Sp\u00e4hsoftware, die Verschl\u00fcsselung wirkungslos macht und deren Einsatz der Betroffene nie erf\u00e4hrt. Der Staat wird f\u00fcr den B\u00fcrger zugleich unkontrollierbarer \u2013 weil die Aufsicht, die stellvertretend pr\u00fcfen sollte, ihre Pr\u00fcfung nicht mehr erzwingen kann. Das eine wird von unten erzwungen, durch ein Gericht, das der Kontrolle die Waffe aus der Hand nimmt. Das andere wird von oben beantwortet, durch eine Regierung, die der Kontrolleurin die Zust\u00e4ndigkeit entziehen wollte und ihr einen Nachfolger bestellt, dessen Eignung f\u00fcr die Kontrolle des Geheimdienstes bestritten wird. Kontrollfreie R\u00e4ume, hat die scheidende Datenschutzbeauftragte gesagt, seien die Folge. Sie hat das Wort f\u00fcr den BND gew\u00e4hlt. Es beschreibt, wohin die Aufsicht insgesamt verschwindet.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<h3 id=\"anmerkungen-und-quellen\">Anmerkungen und Quellen<\/h3>\n<p><strong>Michael Hollister<\/strong>war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen milit\u00e4rischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er prim\u00e4rquellenbasiert europ\u00e4ische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere S\u00fcdostasien, wo er strategische Abh\u00e4ngigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik &#8211; jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/www.michael-hollister.com\/?ref=apolut.net\"><u>www.michael-hollister.com<\/u><\/a> sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p><strong>Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04. M\u00e4rz 2026 (Az. 6 A 2.24) <\/strong>Pressemitteilung Nr. 15\/2026 des Bundesverwaltungsgerichts: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/pm\/2026\/15?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bverwg.de\/pm\/2026\/15<\/a><\/p>\n<p><strong>BfDI-Pressemitteilung zum Urteil (Zitate \u201ekontrollfreie R\u00e4ume&#8220;, \u201eabsurd&#8220;, \u201ewehrf\u00e4hige Rechtsposition&#8220;, Kompensationsfunktion) <\/strong>Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Pressemitteilung 2\/2026 vom 04. M\u00e4rz 2026: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2026\/02_Entscheidung-BVerwG-BND.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2026\/02_Entscheidung-BVerwG-BND.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Einordnung des Urteils, CNE-Kontext, \u00a7 34 \/ \u00a7 37 BNDG, Datei S <\/strong>Legal Tribune Online: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverwg-6a224-datenschutzaufsicht-klage-unzulaessig-bfdi-bnd?ref=apolut.net\">https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverwg-6a224-datenschutzaufsicht-klage-unzulaessig-bfdi-bnd<\/a> heise online: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/BND-BfDI-kann-Kontrolle-nicht-einklagen-und-warnt-vor-weitreichenden-Folgen-11199530.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.heise.de\/news\/BND-BfDI-kann-Kontrolle-nicht-einklagen-und-warnt-vor-weitreichenden-Folgen-11199530.html<\/a><\/p>\n<p><strong>R\u00fccktrittsank\u00fcndigung vom 17. M\u00e4rz 2026 (offizieller Grund, gesundheitliche Gr\u00fcnde) <\/strong>BfDI-Pressemitteilung vom 17. M\u00e4rz 2026: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2026\/05_BfDI-R%C3%BCckzug.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2026\/05_BfDI-R%C3%BCckzug.html<\/a> heise online: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Bundesdatenschutzbeauftragte-kuendigt-Rueckzug-an-11214200.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.heise.de\/news\/Bundesdatenschutzbeauftragte-kuendigt-Rueckzug-an-11214200.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Partei\u00fcbergreifende Best\u00e4tigung des R\u00fccktrittsgrundes (von Notz) <\/strong>Bundestagsfraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.gruene-bundestag.de\/presse\/2026\/pm-maerz-2026\/konstantin-von-notz-ruecktritt-der-bfdi-aus-gesundheitlichen-gruenden\/?ref=apolut.net\">https:\/\/www.gruene-bundestag.de\/presse\/2026\/pm-maerz-2026\/konstantin-von-notz-ruecktritt-der-bfdi-aus-gesundheitlichen-gruenden\/<\/a><\/p>\n<p><strong>Abschiedskritik im T\u00e4tigkeitsbericht 2025 (Zitate \u201eBreite und Intensit\u00e4t&#8220;, \u201enicht f\u00fcr zul\u00e4ssig halte&#8220;, Vorratsdatenspeicherung) <\/strong>heise online, 06. Mai 2026: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/BfDI-Neue-Sicherheitsbefugnisse-nicht-zulaessig-11284895.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.heise.de\/news\/BfDI-Neue-Sicherheitsbefugnisse-nicht-zulaessig-11284895.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Wahl Moritz Hennemann am 25. Juni 2026 (Abstimmungsergebnis) <\/strong>Deutscher Bundestag, Textarchiv: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2026\/kw26-de-wahl-datenschutzbeauftragter-1184320?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2026\/kw26-de-wahl-datenschutzbeauftragter-1184320<\/a> BfDI-Pressemitteilung: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2026\/10_BfDI-Wahl-Hennemann.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2026\/10_BfDI-Wahl-Hennemann.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Kritik an der Personalie Hennemann (fehlende IFG-Expertise, wirtschaftsorientierter Datenschutz, Digital-Omnibus, kein Ausschreibungsverfahren) <\/strong>netzpolitik.org: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2026\/moritz-hennemann-neuer-bundesbeauftragter-fuer-datenschutz-und-informationsfreiheit-gewaehlt\/?ref=apolut.net\">https:\/\/netzpolitik.org\/2026\/moritz-hennemann-neuer-bundesbeauftragter-fuer-datenschutz-und-informationsfreiheit-gewaehlt\/<\/a> DataAgenda: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dataagenda.de\/neuer-bfdi-bundestag-waehlt-prof-dr-moritz-hennemann\/?ref=apolut.net\">https:\/\/dataagenda.de\/neuer-bfdi-bundestag-waehlt-prof-dr-moritz-hennemann\/<\/a><\/p>\n<p><strong>EGMR-Zustellung Juni 2026, zwei Verfahren, Musterverfahren, Zwei-Prozent-H\u00fcrde, Mihr-Zitat, Fragen zur IT-Sicherheit <\/strong>Reporter ohne Grenzen, Pressemitteilung vom 29. Juni 2026: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/artikel\/pressemitteilungen\/4266\/egmr-ubermittelt-rsf-beschwerden-und-sieht-potenzial-fur-musterverfahren?ref=apolut.net\">https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/artikel\/pressemitteilungen\/4266\/egmr-ubermittelt-rsf-beschwerden-und-sieht-potenzial-fur-musterverfahren<\/a> heise online: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Geheimdienste-im-Visier-Strassburger-Gericht-prueft-deutsche-Ueberwachungspraxis-11348311.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.heise.de\/news\/Geheimdienste-im-Visier-Strassburger-Gericht-prueft-deutsche-Ueberwachungspraxis-11348311.html<\/a><\/p>\n<p><strong>EGMR-Beschwerde: Verfahrensgrundlagen, Art. 8\/10\/13 EMRK, B\u00e4cker, GFF (Moini), 2020er Grundsatzurteil <\/strong>Reporter ohne Grenzen, Pressemitteilung vom 11. M\u00e4rz 2025: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/artikel\/pressemitteilungen\/26\/beschwerde-gegen-das-bnd-gesetz-beim-egmr?ref=apolut.net\">https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/artikel\/pressemitteilungen\/26\/beschwerde-gegen-das-bnd-gesetz-beim-egmr<\/a> Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/freiheitsrechte.org\/ueber-die-gff\/presse\/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte\/staatstrojaner-geheimdienste-gff-beschwerde-egmr?ref=apolut.net\">https:\/\/freiheitsrechte.org\/ueber-die-gff\/presse\/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte\/staatstrojaner-geheimdienste-gff-beschwerde-egmr<\/a><\/p>\n<p><strong>BND-Einsatz von Pegasus (NSO Group), Billigung durch das Kanzleramt, PKGr nicht informiert <\/strong>netzpolitik.org, 08. Oktober 2021: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2021\/geheimdienst-bundesnachrichtendienst-setzt-staatstrojaner-pegasus-ein\/?ref=apolut.net\">https:\/\/netzpolitik.org\/2021\/geheimdienst-bundesnachrichtendienst-setzt-staatstrojaner-pegasus-ein\/<\/a> Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 20\/321: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/003\/2000321.pdf?ref=apolut.net\">https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/003\/2000321.pdf<\/a><\/p>\n<p><strong>Klageschrift RSF gegen BND wegen Pegasus (Prim\u00e4rdokument) <\/strong>FragDenStaat: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/dokumente\/250144-klageschrift-bnd-pegasus\/?ref=apolut.net\">https:\/\/fragdenstaat.de\/dokumente\/250144-klageschrift-bnd-pegasus\/<\/a><\/p>\n<p><strong>BVerfG-Frist bis Ende 2026 (Verfassungswidrigkeit von Teilen der BND-\/G10-\u00dcberwachung) <\/strong>netzpolitik.org, 07. November 2024: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2024\/verfassungswidrig-bnd-muss-kommunikations-ueberwachung-einschraenken\/?ref=apolut.net\">https:\/\/netzpolitik.org\/2024\/verfassungswidrig-bnd-muss-kommunikations-ueberwachung-einschraenken\/<\/a> Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08. Oktober 2024: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2024\/10\/rs20241008_1bvr174316.html?ref=apolut.net\">https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2024\/10\/rs20241008_1bvr174316.html<\/a><\/p>\n<p><strong>Pressefreiheitsindex 2026, Deutschland Platz 14 (R\u00fcckgang um drei Pl\u00e4tze gegen\u00fcber 2025) <\/strong>Reporter ohne Grenzen, Rangliste der Pressefreiheit: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/rangliste?ref=apolut.net\">https:\/\/www.reporter-ohne-grenzen.de\/rangliste<\/a><\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p><strong>Michael Hollister &#8211;<\/strong>Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe, Ver\u00f6ffentlichung oder Nutzung dieses Textes bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Genehmigung des Autors. Bei Interesse an einer Weiterverwendung kontaktieren Sie bitte den Autor \u00fcber <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/www.michael-hollister.com\/?ref=apolut.net\">www.michael-hollister.com<\/a>.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Dank an den Autor f\u00fcr das Recht zur Ver\u00f6ffentlichung dieses Beitrags.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Bild: Geb\u00e4udewand mit Schriftzug des Bundesnachrichtendienstes<br \/>Bildquelle: Tobias Arhelger \/ shutterstock<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Drei Bewegungen laufen 2026 auf einen Punkt zu: Das Bundesverwaltungsgericht entzieht der obersten Datenschutzaufsicht die Macht, ihre Kontrollrechte gegen\u00fcber dem BND \u00fcberhaupt einzuklagen. Die Bundesregierung will demselben Dienst neue Befugnisse verschaffen \u2013 und der Aufsicht die Zust\u00e4ndigkeit ganz nehmen. Und in Stra\u00dfburg pr\u00fcft der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte die Rechtsgrundlage des BND-Gesetzes selbst. Mehr Macht, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":4846,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_gspb_post_css":"","_uag_custom_page_level_css":"","fifu_image_url":"","fifu_image_alt":"","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-16926","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-politik"],"blocksy_meta":{"styles_descriptor":{"styles":{"desktop":"","tablet":"","mobile":""},"google_fonts":[],"version":7}},"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=1920&resize=1920,1080&ssl=1",1920,1080,true],"thumbnail":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=150&resize=150,150&ssl=1",150,150,true],"medium":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=300&resize=300,300&ssl=1",300,300,true],"medium_large":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=768&resize=768,0&ssl=1",768,0,true],"large":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=1024&resize=1024,1024&ssl=1",1024,1024,true],"1536x1536":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=1536&resize=1536,1536&ssl=1",1536,1536,true],"2048x2048":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=2048&resize=2048,2048&ssl=1",2048,2048,true],"trp-custom-language-flag":["https:\/\/i3.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=18&resize=18,12&ssl=1",18,12,true]},"uagb_author_info":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/author\/admin\/"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Drei Bewegungen laufen 2026 auf einen Punkt zu: Das Bundesverwaltungsgericht entzieht der obersten Datenschutzaufsicht die Macht, ihre Kontrollrechte gegen\u00fcber dem BND \u00fcberhaupt einzuklagen. Die Bundesregierung will demselben Dienst neue Befugnisse verschaffen \u2013 und der Aufsicht die Zust\u00e4ndigkeit ganz nehmen. Und in Stra\u00dfburg pr\u00fcft der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte die Rechtsgrundlage des BND-Gesetzes selbst. Mehr Macht,&hellip;","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16926","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16926"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16926\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4846"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16926"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16926"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16926"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}