{"id":19605,"date":"2026-08-26T17:02:12","date_gmt":"2026-08-26T15:02:12","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/wirtschaft\/wie-es-mit-kuehnes-vermoegen-und-seiner-stiftung-weiter-geht-38163184-html\/"},"modified":"2026-08-26T17:02:12","modified_gmt":"2026-08-26T15:02:12","slug":"wie-es-mit-kuehnes-vermoegen-und-seiner-stiftung-weiter-geht-38163184-html","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wirtschaft\/wie-es-mit-kuehnes-vermoegen-und-seiner-stiftung-weiter-geht-38163184-html\/","title":{"rendered":"Interview: Wie es mit K\u00fchnes Verm\u00f6gen und seiner Stiftung weiter geht"},"content":{"rendered":"<div>\n<div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p>Nach dem Tod von Klaus-Michael K\u00fchne sollen die Firmenbeteiligungen auf seine Stiftung \u00fcbergehen. Stiftungsexpertin Elke Volland erkl\u00e4rt, wer dort das Sagen hat \u2013 und warum wohl kaum Erbschaftsteuer anf\u00e4llt<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p><strong>Klaus-Michael K\u00fchne hinterl\u00e4sst eine Reihe von Unternehmensbeteiligungen mit hohen Milliardenwerten, unter anderem bei K\u00fchne+Nagel, Hapag-Lloyd und der Lufthansa. Diese sollen nach seinem Willen auf seine Stiftung in der Schweiz \u00fcbergehen und dort geb\u00fcndelt werden. Was bedeutet das konkret?<\/strong><br \/>ELKE VOLLAND: Konkret bedeutet das: Die Stiftung \u00fcbernimmt k\u00fcnftig die Gesellschafterstellung von Klaus-Michael K\u00fchne. Sie erh\u00e4lt dann auch die Ertr\u00e4ge der Unternehmensbeteiligungen. Mit diesen Ertr\u00e4gen kann sie gemeinn\u00fctzige Zwecke f\u00f6rdern. Nach eigenen Angaben erfolgt das bei der K\u00fchne-Stiftung vor allem dadurch, dass die Stiftung eigene Projekte und Programme initiiert, steuert und implementiert.\u00a0<\/p>\n<p><strong>F\u00e4llt bei der \u00dcbertragung des Verm\u00f6gens Erbschaftsteuer an? Um welche H\u00f6he geht es da und an wen flie\u00dft die Steuer?<\/strong><br \/>Ob und in welcher H\u00f6he eine Erbschaftsteuer anf\u00e4llt, h\u00e4ngt von vielen Faktoren ab, ebenso in welchem Land letztlich die Erbschaftsteuer erhoben wird. Ma\u00dfgeblich sind insbesondere die Ans\u00e4ssigkeit des Erblassers sowie der Sitz beziehungsweise die Gesch\u00e4ftsleitung des Erwerbers, hier also der K\u00fchne-Stiftung. Nach meinen Informationen handelt es sich bei der K\u00fchne-Stiftung um eine gemeinn\u00fctzige Schweizer Stiftung. F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Schweizer Stiftungen gelten umfangreiche Steuerbefreiungen bei der Erbschaftsteuer. Zudem erhebt der Kanton Schwyz, in dem die K\u00fchne-Stiftung ihren Sitz hat, keine Erbschaftsteuer. Es kann also durchaus sein, dass die \u00dcbertragung auf die Stiftung nahezu erbschaftsteuerbefreit ist.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>K\u00fchnes Stiftung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Vertr\u00e4ge zur F\u00f6rderung von Kulturprojekten abgeschlossen, etwa f\u00fcr eine neue Oper in Hamburg. Was passiert mit diesen Vertr\u00e4gen?<\/strong><br \/>Ich gehe davon aus, dass die von der Stiftung geschlossenen Vertr\u00e4ge weiter gelten werden und die Stiftung diese Projekte weiter f\u00f6rdert. Die Stiftung ist ein eigener Rechtstr\u00e4ger, der Rechte und Pflichten eingehen kann, die grunds\u00e4tzlich auch dann weiter gelten, wenn der Stifter verstirbt. In der Stiftungssatzung ist der Wille des Stifters niedergelegt, und die Organe der Stiftung m\u00fcssen nach dem Tod des Stifters dessen Willen dauerhaft beachten. Das ist ja gerade der Sinn und Zweck einer Stiftung, die auf Dauer angelegt ist.<\/p>\n<p><strong>K\u00fchnes Stiftung ist nach Schweizer Recht eingerichtet. Was ist das Besondere bei solchen Stiftungen?<\/strong><br \/>Die Schweiz ist als Standort f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Stiftungen durchaus beliebt. Das dortige Stiftungsrecht ist in einigen Punkten liberaler als das deutsche Stiftungsrecht. Vor allem kann der Stifter nach Errichtung der Stiftung mehr Einfluss auf die Stiftung nehmen als in Deutschland. Eine Gemeinn\u00fctzigkeit bringt regelm\u00e4\u00dfig auch steuerliche Privilegien mit sich. So sind gemeinn\u00fctzige Schweizer Stiftungen von der Gewinn- und Kapitalsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungsteuer befreit. In Deutschland sind diese Privilegien aber \u00e4hnlich. F\u00fcr Familienstiftungen ist die Schweiz als Standort hingegen weniger attraktiv, da ihre steuerliche Behandlung im Vergleich zu Deutschland oder Liechtenstein ung\u00fcnstiger ausf\u00e4llt.<\/p>\n<p><strong>Wer hat nach dem Tod des Stifters in K\u00fchnes Stiftung das Sagen?<\/strong><br \/>Die K\u00fchne-Stiftung hat einen elf Mitglieder z\u00e4hlenden Stiftungsrat, der die T\u00e4tigkeiten der Stiftung leitet und beaufsichtigt. Er hat die Aufgabe, den Willen des Stifters nach dessen Tod umzusetzen. Je umfangreicher und komplexer das Stiftungsverm\u00f6gen ist, desto mehr K\u00f6pfe braucht es im Stiftungsrat. Als Pr\u00e4sident des Stiftungsrats ist K\u00fchnes langj\u00e4hriger Vertrauter Thomas Staehlin als Nachfolger vorgesehen. Allerdings handeln die rund 20 Tochtergesellschaften der K\u00fchne-Stiftung nach eigenen Angaben weitgehend eigenverantwortlich. Durch den Tod des Stifters d\u00fcrfte sich also f\u00fcr die Projekte der Stiftung nur wenig \u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>Spielt K\u00fchnes Ehefrau in der Stiftung eine besondere Rolle?<\/strong><br \/>Nach \u00f6ffentlich verf\u00fcgbaren Informationen ist Christine K\u00fchne ein Mitglied des mehrk\u00f6pfigen Stiftungsrats. Sie hat sich in der Vergangenheit besonders f\u00fcr Projekte in der medizinischen Forschung engagiert.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Herr K\u00fchne hat bestimmt, wer ihm als Pr\u00e4sident des Stiftungsrates nachfolgen soll. Wer bestimmt nach seinem Tod \u00fcber die k\u00fcnftigen Mitglieder und Pr\u00e4sidenten des Stiftungsrates?\u00a0<\/strong><br \/>Es ist nicht ungew\u00f6hnlich, dass Stifter bereits zu Lebzeiten die personelle Ausgestaltung der Stiftungsorgane f\u00fcr die Zeit nach dem Tod bestimmen, um Personen ihres Vertrauens einzusetzen, die den Stifterwillen fortf\u00fchren. H\u00e4ufig machen Stifter auch Vorgaben zur k\u00fcnftigen Besetzung der Organmitglieder, insbesondere zu fachlicher und pers\u00f6nlicher Eignung. Denn davon wird abh\u00e4ngen, ob die Stiftung ihren Zweck dauerhaft erf\u00fcllen kann. Eine Stiftung ist nur so gut wie die K\u00f6pfe, die sie f\u00fchren. Fundierte wirtschaftliche, kaufm\u00e4nnische, rechtliche und\/oder steuerliche Expertise sowie umfangreiche Erfahrungen in strategischer Unternehmensf\u00fchrung sind hier sehr wichtig. Nicht ungew\u00f6hnlich w\u00e4re auch, wenn der Stiftungsrat selbst den Nachfolger f\u00fcr ein ausgeschiedenes Mitglied w\u00e4hlt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>Nach dem Tod von Klaus-Michael K\u00fchne sollen die Firmenbeteiligungen auf seine Stiftung \u00fcbergehen. 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