{"id":18038,"date":"2026-08-16T11:04:03","date_gmt":"2026-08-16T09:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/geheimdienstreform-die-geliehene-souveraenitaet\/"},"modified":"2026-08-16T11:04:03","modified_gmt":"2026-08-16T09:04:03","slug":"geheimdienstreform-die-geliehene-souveraenitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/geheimdienstreform-die-geliehene-souveraenitaet\/","title":{"rendered":"Geheimdienstreform: Die geliehene Souver\u00e4nit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Wie Deutschland seine Sicherheitsbeh\u00f6rden an ein israelisches Privatunternehmen auslagerte<\/strong><\/p>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Dirk Ellerbrock.<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Am 12. August 2026 beschloss das Bundeskabinett eine Reform der deutschen Geheimdienstarchitektur: die Aufl\u00f6sung der G10-Kommission in ihrer bisherigen Form, die Unterbesetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, ein Vetorecht der Exekutive gegen\u00fcber dessen Beschl\u00fcssen. Begr\u00fcndet wird das mit der Notwendigkeit schnellerer, schlagkr\u00e4ftigerer Sicherheitsbeh\u00f6rden. Was in der Debatte fehlt, ist ein Pr\u00e4zedenzfall, an dem sich zeigen l\u00e4sst, was ein solcher Kontrollabbau in der Praxis bedeutet \u2013 denn dieser Pr\u00e4zedenzfall existiert bereits, er liegt nur sieben Jahre zur\u00fcck und hei\u00dft Pegasus.<\/p>\n<p><strong>Der Handschlag als Vorzeichen<\/strong><\/p>\n<p>Am 11. Januar 2026 reist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nach Jerusalem. Er trifft dort, wie das Bundesinnenministerium selbst in seiner Pressemitteilung festh\u00e4lt, Ministerpr\u00e4sident Benjamin Netanyahu und Au\u00dfenminister Gideon Sa&#8217;ar. Gemeinsam unterzeichnen sie einen Cyber- und Sicherheitspakt, der die Zusammenarbeit beider L\u00e4nder in Cybersicherheit, Terrorabwehr und k\u00fcnstlicher Intelligenz vertieft. Israel, hei\u00dft es aus dem Ministerium, sei Deutschlands wichtigster Sicherheitspartner au\u00dferhalb von NATO und EU. Der f\u00fcr die israelische Polizei zust\u00e4ndige Minister, Itamar Ben-Gvir, taucht in keiner der verf\u00fcgbaren Quellen zu diesem Besuch auf. Ob das Zufall ist oder Kalk\u00fcl, l\u00e4sst sich nicht belegen. Belegt ist nur: Man sucht die N\u00e4he zum Regierungschef, gegen den ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt, und nicht die zum Minister, dessen Rhetorik selbst wohlwollenden Partnern zu unbequem sein k\u00f6nnte. Das ist die erste Pointe dieser Geschichte, und sie handelt, wie sich zeigen wird, nicht von Symbolik, sondern von einer sehr viel konkreteren Frage: Wem geh\u00f6rt eigentlich die Kontrolle \u00fcber deutsche \u00dcberwachungstechnik?<\/p>\n<p><strong>Der Kauf und seine verschwiegene Bedingung<\/strong><\/p>\n<p>Ende 2019 erwirbt das Bundeskriminalamt die Spionagesoftware Pegasus von der israelischen NSO Group. Der Kauf ist amtlich best\u00e4tigt. Was seltener erw\u00e4hnt wird, ist die Bedingung, unter der dieser Kauf \u00fcberhaupt zustande kam: Das BKA kann Pegasus nicht selbstst\u00e4ndig bedienen. Das ist keine Zuspitzung, sondern eine Aussage, die die Beh\u00f6rde selbst im Innenausschuss des Bundestags gemacht hat \u2013 demnach ist das BKA f\u00fcr jede einzelne \u00dcberwachungsma\u00dfnahme auf die Mithilfe der NSO Group angewiesen und muss der Firma die notwendigen Zielinformationen liefern, etwa die zu \u00fcberwachende Telefonnummer. Eine deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rde kauft also nicht ein Werkzeug, das sie fortan selbst bedient. Sie kauft einen Dienst, f\u00fcr dessen Ausf\u00fchrung sie ein privates ausl\u00e4ndisches Unternehmen bei jeder einzelnen Ma\u00dfnahme neu ins Vertrauen ziehen muss. Bis heute verweigert das BKA die Offenlegung des Kaufvertrags \u2013 netzpolitik.org und FragDenStaat klagen deswegen mittlerweile zum dritten Mal.<\/p>\n<p>Genau das ist der Punkt, an dem die neue Geheimdienstreform ihre eigentliche Brisanz gewinnt: Wenn schon das bestehende, formal noch bestehende PKGr \u00fcber einen solchen Vertrag nicht informiert wurde, was bedeutet dann ein Kontrollgremium mit Vetorecht der Exekutive f\u00fcr den n\u00e4chsten Fall dieser Art?<\/p>\n<p><strong>Die Firewall, die keine ist<\/strong><\/p>\n<p>Um verfassungsrechtliche Bedenken zu adressieren, bot NSO dem BKA eine technische Kompromissl\u00f6sung an: eine Art Firewall, die den Zugriff der Beamten auf die abgegriffenen Daten begrenzen sollte. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt den Einsatz solcher Software ohnehin nur in eng umrissenen Ausnahmef\u00e4llen. Doch die entscheidende Schw\u00e4che der Firewall-Konstruktion liegt woanders: Sie wird von genau demselben Unternehmen kontrolliert, dessen Zugriff sie eigentlich begrenzen soll.<\/p>\n<p>Wie wenig sich NSO an selbst gesetzte oder gerichtlich verordnete Grenzen h\u00e4lt, zeigt der Rechtsstreit mit Meta. Im Mai 2025 sprach eine Jury vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien dem WhatsApp-Mutterkonzern Schadensersatz zu \u2013 urspr\u00fcnglich rund 167 Millionen US-Dollar Strafschadensersatz, sp\u00e4ter vom Gericht deutlich auf etwa vier Millionen US-Dollar reduziert. Das Verfahren bewies gerichtlich, was NSO jahrelang bestritten hatte: Das Unternehmen hatte aktiv die Server-Infrastruktur von WhatsApp ausgenutzt, um Zielpersonen zu infizieren \u2013 rund 1.400 Nutzer, darunter Journalisten und Menschenrechtsaktivisten. Das Gericht verh\u00e4ngte daraufhin eine dauerhafte Unterlassungsverf\u00fcgung, rechtskr\u00e4ftig seit dem 28. Januar 2026. Im Juni 2026 stellte Meta fest, dass NSO die Verf\u00fcgung ignoriert und im Februar und April erneut WhatsApp-Nutzer angegriffen hatte \u2013 und beantragte ein Ordnungsgeldverfahren. Ein Gericht hatte es verboten. NSO machte weiter. Das ist der eigentliche Beweis daf\u00fcr, dass die &#8222;Firewall&#8220;, die deutschen Beh\u00f6rden Kontrolle suggerieren soll, auf dem Wohlverhalten eines Unternehmens beruht, das sich nachweislich auch an bindende gerichtliche Anordnungen nicht h\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>Der Ausschuss, dessen eigene Mitglieder zu Zielen wurden<\/strong><\/p>\n<p>Auf europ\u00e4ischer Ebene kam der eigens eingerichtete PEGA-Ausschuss des Europ\u00e4ischen Parlaments zu einem eindeutigen Befund: Pegasus sei f\u00fcr Strafverfolgungszwecke strukturell ungeeignet, weil die Software es erm\u00f6glicht, Zielpersonen nachtr\u00e4glich Beweise unterzuschieben. Das ist keine Dual-Use-Frage, sondern eine rechtsstaatliche Inkompatibilit\u00e4t im Kern der Technologie. Der Ausschuss empfahl eine strenge Regulierung. Deutschland legte dagegen sein Veto ein, mit Verweis auf nationale Sicherheitsinteressen \u2013 gemeinsam mit Frankreich.<\/p>\n<p>Wie berechtigt die Warnungen des Ausschusses waren, zeigte sich an seinen eigenen Reihen: Der griechische Europaabgeordnete Stelios Kouloglou, der im Ausschuss mitarbeitete, wurde w\u00e4hrend seiner aktiven T\u00e4tigkeit dort mehrfach mit Pegasus gehackt. Citizen Lab konnte den Angriff keiner bestimmten Regierung eindeutig zuordnen, fand aber Verbindungen zu fr\u00fcheren Kampagnen gegen russische und belarussische Exiljournalisten. Wenn nicht einmal ein gew\u00e4hltes Mitglied des Kontrollgremiums selbst vor der Software sicher ist, die es untersucht, wird die europ\u00e4ische Blockadehaltung gegen\u00fcber sch\u00e4rferer Regulierung selbst zum Sicherheitsrisiko.<\/p>\n<p><strong>Kein Unternehmen wie jedes andere<\/strong><\/p>\n<p>NSO stellt sich seit jeher als unabh\u00e4ngiges Wirtschaftsunternehmen dar, das seine Kunden nicht kenne und keinen Einfluss auf deren Vorgehen habe. Eine aktuelle Recherche von OCCRP, C\u00f3digo Morse und Shomrim stellt diese Erz\u00e4hlung infrage: Panamaische Einreisedokumente belegen, dass NSO-Mitgr\u00fcnder Shalev Hulio im Dezember 2013 mit einem israelischen Diplomatenpass nach Panama einreiste, als Beruf &#8222;Diplomat&#8220; angab und die israelische Botschaft als Aufenthaltsadresse nannte. Hulio bestreitet, den Staat Israel repr\u00e4sentiert zu haben \u2013 die Dokumente selbst sind unbestritten.<\/p>\n<p>Diese N\u00e4he zum Staat zeigt sich auch strukturell: Jeder Pegasus-Export ben\u00f6tigt eine Genehmigung des israelischen Verteidigungsministeriums. Das ist keine Formalie. Eine Recherche der New York Times aus dem Jahr 2022 zeigte, dass Israel Verk\u00e4ufe an Aserbaidschan, Marokko, die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien genehmigte, um ein B\u00fcndnis gegen den Iran zu schmieden \u2013 w\u00e4hrend Verk\u00e4ufe an die Ukraine und Estland blockiert wurden, um Russland nicht zu ver\u00e4rgern. Der Zugang zu Pegasus fiel zeitlich mit den Abraham-Abkommen zusammen. Als 2016 eine israelische Parlamentsabgeordnete gemeinsam mit einem Menschenrechtsanwalt vor dem Obersten Gerichtshof den Entzug der Exportlizenz erwirken wollte, scheiterte die Klage \u2013 die Gerichtspr\u00e4sidentin begr\u00fcndete dies mit der wirtschaftlichen Bedeutung des Exporthandels f\u00fcr Israel.<\/p>\n<p>Deutschland verhandelt in dieser Konstellation nicht mit einem gew\u00f6hnlichen Technologieanbieter. Es verhandelt mit einem Akteur, dessen Exportentscheidungen der israelische Staat selbst als au\u00dfenpolitisches Instrument nutzt \u2013 nur eben ohne das diplomatische Besteck, das f\u00fcr zwischenstaatliche Abh\u00e4ngigkeiten sonst existiert: keine R\u00fcstungsexportkontrolle, kein bilaterales Datenschutzabkommen, keine parlamentarische Aufsicht auf deutscher Seite, die diesen Namen verdient.<\/p>\n<p><strong>Das Lehrst\u00fcck aus Spanien<\/strong><\/p>\n<p>Was es bedeutet, wenn man auf diese Abh\u00e4ngigkeit trifft, selbst mit gutem Willen, zeigt der Fall Spanien. Auch Ministerpr\u00e4sident Pedro S\u00e1nchez wurde selbst Ziel: Sein Telefon wurde zwischen 2020 und 2021 f\u00fcnfmal mit Pegasus infiziert, mehr als 2,5 Gigabyte an Daten wurden abgezogen. Auch die Telefone der Verteidigungs-, Innen- und Landwirtschaftsministerin bzw. -ministers waren betroffen. Ein spanischer Ermittlungsrichter versuchte aufzukl\u00e4ren, wer dahintersteckt \u2013 der Verdacht fiel auf Marokko. Doch im Januar 2026 musste das oberste Gericht Spaniens die Ermittlungen einstellen. Begr\u00fcndung: Israel habe f\u00fcnf Rechtshilfeersuchen schlicht ignoriert. Der Richter sprach von einem Versto\u00df gegen v\u00f6lkerrechtliche Treu-und-Glauben-Pflichten. Selbst ein Staat mit erkennbarem politischem Aufkl\u00e4rungswillen \u2013 anders als Deutschland hatte Spanien immerhin ein Gerichtsverfahren eingeleitet \u2013 st\u00f6\u00dft an eine Grenze, die nicht die eigene Justiz zieht, sondern das israelische Exportregime.<\/p>\n<p><strong>Eine Verfassung ohne Durchgriff<\/strong><\/p>\n<p>Diese strukturelle Machtlosigkeit gegen\u00fcber israelischen Entscheidungen ist kein Einzelph\u00e4nomen der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Sie zeigt sich, in anderer Form, auch dort, wo das Grundgesetz eigentlich eine klare Vorgabe macht. Artikel 25 GG bestimmt, dass die allgemeinen Regeln des V\u00f6lkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und den einfachen Gesetzen vorgehen \u2013 das Verbot des V\u00f6lkermords z\u00e4hlt zu diesen allgemeinen Regeln, unstrittig. Vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelt seit Ende 2023 das Verfahren S\u00fcdafrika gegen Israel wegen mutma\u00dflicher Verst\u00f6\u00dfe gegen die V\u00f6lkermordkonvention in Gaza; der IGH hat den Vorwurf im Januar 2024 als &#8222;plausibel&#8220; eingestuft und Israel zu Schutzma\u00dfnahmen verpflichtet, ein Urteil in der Hauptsache steht noch aus. Deutschland erwog zun\u00e4chst, zugunsten Israels zu intervenieren, und zog diese Absicht erst im M\u00e4rz 2026 zur\u00fcck. Ein eigenst\u00e4ndiges Verfahren, das Nicaragua gegen Deutschland wegen dessen R\u00fcstungsunterst\u00fctzung f\u00fcr Israel angestrengt hat, l\u00e4uft ebenfalls noch.<\/p>\n<p>Was Artikel 25 GG in der Theorie verspricht, zeigt sich in der Praxis als folgenlos: Am 3. Februar 2026 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Pal\u00e4stinensers aus Gaza gegen die Genehmigung deutscher Panzerteile-Exporte zur\u00fcck \u2013 nicht in der Sache, sondern mangels Klagebefugnis. Das deutsche Au\u00dfenwirtschaftsrecht r\u00e4ume, so die Begr\u00fcndung der Vorinstanzen, von Waffenlieferungen betroffenen Menschen im Ausland schlicht kein subjektives Recht ein, gegen die Genehmigung vorzugehen. Es ist damit nicht eine unwillige Beh\u00f6rde, die hier versagt \u2013 es ist das einfache Recht selbst, das keine Br\u00fccke zwischen dem verfassungsrechtlichen Anspruch aus Artikel 25 GG und der tats\u00e4chlichen Exportpraxis vorsieht. Wer errechnen will, wie souver\u00e4n eine Kontrollarchitektur tats\u00e4chlich ist, muss nicht nur fragen, wer entscheidet, sondern auch, wer diese Entscheidung \u00fcberhaupt anfechten kann. In beiden hier beschriebenen F\u00e4llen \u2013 Pegasus wie R\u00fcstungsexport \u2013 lautet die Antwort: praktisch niemand.<\/p>\n<p><strong>Die doppelte Bewegung<\/strong><\/p>\n<p>Diese Auslagerung geschieht nicht im luftleeren Raum. Sie f\u00e4llt zeitlich zusammen mit dem parallelen Abbau innerer Kontrollmechanismen: der Aufl\u00f6sung der G10-Kommission, der Unterbesetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, dem Vetorecht der Exekutive im Rahmen der j\u00fcngsten Geheimdienstreform.<\/p>\n<p>Deutschland baut also gleichzeitig die parlamentarische Aufsicht \u00fcber die eigenen Dienste ab und vertieft die technische Abh\u00e4ngigkeit von einem Akteur, der selbst keiner deutschen Kontrolle unterliegt. Das ist ein doppelter Souver\u00e4nit\u00e4tsverlust \u2013 nach innen wie nach au\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Was das nicht hei\u00dft<\/strong><\/p>\n<p>Man sollte diesen Befund nicht \u00fcberdehnen. Aus der belegten Abh\u00e4ngigkeit im Bereich der inneren Sicherheit l\u00e4sst sich keine generelle Steuerung der deutschen Au\u00dfenpolitik durch Israel ableiten \u2013 daf\u00fcr gibt es in anderen Politikfeldern, Handel, UN-Abstimmungsverhalten, keine vergleichbare Beleglage. Die belastbare These ist enger, aber nicht weniger ernst: Im Bereich der inneren Sicherheit hat Deutschland eine Abh\u00e4ngigkeitsstruktur akzeptiert, die mit dem eigenen Anspruch auf parlamentarische Kontrolle und nationale Souver\u00e4nit\u00e4t nicht vereinbar ist \u2013 und die gerade jetzt, mit der neuen Geheimdienstreform, weiter vertieft statt korrigiert wird.<\/p>\n<p>Verteidiger der Kooperation w\u00fcrden einwenden, Deutschland kaufe hier lediglich technisches Know-how ein, das im Inland fehle, und die Firewall-Konstruktion sei als ernstgemeinter Kompromiss gedacht gewesen \u2013 \u00e4hnliche Abh\u00e4ngigkeiten von privaten Sicherheitsanbietern seien in der gesamten westlichen \u00dcberwachungsarchitektur \u00fcblich, man denke an Palantir oder Clearview AI. Der Einwand trifft im Allgemeinen zu. Er verfehlt aber die Besonderheit dieses Falls: Kein anderer Anbieter vertreibt staatswaffenf\u00e4hige Cyberkapazit\u00e4t kommerziell an mehr als 140 L\u00e4nder, und kein vergleichbarer Fall zeigt eine derart enge, dokumentierte Verflechtung zwischen Unternehmensgr\u00fcnder und Staatsapparat wie der Diplomatenpass aus Panama. Israel ist, was Pegasus betrifft, nicht das Symptom eines allgemeinen Problems. Es ist dessen bislang am wenigsten regulierter Einzelfall \u2013 und Deutschland hat sich, sieben Jahre nach dem ersten Kauf und wenige Tage nach dem n\u00e4chsten Kontrollabbau, noch immer nicht entschieden, daran etwas zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Bildquelle: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.shutterstock.com\/de\/g\/motioncenter?ref=apolut.net\">motioncenter<\/a> \/ shuttersock<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p><strong>Quellen:\u2028\u2028<\/strong><\/p>\n<p>Kabinettsbeschluss \/ Geheimdienstreform<\/p>\n<ul>\n<li>Kabinettsbeschluss vom 12.08.2026 \u2013 Gert Ewen Ungar, &#8222;Die B\u00fcchse der Pandora&#8220;, RT DE<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dobrindt in Jerusalem, 11.01.2026<\/p>\n<ul>\n<li>BMI, Pressemitteilung: &#8222;Cybersecurity cooperation with Israel expanded&#8220; \u2013 bmi.bund.de\/SharedDocs\/kurzmeldungen\/EN\/2026\/01\/israel-dobrindt-en.html<\/li>\n<li>israelnetz.com: &#8222;Israel und Deutschland st\u00e4rken Zusammenarbeit bei Cybersicherheit&#8220; (13.01.2026)<\/li>\n<li>Times of Israel: &#8222;Israel, Germany agree to boost counterterrorism cooperation amid threat from Iran&#8220; (14.01.2026)<\/li>\n<\/ul>\n<p>BKA-Kauf und Abh\u00e4ngigkeit von NSO<\/p>\n<ul>\n<li>Legal Tribune Online (LTO), 2021 \u2013 Bericht zur Aussage des BKA im Innenausschuss des Bundestags zur fehlenden autonomen Bedienbarkeit von Pegasus<\/li>\n<\/ul>\n<p>Firewall-Konstruktion \/ Meta-Verfahren<\/p>\n<ul>\n<li>heise online: &#8222;Gerichtsbeschluss missachtet: Meta geht gegen Pegasus-Hersteller NSO Group vor&#8220; \u2013 heise.de\/news\/Gerichtsbeschluss-missachtet-Meta-geht-gegen-Pegasus-Hersteller-NSO-Group-vor-11322252.html<\/li>\n<li>wallstreet-online.de (08.06.2026): Zahlen zur Reduzierung des Strafschadensersatzes auf 4 Mio. US-$<\/li>\n<li>ad-hoc-news.de (12.06.2026): Chronologie der Unterlassungsverf\u00fcgung vom 28.01.2026 und der erneuten Angriffe Feb.\/Apr. 2026<\/li>\n<li>it-boltwise.de (12.06.2026): Meta-Ordnungsgeldantrag, Details zum Contempt-Verfahren<\/li>\n<\/ul>\n<p>PEGA-Ausschuss<\/p>\n<ul>\n<li>Europ\u00e4isches Parlament, offizieller Ausschussbericht: &#8222;BERICHT \u00fcber die Pr\u00fcfung von behaupteten Verst\u00f6\u00dfen gegen das Unionsrecht \u2026 im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pegasus&#8220; (A9-0189\/2023, Berichterstatterin Sophie in &#8218;t Veld) \u2013 europarl.europa.eu\/doceo\/document\/A-9-2023-0189_DE.html<\/li>\n<li>Netzpolitik.org \/ Citizen Lab \u2013 Bericht zu den Hacking-Vorf\u00e4llen bei Stelios Kouloglou<\/li>\n<\/ul>\n<p>NSO\/Shalev Hulio, israelische Exportpolitik<\/p>\n<ul>\n<li>OCCRP: &#8222;Co-Founder of Controversial Spyware Firm Had Israeli Diplomatic Passport&#8220; \u2013 occrp.org\/en\/project\/the-pegasus-project\/co-founder-of-controversial-spyware-firm-had-israeli-diplomatic-passport<\/li>\n<li>Haaretz (17.07.2026): &#8222;Israeli spyware in Morocco, French targets and NSO founder&#8217;s diplomatic passport&#8220;<\/li>\n<li>Middle East Eye \/ Antony Loewenstein: &#8222;Why Israel is a friend of budding autocrats around the world&#8220;<\/li>\n<li>taz.de (22.07.2021): &#8222;Israelische Spionagesoftware Pegasus: Eng verwoben mit dem Milit\u00e4r&#8220; (Zandberg\/Mack-Klage 2016, Zitat der Gerichtspr\u00e4sidentin)<\/li>\n<li>netzpolitik.org (25.03.2022): &#8222;NSO-Staatstrojaner: Israel blockierte Verkauf von Pegasus an die Ukraine&#8220;<\/li>\n<li>New York Times, 2022 \u2013 Recherche zu Pegasus-Exportgenehmigungen als au\u00dfenpolitisches Instrument (Aserbaidschan\/Marokko\/VAE\/Saudi-Arabien vs. Ukraine\/Estland) (nur \u00fcber Sekund\u00e4rquellen gepr\u00fcft)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Spanien<\/p>\n<ul>\n<li>jungewelt.de (27.01.2026): &#8222;Abh\u00f6rskandal: Keine Aufkl\u00e4rung erw\u00fcnscht&#8220; \u2013 Einstellung der Ermittlungen, Zitat zur &#8222;Unt\u00e4tigkeit&#8220; Israels<\/li>\n<li>UPI\/Yahoo News (23.01.2026): &#8222;Spain drops probe into targeting of Pedro Sanchez with Pegasus spyware&#8220; \u2013 Details zu Calama-Beschluss, betroffenen Ministerien<\/li>\n<li>Deutsche Welle \/ Al Jazeera (Mai 2022): erste Best\u00e4tigung der Hacks von S\u00e1nchez und Robles<\/li>\n<\/ul>\n<p>Art. 25 GG \/ IGH-Verfahren \/ BVerfG<\/p>\n<ul>\n<li>Wikipedia (DE): &#8222;S\u00fcdafrika gegen Israel (V\u00f6lkermordkonvention)&#8220; \u2013 Chronologie inkl. deutscher Positionswechsel M\u00e4rz 2026<\/li>\n<li>LTO (26.01.2024): &#8222;IGH verpflichtet Israel zu Sofortma\u00dfnahmen in Gaza&#8220;<\/li>\n<li>Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3. Februar 2026, Az. 2 BvR 1626\/25 \u2013 bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2026\/02\/rk20260203_2bvr162625.html<\/li>\n<li>LTO (12.02.2026 \/ 20.10.2025): Prozessgeschichte der Verfassungsbeschwerde, Zitat zur fehlenden Klagebefugnis<\/li>\n<li>ECCHR: &#8222;Keine deutschen Waffen nach Israel&#8220; \u2013 Fall\u00fcbersicht<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie Deutschland seine Sicherheitsbeh\u00f6rden an ein israelisches Privatunternehmen auslagerte Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock. Am 12. August 2026 beschloss das Bundeskabinett eine Reform der deutschen Geheimdienstarchitektur: die Aufl\u00f6sung der G10-Kommission in ihrer bisherigen Form, die Unterbesetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, ein Vetorecht der Exekutive gegen\u00fcber dessen Beschl\u00fcssen. Begr\u00fcndet wird das mit der Notwendigkeit schnellerer, schlagkr\u00e4ftigerer Sicherheitsbeh\u00f6rden. 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