{"id":21675,"date":"2026-09-08T21:04:07","date_gmt":"2026-09-08T19:04:07","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/deutsche-justiz-darm-voll-drogen-kein-haftgrund\/"},"modified":"2026-09-08T21:04:07","modified_gmt":"2026-09-08T19:04:07","slug":"deutsche-justiz-darm-voll-drogen-kein-haftgrund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/deutsche-justiz-darm-voll-drogen-kein-haftgrund\/","title":{"rendered":"Deutsche Justiz: Darm voll Drogen kein Haftgrund"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>Man mag nicht glauben, dass diese Geschichte wahr ist. Da reist ein Mann (42) per Bus aus den Niederlanden in Deutschland ein. Der Bus wird kontrolliert. Bei der Kontrolle f\u00e4llt auf, dass der Mann in Belgien eine Einreisesperre wegen Rauschgiftkriminalit\u00e4t hat. An seinen H\u00e4nden werden Kokainspuren nachgewiesen.<\/p>\n<p>Im Krankenhaus in Kleve wird bei ihm daraufhin ein CT gemacht. Die Untersuchung ergibt, dass er mehrere Beh\u00e4ltnisse (meistens sind das Kondome) im Darm hat, die aller Wahrscheinlichkeit nach Drogen enthalten. Die Sch\u00e4tzung bel\u00e4uft sich auf mindestens 34, h\u00f6chstens 800 Gramm, und die Ermittler gehen von Kokain aus.<\/p>\n<p>Es wird Untersuchungshaft beantragt. Und die Untersuchungshaft wird abgelehnt. Die <a href=\"https:\/\/x.com\/Heilenderer\/status\/2097238441628938426\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Begr\u00fcndung<\/a> ist befremdlich:<\/p>\n<p><em>&#8222;Die blo\u00dfe theoretische Annahme, dass der Beschuldigte die Bet\u00e4ubungsmittel nach einer sp\u00e4teren Ausscheidung weiterverkaufen k\u00f6nnte, reicht f\u00fcr die Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Straftat von erheblicher Bedeutung nicht aus.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Der Nigerianer, der in Italien geduldet ist, aber wohl keine ladungsf\u00e4hige Adresse hat, wurde freigelassen. Der Richterin gen\u00fcgte die Duldung, um eine Fluchtgefahr auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><em>&#8222;Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte beabsichtigt, den Fortgang eines Strafverfahrens dauernd oder vor\u00fcbergehend durch die Aufhebung seiner Bereitschaft zu verhindern, f\u00fcr Ladungen oder Vollstreckungsma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung zu stehen, sind nicht erkennbar.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Da man ja auf Grundlage eines CT noch nicht wissen k\u00f6nne, welche Drogen der Mann im Bauch trage, &#8222;w\u00e4re jedoch mangels Verwirklichung anderer Straftatbest\u00e4nde aufgrund der nicht erheblichen Menge nicht mit einer besonders hohen Strafe zu rechnen&#8220;.<\/p>\n<p>Mit &#8222;mindestens 34 Gramm&#8220;, wie das Untersuchungsergebnis ergab, w\u00e4re das nicht einmal bei Cannabis noch im Rahmen der straffreien Menge, von 800 Gramm ganz zu schweigen. Die Eigenbedarfsgrenzen bei anderen Drogen liegen etwa bei einem bis drei Gramm.<\/p>\n<p>Da der Mann Kokainspuren an den H\u00e4nden hatte, liegt es nahe, Kokain auch in den P\u00e4ckchen zu vermuten; allerdings kann Cannabis nicht v\u00f6llig ausgeschlossen werden, da die Eigenbedarfsmenge in Italien bei 1,5 Gramm liegt und damit auf jeden Fall \u00fcberschritten wurde. Der Klever Beschluss erkl\u00e4rt, die Spuren &#8222;von Kokain und Opiaten&#8220; k\u00f6nnten auch vom Konsum, nicht vom Verpacken stammen. Aber es best\u00fcnden &#8222;keine ausreichenden Anhaltspunkte zur Annahme, dass es sich um eine nicht geringe Menge (\u2026) handelt&#8220;.<\/p>\n<p>Es ist allerdings erstaunlich, dass das CT nicht ergab, welche Droge in den P\u00e4ckchen war \u2013 sie unterscheiden sich deutlich in ihrer R\u00f6ntgendichte, w\u00e4ren also auch ohne weiteren Eingriff identifizierbar gewesen. Ein sogenanntes Dual-Energy-CT h\u00e4tte sogar die chemische Substanz pr\u00e4zise bestimmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Problem: Die Zeit, f\u00fcr die die Polizei ihn ohne Haftbefehl festhalten konnte, reichte nicht aus, damit die Schmuggelware ausgeschieden wurde. Der Einsatz von Brech- oder Abf\u00fchrmitteln ist seit einem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte von 2006 untersagt, was wohlbegr\u00fcndet ist, da bei beidem das Risiko besteht, dass die P\u00e4ckchen platzen, was den Schmuggler das Leben kosten k\u00f6nnte. Die \u00fcbliche L\u00f6sung besteht darin, den Kurier in einer speziellen Haftzelle festzusetzen, bis die Drogen ausgeschieden werden.<\/p>\n<p>In manchen Bundesl\u00e4ndern nutzt die Polizei, wenn kein Haftbefehl erlassen wird, die M\u00f6glichkeit eines sogenannten Unterbindungsgewahrsams, der auf dem Polizeirecht beruht. Da dies L\u00e4ndersache ist, unterscheiden sich die Zeitr\u00e4ume sehr: W\u00e4hrend er in Bayern bis zu einen Monat betragen kann, sind es in Berlin und Hamburg nur zwei bis vier Tage. Allerdings ben\u00f6tigt auch der Unterbindungsgewahrsam eine richterliche Best\u00e4tigung, die die zust\u00e4ndige Richterin bei der Gelegenheit ebenso abgelehnt hat wie einen Gewahrsam wegen akuter Selbstgef\u00e4hrdung. Im ersten Fall meinte sie, die &#8222;Tat des Einf\u00fchrschmuggels sei bereits abgeschlossen&#8220;, und der Mann habe ja nicht ge\u00e4u\u00dfert, dass er die Drogen verkaufen wolle. Und eine Selbstgef\u00e4hrdung liege nicht vor, da er in der Lage sei, die Gefahr zu begreifen \u2026<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Kleve hat gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Landgericht eingelegt. Dabei gibt es allerdings zwei Probleme: Im Erfolgsfall w\u00fcrde zwar ein europaweiter Haftbefehl erlassen, aber da der Mann freigelassen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, ihn dann auch wieder festnehmen zu k\u00f6nnen, gering. Das zweite Problem besteht darin, dass die betreffende Richterin eigentlich am Landgericht t\u00e4tig ist und nur f\u00fcr den Eildienst in Kleve t\u00e4tig war, was bedeutet, dass ihre eigenen Kollegen ihren Beschluss aufheben m\u00fcssten. Kein juristisches, sondern ein soziales Problem, dennoch real.<\/p>\n<p>Per Abschiebung nach Italien lie\u00dfe sich das \u00fcbrigens nicht regeln. Zum einen ist, da der Schmuggel durch die Grenz\u00fcberschreitung aus den Niederlanden nach Deutschland stattgefunden hat, Deutschland juristisch zust\u00e4ndig, und zum anderen w\u00e4re jede Art des Transports zum Zwecke der Abschiebung unzul\u00e4ssig \u2013 weil in diesem Zusammenhang davon ausgegangen wird, dass er sich durch den Drogentransport in akuter Lebensgefahr befindet \u2026<\/p>\n<p>Gl\u00fccklicherweise handelt es sich hier um einen Beschluss eines Amtsgerichts und nicht um ein Urteil einer h\u00f6heren Instanz. Andernfalls g\u00e4be es keinerlei M\u00f6glichkeit mehr, gegen Drogenkuriere dieser Art vorzugehen. Aber dieses Urteil d\u00fcrfte in der \u00d6ffentlichkeit kaum auf Verst\u00e4ndnis sto\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema<\/strong>\u00a0\u2013 <a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de-rtnews.com\/meinung\/283684-berliner-verwaltungsgericht-die-sehnsucht-nach-dem-zauberwort-asyl\/\">Berliner Verwaltungsgericht: Die Sehnsucht nach dem Zauberwort &#8222;Asyl&#8220;<\/a><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v72vejy\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Man mag nicht glauben, dass diese Geschichte wahr ist. Da reist ein Mann (42) per Bus aus den Niederlanden in Deutschland ein. Der Bus wird kontrolliert. 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