{"id":21511,"date":"2026-09-08T11:03:22","date_gmt":"2026-09-08T09:03:22","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/medienkritik\/das-zweite-betriebssystem-der-macht-teil-1-von-michael-hollister\/"},"modified":"2026-09-08T11:03:22","modified_gmt":"2026-09-08T09:03:22","slug":"das-zweite-betriebssystem-der-macht-teil-1-von-michael-hollister","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/medienkritik\/das-zweite-betriebssystem-der-macht-teil-1-von-michael-hollister\/","title":{"rendered":"Das zweite Betriebssystem der Macht (Teil 1) | Von Michael Hollister"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Wie Palantir Deutschlands Sicherheitsbeh\u00f6rden verbindet und spaltet<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dieselbe Software, die vier L\u00e4nderpolizeien f\u00fcr unverzichtbar halten, hat die Bundeswehr als untragbares Sicherheitsrisiko zur\u00fcckgewiesen \u2013 zwei Beh\u00f6rden desselben Staates, dieselbe Firma, entgegengesetzte Urteile. Palantirs Analyseplattform ist l\u00e4ngst zum Betriebssystem des deutschen Sicherheitsstaats geworden, so tief eingewachsen, dass der Staat sie weder einheitlich nutzen noch geschlossen zur\u00fcckweisen kann. Der erste Teil kartiert Anatomie und Bruch: was die Software tut, wer sie einsetzt, wer sie verweigert \u2013 und warum Karlsruhe ihr Grenzen zieht, w\u00e4hrend der lange Arm des CLOUD Act die eigentliche Souver\u00e4nit\u00e4tsfrage stellt.<\/strong><\/p>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Michael Hollister<\/strong>.<\/em><\/p>\n<p><strong>Die privaten Betriebssysteme der Macht \u2013 Teil 1<\/strong><\/p>\n<p>Dieselbe Software, die vier L\u00e4nderpolizeien f\u00fcr unverzichtbar halten, hat die Bundeswehr im April dieses Jahres als untragbares Sicherheitsrisiko zur\u00fcckgewiesen. W\u00e4hrend die bayerische Polizei mit der Analyseplattform des US-Konzerns Palantir rund 39 Millionen Personendatens\u00e4tze durchsucht, erkl\u00e4rte der Inspekteur des Cyber- und Informationsraums, es sei \u201eunvorstellbar\u201c, Industriemitarbeiter auf den nationalen Datenbestand zuzulassen. Zwei Beh\u00f6rden desselben Staates, dieselbe Firma, zwei entgegengesetzte Urteile \u2013 und dazwischen keine Br\u00fccke, sondern ein offener Bruch.<\/p>\n<p>Der Widerspruch f\u00e4llt in ein Jahr, in dem Palantir jeden Zweifel an seinem Gesch\u00e4ftsmodell mit Zahlen erschl\u00e4gt. Im zweiten Quartal 2026 stieg der Umsatz des Konzerns nach eigenen Angaben um 93 Prozent auf 1,935 Milliarden Dollar, der Umsatz mit US-Regierungsstellen legte um 90 Prozent zu, das Gesch\u00e4ft mit Unternehmenskunden in den Vereinigten Staaten sogar um fast 150 Prozent. Allein im August kletterte die Aktie um mehr als die H\u00e4lfte, die Marktkapitalisierung erreichte zeitweise \u00fcber 440 Milliarden Dollar \u2013 nur wenige Prozent unter dem Allzeithoch vom November 2025. Der Markt bewertet Palantir l\u00e4ngst nicht mehr als Softwarehaus, sondern als Infrastruktur, an der man auf Jahre nicht vorbeikommt.<\/p>\n<p>Genau darin liegt der Kern dieser Analyse. Als das Bundesverfassungsgericht am 16. Februar 2023 \u00fcber den Einsatz von Palantirs Software in Hessen urteilte, benutzte es in seiner englischen Urteilsfassung ein bemerkenswertes Wort: Gotham, das Kernprodukt des Konzerns, sei ein \u201eoperating system\u201c, ein Betriebssystem. Der Begriff ist keine journalistische Zuspitzung, sondern die Beschreibung des h\u00f6chsten deutschen Gerichts. Er trifft, was Palantir f\u00fcr den Sicherheitsstaat geworden ist \u2013 so wie das Analysesystem Aladdin des Verm\u00f6gensverwalters BlackRock zum Betriebssystem der Finanzm\u00e4rkte wurde, das wir in einer fr\u00fcheren Analyse seziert haben. Palantir ist das zweite dieser privaten Betriebssysteme der Macht, und es sitzt tiefer im Staat, als die meisten Debatten es wahrhaben wollen.<\/p>\n<p><strong>Die Frage, die unter dem Streit liegt<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung um Palantir verl\u00e4uft fast immer moralisch: Ist die Software gef\u00e4hrlich, ist ihr Mitgr\u00fcnder Peter Thiel als Trump-Unterst\u00fctzer ein Problem, darf ein amerikanischer Konzern deutsche Polizeidaten verarbeiten? Diese Fragen sind legitim, aber sie verdecken die strukturell interessantere. Sie verk\u00fcrzen einen Machtkonflikt auf eine Personalie.<\/p>\n<p>Die tiefere Frage lautet: Wie kann ein privates Betriebssystem gleichzeitig R\u00fcckgrat und Sicherheitsrisiko desselben Staates sein? Vier L\u00e4nder bauen ihre Ermittlungsarbeit darauf auf, w\u00e4hrend Milit\u00e4r und Inlandsgeheimdienst des Bundes es aus grunds\u00e4tzlichen Erw\u00e4gungen verweigern. Und dahinter steht die eigentliche Machtfrage: Wer kontrolliert die Dateninfrastruktur, auf der der Staat seine sensibelsten Aufgaben ausf\u00fchrt, wenn diese Infrastruktur einem b\u00f6rsennotierten Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten geh\u00f6rt? Dieser erste Teil kartiert die Anatomie und den Bruch \u2013 was die Software tut, wer sie einsetzt, wer sie verweigert und warum Karlsruhe ihr Grenzen zieht. Der zweite Teil wird der Frage nachgehen, wer an diesem Betriebssystem verdient und wer es besitzt.<\/p>\n<p><strong>Anatomie eines Betriebssystems<\/strong><\/p>\n<p>Palantirs Software macht etwas technisch Unspektakul\u00e4res und in seinen Folgen Weitreichendes: Sie f\u00fchrt Datenbest\u00e4nde zusammen, die zuvor getrennt lagen. Polizeiliche Vorg\u00e4nge, Kommunikationsdaten, Registerinformationen, Kontaktdaten, Bewegungs- und Reiseinformationen, in Hessen auch massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen \u2013 Informationen, die in verschiedenen Systemen und Formaten gespeichert sind, werden in einer einzigen Umgebung verkn\u00fcpft und als Netzwerk aus Personen, Orten und Ereignissen sichtbar gemacht. Aus verstreuten Einzeldaten entsteht ein durchsuchbares Beziehungsgeflecht, das sich auf Karten und in Netzwerkdiagrammen darstellen l\u00e4sst. Der Hersteller verspricht, auf diese Weise g\u00e4nzlich neue Ermittlungsans\u00e4tze zu erzeugen; Kritiker sprechen von einer Superdatenbank, die es in dieser Form nie geben sollte.<\/p>\n<p>Wie das in der Praxis aussieht, hat die Frankfurter Polizei Journalisten mehrfach vorgef\u00fchrt. Bei einer Verkehrskontrolle stellt sich heraus, dass ein sogenannter Gef\u00e4hrder im Wagen sitzt, ein Islamist, dem schwerste Gewalttaten zugetraut werden. Mit dieser Schwelle l\u00e4sst sich die hessische Software anwerfen. Sie verkn\u00fcpft die vorhandenen Daten, findet das kontrollierte Fahrzeug wieder, wirft die Namen aller Straft\u00e4ter im umliegenden Wohngebiet aus und zeigt in Echtzeit, wohin sich ein angebrachter Peilsender bewegt. Was fr\u00fcher Tage manueller Recherche \u00fcber verschiedene Anwendungen und Datenbanken hinweg kostete, geschieht in einer einzigen Oberfl\u00e4che in Sekunden. Genau dieser Geschwindigkeitsgewinn ist das Verkaufsargument der Innenministerien, und er ist real.<\/p>\n<p>Die Kehrseite ist ebenso real. Schon wer eine Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder zur falschen Zeit am falschen Ort war, kann in dieses Geflecht geraten. In Bayern durchsucht die Plattform nach Angaben der Datenschutzaufsicht rund 39 Millionen Personendatens\u00e4tze, darunter Daten von Zeugen, Gesch\u00e4digten, Sachverst\u00e4ndigen und Menschen, die lediglich den Polizeinotruf gew\u00e4hlt haben. Das System kennt keine Unschuldsvermutung; es kennt nur Verbindungen. Teilweise wird die Software auch f\u00fcr das sogenannte Predictive Policing genutzt, f\u00fcr die Berechnung von Verbrechenswahrscheinlichkeiten, auf die mit verst\u00e4rkter Polizeipr\u00e4senz reagiert wird. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Nachvollziehbarkeit: Quellcode und Algorithmen liegen nicht offen, sodass die Ergebnisse der Analyse von au\u00dfen nicht \u00fcberpr\u00fcfbar sind \u2013 eine Blackbox, die Verdacht erzeugt, ohne ihren Rechenweg zu zeigen.<\/p>\n<p>Der Begriff Betriebssystem trifft dabei genauer, als er zun\u00e4chst klingt. Ein Betriebssystem verwaltet nicht die Inhalte, sondern die Umgebung, in der Inhalte \u00fcberhaupt erst nutzbar werden; es legt fest, welche Programme miteinander sprechen d\u00fcrfen und in welcher Sprache. Genau das leistet Palantirs Plattform f\u00fcr Beh\u00f6rdendaten. Der Konzern f\u00fchrt seine Produkte in zwei Linien: Gotham richtet sich an Sicherheits- und Verteidigungsbeh\u00f6rden, Foundry an Unternehmen und Verwaltungen. Beiden gemeinsam ist eine sogenannte Ontologie \u2013 ein digitales Modell, das Menschen, Orte, Fahrzeuge, Ereignisse und ihre Beziehungen zueinander in einer einheitlichen Struktur abbildet. Erst diese Ontologie macht aus einem Datensilo ein durchsuchbares Abbild der Wirklichkeit. In Deutschland tritt Palantir dabei nicht nur als amerikanischer Konzern auf, sondern verf\u00fcgt seit 2015 \u00fcber einen eigenen Standort und \u00fcber eine deutsche Tochter, die den Vertrieb und die Anpassung an die hiesigen Beh\u00f6rden begleitet.<\/p>\n<p>Betrieben wird dieses Betriebssystem selten allein von Beamten. Palantir liefert seine Produkte nicht als fertige Standardsoftware, sondern passt sie an die Strukturen der jeweiligen Beh\u00f6rde an \u2013 und daf\u00fcr arbeiten Mitarbeiter des Konzerns in den Sicherheitsbeh\u00f6rden mit. Sie importieren die Daten aus den polizeilichen Quellsystemen, halten die Plattform am Laufen, entwickeln sie weiter. Diese Verschr\u00e4nkung von privatem Anbieter und hoheitlicher Aufgabe ist kein Randdetail. Sie ist der Punkt, an dem sich sp\u00e4ter der Staat selbst spalten wird, weil dieselbe Betreuung, die den L\u00e4ndern selbstverst\u00e4ndlich erscheint, f\u00fcr Milit\u00e4r und Geheimdienst zum Ausschlussgrund wird. Wer das Betriebssystem wartet, hat potenziell Einblick in das, was darauf l\u00e4uft \u2013 und dieser Gedanke l\u00e4sst sich, einmal ausgesprochen, nicht mehr zur\u00fccknehmen.<\/p>\n<p><strong>Die Landkarte: Wer nutzt, wer verweigert<\/strong><\/p>\n<p>Der deutsche Palantir-Einsatz begann in Hessen. 2017 kaufte das Land unter einer schwarz-gr\u00fcnen Regierung Gotham und betrieb es unter dem Namen Hessendata \u2013 als erstes Bundesland und lange als Pionier. Ein Jahr sp\u00e4ter schuf der Landtag eigens eine Rechtsgrundlage, um dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung zu tragen; von dieser Befugnis wurde nach den Feststellungen des Verfassungsgerichts j\u00e4hrlich tausendfach Gebrauch gemacht. Bayern folgte mit einer strategisch bedeutsameren Konstruktion: Der Freistaat schloss einen Rahmenvertrag mit Palantir, der es anderen L\u00e4ndern erleichtert, dasselbe Produkt zu \u00fcbernehmen. Die verfahrens\u00fcbergreifende Recherche- und Analyseplattform, kurz VeRA, ist seit 2024 im Einsatz, in mehreren Dutzend F\u00e4llen auch f\u00fcr Eigentums- und Verm\u00f6gensdelikte. Nordrhein-Westfalen nutzt Palantir-Technik seit mehreren Jahren, Berlin hat den Einsatz j\u00fcngst gesetzlich freigegeben. Die Kosten in den nutzenden L\u00e4ndern summieren sich auf Dutzende Millionen Euro. Hinter der n\u00fcchternen Aufz\u00e4hlung steht eine ungel\u00f6ste Grundsatzfrage, die selbst in den nutzenden L\u00e4ndern offen ausgesprochen wird: Ist Gotham eine technische Br\u00fcckentechnologie, bis eine europ\u00e4ische L\u00f6sung reif ist \u2013 oder der Beginn einer permanenten, softwaregest\u00fctzten \u00dcberwachungsarchitektur, aus der es keinen Weg zur\u00fcck gibt? Der f\u00fcnfj\u00e4hrige Vertrag ohne Ausstiegsklausel in Baden-W\u00fcrttemberg legt nahe, dass sich diese Frage nicht mehr abstrakt stellt, sondern bereits durch Fakten beantwortet wird.<\/p>\n<p>Baden-W\u00fcrttemberg ist der j\u00fcngste und in mancher Hinsicht aufschlussreichste Neuzugang. Im November 2025 machte der Landtag mit einer \u00c4nderung des Polizeigesetzes den rechtlichen Weg frei \u2013 gegen den Protest des gr\u00fcnen Koalitionspartners, der den Kauf zwar kritisierte, aber nicht verhinderte. Der Vertrag war zu diesem Zeitpunkt l\u00e4ngst unterschrieben: rund 25 Millionen Euro \u00fcber f\u00fcnf Jahre, ohne Ausstiegsklausel. Innenminister Thomas Strobl versicherte, die Daten l\u00e4gen in gesicherten Rechenzentren in Deutschland, ausschlie\u00dflich unter polizeilicher Hoheit, ein Zugriff aus dem Ausland sei ausgeschlossen; das Parlamentarische Kontrollgremium solle die Arbeit mit der Software \u00fcberwachen und regelm\u00e4\u00dfig IT-Sicherheitsberichte erhalten. Ab dem zweiten Quartal 2026 soll die Polizei tats\u00e4chlich mit der Software arbeiten \u2013 eine Bindung \u00fcber Jahre, aus der kein vertraglicher Ausweg vorgesehen ist.<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist die Beharrlichkeit, mit der die nutzenden L\u00e4nder an der Software festhalten. Als Fachleute in einem \u00f6ffentlichen Appell vor den Risiken der Plattform warnten, lie\u00dfen die Innenminister der betroffenen L\u00e4nder erkennen, dass sie an ihrem Kurs nichts \u00e4ndern. Im Kreis der Innenminister herrscht dabei durchaus das Bewusstsein, dass die Abh\u00e4ngigkeit von einem US-Produkt heikel ist; man sei sich im Prinzip einig, hie\u00df es, k\u00fcnftig m\u00f6glichst deutsche Software einzusetzen. Nur \u00e4ndert dieses Bekenntnis nichts an der Gegenwart \u2013 eine deutsche Alternative existiert bislang nicht in einsatzreifer Form, und der bayerische Rahmenvertrag hat Gotham faktisch zum Quasi-Standard gemacht, an den weitere L\u00e4nder ohne eigenes Vergabeverfahren andocken k\u00f6nnen. Das Bekenntnis zur Souver\u00e4nit\u00e4t und die Praxis der Beschaffung laufen auseinander.<\/p>\n<p>Dem stehen die Verweigerer gegen\u00fcber, und sie sind zahlreicher, als die Ausweitung vermuten l\u00e4sst. Niedersachsen, Bremen und Hamburg lehnen den Einsatz ab oder setzen auf alternative L\u00f6sungen; Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens erteilte einer Palantir-Software in ihrem Land eine ausdr\u00fcckliche Absage. Schleswig-Holstein plante eine eigene Ausschreibung f\u00fcr Analysesoftware und betonte, nicht mit Palantir zu arbeiten. Auch jenseits der Grenze w\u00e4chst die Skepsis: In der Schweiz kam eine Pr\u00fcfung zu dem Schluss, die Software berge erhebliche Risiken. Der Befund ist eine zerkl\u00fcftete Landkarte: kein bundesweiter Standard, sondern ein Flickenteppich aus L\u00e4ndern, die dasselbe private Betriebssystem gegens\u00e4tzlich bewerten \u2013 und ein Rahmenvertrag aus Bayern, der als T\u00fcr\u00f6ffner bereitliegt, falls die Zauderer umschwenken. Der Aktienkurs des Konzerns hat sich binnen eines Jahres mehr als verdoppelt, auch weil in Europa immer mehr Beh\u00f6rden die Software nutzen oder dar\u00fcber nachdenken.<\/p>\n<p><strong>Der gespaltene Staat<\/strong><\/p>\n<p>Die tiefste Bruchlinie verl\u00e4uft nicht zwischen den L\u00e4ndern, sondern innerhalb des Bundes \u2013 und sie f\u00fchrt an die Kernfrage der Souver\u00e4nit\u00e4t. Im April 2026 stellte Vizeadmiral Thomas Daum, Inspekteur des Cyber- und Informationsraums der Bundeswehr, klar, dass Palantir am Aufbau der geplanten Bundeswehr-Cloud nicht mitwirken werde. Seine Begr\u00fcndung zielte nicht auf die Technik, deren Funktionalit\u00e4t er ausdr\u00fccklich sch\u00e4tzte, sondern auf das Betriebsmodell. Bei der NATO betrieben Mitarbeiter des Konzerns selbst die Software; f\u00fcr die Bundeswehr komme dieses Modell nicht infrage. So sehr man an der Leistungsf\u00e4higkeit interessiert sei, so wenig lasse sich rechtfertigen, dass Angeh\u00f6rige eines privaten Anbieters Zugang zum nationalen Datenbestand erhielten, solange die Truppe die Kontrolle dar\u00fcber nicht vollst\u00e4ndig selbst behalte.<\/p>\n<p>Die gepr\u00fcften Alternativen tragen europ\u00e4ische Namen: ein Stuttgarter Anbieter, der eine Zertifizierung des Bundesamts f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik vorweisen kann, ein Berliner Start-up und der franz\u00f6sische Konzern ChapsVision. F\u00fcr die deutsche Verteidigungs- und Sicherheitstechnik ist das mehr als eine Beschaffungsfrage; es ist der Versuch, eine eigene Schicht kritischer Software aufzubauen, die nicht unter fremder Rechtsordnung steht. Der Weg gilt als langwieriger und teurer, aber als sicherer.<\/p>\n<p>Wenige Wochen sp\u00e4ter fiel im Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz eine gleichgerichtete Entscheidung. Der Inlandsgeheimdienst vergab den Auftrag f\u00fcr eine neue Software zur Analyse gro\u00dfer Datenmengen nicht an Palantir, sondern an ebenjenes franz\u00f6sische Unternehmen ChapsVision und dessen System ArgonOS. Auch hier lautete das Motiv digitale Souver\u00e4nit\u00e4t: Die Hoheit \u00fcber sensible Datenbest\u00e4nde solle im nationalen beziehungsweise europ\u00e4ischen Raum verbleiben, die technologische Abh\u00e4ngigkeit von US-Dienstleistern verringert werden. Der Inlandsgeheimdienst, dessen Kerngesch\u00e4ft der Umgang mit sensibelsten Personendaten ist, entschied sich also bewusst gegen den Marktf\u00fchrer. Dieselbe Software, die vier L\u00e4nderpolizeien als unverzichtbar einsetzen, gilt Milit\u00e4r und Inlandsgeheimdienst des Bundes als untragbares Risiko. Der Riss l\u00e4uft nicht zwischen Bef\u00fcrwortern und Gegnern der \u00dcberwachung, sondern quer durch den Sicherheitsapparat selbst \u2013 und er trennt die Ebene, die am meisten zu verlieren h\u00e4tte, von der Ebene, die am schnellsten zugreift.<\/p>\n<p>Der Kontrast zur internationalen Ebene sch\u00e4rft den Befund. Die NATO beauftragte am 25. M\u00e4rz 2025 ihre eigene Kommunikationsagentur mit einer angepassten Palantir-Software, dem sogenannten Maven Smart System, f\u00fcr das Alliierte Kommando; es ging aus einem urspr\u00fcnglich amerikanischen Programm zur Bildauswertung hervor. Auch dieses System wird nach Angaben des Bundeswehr-Inspekteurs von Mitarbeitern des Unternehmens betrieben. Gro\u00dfbritannien verl\u00e4ngerte seinen Vertrag zum Jahresbeginn 2026 um 36 Monate f\u00fcr 240 Millionen Pfund, die Vereinigten Staaten setzen die Technik ohnehin breit ein. Verb\u00fcndete Streitkr\u00e4fte bauen auf das Betriebssystem, w\u00e4hrend die deutsche Truppe es ausdr\u00fccklich ablehnt \u2013 nicht aus mangelndem Interesse an der Leistung, sondern aus einer Sorge um die Kontrolle \u00fcber die eigenen Daten, die andere offenbar nicht in gleicher Sch\u00e4rfe teilen.<\/p>\n<p>Der Widerspruch verlangt eine Erkl\u00e4rung, und sie liegt in der Natur der jeweiligen Daten. Eine L\u00e4nderpolizei arbeitet mit Vorgangsdaten, die ohnehin bei ihr liegen; das Risiko eines Fremdzugriffs wiegt hier anders als bei einem Geheimdienst, dessen Aufkl\u00e4rungsmethoden selbst zum sch\u00fctzenswertesten Gut des Staates geh\u00f6ren, oder bei einer Armee, deren Lagebild im Konfliktfall \u00fcber Leben und Tod entscheidet. Was die L\u00e4nder als beherrschbares Betreuungsverh\u00e4ltnis akzeptieren, ist f\u00fcr Milit\u00e4r und Nachrichtendienst ein Kontrollverlust, den sie sich nicht leisten k\u00f6nnen. Derselbe Mechanismus \u2013 Firmenpersonal am nationalen Datenbestand \u2013 f\u00e4llt je nach Sensibilit\u00e4t der Daten in ein anderes Urteil.<\/p>\n<p>Auf der politischen Ebene spiegelt sich der Riss im Koalitionsstreit, und er verl\u00e4uft entlang der Parteigrenze in der schwarz-roten Regierung. Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU h\u00e4lt den Einsatz von Palantir f\u00fcr Bundespolizei und Bundeskriminalamt f\u00fcr sinnvoll und begr\u00fcndet dies mit der Bedrohung durch terroristische und kriminelle Strukturen, die KI-gest\u00fctzte Werkzeuge erfordere; er habe \u201ekein St\u00f6rgef\u00fchl\u201c gegen\u00fcber der Software nur wegen des Anbieters. Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD widersprach \u00f6ffentlich: Sie sehe nicht, dass Palantir f\u00fcr die Bundesbeh\u00f6rden komme, man d\u00fcrfe sich nicht in gef\u00e4hrliche Abh\u00e4ngigkeiten begeben; bei Werkzeugen zur automatisierten Datenanalyse sei besondere Umsicht geboten, weil es um sensible Daten gehe. Der CDU-Digitalminister Karsten Wildberger wiederum zeigte sich offen f\u00fcr die Software, auch mit dem Argument, sie k\u00f6nne dem Schutz der Demokratie dienen, w\u00e4hrend der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion einen bundesweiten Einsatz entschieden ablehnte.<\/p>\n<p>Die Regierung ist sich \u00fcber ihr eigenes Betriebssystem nicht einig \u2013 Ressort gegen Ressort, Partei gegen Partei, an derselben Frage, die auch die L\u00e4nder spaltet. Versch\u00e4rft wird der Streit durch die au\u00dfenpolitische Gro\u00dfwetterlage: Seit sich die Konflikte zwischen den europ\u00e4ischen Staaten und der US-Regierung im Verlauf des Jahres zugespitzt haben, wiegt das Argument der Abh\u00e4ngigkeit von einem amerikanischen Anbieter schwerer als noch vor Monaten. Was 2024 als technische Beschaffungsfrage begann, ist 2026 eine Frage der strategischen Verwundbarkeit geworden.<\/p>\n<p><strong>Karlsruhe und die offene Flanke<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber allem steht ein Urteil, das die Regierung kennt und das ihr im Weg liegt. Am 16. Februar 2023 erkl\u00e4rte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die hessische Rechtsgrundlage f\u00fcr die automatisierte Datenanalyse f\u00fcr verfassungswidrig und die weitgehend gleichlautende Hamburger Regelung f\u00fcr nichtig. Die Vorschriften verstie\u00dfen gegen das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht in seiner Auspr\u00e4gung als informationelle Selbstbestimmung, weil ihnen eine ausreichende Eingriffsschwelle fehlte. Schon die Zusammenf\u00fchrung bereits gespeicherter Daten zu einem Gesamtbild sei ein eigener und schwerer Grundrechtseingriff. Zul\u00e4ssig sei die Datenanalyse nur zum Schutz besonders wichtiger Rechtsg\u00fcter und bei einer hinreichend konkretisierten Gefahr, die auf tats\u00e4chlichen Anhaltspunkten beruht. Karlsruhe verbot die Technik nicht, aber es zog Leitplanken \u2013 Hessen bekam eine Frist bis Ende September 2023, um seine Rechtsgrundlage neu zu fassen.<\/p>\n<p>Ob die L\u00e4nder diese Leitplanken einhalten, ist bestritten. Die Konferenz der unabh\u00e4ngigen Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden stellte in einer Entschlie\u00dfung vom 17. September 2025 fest, dass die Polizeigesetze in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen den Vorgaben weiterhin nicht gen\u00fcgen. Sie mahnte zugleich die digitale Souver\u00e4nit\u00e4t des Staates an und verwies auf das Bund-L\u00e4nder-Programm P20 als Option f\u00fcr eine quelloffene Alternative. Die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte hat gegen alle drei Landesgesetze Verfassungsbeschwerde erhoben. Gegen Bayern klagen acht Beschwerdef\u00fchrer, darunter eine Strafverteidigerin, Aktivisten und Mitglieder einer Fu\u00dfball-Fanhilfe; der Chaos Computer Club unterst\u00fctzt sie. Eine Verfahrenskoordinatorin der Organisation brachte die Kritik auf die Formel \u201eBayern ist nicht Gotham City\u201c. In Hessen war die Organisation mit einer fr\u00fcheren Beschwerde bereits erfolgreich und erzwang eine Nachsch\u00e4rfung des Gesetzes.<\/p>\n<p>Und der Bund? Er reagiert auf das Karlsruher Problem mit einem Gesetz. Sechs Wochen nach Hubigs \u00f6ffentlicher Absage an Palantir beschloss das Kabinett am 29. April 2026 den Entwurf zur St\u00e4rkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, Teil eines gr\u00f6\u00dferen Sicherheitspakets. Er \u00e4ndert das Bundeskriminalamtgesetz, das Bundespolizeigesetz und das Asylgesetz und erm\u00e4chtigt die Beh\u00f6rden zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Abgleich \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Internetbilder und zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, ausdr\u00fccklich einschlie\u00dflich k\u00fcnstlicher Intelligenz und personenbezogener Daten. Die Begr\u00fcndung beruft sich Randnummer f\u00fcr Randnummer auf ebenjenes Verfassungsgerichtsurteil von 2023. Der Bundesrat erhob am 12. Juni 2026 keine Einwendungen, seit dem 08. Juli 2026 ber\u00e4t der federf\u00fchrende Innenausschuss.<\/p>\n<p>Der Verweis auf das Programm P20 ist dabei mehr als eine Fu\u00dfnote. P20 ist das gemeinsame Vorhaben von Bund und L\u00e4ndern, die polizeiliche IT auf eine gemeinsame Informationsarchitektur zu stellen \u2013 ein staatliches Datenhaus, auf dem Analysedienste aufsetzen sollen. Die Datenschutzaufsicht sieht darin die Chance f\u00fcr eine quelloffene, kontrollierbare Alternative zum privaten Betriebssystem. Die Bundesregierung dagegen hat f\u00fcr P20 einen modularen und hybriden Ansatz beschlossen, der neben Eigenentwicklungen ausdr\u00fccklich auch marktverf\u00fcgbare Kaufprodukte umfassen kann. Ob P20 die Emanzipation vom privaten Anbieter bringt oder ihn nur in eine staatliche H\u00fclle einbettet, ist damit offen \u2013 und wird ein Thema des zweiten Teils sein.<\/p>\n<p>Auch juristisch bleibt die Lage in Bewegung. Neben den Verfahren in Bayern und Hessen ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westf\u00e4lische Regelung weiterhin anh\u00e4ngig. In Baden-W\u00fcrttemberg wiederum lag das Polizeigesetz, das den Einsatz \u00fcberhaupt erst erlaubt, zwischenzeitlich auf Eis, w\u00e4hrend das Land bereits an das Unternehmen zahlte, ohne die Software zu nutzen. Der Rechtsstreit \u00fcber das Betriebssystem ist nicht abgeschlossen, er hat gerade erst begonnen.<\/p>\n<p>Entscheidend ist, was der Entwurf nicht festlegt: einen Anbieter. Die Infrastruktur wird produkt- und technologieoffen geschaffen \u2013 Palantir-f\u00e4hig, aber nicht Palantir-gebunden. So bleibt Hubigs Absage als Wort bestehen, w\u00e4hrend in der Sache die T\u00fcr offensteht. Die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte bewertet die Entw\u00fcrfe als zum Gro\u00dfteil verfassungswidrig und fordert unter anderem strengere Eingriffsschwellen und den Ausschluss privater Anbieter au\u00dferhalb der EU; auch der Deutsche Anwaltverein \u00e4u\u00dferte Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit, die Fraktion der Gr\u00fcnen wandte sich gegen eine pauschale Ausweitung digitaler Befugnisse. Wer die Infrastruktur am Ende bef\u00fcllt, kann eine sp\u00e4tere Regierung entscheiden, ein anderer Minister, ein anderes politisches Klima. Der Gesetzgeber baut das Haus; wer einzieht, bleibt offen.<\/p>\n<p><strong>Was f\u00fcr Palantir spricht<\/strong><\/p>\n<p>Ein Befund, der nur eine Seite h\u00f6rt, ist kein Befund. Es gibt gewichtige Argumente f\u00fcr die Software, und sie geh\u00f6ren genannt. Das gewichtigste betrifft den h\u00e4ufigsten Verdacht &#8211; den heimlichen Datenabfluss in die Vereinigten Staaten. Das Fraunhofer-Institut f\u00fcr Sichere Informationstechnologie pr\u00fcfte im Auftrag des bayerischen Landeskriminalamts den Quellcode der Software und fand keine Hinweise auf versteckte Hintert\u00fcren. Das entkr\u00e4ftet die zugespitzte Behauptung, Palantir sauge Polizeidaten heimlich ab, auch wenn es die grunds\u00e4tzliche Rechtsfrage nach dem Zugriff \u00fcber den offenen Weg nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Auch der Nutzen wird von interessierter, aber nicht unglaubw\u00fcrdiger Seite behauptet. Palantir-Chef Alex Karp erkl\u00e4rte in einem Zeitungsinterview, die Software seines Unternehmens habe geholfen, mehrere gro\u00dfe Terroranschl\u00e4ge in Deutschland zu verhindern. Belegen l\u00e4sst sich das von au\u00dfen nicht, widerlegen ebenso wenig; es bleibt eine Aussage des Herstellers, die man als solche kennzeichnen muss. Die Innenministerien f\u00fchren den Gewinn an Schnelligkeit bei Gefahrenlagen an, und dieser Punkt ist unstrittig: Wer verstreute Daten in Sekunden statt in Tagen verkn\u00fcpft, gewinnt in einer akuten Lage Zeit, die im Ernstfall \u00fcber Menschenleben entscheidet. In der Werbung des Herstellers und im Sprachgebrauch mancher Beh\u00f6rden firmiert die Plattform deshalb als Quantensprung f\u00fcr die Polizeiarbeit \u2013 eine Zuspitzung, die den Nutzen ebenso \u00fcberzeichnet, wie mancher Kritiker die Gefahr \u00fcberzeichnet.<\/p>\n<p>Es geh\u00f6rt zur Redlichkeit, den Nutzen nicht kleinzureden, weil der Anbieter umstritten ist. Ein Werkzeug, das in Frankfurt einen Gef\u00e4hrder lokalisiert, wird nicht dadurch nutzlos, dass sein Hersteller einem Milliard\u00e4r geh\u00f6rt, dessen politische Ansichten polarisieren. Umgekehrt wird es nicht dadurch unbedenklich, dass es funktioniert. Beide S\u00e4tze stehen nebeneinander, und genau in dieser Gleichzeitigkeit liegt die Schwierigkeit, die sich nicht in ein einfaches F\u00fcr oder Wider aufl\u00f6sen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Der Informatiker Felix Freiling von der Universit\u00e4t Erlangen-N\u00fcrnberg hat die Ambivalenz pr\u00e4zise gefasst: Je mehr man wisse, desto mehr k\u00f6nne man verhindern und aufkl\u00e4ren, insbesondere nachtr\u00e4glich \u2013 doch die Gesellschaft nehme Schaden, wenn alle Menschen gl\u00e4sern w\u00fcrden, und langfristig entstehe eine \u00dcberwachungsangst. Eine freiheitliche Gesellschaft, so Freiling, brauche Datenschutz und Privatsph\u00e4re auch im digitalen Raum. Zwischen diesen beiden Wahrheiten liegt die eigentliche Abw\u00e4gung. Ihr steht die andere Seite gegen\u00fcber: eine absichtlich schwer durchschaubare Software, eine Abh\u00e4ngigkeit \u00fcber Jahre, ein Vertrag ohne Ausstiegsklausel. Das Urteil dar\u00fcber f\u00e4llt nicht diese Analyse, sondern der Leser, dem beide Spalten nebeneinandergestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Souver\u00e4nit\u00e4t und der lange Arm des CLOUD Act<\/strong><\/p>\n<p>Innenminister Strobls Zusicherung, die Daten l\u00e4gen sicher in deutschen Rechenzentren, beantwortet die technische Frage und verfehlt die strukturelle. Denn der Ort der Server entscheidet nicht allein dar\u00fcber, wer auf Daten zugreifen darf. Der US-amerikanische CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, den Beh\u00f6rden ihres Heimatlandes Zugriff auf gespeicherte Daten zu gew\u00e4hren \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wo auf der Welt diese Daten liegen. Ein Konzern, der US-Recht unterliegt, kann in ein Dilemma geraten, in dem europ\u00e4isches und amerikanisches Recht einander widersprechen: Folgt er einer US-Anordnung zur Herausgabe europ\u00e4ischer Daten, bricht er europ\u00e4isches Recht; widersetzt er sich, bricht er amerikanisches. Das ist kein hypothetisches Szenario. Schon in einem Verfahren um einen US-Konzern, dessen Daten auf europ\u00e4ischen Servern lagen, stritt der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten \u00fcber genau diese Frage; der Branchenverband Bitkom warnte damals gemeinsam mit Dutzenden europ\u00e4ischen Verb\u00e4nden davor, dass ein direkter Zugriff amerikanischer Beh\u00f6rden auf Daten aus Europa mit europ\u00e4ischem Datenschutzrecht unvereinbar sei. Die Rechtsfigur des CLOUD Act hat dieses Spannungsverh\u00e4ltnis nicht aufgel\u00f6st, sondern kodifiziert.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundeswehr und den Verfassungsschutz war genau das ein Ausschlussgrund. Die Sorge ist nicht die versteckte Hintert\u00fcr, die Fraunhofer nicht fand, sondern die offene Vordert\u00fcr des Rechts: die M\u00f6glichkeit, dass ein US-Anbieter durch eine Anordnung seiner Regierung in die Pflicht genommen wird. Diese Sorge hat sich nicht abstrakt, sondern politisch versch\u00e4rft &#8211; die Konflikte der Europ\u00e4er mit der US-Regierung sind im Verlauf des Jahres deutlicher geworden. In den Vereinigten Staaten selbst hat die Regierung Palantirs Rolle bei der Zusammenf\u00fchrung staatlicher Daten zuletzt ausgeweitet und die Technik quer durch die Beh\u00f6rden verbreitet \u2013 ein Vorgang, der in Kongressanh\u00f6rungen als Beispiel daf\u00fcr angef\u00fchrt wurde, wie leicht sich mit einem solchen System Daten \u00fcber einzelne B\u00fcrger aus getrennten Quellen zu einem Gesamtprofil verschmelzen lassen. Was in Deutschland als Datenschutzfrage verhandelt wird, ist andernorts bereits praktizierte Regierungsarchitektur. Wer ein Betriebssystem f\u00fcr seine sensibelsten Aufgaben von einem Anbieter bezieht, der einer fremden Rechtsordnung unterliegt, gibt einen Teil seiner Kontrolle ab \u2013 gleich wie sicher das Rechenzentrum steht.<\/p>\n<p>Damit ist die Souver\u00e4nit\u00e4tsfrage keine des Datenschutzes mehr, sondern eine der Macht. Sie lautet nicht nur, ob Daten gesch\u00fctzt sind, sondern wer das System kontrolliert, das sie verarbeitet, und wer \u00fcber den Zugang zu diesem System verf\u00fcgt. Genau diese Frage f\u00fchrt unmittelbar zur zweiten Ebene, die der folgende Teil dieser Serie ausleuchtet: zum Gesch\u00e4ft hinter dem Betriebssystem, zur Kontrolll\u00fccke im Parlament und zu der Frage, wer vom sogenannten europ\u00e4ischen Weg &#8211; der Wahl von ChapsVision statt Palantir \u2013 tats\u00e4chlich profitiert.<\/p>\n<p><strong>Befund<\/strong><\/p>\n<p>Der Staat hat die Kontrolle \u00fcber einen Teil seiner sensibelsten Dateninfrastruktur an ein privates Unternehmen delegiert \u2013 und ist sich \u00fcber dieses Unternehmen selbst nicht einig. Vier L\u00e4nderpolizeien bauen darauf, Milit\u00e4r und Inlandsgeheimdienst des Bundes verweigern es, die Koalition streitet, Karlsruhe zieht Grenzen, die Datenschutzaufsicht sieht sie \u00fcberschritten. Das ist kein Skandal mit klarem T\u00e4ter, sondern eine strukturelle Lage: Ein privates Betriebssystem ist so tief in die staatliche Aufgabenerf\u00fcllung eingewachsen, dass der Staat es weder einheitlich nutzen noch geschlossen zur\u00fcckweisen kann.<\/p>\n<p>Die F\u00e4higkeit ist dokumentiert \u2013 die Vernetzung von Millionen Datens\u00e4tzen, die Verkn\u00fcpfung des Unverbundenen, die Geschwindigkeit im Ernstfall. Die Absicht dahinter bleibt eine offene Frage, die diese Analyse nicht beantwortet und nicht beantworten will. Bemerkenswert ist nicht, dass ein Konzern seine Software verkauft; das ist sein Gesch\u00e4ft. Bemerkenswert ist, dass ein Staat, der die digitale Souver\u00e4nit\u00e4t zum Leitbegriff erhoben hat, diese Souver\u00e4nit\u00e4t ausgerechnet dort teilweise abgibt, wo sie am meisten z\u00e4hlt \u2013 bei den Daten seiner B\u00fcrger und der Kontrolle \u00fcber die Werkzeuge, die diese Daten lesbar machen. Was sie zeigt, ist die Struktur, und die spricht eine eigene Sprache. Denn w\u00e4hrend die Politik in Sonntagsreden die digitale Souver\u00e4nit\u00e4t beschw\u00f6rt, weist die Bundeswehr im Werktagsgesch\u00e4ft zur\u00fcck, was die L\u00e4nderpolizei einkauft. Es lohnt sich, hier einer alten Gro\u00dfmutter-Weisheit zu folgen: H\u00f6r nicht, was sie sagen \u2013 schau, was sie tun. Wer das tut, sieht ein Betriebssystem der Macht, dessen Schalter l\u00e4ngst nicht mehr allein in staatlicher Hand liegen. Wer diese Hand f\u00fchrt und wer daran verdient, ist die Frage des zweiten Teils.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<h3 id=\"anmerkungen-und-quellen\">Anmerkungen und Quellen<\/h3>\n<p><strong>Michael Hollister <\/strong>war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen milit\u00e4rischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er prim\u00e4rquellenbasiert europ\u00e4ische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere S\u00fcdostasien, wo er strategische Abh\u00e4ngigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik \u2013 jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/www.michael-hollister.com\/?ref=apolut.net\"><u>www.michael-hollister.com<\/u><\/a> sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gerichts-, Gesetzes- und Parlamentsdokumente<\/strong><\/p>\n<p>Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547\/19 und 1 BvR 2634\/20 (deutsche Fassung): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2023\/02\/rs20230216_1bvr154719.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2023\/02\/rs20230216_1bvr154719.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>Bundesverfassungsgericht, dasselbe Urteil, englische Fassung (Verwendung des Begriffs operating system): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/EN\/2023\/02\/rs20230216_1bvr154719en.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/EN\/2023\/02\/rs20230216_1bvr154719en.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 18\/2023 vom 16. Februar 2023: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2023\/bvg23-018.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2023\/bvg23-018.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>Bundesministerium des Innern, Gesetzgebungsverfahren zur St\u00e4rkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, Verfahrensseite: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/gesetzgebungsverfahren\/DE\/OESI3\/ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/gesetzgebungsverfahren\/DE\/OESI3\/ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>Bundesministerium des Innern, Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs (PDF): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/gesetzgebungsverfahren\/DE\/Downloads\/kabinettsfassung\/OESI3\/regE-ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/gesetzgebungsverfahren\/DE\/Downloads\/kabinettsfassung\/OESI3\/regE-ermittlungsbefugnisse-polizeiarbeit.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, Textarchiv zur ersten Beratung, Woche 28\/2026: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2026\/kw28-de-strafprozessordnung-1192534?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2026\/kw28-de-strafprozessordnung-1192534<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, heute im bundestag, Kurzmeldung zum Gesetzentwurf: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-1187686?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-1187686<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, heute im bundestag, Kurzmeldung zur Beratung: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-1182466?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-1182466<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, Drucksache 21\/7079 (Antwort der Bundesregierung zu Analysesoftware im Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/070\/2107079.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/070\/2107079.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, Drucksache 21\/4599 (Kleine Anfrage zu Palantir bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/045\/2104599.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/045\/2104599.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, Drucksache 21\/4923 (Antwort der Bundesregierung): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/049\/2104923.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/049\/2104923.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, Drucksache 21\/5119 (Kleine Anfrage zum Einsatz von Palantir Gotham durch Nachrichtendienste): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/051\/2105119.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/051\/2105119.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>Deutscher Bundestag, Drucksache 21\/5625 (Antwort der Bundesregierung): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/056\/2105625.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/21\/056\/2105625.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p>United States House Committee on the Judiciary, Anh\u00f6rung zum CLOUD Act und ausl\u00e4ndischem Datenzugriff: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/democrats-judiciary.house.gov\/committee-activity\/hearings\/foreign-influence-on-american-s-data-through-the-cloud-act?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/democrats-judiciary.house.gov\/committee-activity\/hearings\/foreign-influence-on-american-s-data-through-the-cloud-act<\/u><\/a><\/p>\n<p>United States Senate, Homeland Security and Governmental Affairs, Schreiben zur beh\u00f6rdlichen Datenzusammenf\u00fchrung vom 19. M\u00e4rz 2025 (PDF): <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.hsgac.senate.gov\/wp-content\/uploads\/2025.03.19SRP-Letter-to-DOJ.pdf?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.hsgac.senate.gov\/wp-content\/uploads\/2025.03.19SRP-Letter-to-DOJ.pdf<\/u><\/a><\/p>\n<p><strong>Datenschutzaufsicht und Zivilgesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte, Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Datenauswertung durch die Polizei in Bayern: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/freiheitsrechte.org\/ueber-die-gff\/presse\/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte\/blackbox-palantir-gff-erhebt-verfassungsbeschwerde-gegen-massenhafte-datenauswertung-durch-polizei-in-bayern?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/freiheitsrechte.org\/ueber-die-gff\/presse\/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte\/blackbox-palantir-gff-erhebt-verfassungsbeschwerde-gegen-massenhafte-datenauswertung-durch-polizei-in-bayern<\/u><\/a><\/p>\n<p>Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung gegen die automatisierte Datenanalyse in Hessen und Hamburg: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.ldi.nrw.de\/urteilt-gegen-automatisierte-datenanalyse-hessen-und-hamburg?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.ldi.nrw.de\/urteilt-gegen-automatisierte-datenanalyse-hessen-und-hamburg<\/u><\/a><\/p>\n<p>Konferenz der unabh\u00e4ngigen Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, Entschlie\u00dfung vom 17. September 2025 zur automatisierten Datenanalyse; institutionelle Referenz: datenschutzkonferenz-online.de, Suchbegriff: Entschlie\u00dfung 17. September 2025 automatisierte Datenanalyse.<\/p>\n<p><strong>Presse und Fachmedien<\/strong><\/p>\n<p>Beh\u00f6rden Spiegel, Bundeswehr verzichtet auf Palantir: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.behoerden-spiegel.de\/2026\/05\/12\/bundeswehr-verzichtet-auf-palantir\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.behoerden-spiegel.de\/2026\/05\/12\/bundeswehr-verzichtet-auf-palantir\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>Augen geradeaus, Cyber-Kommandeur der Bundeswehr lehnt Software von Palantir ab: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/augengeradeaus.net\/2026\/04\/cyber-kommandeur-der-bundeswehr-lehnt-software-von-palantir-ab\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/augengeradeaus.net\/2026\/04\/cyber-kommandeur-der-bundeswehr-lehnt-software-von-palantir-ab\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>Yahoo Finance, Bundeswehr verzichtet aus Sicherheitsbedenken auf Palantir: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de.finance.yahoo.com\/nachrichten\/wegen-sicherheitsbedenken-bundeswehr-verzichtet-palantir-151401965.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/de.finance.yahoo.com\/nachrichten\/wegen-sicherheitsbedenken-bundeswehr-verzichtet-palantir-151401965.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>it-daily, Verfassungsschutz entscheidet sich gegen Palantir: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.it-daily.net\/shortnews\/palantir-verfassungsschutz?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.it-daily.net\/shortnews\/palantir-verfassungsschutz<\/u><\/a><\/p>\n<p>taz, Einsatz von Palantir in Deutschland und die Haltung der Bundesl\u00e4nder: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/taz.de\/Einsatz-von-Palantir-in-Deutschland-Fast-alle-Bundeslaender-sind-dagegen-ein-Grund-zur-Entwarnung\/!6186360\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/taz.de\/Einsatz-von-Palantir-in-Deutschland-Fast-alle-Bundeslaender-sind-dagegen-ein-Grund-zur-Entwarnung\/!6186360\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>taz, Verfassungsbeschwerde gegen Palantir: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/taz.de\/Verfassungsbeschwerde-gegen-Palantir-\/!6102522\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/taz.de\/Verfassungsbeschwerde-gegen-Palantir-\/!6102522\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>Staatsanzeiger Baden-W\u00fcrttemberg, Palantir im S\u00fcdwesten und was die Polizeisoftware bedeutet: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.staatsanzeiger.de\/nachrichten\/politik-und-verwaltung\/palantir-im-suedwesten-was-die-polizei-software-bedeutet\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.staatsanzeiger.de\/nachrichten\/politik-und-verwaltung\/palantir-im-suedwesten-was-die-polizei-software-bedeutet\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>Tagesspiegel Background, wie die Bundesl\u00e4nder Palantir nutzen: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/background.tagesspiegel.de\/digitalisierung-und-ki\/briefing\/wie-die-bundeslaender-palantir-nutzen?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/background.tagesspiegel.de\/digitalisierung-und-ki\/briefing\/wie-die-bundeslaender-palantir-nutzen<\/u><\/a><\/p>\n<p>Tagesspiegel, Zugriff auf Millionen Daten und Verfassungsbeschwerde gegen die Polizeisoftware: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/digitalisierung-ki\/palantir-hat-zugriff-auf-millionen-daten-verfassungsbeschwerde-gegen-regeln-fur-polizei-software-eingereicht-14071667.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/digitalisierung-ki\/palantir-hat-zugriff-auf-millionen-daten-verfassungsbeschwerde-gegen-regeln-fur-polizei-software-eingereicht-14071667.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>ZDFheute, Palantir-Manifest und die Reaktion der Innenminister: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/deutschland\/palantir-manifest-polizei-innenminister-bundeslaender-reaktion-kritik-100.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/deutschland\/palantir-manifest-polizei-innenminister-bundeslaender-reaktion-kritik-100.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>ZDFheute, Palantir-Einsatz und die Frage der Alternative: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/deutschland\/palantir-einsatz-polizei-deutschland-alternative-100.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.zdfheute.de\/politik\/deutschland\/palantir-einsatz-polizei-deutschland-alternative-100.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>Legal Tribune Online, Bundesverfassungsgericht erkl\u00e4rt den Einsatz von Hessendata f\u00fcr verfassungswidrig: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverfg-1BvR154719-1BvR263420-einsatz-software-hessendata-durch-polizei-verfassungswidrig?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverfg-1BvR154719-1BvR263420-einsatz-software-hessendata-durch-polizei-verfassungswidrig<\/u><\/a><\/p>\n<p>Legal Tribune Online, Verfassungsbeschwerde der GFF gegen Palantir in Bayern: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/gff-verfassungsbeschwerde-gegen-palantir-bayern-polizei-ueberwachung?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/gff-verfassungsbeschwerde-gegen-palantir-bayern-polizei-ueberwachung<\/u><\/a><\/p>\n<p>netzpolitik.org, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2023\/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-automatisierte-datenanalyse-fuer-die-vorbeugende-bekaempfung-von-straftaten-ist-verfassungswidrig\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/netzpolitik.org\/2023\/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-automatisierte-datenanalyse-fuer-die-vorbeugende-bekaempfung-von-straftaten-ist-verfassungswidrig\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>netzpolitik.org, Bewertung der Palantir-Software in der Schweiz: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2025\/schweiz-palantir-software-hat-verheerende-risiken\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/netzpolitik.org\/2025\/schweiz-palantir-software-hat-verheerende-risiken\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>heise online, Missing Link zur Machtzentrale Palantir und der Funktionsweise der Software: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/hintergrund\/Missing-Link-Machtzentrale-Palantir-eine-Software-lenkt-Organisationen-10463034.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.heise.de\/hintergrund\/Missing-Link-Machtzentrale-Palantir-eine-Software-lenkt-Organisationen-10463034.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>police-it.net, Folgen des Verfassungsgerichtsurteils f\u00fcr VeRA und andere Palantir-Systeme: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/police-it.net\/folgen-des-bverfg-urteils-fuer-vera-und-andere-palantir-systeme?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/police-it.net\/folgen-des-bverfg-urteils-fuer-vera-und-andere-palantir-systeme<\/u><\/a><\/p>\n<p>t-online, Koalition uneinig \u00fcber den Einsatz von Palantir in Deutschland: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/deutschland\/innenpolitik\/id_101092782\/palantir-software-koalition-uneinig-ueber-einsatz-in-deutschland.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/deutschland\/innenpolitik\/id_101092782\/palantir-software-koalition-uneinig-ueber-einsatz-in-deutschland.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>Tageblatt, SPD will Einsatz von Palantir-Technik im Bund verhindern: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.tageblatt.lu\/International\/SPD-will-Einsatz-von-Palantir-Technik-im-Bund-verhindern-24524.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.tageblatt.lu\/International\/SPD-will-Einsatz-von-Palantir-Technik-im-Bund-verhindern-24524.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>it-fachportal, Justizministerin rechnet nicht mit einem Palantir-Einsatz auf Bundesebene: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.it-fachportal.de\/68270-justizministerin-rechnet-nicht-mit-palantir-einsatz-auf-bundesebene\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.it-fachportal.de\/68270-justizministerin-rechnet-nicht-mit-palantir-einsatz-auf-bundesebene\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>Notebookcheck, Digitalwirtschaft warnt den Obersten Gerichtshof der USA vor dem Zugriff auf Daten aus Deutschland: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.notebookcheck.com\/Digitalwirtschaft-warnt-Obersten-Gerichtshof-der-USA-Kein-Zugriff-auf-Daten-aus-Deutschland.279238.0.html?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.notebookcheck.com\/Digitalwirtschaft-warnt-Obersten-Gerichtshof-der-USA-Kein-Zugriff-auf-Daten-aus-Deutschland.279238.0.html<\/u><\/a><\/p>\n<p>Handelsblatt, Interview mit Palantir-Chef Alex Karp zur Verhinderung von Anschl\u00e4gen; institutionelle Referenz: handelsblatt.com, Suchbegriff: Alex Karp Interview Palantir Anschl\u00e4ge Deutschland.<\/p>\n<p>Fraunhofer-Institut f\u00fcr Sichere Informationstechnologie, Pr\u00fcfung des Quellcodes der Analyseplattform im Auftrag des Bayerischen Landeskriminalamts; institutionelle Referenz: sit.fraunhofer.de, Suchbegriff: VeRA Quellcodepr\u00fcfung Palantir.<\/p>\n<p><strong>Internationale Nutzung und Vertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>NATO Communications and Information Agency, Beauftragung des Maven Smart System vom 25. M\u00e4rz 2025; institutionelle Referenz: ncia.nato.int, Suchbegriff: Maven Smart System NATO 2025.<\/p>\n<p>Vertragsverl\u00e4ngerung des britischen Verteidigungsministeriums mit Palantir; institutionelle Referenz: gov.uk, Suchbegriff: Palantir Ministry of Defence contract 2026.<\/p>\n<p><strong>Unternehmens- und Finanzdaten<\/strong><\/p>\n<p>Palantir Technologies, Ergebnisbericht zum zweiten Quartal 2026, Investor Relations: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/investors.palantir.com\/?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/investors.palantir.com<\/u><\/a><\/p>\n<p>TradingKey, Analyse der Palantir-Aktie mit Aufschl\u00fcsselung der Quartalszahlen 2026: <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.tradingkey.com\/de\/analysis\/stocks\/us-stocks\/262125217-is-palantir-stock-buy-now-deep-dive-aip-valuation-risks-price-targets-tradingkey?ref=apolut.net\"><u>https:\/\/www.tradingkey.com\/de\/analysis\/stocks\/us-stocks\/262125217-is-palantir-stock-buy-now-deep-dive-aip-valuation-risks-price-targets-tradingkey<\/u><\/a><\/p>\n<p><strong>Michael Hollister \u2013 <\/strong>Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe, Ver\u00f6ffentlichung oder Nutzung dieses Textes bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Genehmigung des Autors. Bei Interesse an einer Weiterverwendung kontaktieren Sie bitte den Autor \u00fcber <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"http:\/\/www.michael-hollister.com\/?ref=apolut.net\"><u>www.michael-hollister.com<\/u><\/a>.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Wir danken dem Autor f\u00fcr das Recht zur Ver\u00f6ffentlichung dieses Beitrags.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Bild: Emblem und Schriftzug von Palantir<br \/>Bildquelle: Spyro the Dragon \/ shutterstock<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>\n<p><strong>Wie Palantir Deutschlands Sicherheitsbeh\u00f6rden verbindet und spaltet<\/strong><\/p>\n<p><strong>Dieselbe Software, die vier L\u00e4nderpolizeien f\u00fcr unverzichtbar halten, hat die Bundeswehr als untragbares Sicherheitsrisiko zur\u00fcckgewiesen \u2013 zwei Beh\u00f6rden desselben Staates, dieselbe Firma, entgegengesetzte Urteile. 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