{"id":17736,"date":"2026-08-13T20:02:17","date_gmt":"2026-08-13T18:02:17","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/medienkritik\/der-20-juli-und-die-regelbasierte-ordnung-von-wolfgang-effenberger\/"},"modified":"2026-08-13T20:02:17","modified_gmt":"2026-08-13T18:02:17","slug":"der-20-juli-und-die-regelbasierte-ordnung-von-wolfgang-effenberger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/medienkritik\/der-20-juli-und-die-regelbasierte-ordnung-von-wolfgang-effenberger\/","title":{"rendered":"Der 20. Juli und die regelbasierte Ordnung | Von Wolfgang Effenberger"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Eine kritische Analyse der Gel\u00f6bnisrede Navid Kermanis<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Wolfgang Effenberger<\/strong>.<\/em>\u00a0<\/p>\n<p>Die Gel\u00f6bnisrede von Navid Kermani verdient eine sorgf\u00e4ltige Auseinandersetzung \u2013 gerade weil sie nicht als gew\u00f6hnlicher politischer Kommentar, sondern im symbolisch aufgeladenen Rahmen eines milit\u00e4rischen Gel\u00f6bnisses gehalten wurde. Sie verbindet moralischen Anspruch, historische Erinnerung und staatsb\u00fcrgerlichen Appell. Doch eben diese Verbindung wirft Fragen auf: Welches Bild von Bundeswehr, Staat und \u201eVerantwortung\u201c wird hier entworfen? Welche historischen Voraussetzungen und politischen Konflikte bleiben ausgespart? Und f\u00fchrt die Rede tats\u00e4chlich zu kritischer Selbstpr\u00fcfung \u2013 oder verleiht sie einer bereits vollzogenen Ausweitung deutscher Milit\u00e4rpolitik nachtr\u00e4glich eine ethische Sprache?<\/p>\n<p>Dieser Beitrag untersucht die Rede daher nicht als literarische oder pers\u00f6nliche Stellungnahme, sondern als politisches Dokument ihrer Zeit. Im Mittelpunkt steht erstens die Darstellung des Soldatischen und des milit\u00e4rischen Dienstes; zweitens die in Anspruch genommene Geschichtsdeutung; drittens der Begriff der Verantwortung, mit dem Auslandseins\u00e4tze, B\u00fcndnistreue und deutsche Staatsr\u00e4son moralisch gerahmt werden. Abschlie\u00dfend ist zu fragen, ob die Rede jene Grenzen milit\u00e4rischer Gewalt, die sich aus Grundgesetz, V\u00f6lkerrecht und deutscher Geschichte ergeben, tats\u00e4chlich sch\u00e4rft \u2013 oder ob sie zu ihrer rhetorischen Relativierung beitr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Bereits zu Beginn, nach der Erinnerung an das Hitler-Attentat am 20. Juli 1944, in Minute 2 seiner Rede, weist Navid Kermani darauf hin, dass der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping erstmals 1999 den 20. Juli \u201eals Tag des feierlichen Gel\u00f6bnisses festgelegt\u201c hat (bis 2008 vor dem Bendlerblock, seither vor dem Reichstagsgeb\u00e4ude). Vier Monate vor dem ersten 20.-Juli-Gel\u00f6bnis unter Scharping hatte am 24. M\u00e4rz 1999 der NATO-Luftkrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien begonnen. Der Autor erinnert sich noch mit Schrecken und gro\u00dfer Entt\u00e4uschung daran, wie er in den 20 Uhr-Nachrichten im Auto von den Luftangriffen auf Serbien und Montenegro erfahren hat. F\u00fcr diese Bombardierung gab es weder ein ausdr\u00fcckliches Sicherheitsratsmandat noch den Fall individueller oder kollektiver Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta. Die Sicherheitsratsresolutionen 1160, 1199 und 1203 vor Kriegsbeginn enthielten keine Erm\u00e4chtigung zum Einsatz milit\u00e4rischer Gewalt. Auch der britische Ausw\u00e4rtige Ausschuss hielt ausdr\u00fccklich fest:\u00a0<strong>Operation Allied Force<\/strong>\u00a0sei weder Selbstverteidigung noch von einer konkreten Sicherheitsratserm\u00e4chtigung gedeckt gewesen. Die spezifische Bedeutung von 1999 liegt darin, dass\u00a0Deutschland erstmals an einem Angriffskrieg ohne Sicherheitsratsmandat beteiligt war, gemeinsam mit einem NATO-B\u00fcndnis, das die Operation politisch vor allem als humanit\u00e4re Intervention begr\u00fcndete.<\/p>\n<p>Gerade die Spannung zwischen dem 20. Juli als Symbol des Widerstands gegen verbrecherische Befehle und der zeitnahen Kosovo-Entscheidung macht Kermanis Bezug auf Scharping und das Weglassen dieses S\u00fcndenfalls bemerkenswert. Hier h\u00e4tte Kermani deutlich machen m\u00fcssen, dass aufgrund der deutschen Geschichte niemals Bundeswehrsoldaten ohne eindeutiges UN-Mandat in den Kampf geschickt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Es geht um die Differenz zwischen dem Traditionsanspruch \u2013 \u201eNie wieder verbrecherischer Gehorsam\u201c \u2013 und der politischen Bereitschaft, Gewalt ohne klare Sicherheitsratserm\u00e4chtigung einzusetzen.<\/p>\n<p>Gerade \u00a7 11 Soldatengesetz verk\u00f6rpert ja den Gegenentwurf zum blinden Befehlsgehorsam: Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn seine Ausf\u00fchrung eine Straftat bedeutete. Wenn die politische F\u00fchrung selbst die Bindung an das Gewaltverbot relativiert, wird dieser Grundsatz nicht gest\u00e4rkt, sondern praktisch entleert.\u00a0<\/p>\n<p>Zum 20. und zum 25. Jahrestag des NATO-Angriffs lud der letzte Au\u00dfenminister Jugoslawiens, \u017divadin Jovanovi\u0107, Wolfgang Effenberger nach Belgrad ein. Dort w\u00fcrdigte Effenberger in \u00f6ffentlichen Reden die Erinnerung der betroffenen jugoslawischen Gesellschaft an den Angriff und seine bis heute fortwirkenden, kaum fassbaren Umweltsch\u00e4den. Zugleich unterzog er den Einsatz aus der Perspektive eines ehemaligen Bundeswehroffiziers, der ihn als v\u00f6lkerrechtlichen und politischen Bruch empfand, einer grunds\u00e4tzlichen Kritik.<\/p>\n<p>Diese Einladungen und Auftritte verbanden pers\u00f6nliche soldatische Erfahrung mit historischer Verantwortung und der Anerkennung des Leids der Betroffenen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Symbolik des unter Verteidigungsminister Rudolf Scharping abgehaltenen Gel\u00f6bnisses am 20. Juli besonders schwer ertr\u00e4glich.\u00a0<\/p>\n<p>W\u00e4hrend in der\u00a0FAZ\u00a0und im\u00a0K\u00f6lner Stadt-Anzeiger die Rede des K\u00f6lner Schriftstellers Navid Kermanis vor allem als gewichtige Intervention eines Intellektuellen pr\u00e4sentiert und seine Kritik an der Relativierung des V\u00f6lkerrechts durch die Bundesregierung besonders hervorgehoben wurde, sahen systemkritische Medien Kermanis Gel\u00f6bnisrede stark auf einen Appell zur Befehlsverweigerung verk\u00fcrzt. Hat sich Kermani, jahrzehntelanger Liebling der Medien, vor dem Bendlerblock in Berlin als Kritiker selbstinszeniert? Oder muss eine wirklich kritische Analyse seine Rede als <strong>Loyalit\u00e4tsrede mit begrenztem Dissens<\/strong> lesen? Dieser Versuch soll nun von einem ehemaligen Bundeswehroffizier gewagt werden, der selbst als Leutnant 1968 einen die Menschenw\u00fcrde verachtenden und objektiv unm\u00f6glich durchzuf\u00fchrenden Befehl verweigerte, von seinem Kompaniechef, einem Oberleutnant, mit einem Verweis bestraft wurde und folglich erst mit deutlicher Verz\u00f6gerung Oberleutnant wurde (der Wehrbeauftragte hatte damals noch nicht den Stellenwert wie heute). Nachdem er damals eine Nacht dar\u00fcber geschlafen hatte, sprach er erfolglos beim Vertrauensmann der Offiziere der Offiziere und beim Bataillons-Kommandeur vor.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Nach geltendem Recht darf ein Befehl nicht befolgt werden<\/strong>,<\/p>\n<ul>\n<li>wenn seine Ausf\u00fchrung eine Straftat w\u00e4re.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wer ihn dennoch befolgt, kann pers\u00f6nlich strafrechtlich verantwortlich sein, wenn er die Strafbarkeit erkennt oder sie nach den ihm bekannten Umst\u00e4nden offensichtlich ist. (2)<\/p>\n<p><strong>Keine Gehorsamspflicht besteht au\u00dferdem bei Befehlen, die<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>die Menschenw\u00fcrde verletzen,<\/li>\n<li>nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt sind,<\/li>\n<li>gegen grundlegende Regeln des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts versto\u00dfen, <\/li>\n<li>die objektiv unm\u00f6glich, widerspr\u00fcchlich oder durch eine ver\u00e4nderte Lage sinnlos geworden sind. (3)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Wann soll oder muss der Soldat nach Kermani den Befehl verweigern?<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p>Zu den Rekruten gewandt sagte Kermani am 20. Juli 2026 zu Beginn seiner Rede &#8222;Dieser Tag lehrt Sie, Nein zu sagen&#8220; wenn Diensterf\u00fcllung ein Verbrechen ist. Die Pflicht zur Verweigerung eines Befehls ist gegeben, \u201esollte eine k\u00fcnftige Bundesregierung Sie in einen Krieg f\u00fchren wollen, der so offenkundig v\u00f6lkerrechtswidrig und auch politisch desastr\u00f6s ist wie der j\u00fcngste Krieg der Vereinigten Staaten und Israels gegen Iran\u201c. Dieser Seitenhieb gegen den US-Pr\u00e4sidenten Donald Trump und den deutschen Kanzler Merz brachte dem in Deutschland geborenen Kermani mit iranischen Wurzeln viele Sympathien ein und begr\u00fcndete den Ruf der Gel\u00f6bnisrede als Kritik am System.<\/p>\n<p><strong>Kermanis Sicht auf Gewissen und V\u00f6lkerrecht\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Im Gewissen sieht Kermani jedoch einen sehr zweifelhaften B\u00fcrgen und begr\u00fcndet diese Aussage damit, dass Terroristen sich ebenfalls auf ihr Gewissen berufen, \u201ewenn sie Hunderte Menschen in die Luft sprengen\u201c. Als Kronzeugen f\u00fcr seine These bem\u00fchte Kermani sogar einen der Hauptverantwortlichen f\u00fcr den nationalsozialistischen Terror, das KZ-System und den Holocaust, den Reichsf\u00fchrer der SS Heinrich Himmler: \u201eselbst Himmler glaubte, anst\u00e4ndig zu sein, als er in Posen \u00fcber die Ausl\u00f6schung des j\u00fcdischen Volkes sprach\u201c.<\/p>\n<p>So gen\u00fcgt nach Kermani das Gewissen allein nicht, \u201eum zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden\u201c; er fordert \u201eein objektives Korrektiv, soll es nicht willk\u00fcrlich sein.\u201c<\/p>\n<p>Damit entwertet er das Gewissen als alleinigen moralischen Ma\u00dfstab und will es an ein \u201eobjektives Korrektiv\u201c binden \u2013 Grundgesetz und V\u00f6lkerrecht.<sup> <\/sup>(4)<\/p>\n<p>Nun, das Grundgesetz sieht milit\u00e4rische Auslandseins\u00e4tze nicht ausdr\u00fccklich vor; sie wurden erst durch die Auslegung des Artikels 24 Absatz 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Out-of-Area-Urteil von 1994 m\u00f6glich; es nennt den Frieden ausdr\u00fccklich als Zweck: Deutschland kann sich <strong>\u201ezur Wahrung des Friedens\u201c<\/strong> einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen (5); dieses soll eine \u201efriedliche und dauerhafte Ordnung\u201c herbeif\u00fchren und sichern unter der Voraussetzung der Einbindung in ein System kollektiver Sicherheit und der grunds\u00e4tzlich vorherigen Zustimmung des Bundestages. (6) Auf das V\u00f6lkerrecht beruft sich die westliche Wertegemeinschaft seit dem Angriff auf Restjugoslawien ohne UN-Mandat Ende M\u00e4rz 1999 nur noch bei Verst\u00f6\u00dfen Russlands oder Chinas. Zugleich werden die Regeln des V\u00f6lkerrechts dort selektiv ausgelegt oder relativiert, wo eigene strategische Interessen oder die Interessen von Verb\u00fcndeten betroffen sind. Dadurch entsteht der Eindruck, das V\u00f6lkerrecht werde nicht universal, sondern als doppelter Standard angewandt: streng gegen\u00fcber Gegnern, flexibel gegen\u00fcber sich selbst. Fachdebatten benennen strategische Rechtsauslegung, institutionelle Blockade und schwache Durchsetzung als strukturelle Probleme; auch im Bundestag wird das Narrativ westlicher \u201ezweierlei Ma\u00dfst\u00e4be\u201c ausdr\u00fccklich dokumentiert. (7)<\/p>\n<p>Auf diese Problematik ist Kermani nicht eingegangen. Daf\u00fcr erw\u00e4hnte er in seiner Rede dreimal die sogenannte regelbasierte Ordnung, die in Washington nach dem v\u00f6lkerrechtswidrigen Angriff auf Jugoslawien an die Stelle des V\u00f6lkerrechts getreten ist.<\/p>\n<p><strong>Kermani und die regelbasierte Ordnung\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Kermani erinnerte daran, dass Bundespr\u00e4sident Frank-Walter Steinmeier bei der Festveranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergr\u00fcndung des Ausw\u00e4rtigen Amts am 24. M\u00e4rz 2026 betont hatte, \u201eDeutschland sei dem V\u00f6lkerrecht und der regelbasierten Weltordnung verpflichtet\u201c. Zugleich h\u00e4uften sich auch in Deutschland die Stimmen, die \u201ediese regelbasierte Ordnung nur noch als Stoff f\u00fcrs Feuilleton\u201c betrachteten.<\/p>\n<p>V\u00f6llig geschichts- und realit\u00e4tsvergessen erkl\u00e4rte Kermani, Adenauers oberste Priorit\u00e4t sei die Integration Deutschlands in eine regelbasierte internationale Ordnung gewesen \u2013 und die Bundesrepublik habe ihr weltweites Ansehen gerade dadurch zur\u00fcckgewonnen, dass sie diese Ordnung stets verteidigt und vorangebracht habe. Dabei bleibt unerw\u00e4hnt, dass Adenauers Westintegration unter den Bedingungen begrenzter deutscher Souver\u00e4nit\u00e4t stattfand und er mit John J. McCloy, dem US-Hochkommissar in Deutschland, auch famili\u00e4r verbunden war: McCloys Ehefrau Ellen Zinsser und Adenauers Ehefrau Auguste \u201eGussie\u201c Zinsser waren Cousinen. (8)<\/p>\n<p>Kermanis Lobpreisung einer \u201estets verteidigten\u201c regelbasierten Weltordnung ist ein bemerkenswerter Paukenschlag der Geschichtsvergessenheit. Denn der Westf\u00e4lische Friede von 1648, in M\u00fcnster und Osnabr\u00fcck ausgehandelt, gilt als ein Ursprung der modernen europ\u00e4ischen V\u00f6lkerrechtsordnung: Er begr\u00fcndete Frieden nicht durch die Vorherrschaft einer Macht, sondern durch Vertrag, staatliche Souver\u00e4nit\u00e4t, gegenseitige Anerkennung und das Prinzip der Nichteinmischung. (9)<\/p>\n<p>Gerade daran gemessen wirkt die Erz\u00e4hlung problematisch, die Bundesrepublik habe diese Ordnung \u201estets\u201c verteidigt und vorangebracht. Adenauers Politik war prim\u00e4r Westbindung unter den Bedingungen eingeschr\u00e4nkter Souver\u00e4nit\u00e4t, nicht die konsequente Durchsetzung eines f\u00fcr alle Staaten gleichen V\u00f6lkerrechts. Wo die regelbasierte Ordnung heute nur gegen geopolitische Gegner angerufen, gegen\u00fcber den eigenen Verb\u00fcndeten aber flexibel ausgelegt wird, wird das Erbe von Westfalen \u2013 die Gleichheit souver\u00e4ner Staaten vor dem Recht \u2013 durch doppelte Ma\u00dfst\u00e4be entleert. (10)\u00a0<\/p>\n<p>Michael Hudson, US-amerikanischer \u00d6konom, Wirtschaftshistoriker und ehemaliger Wall-Street-Analyst verbindet Finanzanalyse mit einer langfristigen Geschichte von Schulden, Eigentum und Herrschaftsverh\u00e4ltnissen und sieht in der &#8222;regelbasierten&#8220; Ordnung nur eine <strong>&#8222;Herrscherbasierte&#8220; Ordnung<\/strong>.<\/p>\n<p>Nach Hudson ist das Grundprinzip des westlichen V\u00f6lkerrechts, vom Westf\u00e4lischen Frieden von 1648, der den Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieg in Europa beendete, bis zur Charta der Vereinten Nationen von 1945, die nationale Souver\u00e4nit\u00e4t, frei von ausl\u00e4ndischer Einmischung und Zwang.<\/p>\n<p>Und wenn Kriege gef\u00fchrt werden, m\u00fcssen von den Konfliktparteien Zivilpersonen und alle nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen Beteiligten verschont und gesch\u00fctzt werden; Angriffe d\u00fcrfen nur gegen milit\u00e4rische Ziele gerichtet sein und m\u00fcssen die Grunds\u00e4tze der Unterscheidung, Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und Vorsorge beachten. Grundlage daf\u00fcr sind insbesondere die Genfer Abkommen sowie das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht.<\/p>\n<p>Diese &#8222;gentleman&#8220;-Prinzipien sind nicht mehr zu finden f\u00fcr die Einmischung der USA in Regimewechsel und die von ihnen ausge\u00fcbte Gewalt w\u00e4hrend der gesamten Zeit nach 1945. Unter dem Deckmantel dessen, was amerikanische Diplomaten als &#8222;Zivilisationskrieg&#8220; gegen China bezeichnen, erweitert die Nationale Sicherheitsstrategie 2025 die Monroe-Doktrin und beansprucht den gesamten Planeten als Einflusssph\u00e4re der USA.<\/p>\n<p>So zielt die US-Milit\u00e4rpolitik von Korea und Vietnam bis zur Ukraine und zum Gazastreifen im Widerspruch zu den Grunds\u00e4tzen des V\u00f6lkerrechts darauf ab, der Zivilbev\u00f6lkerung Schaden zuzuf\u00fcgen und Sanktionen zu verh\u00e4ngen in der brutalen \u00dcberzeugung, dass dies sie dazu veranlassen wird, ihre Regierung durch ein US-freundlicheres Regime zu ersetzen.<\/p>\n<p>Michael Hudson stellt die Welt vor eine grunds\u00e4tzliche Alternative: Entweder gilt weiterhin das auf dem Westf\u00e4lischen Frieden und der UN-Charta beruhende V\u00f6lkerrecht, oder es setzt sich eine von den USA bestimmte &#8222;ruler-based order&#8220; durch. Mit diesem Begriff kritisiert Hudson die &#8222;regelbasierte Ordnung&#8220; als ein System, in dem Washington Regeln nach eigenen geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen einseitig festlegt, ver\u00e4ndert und durchsetzt. (11)<\/p>\n<p>Hudson zufolge bedrohen insbesondere eine unilateral ausgerichtete &#8222;America First&#8220;-Politik (Dollarhegemonie, Finanzinstitutionen, Sanktionen und Kreditbeziehungen) und Trumps vorgeschlagenes &#8222;Board of Peace&#8220; die UN-basierte Ordnung.<\/p>\n<p>Seine zentrale These lautet: Der Konflikt der Gegenwart verl\u00e4uft zwischen der Verteidigung universeller Rechtsnormen und einer US-dominierten, machtpolitisch gesteuerten Weltordnung.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Kermani und Auslandseins\u00e4tze<\/strong><\/p>\n<p>In seiner Gel\u00f6bnisrede hebt Kermani hervor, dass f\u00fcr viele der hier anwesenden Soldaten ein Auslandseinsatz \u201eeine reale Perspektive ist\u201c. Allein seit 1991 h\u00e4tten mehr als f\u00fcnfhunderttausend deutsche Soldaten im Ausland gedient. \u201eWenn diese Zahlen \u00fcberraschen\u201c, so Kermani, \u201emag dies als Hinweis darauf werten, wie wenig Bewusstsein \u00fcber die Arbeit der Bundeswehr in Deutschland herrscht \u2013 und wie wenig Anerkennung ihr daf\u00fcr zuteilwird\u201c.<\/p>\n<p>Besonders f\u00fcr ihren gr\u00f6\u00dften Auslandseinsatz in Afghanistan (Januar 2002 bis zum 29.\/30. Juni 2021) stehe die Politik in der Schuld der Bundeswehr: \u201eDenn mit dem ungeordneten R\u00fcckzug infolge der Macht\u00fcbergabe an die Taliban, also praktisch der Kapitulation vor einem menschenverachtenden, frauenfeindlichen Regime, hat der Westen und damit auch Deutschland nicht nur die Millionen Afghanen im Stich gelassen\u201c. Und als am 30. Juni 2021 auf dem Fliegerhorst Wunstorf ein \u201eGro\u00dfteil der Truppe ratlos, deprimiert, in vielen F\u00e4llen auch traumatisiert\u201c landete, habe sie nicht ein einziger Repr\u00e4sentant des deutschen Staates empfangen. Da noch dazu die parlamentarische Aufarbeitung des Versagens im Sande verlief, \u201estehe die Afghanistan-Mission dauerhaft f\u00fcr die fehlende Wertsch\u00e4tzung und Unterst\u00fctzung der Bundeswehr durch Staat und Gesellschaft\u201c.<\/p>\n<p>Kermani r\u00e4umt ein, dass auch deutsche Soldaten in Afghanistan Fehler gemacht haben und am 9. September 2009 in Kundus viele Dutzend Zivilisten get\u00f6tet wurden. Der von Oberst Georg Klein angeordnete Luftangriff bei Kundus fand in der Nacht zum <strong>4. September 2009<\/strong>, nicht am 9. September, statt. Je nach Quelle starben etwa <strong>90 bis 142 Menschen<\/strong>, darunter nach h\u00e4ufig zitierten Recherchen mindestens <strong>91 Zivilisten<\/strong>. W\u00e4hrend die Bundesregierung sp\u00e4ter an Familien von 91 zivilen Opfern Zahlungen leistete,<sup> <\/sup>(12) wurde Oberst Georg Klein Anfang\u00a0April 2013\u00a0 zum\u00a0Brigadegeneral\u00a0bef\u00f6rdert. (13)<\/p>\n<blockquote><p>\u201eAber pauschal\u201c, so Kermanis Behauptung, \u201el\u00e4sst sich der Einsatz gewiss nicht als Unrecht bezeichnen, das eine Befehlsverweigerung gerechtfertigt h\u00e4tte\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Hat der gefeierte Orientalist und Afghanistankenner keine Kenntnisse \u00fcber den unprovozierten Angriffskrieg auf Afghanistan im Oktober 2001?<\/p>\n<p>Keiner der 19 Attent\u00e4ter vom 11. September war Afghane oder Taliban; 15 stammten aus Saudi-Arabien (28 Seiten des Berichts \u00fcber die saudische Beteiligung sind bis heute geschw\u00e4rzt). Dennoch begann am 7. Oktober 2001 \u2013 26 Tage nach den Anschl\u00e4gen \u2013 der US-gef\u00fchrte Krieg gegen Afghanistan. (14)<\/p>\n<p><strong>Der Kriegsgrund?<\/strong> US-Pr\u00e4sident G.W. Bush verlangte die unmittelbare Auslieferung des angeblichen Terror-Drahtziehers Osama bin Laden, der vorher im Rahmen von Carters Initiative von Anfang Juli 1973 ebenfalls von der CIA rekrutiert worden war. Er k\u00e4mpfte in Afghanistan gegen die Sowjets und unterst\u00fctzte 1995 im Bosnienkrieg mit al-Qaida-nahen Netzwerken ausl\u00e4ndische Mudschahedin, die in Verb\u00e4nden der bosnischen Armee gegen serbische und kroatische Truppen k\u00e4mpften. Da die USA und Saudi-Arabien zur gleichen Zeit die bosnische Regierung unterst\u00fctzten, entstand eine zeitweilige \u00dcberschneidung politischer Ziele. Nachdem die USA ihre seit dem Irkakrieg von 1991 aufgebauten (gottlosen) St\u00fctzpunkte nicht wie versprochen r\u00e4umten, begann bin Laden US-amerikanische Ziele anzugreifen<\/p>\n<p>Soweit \u00f6ffentlich dokumentiert, stellte Washington den Taliban keinen f\u00f6rmlichen Auslieferungsantrag mit Beweisen, Tatvorw\u00fcrfen, Zust\u00e4ndigkeitsgrundlage und einem \u00fcberpr\u00fcfbaren Verfahren. Stattdessen richtete Pr\u00e4sident Bush ein politisch-milit\u00e4risches Ultimatum an sie: Auslieferung, Schlie\u00dfung der Lager und ungehinderter US-Zugang \u2013 andernfalls w\u00fcrden die Taliban \u201eihr Schicksal teilen\u201c. (15)<\/p>\n<p>Das ersetzt keinen Rechtsweg. Zwar war ein f\u00f6rmliches Auslieferungsersuchen keine ausdr\u00fccklich zwingende Voraussetzung des Selbstverteidigungsrechts nach Artikel 51 UN-Charta; doch gerade weil Afghanistan nicht selbst Urheber von 9\/11 war, w\u00e4re die Aussch\u00f6pfung diplomatischer und rechtlicher Mittel f\u00fcr die Pr\u00fcfung von Erforderlichkeit und letztem Mittel\u00a0zentral gewesen. Die Taliban kn\u00fcpften Gespr\u00e4che \u00fcber eine \u00dcbergabe an Beweise und ein Verfahren beziehungsweise ein neutrales Drittland; Washington lehnte Verhandlungen ab und bestand auf bedingungsloser sofortiger Auslieferung. (16)<\/p>\n<p>Die US-Regierung konstruierte die Rechtsgrundlage in zwei Schritten: Erstens behandelte sie 9\/11 als \u201ebewaffneten Angriff\u201c im Sinne von Artikel 51 UN-Charta. Zweitens rechnete sie den Taliban die Anschl\u00e4ge nicht unmittelbar zu, sondern erkl\u00e4rte den Angriff auf Afghanistan damit, dass das Taliban-Regime al-Qaida beherbergt, ihr R\u00fcckzugsr\u00e4ume gew\u00e4hrt und Bin Laden nicht ausgeliefert habe. Auf dieser Grundlage meldeten die USA dem Sicherheitsrat am 7. Oktober 2001 Selbstverteidigung an. (17)<\/p>\n<p>Das war aber\u00a0keine unbestrittene v\u00f6lkerrechtliche Grundlage:<\/p>\n<p>Der Sicherheitsrat verurteilte 9\/11, erkannte das Recht auf Selbstverteidigung grunds\u00e4tzlich an, erteilte jedoch\u00a0kein Mandat, Afghanistan milit\u00e4risch anzugreifen. (18)<\/p>\n<p>Artikel 51 spricht von Selbstverteidigung \u201eim Falle eines bewaffneten Angriffs\u201c. Traditionell wurde das vor allem als Angriff eines Staates verstanden. Ob und wann Gewalt gegen einen Staat zul\u00e4ssig ist, weil von seinem Gebiet eine nichtstaatliche Gruppe operiert, war 2001 schon umstritten und ist bis heute nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt. (19)\u00a0<\/p>\n<p><strong>Keiner der 19 unmittelbaren 9\/11-Attent\u00e4ter war Afghane.<\/strong><\/p>\n<p>Die 9\/11-Kommission beschreibt die Attent\u00e4ter als arabische Al-Qaida-Mitglieder; zugleich dokumentiert sie das Taliban-regierte Afghanistan als R\u00fcckzugs-, Ausbildungs- und Organisationsraum von Al-Qaida. Das kann die politische Verantwortung des Taliban-Regimes erkl\u00e4ren, ersetzt aber keinen Nachweis daf\u00fcr, dass afghanische Staatsangeh\u00f6rige die Anschl\u00e4ge ausgef\u00fchrt h\u00e4tten. (20)<\/p>\n<p>Das blo\u00dfe Dulden oder Beherbergen einer Terrororganisation ist rechtlich nicht ohne Weiteres einem staatlichen bewaffneten Angriff gleichzustellen. Ohne wirksame Zurechnung der al-Qaida-Taten zum Taliban-Regime fehlt die zentrale Voraussetzung, Afghanistan als Ziel milit\u00e4rischer Selbstverteidigung zu behandeln. Die USA haben damals alles unterlassen, was zu einer diplomatischen und friedlichen L\u00f6sung h\u00e4tte f\u00fchren k\u00f6nnen, wie es die UN-Charta eigentlich vorsieht. Somit wurde dieser Krieg ohne hinreichende v\u00f6lkerrechtliche Grundlage begonnen.<\/p>\n<p>Washington setzte nicht auf einen \u00fcberpr\u00fcfbaren Auslieferungsweg, sondern auf ein Ultimatum. Indem es Beweise, Vermittlung und die diskutierte \u00dcbergabe Bin Ladens an ein Drittland zur\u00fcckwies, wurde der Krieg nicht erst zum letzten Mittel, sondern gleich zur politischen Option \u2013 obwohl Afghanistan den Anschlag vom 11. September nicht begangen hatte.<\/p>\n<p>Die Taliban waren durchaus bereit, den W\u00fcnschen von Bush jun. nachzugeben, verwiesen jedoch auf den hohen Stellenwert des Asylrechts, dessen Aufhebung einem obersten Mullah-Rat vorbehalten sei. Bevor dieser \u00fcberhaupt eine Entscheidung treffen konnte, hatten sich die USA schon mit der fragw\u00fcrdigen Nordallianz verbunden. Deren Warlord, Raschid Dostum, sp\u00e4ter Vizepr\u00e4sident von Afghanistan, lie\u00df im Herbst 2001 \u00fcber 2.000 gefangene Taliban ermorden. Er hatte bis zu 300 Gefangene in Container pferchen und dann in die W\u00fcste fahren lassen, wo sie qualvoll umkamen.<\/p>\n<p>&#8222;Physicians for Human Rights&#8220; (PHR) untersuchte Dasht-i-Leili forensisch und stellte bei den exhumierten Toten T\u00f6tungsdelikte fest; die Befunde sind mit Ersticken in Containern vereinbar. Die Organisation sprach von bis zu 2.000 Get\u00f6teten durch mit den USA verb\u00fcndete Kr\u00e4fte der Nordallianz. (22)<\/p>\n<p>Es gibt zudem gewichtige Hinweise, die \u00fcber eine alleinige Verantwortung Dostums hinausweisen: Aussagen afghanischer Regierungsvertreter gegen\u00fcber der ARD-Sendung\u00a0&#8222;Panorama&#8220;\u00a0zufolge sollen US-Truppen sowohl beim Gefangenentransport als auch bei den T\u00f6tungen pr\u00e4sent gewesen sein. Der damalige Verteidigungsminister Mohammed Fahim Wardak best\u00e4tigte laut Bericht die Pr\u00e4senz; Dostum r\u00e4umte demnach die T\u00f6tungen ein, \u00e4u\u00dferte sich aber nicht zur Rolle der USA. (23)<\/p>\n<p>Dasht-i-Leili war kein blo\u00dfes Exzessverbrechen eines lokalen Warlords. Es gab belastbare Indizien f\u00fcr ein Mitwissen oder einer Mitverantwortung von US-Kr\u00e4ften und f\u00fcr politisch motivierte Behinderungen einer unabh\u00e4ngigen Untersuchung. Die internationale Strafverfolgung blieb aus; Dostum konnte sp\u00e4ter wieder hohe staatliche \u00c4mter bekleiden. Die Beweis- und Aufarbeitungsl\u00fccken sind selbst Teil des politischen Skandals.<\/p>\n<p>Der Menschenrechtsermittler Sam Zarifi berichtet, dass zwischen 2002 und 2005 gegen\u00fcber afghanischen Regierungsstellen, der UN-Mission und der US-Regierung wiederholt eine Untersuchung, Schutz der Massengr\u00e4ber und Sicherheit f\u00fcr die Ermittler verlangt wurde. Ihm sei dabei erkl\u00e4rt worden, dies sei politisch nicht opportun, und die beteiligten Akteure wollten oder k\u00f6nnten die Sicherheit einer Untersuchung nicht garantieren; deshalb sei die Untersuchung trotz grunds\u00e4tzlicher UN-Zustimmung nicht weitergef\u00fchrt worden. (24)<\/p>\n<p>Die Berufung auf Sicherheitsrisiken wirkte nicht als neutraler praktischer Einwand, sondern als Mechanismus f\u00fcr Verhinderung von Aufkl\u00e4rung. (25)<\/p>\n<p>Die UN autorisierte im September 2002 eine offizielle Untersuchung von Massengr\u00e4bern einschlie\u00dflich Dasht-i-Leili; die geplante vollst\u00e4ndige Exhumierung wurde anschlie\u00dfend wegen fehlenden Schutzes und fehlenden politischen Willens auf unbestimmte Zeit vertagt. (26)<\/p>\n<p>Bereits 2002 waren forensische UN-Teams vor Ort: Sie untersuchten mehrere Massengrabst\u00e4tten, darunter das Gebiet um Sheberghan\/Dasht-i-Leili. Eine sp\u00e4tere vollst\u00e4ndige Untersuchung kam nicht zustande; bei einem erneuten Besuch 2008 war ein gro\u00dfer Teil des mutma\u00dflichen Massengrabs bereits zerst\u00f6rt beziehungsweise abgetragen. (27)<\/p>\n<p>Nach der vertraulicher Mitteilung eines leitenden Mitarbeiters der an der UN-Untersuchung beteiligten Struktur wurde eine gerichtsfeste Untersuchung von Dasht-i-Leili auch dardurch gehindert, dass der zust\u00e4ndige US-Milit\u00e4rbefehlshaber in Kabul den Schutz der internationalen Richter beziehungsweise Ermittler nicht gew\u00e4hrleisten wollte oder konnte. (28)<\/p>\n<p>Das mutma\u00dfliche Massengrab von Dasht-i-Leili befand sich im weiteren Verantwortungsraum des damals von Deutschland gef\u00fchrten ISAF-Regionalkommandos Nord. Die Bundesregierung erkl\u00e4rte 2006, keine deutschen Fachkr\u00e4fte zur Untersuchung oder Exhumierung dorthin entsenden zu wollen; UNAMA und die afghanische Menschenrechtskommission sahen damals keinen zus\u00e4tzlichen Bedarf. (29)<\/p>\n<p>Deutschland, dem Recht (und den westlichen Werten) verpflichtet, h\u00e4tte alles unternehmen m\u00fcssen, um als Friedensnation weiter anerkannt zu werden. Das wurde nicht nur unterlassen, sondern die Vertuschung dieses unglaublichen Verbrechens wurde mitgetragen. (30) Die westliche Wertegemeinschaft schaute einfach weg und lie\u00df Gras dar\u00fcber wachsen. Nicht nur in Afghanistan d\u00fcrfte dieses Verbrechen samt seiner Vertuschung nicht vergessen sein.<\/p>\n<p>Und sicherlich auch nicht die Aussage des damaligen deutschen Verteidigungsministers Peter Struck: \u201eUnsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt\u201c. (31)<\/p>\n<p><strong>Die Reaktion der USA nach 9\/11 im Vergleich zu Deutschland 1914<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p>Nach der Ermordung des \u00f6sterreichischen Thronfolgers und seiner Ehefrau am 28. Juni 1914 in Sarajevo \u2013 einem Terroranschlag von \u00e4hnlicher Symbolkraft wie 9\/11 \u2013 entwickelte sich ein Krieg, dessen Z\u00fcndschnur bereits 1904 im britischen\u00a0Committee of Imperial Defence gelegt worden war, ohne jedoch vergleichbare programmatische Papiere zu hinterlassen, wie sie die USA 2014 mit TRADOC 525-3-1,\u00a0Win in a Complex World 2020\u20132040, vorlegten.<\/p>\n<p>Ende Juli 1914 hatte Russland generalmobilgemacht und mit zwei Armeen den Aufmarsch gegen Ostpreu\u00dfen begonnen. Der zentrale Unterschied liegt in der jeweiligen milit\u00e4rischen Ausgangslage: Deutschland sah sich Anfang August 1914 einer unmittelbaren konventionellen Bedrohung durch Russland gegen\u00fcber. Russische Gro\u00dfverb\u00e4nde mobilisierten, f\u00fchrten Grenz- und Aufkl\u00e4rungsoperationen durch und r\u00fcckten wenig sp\u00e4ter gegen Ostpreu\u00dfen vor. Zugleich musste Berlin aufgrund des franz\u00f6sisch-russischen B\u00fcndnisses mit der Gefahr eines Zweifrontenkriegs rechnen. Die 1. und 2. russische Armee r\u00fcckten noch vor Abschluss ihrer vollen Mobilmachung nach Ostpreu\u00dfen ein, um die deutsche 8. Armee zu umfassen. (32)<\/p>\n<p>Die USA standen 2001 hingegen keinem afghanischen Heeresaufmarsch und keiner vergleichbaren milit\u00e4rischen Bedrohung gegen\u00fcber. Afghanistan hatte die Vereinigten Staaten nicht angegriffen und verf\u00fcgte weder \u00fcber die F\u00e4higkeit noch \u00fcber die Absicht, amerikanisches Territorium milit\u00e4risch zu bedrohen. Die Anschl\u00e4ge vom 11. September waren von al-Qaida ver\u00fcbt worden; das Taliban-Regime gew\u00e4hrte dieser Organisation Schutz und R\u00fcckzugsraum, entsandte jedoch keine afghanische Armee gegen die USA. (33)<\/p>\n<p>Die US-Intervention in Afghanistan war daher keine Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden milit\u00e4rischen Offensive Afghanistans. Sie war eine Vergeltungs- und Pr\u00e4ventionsoperation gegen al-Qaida sowie gegen das Taliban-Regime, das al-Qaida beherbergte und sch\u00fctzte.<\/p>\n<p>Die Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrats vom 12. September 2001 verurteilte die Anschl\u00e4ge, bekr\u00e4ftigte das Recht auf Selbstverteidigung und rief zur internationalen Zusammenarbeit gegen den Terrorismus auf. Sie autorisierte jedoch weder die Vereinigten Staaten noch eine internationale Koalition ausdr\u00fccklich zur Anwendung milit\u00e4rischer Gewalt gegen Afghanistan. Ein Sicherheitsratsmandat nach Kapitel VII der UN-Charta, das die Invasion vom 7. Oktober 2001 autorisiert h\u00e4tte, lag nicht vor. (34)<\/p>\n<p>In den 19 Jahren des Afghanistan-Einsatzes kamen 35 deutsche Soldaten durch Anschl\u00e4ge oder Gefechte ums Leben. (35) Insgesamt waren etwa 93.000 deutsche Soldaten im Einsatz; rund 25 Prozent von ihnen litten unter psychischen Folgen, etwa 3 Prozent an PTBS. Unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Kosten reichen die Sch\u00e4tzungen \u2013 je nach Annahmen \u2013 von etwa 26 bis 47 Milliarden Euro. (36) Welche Aufbauhilfe h\u00e4tte man mit diesen Mitteln in Afghanistan leisten k\u00f6nnen, anstatt verbrannte Erde zu hinterlassen?<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund klingen Kermanis Worte hohl und verantwortungslos:<\/p>\n<p><strong>&#8222;Plausible&#8220; Gr\u00fcnde zur Rechtfertigung von unmandatierten Auslandseins\u00e4tzen?\u00a0<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>\u201eAuch f\u00fcr die \u00fcbrigen Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr gab es plausible Gr\u00fcnde, eine parlamentarische Legitimation und in den meisten F\u00e4llen ein Mandat der Vereinten Nationen. So umstritten einzelne Missionen waren, insbesondere der Kosovo-Einsatz, lag doch <strong>in keinem Fall ein offenbares Unrecht<\/strong> vor, das Widerstand grunds\u00e4tzlich zur Pflicht gemacht h\u00e4tte, wie man es f\u00fcr den deutschen Angriffskrieg von 1939 sagen muss. Aber wird das so bleiben?\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Laut Kermani kann man \u201edar\u00fcber diskutieren, ob der Einsatz richtig war oder nicht. Aber wenn sich die Bundesrepublik zu einem Auslandseinsatz entschlie\u00dft, muss sie ihre Soldaten ausreichend ausstatten, damit sie ihren Auftrag erf\u00fcllen k\u00f6nnen\u201c. Diese Aussage ist so zutreffend wie banal und wird Wasser auf die M\u00fchlen der Milit\u00e4rs gewesen sein. Aber vorher muss um Gottes Willen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit gepr\u00fcft und ein eindeutiges UN-Mandat vorliegen. Seit dem unmandatierten Angriff auf Restjugoslawien haben die USA bei all ihren Kriegen bzw. Interventionen auf ein UN-Mandat verzichtet. Diese so wichtige Grundlage f\u00fcr eine Gewissensentscheidung klammert Kermani einfach aus. Daf\u00fcr erf\u00fcllt ihn als Deutscher mit Scham, dass die Bundesrepublik die im ausland eingesetzten Soldaten weder ausreichend ausgestattet waren, noch das ihnen Dank zuteil wurde.<\/p>\n<p>Kermani h\u00e4tte daraus die Konsequenz ziehen m\u00fcssen, dass Soldaten Auslandseins\u00e4tzen nur dann folgen m\u00fcssen, wenn diese auf einem gesicherten und unumstrittenen UN-Mandat beruhen. Wo ein solches Mandat fehlt oder seine Tragweite zweifelhaft ist, darf \u201eplausibel\u201c nicht gen\u00fcgen: Gerade der milit\u00e4rische Gehorsam bedarf einer eindeutigen rechtm\u00e4\u00dfigen Grundlage.<\/p>\n<p>Diese Entwicklung hat Wolfgang Effenberger schon relativ fr\u00fch erkannt und am 26. August 2009 bei world-economy den Artikel mit der \u00dcberschrift<strong> <\/strong>\u201eVersuch einer Analyse nach acht Jahren Krieg in Afghanistan\u201c ver\u00f6ffentlicht und darin die deutsche Afghanistan-Politik grundlegend kritisiert. Sein Fazit war, die Lage sei \u201etrostlos\u201c, die AfPak-Strategie (Afghanistan\/Pakistan) werde trotz wachsender Milit\u00e4rpr\u00e4senz kaum Erfolg haben; die deutsche Regierung solle Bilanz ziehen und \u201eabmarschieren\u201c. (37)<\/p>\n<p><strong>Kermani und soldatische Vorbilder<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p>Dankbar erinnert Kermani gleich zu Beginn an jene Deutschen, die in der Katastrophe \u00fcber sich hinausgewachsen sind. Neben den Offizieren um Stauffenberg f\u00fchrt Kermani auch Dietrich Bonhoeffer und Georg Eisler (er meinte sicherlich nicht den Sohn des Komponisten Hanns Eisler, sondern den B\u00fcrgerbr\u00e4uattent\u00e4ter Georg Elser) an; beide sind kaum noch bekannt. Hat Kermani niemanden in der Geschichte der Bundeswehr finden k\u00f6nnen, der mutig den Gehorsam verweigert hat?\u00a0<\/p>\n<p>Der weithin international bekannte Es-Offizier Florian Pfaff w\u00e4re ein naheliegendes Beispiel gewesen. Er verweigerte 2003 im v\u00f6lkerrechtswidrigen Irakkrieg als Major die Mitwirkung an einem Bundeswehr-Softwareprojekt, weil er eine indirekte Unterst\u00fctzung des Irakkriegs bef\u00fcrchtete; das Bundesverwaltungsgericht erkannte seine Gewissensentscheidung 2005 an und stellte fest, dass er damit nicht gegen seine Gehorsamspflicht versto\u00dfen hatte. Zuvor war er disziplinarisch degradiert worden und musste erhebliche dienstliche und pers\u00f6nliche Folgen tragen.<\/p>\n<p>Das Beispiel Florian Pfaff h\u00e4tte Kermanis Appell aus der Sph\u00e4re historischer Mahnung in die konkrete Geschichte der Bundeswehr geholt. Er verk\u00f6rpert genau den Fall, den Kermani abstrakt beschreibt: nicht Widerstand im nachtr\u00e4glichen Konsens, sondern ein Soldat, der\u00a0w\u00e4hrend\u00a0eines aktuellen Krieges eine rechtlich und moralisch riskante Grenze zog.<\/p>\n<p>Seine Geschichte w\u00fcrde au\u00dferdem die Schwierigkeit eines solchen \u201eNeins\u201c sichtbar machen. Die Bundeswehr und die Justiz behandelten seine Weigerung zun\u00e4chst als Pflichtverletzung; erst nach dem Rechtsweg wurde sie als gesch\u00fctzte Gewissensentscheidung anerkannt. Der Satz \u201eSoldaten m\u00fcssen im Zweifel Nein sagen\u201c erh\u00e4lt bei Pfaff damit eine materielle Bedeutung: Dieses Nein kann Karriere, Anerkennung und Sicherheit kosten. (38)<\/p>\n<p>Wenn Kermani Rekruten zum mutigen Nein gegen\u00fcber rechtswidrigen Befehlen auffordert, h\u00e4tte er also keinen historischen Helden au\u00dferhalb der Bundeswehr bem\u00fchen m\u00fcssen. Dass ein solches Beispiel in der Rede fehlt, schw\u00e4cht ihre konkrete politische Sch\u00e4rfe: Das geforderte Gewissen bleibt dann eher eine feierliche Tugend als die Erinnerung an einen realen Konflikt zwischen Recht, Gehorsam und Staatsr\u00e4son.<\/p>\n<p>Sein Verfahren wurde \u00f6ffentlich breit rezipiert; das Bundesverwaltungsgericht gab seiner Gewissensfreiheit gegen\u00fcber der Gehorsamspflicht Vorrang, hob seine Degradierung auf und sprach ihn vom Dienstvergehen frei. Er erhielt zudem die Carl-von-Ossietzky-Medaille sowie einen internationalen World Citizen Award.<\/p>\n<p>Das war nicht der Widerstand von 1944 als historische Ausnahme, sondern der moderne Soldat, der im Dienststaat und unter pers\u00f6nlichem Risiko einem rechtswidrigen Krieg die Gefolgschaft verweigert hat.<\/p>\n<p>Hier erh\u00e4lt Kermanis Nicht-Erw\u00e4hnung Gewicht. Seine Rede fordert, Recht und Gewissen \u00fcber Gehorsam zu stellen. Der Fall Pfaff w\u00e4re der Beleg gewesen, dass derartige Befehlsverweigerung innerhalb der Bundeswehr m\u00f6glich, juristisch verteidigbar und zugleich mit realen Sanktionen verbunden war.<\/p>\n<p>Dass Kermani diesen weithin bekannten, auch international ausgezeichneten Pr\u00e4zedenzfall nicht nennt, obwohl er Rekruten zum Nein gegen\u00fcber rechtswidrigen Befehlen aufruft, l\u00e4sst seine Rede eigent\u00fcmlich abstrakt erscheinen.<\/p>\n<p><strong>Aus der Katastrophe geboren: Deutschlands Friedensgebot zwischen Erinnerung, Grundgesetz und neuer Kriegst\u00fcchtigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Nach 1945 war die Frage nicht einfach, ob Deutschland milit\u00e4risch wieder stark werden solle, sondern ob eine neue Armee \u00fcberhaupt mit der Lehre aus der Vergangenheit vereinbar sei, angesichts der nur wenige Jahre zur\u00fcckliegenden und gr\u00f6\u00dftenteils noch sichtbaren Zeugen einer kaum vorstellbaren Katastrophe: ca. 5,3 Millionen milit\u00e4rische Tote (einschlie\u00dflich in Gefangenschaft Verstorbener) (39), ca. 12- 14 Millionen vor dem Krieg geflohene und anschlie\u00dfend mit Gewalt vertriebene (40) Deutsche aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten sowie aus Mittel-, Ost- und S\u00fcdosteuropa und dazu die Last von 6 Millionen Ermordeten.<\/p>\n<p>Diese Erfahrung einer unvorstellbaren Katastrophe sollte \u00fcberall pr\u00e4sent sein und darf nicht aus der nationalen Erinnerung verdr\u00e4ngt werden. Sie erkl\u00e4rt auch, weshalb f\u00fcr viele der Kriegsnation &#8222;Frieden&#8220; nicht als politisches Schlagwort, sondern als existenzielle Lehre aus Verlust und Entwurzelung galt \u2013 das scheint heute angesichts der immer n\u00e4her r\u00fcckenden Kriege leider weitgehend vergessen zu sein<\/p>\n<p>1955 war die Antwort der Bundesrepublik das Leitbild des &#8222;Staatsb\u00fcrgers in Uniform&#8220;: Soldaten sollten nicht blinden Gehorsam leisten, sondern an Recht, Gewissen, Menschenw\u00fcrde und vor allem an das Grundgesetz gebunden sein. Inzwischen dient das Grundgesetz in vielen F\u00e4llen nur noch als Feigenblatt. Auf der Plattform Substack erschien am 6. August 2026 von Wolfgang Effenberger der Artikel &#8222;1994: Karlsruhe und Force XXI (TRADOC 525-5) &#8211; Recht und Strategie ebnen den Weg zu globalen Milit\u00e4reins\u00e4tzen&#8220;. Darin wird aufgezeigt, wie das Grundgesetz im Sinne der NATO-Ost-Erweiterung erg\u00e4nzt\/ge\u00e4ndert wurde. Ein Leser schrieb einen beeindruckenden Kommentar:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eIn meinem Jurastudium habe ich gelernt, dass bei der Rechtsprechung immer Sinn und Buchstaben des Gesetzes als Einheit zu sehen sind.\u00a0Der Sinn der entsprechenden Passagen des GG war es, im Interesse des deutschen Volkes aus den Lehren der deutschen Geschichte sowie nach dem Willen der Besatzungsm\u00e4chte nie wieder ein m\u00e4chtiges aggressives milit\u00e4risches Deutschland entstehen zu lassen. Dieser Sinn wiederholt sich in sp\u00e4teren v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen, wie dem Einigungsvertrag und dem 2+4-Vertrag.<\/p>\n<p>Mit den \u00c4nderungen des Wortlautes in Form von Erg\u00e4nzungen im GG wurde genau dies schrittweise untergraben, wurden Bedingungen geschaffen, um vor dem Volk und seinen Institutionen Angriffskriege zu rechtfertigen. Heute ist das milit\u00e4rstrategische Denken in Politik und f\u00fchrenden Milit\u00e4rs in Deutschland f\u00fcr jeden sichtbar auf pr\u00e4ventives Eind\u00e4mmen und Zerschlagen Russlands orientiert. Den Buchstaben des ver\u00e4nderten GG nicht mehr zuwiderlaufend \u2013 wohl aber dem Sinn\u201c. <\/p><\/blockquote>\n<p>Dem ist von Seiten des Autors nichts hinzuzuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Nach 1945 musste jede deutsche Sicherheits- und Milit\u00e4rpolitik an Recht, Menschenw\u00fcrde und Friedenssicherung gemessen werden. Erinnerung bedeutete dabei Verantwortung, nicht pers\u00f6nliche Erbschuld. Die Aufarbeitung war ein langer, konfliktreicher Prozess in einer Zeit, als Deutschland nicht nur B\u00fcndnisgebiet, sondern geteilter Raum war: Familien waren getrennt, Berlin wurde zum Brennpunkt, und die deutsche Frage blieb \u00fcber Jahrzehnte ein Kernproblem europ\u00e4ischer Sicherheit. Die Einbindung von Bundesrepublik und DDR in gegnerische B\u00fcndnissysteme pr\u00e4gte Identit\u00e4t, Au\u00dfenpolitik und das Verh\u00e4ltnis zu Osteuropa.<\/p>\n<p>Die Frontlinie verlief durch Deutschland. F\u00fcr viele Soldaten der Bundeswehr bedeutete Landesverteidigung nicht abstrakte Geopolitik, sondern die M\u00f6glichkeit, dass der erste gro\u00dfe konventionelle oder atomare Schlag auf deutschem Boden erfolgen w\u00fcrde. Daraus erwuchs eine besondere Gewissenslast: Verteidigungsbereitschaft und Friedenspflicht standen st\u00e4ndig in Spannung.<\/p>\n<p>Im Kalten Krieg wurde argumentiert, gerade Deutschlands Geschichte verpflichte zur Verteidigungsf\u00e4higkeit innerhalb einer friedenssichernden Ordnung. Die Gegenposition warnte, jede Wiederbewaffnung erh\u00f6he das Risiko einer Eskalation, und es ist zu bef\u00fcrchten, dass sich das bewahrheiten k\u00f6nnte. Seit dem US-Strategiepapier vom September 2014 &#8222;Win in Complex World 2020-2040&#8220; wurde eine unvorstellbare Aufr\u00fcstung betrieben, w\u00e4hrend zugleich die diplomatischen Bem\u00fchungen eingefroren wurden.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zwei deutsche Leben, die nicht unterschiedlicher sein k\u00f6nnen<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p><strong>Wolfgang Effenberger<\/strong> kommt aus einer Familie, die Krieg, Verfolgung, Verwundung, Vertreibung und Nachkriegsarmut erfahren hat, und spricht \u00fcber Frieden nicht aus einer theoretischen Distanz. F\u00fcr ihn ist Frieden kein wohlklingendes Ideal, sondern die Antwort auf konkrete Familiengeschichte. Und wer anschlie\u00dfend als junger Offizier Verantwortung \u00fcbernimmt, tr\u00e4gt zus\u00e4tzlich die Spannung der deutschen Nachkriegsgeschichte: dem Recht verpflichtet zu sein, die Freiheit zu verteidigen und zugleich alles zu tun, damit aus der Vorbereitung auf einen Krieg niemals die Bereitschaft zum Krieg wird.<\/p>\n<p>Seine Familie war \u00fcber Generationen unmittelbar von Kriegen und deren Folgen betroffen: Vorfahren k\u00e4mpften 1870, der Gro\u00dfvater k\u00e4mpfte zwischen 1916\/19 in den Sch\u00fctzengr\u00e4ben in Frankreich; 1934 erhielt er als F\u00f6rster Berufsverbot, wurde im Fr\u00fchjahr 1938 in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt und kehrte als gebrochener und kranker Mann in eine Welt zur\u00fcck, in der die Familie 1946 auch noch aus ihrer schlesischen Heimat vertreiben wurde. (41) Der Vater k\u00e4mpfte im Zweiten Weltkrieg und erhielt gleich zu Beginn eine schwere Kopfverletzung, die ihn fast ein Jahr an ein Prager Lazarett fesselte. Ein junger Onkel fiel Ende April 1945, nachdem britische Bomben das Lazarett von Bad Oldesloe getroffen hatten (706 Tote) (42).<\/p>\n<p>Wolfgang Effenberger selbst wurde 1946 wenige Wochen nach der Vertreibung aus Schlesien durch die Polen in Lohne geboren. Und in der neuen, ungewollten Heimat wurden die Vertriebenen auch noch als &#8222;Pollacken&#8220; tituliert. (43) Die ersten vier Jahre seines Lebens wuchs er im Vertriebenenlager in S\u00fcdoldenburg auf, die n\u00e4chsten vier \u00fcber einem Schweinestall, dann teilte er sich eine Dachkammer mit seinem Bruder.<\/p>\n<p>Mit 18 Jahren verpflichtete sich der unter materiell schwierigen Bedingungen aufgewachsene Effenberger f\u00fcr zw\u00f6lf Jahre bei der Bundeswehr, absolvierte die Offiziersausbildung und machte Dienst in der Truppe.<\/p>\n<p>Im August 1968 f\u00fchrte er zur Zeit des Einmarsches der Sowjets in Prag stellvertretend die Kompanie und musste sie kriegsbereit machen. In der Sorge, dass der Aufruhr auf die DDR \u2013 damals anerkannter Teil des deutschen Volkes \u2013 \u00fcbergreift und der Westen nicht eingreifen k\u00f6nnte, sah er sich in einem Gewissenskonflikt, denn er hatte einen noch heute g\u00fcltigen dualen Eid geschworen: \u201eDer Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen\u201c. In dieser Gewissensnot bat er den Bataillonskommandeur um ein Vieraugengespr\u00e4ch. Der wiegelte jedoch ab und sagte, dass die Bundesregierung vor allem auf den zweiten Teil des Eides eingeschworen sei und es keinen Grund zur Sorge gebe.<\/p>\n<p>1973 musste er nach dem Ingenieurstudium als junger Hauptmann nach den Vorgaben des General-Defense-Plans (der Ausschnitt tschechoslowakische Grenze befand sich in seinem Panzerschrank) entsprechende Einsatzbefehle vorbereiten. Seine Verwendung im sogenannten Einsatzfall war die eines Atomaren Sperrzugf\u00fchrers. Die im gleichen Jahr in Kraft getretene Truppenf\u00fchrungsvorschrift sah unter Ziffer 3326 lapidar vor: \u201eBeim Gefecht unter atomaren Bedingungen eignen sich Atomsprengladungen besonders zum Unterbrechen des Verkehrsnetzes und zum nachhaltigen Sperren von Engen.\u201c (44)<\/p>\n<p>Effenbergers Kritik an Krieg, Aufr\u00fcstung und sicherheitspolitischen Entscheidungen ist von famili\u00e4rer Erfahrung und dem eigenen Dienst gepr\u00e4gt. F\u00fcr ihn stellte sich nicht nur die Frage nach Befehl und Gehorsam, sondern auch nach Gewissen, Recht und pers\u00f6nlicher Verantwortung. Daher entschied er sich, nach dem Ende der Dienstzeit aus der Bundeswehr auszuscheiden und beruflich mit einem Lehramtsstudium von vorn anzufangen.\u00a0<\/p>\n<p>Seit vielen Jahren schreibt er unter dem Leitspruch &#8222;Frieden in Freiheit durch Wahrheit&#8220; gegen Krieg und f\u00fcr eine kritische Auseinandersetzung mit Machtpolitik. Seine Positionen sto\u00dfen auf scharfen Widerspruch und werden teilweise massiv kritisiert. Das entbindet niemanden davon, seine Argumente sachlich zu pr\u00fcfen, statt pers\u00f6nliche Erfahrungen vorschnell abzuwerten. Wer Krieg, Flucht, politische Verfolgung und milit\u00e4rische Verantwortung in der eigenen Familie oder im eigenen Dienst erlebt hat, bringt einen Blick in die Debatte ein, der nicht durch abstrakte moralische Appelle ersetzt werden kann. Die Geschichte darf weder zur kollektiven Erbschuld erkl\u00e4rt noch zur Entlastung genutzt werden. Sie verpflichtet uns vielmehr zu Wahrhaftigkeit und Differenzierung.<\/p>\n<p><strong>Navid Kermani<\/strong> wurde 1967 in Siegen in eine Wohlf\u00fchlrepublik geboren \u2013 ein Land des Friedens, der Freiheit und des wachsenden Wohlstands. In diesem Jahr durfte Wolfgang Effenberger als Kompanieoffizier zum 1. Mal ein eigenes Zimmer beziehen, und zwar \u00fcber dem Eingang des Kompaniegeb\u00e4udes.<\/p>\n<p>Kermani geh\u00f6rt einer sp\u00e4teren Generation an, die in einem demokratischen, sicheren und immer wohlhabender werdenden Deutschland aufwuchs. Er stammt aus einer Familie, deren Eltern aus dem Iran nach Deutschland eingewandert waren.<\/p>\n<p>Nach eigener Aussage hat er nie eine Waffe getragen und schleppt auch keine Traumata aus der deutschen Geschichte mit sich. Seine Rede kommt damit aus der Perspektive eines Intellektuellen und Zivilisten, nicht aus der Erfahrung eines Soldaten, der Befehle verantworten, Menschen f\u00fchren und im Ernstfall sein Leben einsetzen muss.<\/p>\n<p>Kermani bereitet die jungen Rekruten darauf vor, dass der Krieg im Laufe Ihrer milit\u00e4rischen Laufbahn nach Deutschland zur\u00fcckkehrt und verlangt nur bei einem \u201eoffenkundig v\u00f6lkerrechtswidrigen\u201c Krieg die Verweigerung des Befehls. Bisher hat in der Bundeswehr nur der ehemalige Major Florian Pfaff das erkannt, und es hat zwei Jahre gedauert, bis das endlich gerichtlich best\u00e4tigt wurde.<\/p>\n<p>Die tragf\u00e4hige Kritik an Kermani lautet daher nicht, er habe diese Ma\u00dfst\u00e4be ausgelassen, sondern: Er habe die praktischen, rechtlichen und menschlichen Konflikte eines Einsatzes zu wenig ausgef\u00fchrt. (45)<\/p>\n<p>Das ist kein Einwand gegen das Recht eines Schriftstellers, sich zu Krieg, Recht und Moral zu \u00e4u\u00dfern. Es ist ein Einwand gegen die Symbolik und die Unwucht des Augenblicks.<\/p>\n<p>Wer nie Uniform getragen, nie gef\u00fchrt und nie die Folgen eines milit\u00e4rischen Befehls verantwortet hat, kann moralische Fragen aufwerfen. Er sollte jedoch erkennen lassen, dass zwischen der Rede \u00fcber Verantwortung und der tats\u00e4chlichen Verantwortung im Dienst ein fundamentaler Unterschied besteht.<\/p>\n<p>Das gemeinsame Abschreiten der Front durch Milit\u00e4r, Regierung und &#8222;moralischer Instanz&#8220; vor dieser geschichtstr\u00e4chtigen Kulisse sendet ein fatales Signal: Es suggeriert, die kommenden Eins\u00e4tze seien rechtm\u00e4\u00dfig, ja geschichtlich geboten.<\/p>\n<p>Der Unterschied zwischen Kermani und Effenberger liegt nicht darin, wer \u201ereden darf\u201c. Er liegt in der Perspektive: Der eine spricht als Schriftsteller und moralischer Mahner; der andere als ehemaliger Soldat, dessen Familiengeschichte und eigener Dienst von Krieg, Vertreibung und milit\u00e4rischer Verantwortung gepr\u00e4gt sind und der sich wie kaum ein anderer in die verdeckten Hintergr\u00fcnde der neueren Geschichte vertieft hat. (46) Daf\u00fcr wird er nicht nur von der ANTIFA diffamiert.\u00a0<\/p>\n<p><strong>Die Rede als Inszenierung des kritischen Staates\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Ein Schriftsteller kritisiert beim staatlichen Gel\u00f6bnis Regierung und Au\u00dfenpolitik \u2013 scheinbar ein Bruch mit milit\u00e4rischer Staatsr\u00e4son.<\/p>\n<p>Aber gerade diese zugelassene Kritik demonstriert die Liberalit\u00e4t und Belastbarkeit des Staates:<\/p>\n<p><strong>Nicht trotz, sondern wegen ihrer Kritik wirkt die Rede staatstragend<\/strong><\/p>\n<p>Der historische Widerstand wird von seinem konkreten, widerspr\u00fcchlichen Charakter gel\u00f6st und in eine allgemeine Lehre des rechtsstaatlichen \u201eNeinsagens\u201c \u00fcbersetzt.<\/p>\n<p>Damit wird der 20. Juli nicht als radikale Infragestellung von Herrschaft gelesen, sondern als moralischer Ursprungsmythos der Bundesrepublik.<\/p>\n<p>Aus dem Widerstand gegen einen verbrecherischen Staat wird eine p\u00e4dagogische Erz\u00e4hlung, die den heutigen Staat als dessen gegenteiliges, legitimes Ergebnis best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Der historische Bruch dient so paradoxerweise der Selbstvergewisserung der bestehenden Ordnung, und alle Eins\u00e4tze, die parlamentarisch gebilligt, juristisch umstritten oder v\u00f6lkerrechtlich mehrdeutig erscheinen, bleiben der Normalfall Gehorsam.<\/p>\n<p><strong>Kermanis Ma\u00dfstab lautet nicht: kein Krieg im Interesse geopolitischer Machtpolitik.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Er lautet: Krieg innerhalb der regelbasierten internationalen Ordnung, die Konformit\u00e4t mit dem Grundgesetz sowie mit der V\u00f6lkerrechts- und B\u00fcndnisordnung vort\u00e4uscht.<\/p>\n<p>Eine kritische Analyse sollte fragen, ob nicht gerade moderne Kriege regelm\u00e4\u00dfig durch Rechtsgutachten, B\u00fcndnisbeschl\u00fcsse und humanit\u00e4re Begr\u00fcndungen legitimiert werden \u2013 ohne deshalb weniger zerst\u00f6rerisch zu sein.<\/p>\n<p>Der Soldaten-Eid gilt der Verteidigung von \u201eRecht und Freiheit des deutschen Volkes\u201c; Kermani verschiebt den Bezugsrahmen auf \u201eB\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Bundesrepublik\u201c.<\/p>\n<p>Will Kermani \u201edas deutsche Volk\u201c damit von einer historischen, kulturellen und politischen Gemeinschaft zu einer blo\u00df staatsrechtlichen Kategorie reduzieren?<\/p>\n<p>Diese Verschiebung macht die Zugeh\u00f6rigkeit zum Staat \u2013 nicht die Selbstbestimmung eines Volkes oder eine gemeinschaftliche politische Bindung \u2013 zum entscheidenden Bezugspunkt.<\/p>\n<p>Die Rede k\u00f6nnte so als Pl\u00e4doyer f\u00fcr einen postnationalen Verfassungspatriotismus gelesen werden, der das Volk nur noch als Bev\u00f6lkerung des bestehenden Staates anerkennt.<\/p>\n<p>Kermanis Botschaft an die Soldaten ist: Sie sollen k\u00e4mpfen, dienen und gehorchen, solange der Einsatz den anerkannten Rechtsrahmen nicht sichtbar \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>Seine Rede richtet den moralischen Blick auf die Verantwortung des einzelnen Soldaten. Die politische Verantwortung der Regierungen und Parlamente f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber milit\u00e4rische Interventionen tritt dagegen in den Hintergrund. Damit verschiebt sich der Fokus von der Legitimit\u00e4t des Krieges (<em>ius ad bellum<\/em>) auf die Moral des Handelns im Krieg (<em>ius in bello<\/em>).<\/p>\n<p>Dabei ist gerade die L\u00fccke der medialen Rezeption aufschlussreich: Der virale Satz \u00fcber Befehlsverweigerung verdeckt, dass Kermani ausdr\u00fccklich soldatischen Gehorsam im Gefecht als \u00fcberlebenswichtig bezeichnet, Disziplin, Hierarchie und Kameradschaft bejaht und die <strong>Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr weitgehend rechtfertigt.<\/strong><\/p>\n<p>Damit wiederholt sich die Dramaturgie der Rede selbst: Ein einzelnes, moralisch aufgeladenes \u201eNein\u201c l\u00e4sst den \u00fcbrigen Text oppositioneller wirken, als er ist. Denn Kermani verteidigt nicht nur Disziplin und Gehorsam als milit\u00e4rische Notwendigkeit; er erkl\u00e4rt auch Afghanistan und die bisherigen Auslandseins\u00e4tze im Grundsatz f\u00fcr legitim.<\/p>\n<p>Genau darin liegt der Ansatzpunkt f\u00fcr eine angemessene Kritik an Kermani: Die Formel \u201eim offenkundig rechtswidrigen Fall verweigern\u201c l\u00e4sst den milit\u00e4rischen Normalfall weitgehend unangetastet. Sie schafft ein Widerstandsrecht f\u00fcr den Ausnahmefall, w\u00e4hrend sie Gehorsam und Funktionsf\u00e4higkeit im rechtlich nicht eindeutig als verbrecherisch qualifizierten Einsatz absichert.<\/p>\n<p>Deshalb muss vom Symbol des 20. Juli die Pr\u00e4misse abgeleitet werden: die Gewissensfrage vom einzelnen Soldaten muss zur\u00fcck an Staat, Parlament und \u00d6ffentlichkeit gegeben werden.<\/p>\n<p>Gerade darin liegt die bleibende Ambivalenz von Kermanis Rede. Sie spricht dem Soldaten Gewissen zu, aber sie stellt die politische Gewalt, der dieser Soldat dienen soll, nicht mit gleicher Konsequenz unter Gewissensvorbehalt. Das emphatische \u201eNein\u201c zum offenkundig verbrecherischen Befehl ist notwendig \u2013 doch es gen\u00fcgt nicht. Denn die entscheidenden Fragen beginnen h\u00e4ufig weit vor dem eindeutig erkennbaren Verbrechen: bei zweifelhaften Mandaten, strategisch interessengeleiteten Interventionen, schleichender Feindbildbildung und einer Politik, die milit\u00e4rische Mittel zur Normalform ihrer internationalen Handlungsf\u00e4higkeit macht.<\/p>\n<p><strong>Der Soldat darf nicht zum wehrlosen Vollstrecker fremder oder eigener Machtpolitik werden<\/strong>; Deutschland aber darf ebenso wenig wehrlos sein. Zwischen dem Auftrag, Frieden zu bewahren, und der F\u00e4higkeit, Freiheit und territoriale Sicherheit zu verteidigen, liegt die besondere Gewissenslast deutscher Soldaten und ihrer Familien. Diese darf jedoch nicht bei ihnen abgeladen werden.<\/p>\n<p>Sie trifft zuerst jene, die \u00fcber Krieg und Frieden entscheiden: Regierung und Parlament, milit\u00e4rische F\u00fchrung, B\u00fcndnispartner \u2013 und nicht zuletzt eine \u00d6ffentlichkeit, die sich nicht mit moralischen Formeln zufriedengeben darf.<\/p>\n<p>Eine Rede beim Gel\u00f6bnis gewinnt ihr Gewicht nicht allein durch die W\u00fcrdigung des Dienstes. Sie m\u00fcsste auch die Frage offenhalten, wem und welchem Recht dieser Dienst verpflichtet ist. Nicht jeder Befehl, der nicht offenkundig verbrecherisch ist, ist deshalb politisch vern\u00fcnftig, v\u00f6lkerrechtlich \u00fcberzeugend oder historisch verantwortbar.<\/p>\n<p>Das Gewissen des Soldaten beginnt nicht erst dort, wo das Verbrechen zweifelsfrei sichtbar wird. Und die Verantwortung der Politik endet nicht bei der Oberfl\u00e4che der Disziplin und der B\u00fcndnissolidarit\u00e4t.<\/p>\n<p>Die eigentliche Lehre aus der deutschen Geschichte w\u00e4re deshalb nicht nur: Verweigere im Extremfall den verbrecherischen Befehl. Sie m\u00fcsste ebenso lauten: Pr\u00fcfe den Krieg, ehe er zum Auftrag wird; pr\u00fcfe den Auftrag, ehe er zum Befehl wird; und pr\u00fcfe die politische Sprache, ehe sie Gewalt als moralische Pflicht erscheinen l\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<h3 id=\"anmerkungen-und-quellen\">Anmerkungen und Quellen<strong>\u00a0<\/strong><\/h3>\n<p>Wolfgang Effenberger, Jahrgang 1946, erhielt als Pionierhauptmann bei\u00a0der Bundeswehr tiefere Einblicke in das von den USA vorbereitete\u00a0&#8222;atomare Gefechtsfeld&#8220; in Europa. Nach zw\u00f6lfj\u00e4hriger Dienstzeit\u00a0studierte er in M\u00fcnchen Politikwissenschaft sowie H\u00f6heres Lehramt\u00a0(Bauwesen\/Mathematik) und unterrichtete bis 2000 an der Fachschule f\u00fcr\u00a0Bautechnik. Seitdem publiziert er zur j\u00fcngeren deutschen Geschichte und\u00a0zur US-Geopolitik. Zuletzt erschienen vom ihm: \u201eSchwarzbuch EU &amp; NATO\u201c\u00a0(2020), &#8222;Die untersch\u00e4tzte Macht&#8220; (2022), &#8222;Vom Krieg zur Weltordnung&#8220; (2026)<\/p>\n<p><strong>+++\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1) Eigenes Symbolbild, gestaltet nach \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichem Bild- und Rede-Material zum Bundeswehr-Gel\u00f6bnis am 20. Juli 2026 von Perplexity-Pro.<\/p>\n<p>2) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.buzer.de\/11_SG.htm?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.buzer.de\/11_SG.htm<\/u><\/a><\/p>\n<p>3) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundeswehr.de\/resource\/blob\/5057216\/c6fe040605ecd63d90347eafa0082bdc\/bbp-befehl-und-gehorsam-data.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundeswehr.de\/resource\/blob\/5057216\/c6fe040605ecd63d90347eafa0082bdc\/bbp-befehl-und-gehorsam-data.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>4) https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/article\/navid-kermani-rede-20-juli-bundeswehr-10257789<\/p>\n<p>5) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_24.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_24.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>6) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/militaer\/deutsche-verteidigungspolitik\/199281\/rechtliche-grundlagen-deutscher-verteidigungspolitik\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bpb.de\/themen\/militaer\/deutsche-verteidigungspolitik\/199281\/rechtliche-grundlagen-deutscher-verteidigungspolitik\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>7) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/shop\/zeitschriften\/apuz\/voelkerrecht-2026\/579963\/konkurrierende-massstaebe\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bpb.de\/shop\/zeitschriften\/apuz\/voelkerrecht-2026\/579963\/konkurrierende-massstaebe\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>8) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.konrad-adenauer.de\/seite\/12-november-1952\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.konrad-adenauer.de\/seite\/12-november-1952\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>9) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/osnadocs.ub.uni-osnabrueck.de\/bitstream\/urn:nbn:de:gbv:700-201201119353\/1\/JB1995_Schindling.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/osnadocs.ub.uni-osnabrueck.de\/bitstream\/urn:nbn:de:gbv:700-201201119353\/1\/JB1995_Schindling.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>10) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/shop\/zeitschriften\/izpb\/deutsche-aussenpolitik-304\/7892\/grundzuege-deutscher-aussenpolitik-1949-1990\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bpb.de\/shop\/zeitschriften\/izpb\/deutsche-aussenpolitik-304\/7892\/grundzuege-deutscher-aussenpolitik-1949-1990\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>11) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.democracycollaborative.org\/whatwethink\/todays-global-choice?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.democracycollaborative.org\/whatwethink\/todays-global-choice<\/u><\/a><\/p>\n<p>12) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.ndr.de\/geschichte\/chronologie\/Der-Luftangriff-in-Kundus,audio554418.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.ndr.de\/geschichte\/chronologie\/Der-Luftangriff-in-Kundus,audio554418.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>13) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/bundeswehr-oberst-georg-klein-zum-brigadegeneral-befoerdert-a-892278.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/bundeswehr-oberst-georg-klein-zum-brigadegeneral-befoerdert-a-892278.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>14) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/shop\/zeitschriften\/apuz\/nine-eleven-2021\/336164\/afghanistan-2001-bis-2021\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bpb.de\/shop\/zeitschriften\/apuz\/nine-eleven-2021\/336164\/afghanistan-2001-bis-2021\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>15) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/881198\/27fd4f597e1d4ee43350aafffc6f9d8c\/WD-2-062-21-pdf-data.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/881198\/27fd4f597e1d4ee43350aafffc6f9d8c\/WD-2-062-21-pdf-data.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>16) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/ausland\/kompromisslinie-taliban-erwaegen-auslieferung-bin-ladens-an-drittstaat-a-162423.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.spiegel.de\/politik\/ausland\/kompromisslinie-taliban-erwaegen-auslieferung-bin-ladens-an-drittstaat-a-162423.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>17) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.war.gov\/News\/Speeches\/Speech\/Article\/606662\/the-legal-framework-for-the-united-states-use-of-military-force-since-911\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.war.gov\/News\/Speeches\/Speech\/Article\/606662\/the-legal-framework-for-the-united-states-use-of-military-force-since-911\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>18) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.lpb-bw.de\/terrorusa?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.lpb-bw.de\/terrorusa<\/u><\/a><\/p>\n<p>19) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/cdm21069.contentdm.oclc.org\/digital\/api\/collection\/ppl1\/id\/340751\/download?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/cdm21069.contentdm.oclc.org\/digital\/api\/collection\/ppl1\/id\/340751\/download<\/u><\/a><\/p>\n<p>20) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.govinfo.gov\/content\/pkg\/GPO-911REPORT\/pdf\/GPO-911REPORT-24.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.govinfo.gov\/content\/pkg\/GPO-911REPORT\/pdf\/GPO-911REPORT-24.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>22) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/phr.org\/issues\/investigating-deaths-and-mass-atrocities\/assessments-and-documentation-of-mass-crimes\/assessments-in-afghanistan\/assessments-in-afghanistan-dasht-e-leili-photos\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/phr.org\/issues\/investigating-deaths-and-mass-atrocities\/assessments-and-documentation-of-mass-crimes\/assessments-in-afghanistan\/assessments-in-afghanistan-dasht-e-leili-photos\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>23) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.wsws.org\/en\/articles\/2003\/03\/afgh-m17.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.wsws.org\/en\/articles\/2003\/03\/afgh-m17.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>24) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.rferl.org\/a\/A_Response_To_General_Dostum\/1779264.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.rferl.org\/a\/A_Response_To_General_Dostum\/1779264.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>25) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/phr.org\/news\/new-evidence-that-bush-administration-impeded-3-investigations-into-alleged-massacre-of-up-to-2000-prisoners-in-afghanistan\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/phr.org\/news\/new-evidence-that-bush-administration-impeded-3-investigations-into-alleged-massacre-of-up-to-2000-prisoners-in-afghanistan\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>26) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/digitalcommons.wcl.american.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1444&amp;context=hrbrief&amp;ref=apolut.net\"><u>https:\/\/digitalcommons.wcl.american.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1444&amp;context=hrbrief<\/u><\/a><\/p>\n<p>27) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/news.un.org\/en\/story\/2002\/05\/34492?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/news.un.org\/en\/story\/2002\/05\/34492<\/u><\/a><\/p>\n<p>28) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/2009-2017.state.gov\/documents\/organization\/20122.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/2009-2017.state.gov\/documents\/organization\/20122.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>29) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/16\/039\/1603944.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/16\/039\/1603944.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>30) Effenberger, Wolfgang\/L\u00f6w, Konrad: Pax americana. M\u00fcnchen 2004, S. 576<\/p>\n<p>31)<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/link.springer.com\/chapter\/10.1007\/978-3-531-94312-1_10?ref=apolut.net\"> <u>link.springer.com\/chapter\/10.1007\/978-3-531-94312-1_10<\/u><\/a><\/p>\n<p>32) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.dhm.de\/lemo\/kapitel\/erster-weltkrieg\/kriegsverlauf\/gumbinnen-1914?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.dhm.de\/lemo\/kapitel\/erster-weltkrieg\/kriegsverlauf\/gumbinnen-1914<\/u><\/a><\/p>\n<p>33) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bmlv.gv.at\/pdf_pool\/publikationen\/int_krisenmngt_bestandsaufnahme_mg_zehn_jahre_krisenmanagement_in_afghanistan_35_pdf.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bmlv.gv.at\/pdf_pool\/publikationen\/int_krisenmngt_bestandsaufnahme_mg_zehn_jahre_krisenmanagement_in_afghanistan_35_pdf.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>34) Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrats vom 12. September 2001 verurteilte die Anschl\u00e4ge, bekr\u00e4ftigte das Recht auf Selbstverteidigung und rief zur internationalen Zusammenarbeit gegen Terrorismus auf.<\/p>\n<p>35)<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/009\/2000900.pdf?ref=apolut.net\"> <u>https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/009\/2000900.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>36)<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.diw.de\/documents\/publikationen\/73\/diw_01.c.356890.de\/10-21-1.pdf?ref=apolut.net\"> <u>https:\/\/www.diw.de\/documents\/publikationen\/73\/diw_01.c.356890.de\/10-21-1.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>37) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.world-economy.eu\/nachrichten\/detail\/kein-ende-der-menschenverachtenden-us-kriegspolitik\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.world-economy.eu\/nachrichten\/detail\/kein-ende-der-menschenverachtenden-us-kriegspolitik\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>38) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/taz.de\/Nominierte-2006-Florian-Pfaff-\/!117927\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/taz.de\/Nominierte-2006-Florian-Pfaff-\/!117927\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>39) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.stsg.de\/cms\/sites\/default\/files\/dateien\/texte\/Overmans.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.stsg.de\/cms\/sites\/default\/files\/dateien\/texte\/Overmans.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>40) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg\/dossier-nationalsozialismus\/39587\/die-vertreibung-der-deutschen-aus-den-gebieten-jenseits-von-oder-und-neisse\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg\/dossier-nationalsozialismus\/39587\/die-vertreibung-der-deutschen-aus-den-gebieten-jenseits-von-oder-und-neisse\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>41) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/www.nrhz.de\/flyer\/beitrag.php?id=28897&amp;ref=apolut.net\"><u>http:\/\/www.nrhz.de\/flyer\/beitrag.php?id=28897<\/u><\/a><\/p>\n<p>42) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.heimatmuseum-oldesloe.de\/Stadtgeschichte\/1945-Schwerer-Luftangriff-mit-mehr-als-700-Toten.php?object=tx,3804.5.1&amp;ModID=7&amp;FID=3804.156.1&amp;NavID=3804.3&amp;ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.heimatmuseum-oldesloe.de\/Stadtgeschichte\/1945-Schwerer-Luftangriff-mit-mehr-als-700-Toten.php?object=tx,3804.5.1&amp;ModID=7&amp;FID=3804.156.1&amp;NavID=3804.3<\/u><\/a><\/p>\n<p>43) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/wolfgangeffenberger.com\/aboutus.php?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/wolfgangeffenberger.com\/aboutus.php<\/u><\/a><\/p>\n<p>44) HDv 100\/100 VS-NFD F\u00fchrung im Gefecht (TF\/G) September 1973 Bundesminister der Verteidigung<\/p>\n<p>45) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de.euronews.com\/my-europe\/2026\/07\/21\/neuer-wehrdienst-gelobnis-20-juli?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/de.euronews.com\/my-europe\/2026\/07\/21\/neuer-wehrdienst-gelobnis-20-juli<\/u><\/a><\/p>\n<p>46) <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/erinnerung\/geschichte-und-erinnerung\/39813\/erinnerungskultur\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bpb.de\/themen\/erinnerung\/geschichte-und-erinnerung\/39813\/erinnerungskultur\/<\/u><\/a><\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Wir danken dem Autor f\u00fcr das Recht zur Ver\u00f6ffentlichung dieses Beitrags.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Bild: der deutsche Schriftsteller: Navid Kermani<br \/>Bildquelle: Markus Wissmann \/ shutterstock<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Eine kritische Analyse der Gel\u00f6bnisrede Navid Kermanis<\/strong>\u00a0<\/p>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Wolfgang Effenberger<\/strong>.<\/em>\u00a0<\/p>\n<p>Die Gel\u00f6bnisrede von Navid Kermani verdient eine sorgf\u00e4ltige Auseinandersetzung \u2013 gerade weil sie nicht als gew\u00f6hnlicher politischer Kommentar, sondern im symbolisch aufgeladenen Rahmen eines milit\u00e4rischen Gel&amp;<\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":4846,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_gspb_post_css":"","_uag_custom_page_level_css":"","fifu_image_url":"","fifu_image_alt":"","footnotes":""},"categories":[17],"tags":[],"class_list":["post-17736","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienkritik"],"blocksy_meta":{"styles_descriptor":{"styles":{"desktop":"","tablet":"","mobile":""},"google_fonts":[],"version":7}},"uagb_featured_image_src":{"full":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=1920&fit=1920,1080&ssl=1",1920,1080,true],"thumbnail":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=150&resize=150,150&ssl=1",150,150,true],"medium":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=300&fit=300,300&ssl=1",300,300,true],"medium_large":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=768&resize=768,0&ssl=1",768,0,true],"large":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=1024&fit=1024,1024&ssl=1",1024,1024,true],"1536x1536":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=1536&fit=1536,1536&ssl=1",1536,1536,true],"2048x2048":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=2048&fit=2048,2048&ssl=1",2048,2048,true],"trp-custom-language-flag":["https:\/\/mleexelnfod5.i.optimole.com\/w:auto\/h:auto\/q:mauto\/f:best\/https:\/\/i2.wp.com\/meiser-tv.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/RSS-Hintergrund.jpg?w=18&fit=18,12&ssl=1",18,12,true]},"uagb_author_info":{"display_name":"admin","author_link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/author\/admin\/"},"uagb_comment_info":0,"uagb_excerpt":"Eine 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