{"id":21869,"date":"2026-09-09T22:04:05","date_gmt":"2026-09-09T20:04:05","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/politik\/beihilfe-zum-voelkermord-das-angeklagte-deutschland-torpediert-igh-verfahren-mit-formalien\/"},"modified":"2026-09-09T22:04:05","modified_gmt":"2026-09-09T20:04:05","slug":"beihilfe-zum-voelkermord-das-angeklagte-deutschland-torpediert-igh-verfahren-mit-formalien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/politik\/beihilfe-zum-voelkermord-das-angeklagte-deutschland-torpediert-igh-verfahren-mit-formalien\/","title":{"rendered":"Beihilfe zum V\u00f6lkermord? Das angeklagte Deutschland torpediert IGH-Verfahren mit Formalien"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><em>Von Alexandra Nollok<\/em><\/p>\n<p>Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zum V\u00f6lkermord an Pal\u00e4stinensern im Gazastreifen vor. Es habe trotz plausiblen Verdachts fortgesetzt Waffen nach Israel geliefert. Inhaltlich kann die Bundesrepublik dem wohl wenig entgegensetzen. So versucht sie seit zweieinhalb Jahren vor allem, das Verfahren formell zu stoppen: Der Internationale Gerichtshof (IGH) sei nicht zust\u00e4ndig, weil Israel nicht direkt beteiligt sei, behauptet sie in sogenannten Zul\u00e4ssigkeitsr\u00fcgen. Dazu hat das Weltgericht jetzt beide Parteien angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p><strong>B\u00fcrokratische Verantwortungsflucht<\/strong><\/p>\n<p>Die R\u00fcgen betreffen im Kern drei Formalien, wie <em>Legal Tribune Online<\/em>\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/igh-beihilfe-voelkermord-israel-palaestina-anhoerungen-den-haag-deutschland\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">berichtete<\/a>: Erstens behauptet Deutschland, es sei nicht im Streit mit Nicaragua. Der mittelamerikanische Staat h\u00e4tte zun\u00e4chst in einen umfassenden Austausch mit der BRD treten m\u00fcssen, monierte der V\u00f6lkerrechtsprofessor an der Universit\u00e4t Oxford, Antonios Tzanakopoulos, am Montag in Den Haag. Nicaragua habe jedoch lediglich Anfang Februar 2024, 17 Tage vor dem Einreichen der Klage, eine &#8222;Verbalnote&#8220; an Deutschland, Kanada, die Niederlande und das Vereinigte K\u00f6nigreich geschickt.<\/p>\n<p>Zweitens habe Nicaragua zu weit in die Vergangenheit ausgeholt. In einigen Punkten nahm der Staat Bezug auf das Geschehen vor dem 30. April 2008. An diesem Tag unterwarf sich Deutschland aber erst der Gerichtsbarkeit des IGH. Das Geschehen zuvor d\u00fcrfe das Weltgericht nicht in eine etwaige Entscheidung einbeziehen, sagte V\u00f6lkerrechtler Christian J. Tams von der Leuphana-Universit\u00e4t L\u00fcneburg. Nicaraguas Vorwurf, Deutschland habe durch &#8222;langfristige Unterst\u00fctzung Israels&#8220; gegen das Selbstbestimmungsrecht der Pal\u00e4stinenser und Humanit\u00e4res V\u00f6lkerrecht versto\u00dfen, d\u00fcrfe daher nicht gelten.<\/p>\n<p>Als dritten Punkt behauptete der beauftragte britische Anwalt Samuel Wordsworth, dass der IGH ohne direkte Beteiligung Israels gar kein Urteil f\u00e4llen d\u00fcrfe. Au\u00dferdem sei das Verfahren schon deshalb nichtig, weil ein V\u00f6lkermord bisher nicht rechtskr\u00e4ftig feststehe. Was er dabei unter den Tisch fallen lie\u00df: Das V\u00f6lkerrecht verpflichtet Staaten explizit dazu, bereits einen drohenden V\u00f6lkermord mit allen Mitteln, die ihnen m\u00f6glich sind, zu verhindern. Daf\u00fcr gen\u00fcgt der Verdacht, den der IGH bereits im Januar 2024 f\u00fcr plausibel hielt. Darum erteilte er damals Auflagen, an die sich Israel allerdings bis heute nicht gehalten hat.<\/p>\n<p>Das Verfahren gegen Deutschland l\u00e4uft seit dem 1. M\u00e4rz 2024. Einen Eilantrag Nicaraguas, deutsche Waffenexporte nach Israel sofort zu untersagen, wies der IGH allerdings im April desselben Jahres wegen &#8222;nicht akuter Dringlichkeit&#8220; ab. Er war damit den Behauptungen des Angeklagten gefolgt, wonach deutsche R\u00fcstungsexporte strengen Genehmigungsverfahren unterl\u00e4gen. Israel habe nur Waffen &#8222;zur Verteidigung&#8220; erhalten, deren Einsatz bei V\u00f6lkerrechtsverbrechen nicht bewiesen sei. Das sieht heute aber anders aus.<\/p>\n<p><strong>Verdrehte Behauptungen<\/strong><\/p>\n<p>Am Dienstag f\u00fchrten <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/igh-beihilfe-voelkermord-israel-palaestina-zweiter-tag-anhoerungen-nicaragua-deutschland\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Vertreter Nicaraguas<\/a> aus, warum die Klage nicht an der Zul\u00e4ssigkeit scheitern d\u00fcrfe. Deutschlands Gegenreden seien selektiv und teils wahrheitswidrig gewesen. Die BRD h\u00e4tte demnach gen\u00fcgend Zeit zur Erwiderung gehabt. In seiner Verbalnote habe Nicaragua V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfe akribisch aufgelistet. Bereits auf einer Pressekonferenz Anfang Februar 2024 habe ein Sprecher des Ausw\u00e4rtigen Amtes deren Kenntnisnahme best\u00e4tigt. \u00dcberdies habe, anders als behauptet, danach ein intensiver Austausch zwischen den Adressaten stattgefunden.<\/p>\n<p>&#8222;Die Klage wurde nicht im luftleeren Raum erhoben, sondern in einem Kontext, der Deutschland wohlbekannt war&#8220;, erl\u00e4uterte Nicaraguas Vertreter, V\u00f6lkerrechtsprofessor Alfredo Crostato Neumann. Sein Kollege Daniel M\u00fcller, der als deutscher Rechtsanwalt Nicaragua vertritt, warf der Gegenseite vor: Die BRD ziehe &#8222;bewusst und selektiv Ausz\u00fcge aus unserem Schriftsatz heran&#8220;. Der Bezug auf Waffengesch\u00e4fte und die &#8222;langfristige Duldung von rassistischer und diskriminierender Politik&#8220; vor 2008 habe lediglich dazu gedient, den historischen Kontext zu er\u00f6rtern, der ersichtlich nicht Klagegegenstand sei.<\/p>\n<p>Dass der mutma\u00dflich V\u00f6lkermord betreibende Staat Israel an dem Verfahren gleichberechtigt zu beteiligen sei, verneinte der franz\u00f6sische V\u00f6lkerrechtler Alain Pellet, der ebenfalls f\u00fcr Nicaragua sprach. Unstrittig sei, dass Israel ein &#8222;rechtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens&#8220; habe. Dieses Interesse sei aber nicht Gegenstand der Klage \u2013 und nur in diesem Fall m\u00fcsste der Staat direkt beteiligt werden. Es gehe schlie\u00dflich um V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfe Deutschlands. Mit der Entscheidung, ob Israels Verbrechen letztlich juristisch als Genozid an Pal\u00e4stinensern zu werten seien, besch\u00e4ftigt sich der IGH gesondert.<\/p>\n<p><strong>Gesonderte Verfahren<\/strong><\/p>\n<p>So verfolgt der IGH eine weitere Klage S\u00fcdafrikas gegen Israel wegen des Verdachts des V\u00f6lkermords bereits seit Januar 2024. Das Weltgericht sah den Vorwurf als plausibel an, insbesondere den Punkt des Auferlegens von Lebensbedingungen, die zur Vernichtung einer Bev\u00f6lkerung beitr\u00fcgen. Wenig sp\u00e4ter erteilte Auflagen ignorierte Israel bislang. Der Besatzerstaat sollte vor allem das Aushungern der eingesperrten Gaza-Bewohner und die Fl\u00e4chenbombardements ganzer St\u00e4dte mit Tausenden zivilen Opfern unterlassen.<\/p>\n<p>Deutschland hatte Israel zun\u00e4chst als einziger Staat gegen die Vorw\u00fcrfe S\u00fcdafrikas verteidigt. Im M\u00e4rz 2026 zog ein Sprecher des Ausw\u00e4rtigen Amtes diese Unterst\u00fctzung <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/politik\/Deutschland-verzichtet-auf-Intervention-bei-Genozid-Verfahren-gegen-Israel-id30485759.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">offiziell zur\u00fcck<\/a>. Dabei verwies er auf die Klage Nicaraguas: Man verzichte auf die Nebenintervention f\u00fcr Israel, weil Deutschland nun &#8222;selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH&#8220; sei.<\/p>\n<p>Mit seiner Klage geht Nicaragua gesondert und ausschlie\u00dflich gegen Deutschland vor. Die BRD h\u00e4tte seit Erhebung des Verdachts keine Waffen mehr an Israel liefern d\u00fcrfen, um einen Genozid zu verhindern oder zu stoppen. Tats\u00e4chlich gebietet das V\u00f6lkerrecht explizit, dass Staaten nicht bis zur Vollendung oder gar einer juristischen Entscheidung dazu warten d\u00fcrften, sondern zwingend einschreiten m\u00fcssen, sobald ein Verdacht vorliege. Den erheben internationale, auch israelische Genozidforscher inzwischen zahlreich.<\/p>\n<p><strong>Anhaltende R\u00fcstungsexporte<\/strong><\/p>\n<p>Deutschland ist nach den USA der zweitgr\u00f6\u00dfte R\u00fcstungsexporteur Israels und h\u00e4tte die Lieferungen aller Waffen, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen k\u00f6nnten, sp\u00e4testens ab Januar 2024 komplett einstellen m\u00fcssen. Doch das Gegenteil ist passiert: Nach dem Hamas-Angriff im Oktober 2023 explodierten die Ausfuhren nach Israel auf fast 330 Millionen Euro \u2013 das Zehnfache der Jahre davor. Und allein in der ersten H\u00e4lfte dieses Jahres exportierte Deutschland Milit\u00e4rger\u00e4t im Wert von <a href=\"https:\/\/www.ecchr.eu\/pressemitteilung\/trotz-internationaler-warnungen-deutschland-lieferte-2023-2026-kontinuierlich-ruestungsexporte-nach-israel-in-milliardenhoehe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">rund 800 Millionen<\/a> Euro nach Israel.<\/p>\n<p>Dass die Bundesregierung selbst nicht an einen V\u00f6lkermord glauben k\u00f6nnte, spielt f\u00fcr die Verpflichtung des Beihilfestopps keinerlei Rolle. Und es ist noch nicht einmal plausibel. Nachdem der IGH Anfang 2024 S\u00fcdafrikas Klage angenommen hatte, drosselte die damalige Ampel-Regierung die Exporte zun\u00e4chst merklich, fuhr sie sp\u00e4ter aber wieder hoch, nachdem Israel eine Verpflichtungserkl\u00e4rung unterzeichnet hatte, die gelieferten R\u00fcstungsg\u00fcter nicht im Gazastreifen einzusetzen. Weil aber immer mehr Beweise das Gegenteil belegten, verk\u00fcndete die Merz-Regierung im August 2025, die Genehmigungen auszusetzen.<\/p>\n<p>Zu sehen war davon jedoch nichts, geliefert hat Deutschland trotzdem emsig weiter. Und schon wenig sp\u00e4ter, nach der Verk\u00fcndung des Waffenstillstandes Ende 2025, revidierte die Bundesregierung ihre Entscheidung wieder. Dass Israel den Gazastreifen weiter bombardiert, die Bewohner aushungert, vertreibt und inzwischen rund 70 Prozent der winzigen Enklave besetzt h\u00e4lt, interessiert sie offenkundig genauso wenig wie Israels Massent\u00f6tung von mehr als 20.000 Kindern und Babys binnen zweieinhalb Jahren.<\/p>\n<p><strong>IGH unter Druck<\/strong><\/p>\n<p>Ob sich Deutschland mit Formalit\u00e4ten aus dem IGH-Verfahren winden kann, ist noch offen. Sofern es weiterl\u00e4uft, wird der IGH dar\u00fcber ohnehin nicht vor einem Urteilspruch im von S\u00fcdafrika angestrengten Prozess gegen Israel entscheiden. Das ist wegen der langen Interventionsfristen nicht vor 2029 zu erwarten.<\/p>\n<p>Trotz massenhafter Beweise f\u00fcr schwerste Kriegsverbrechen, teils von israelischen Soldaten selbst dokumentiert und stolz ins Internet gestellt, bleiben die Ausg\u00e4nge beider Verfahren vorerst ungewiss. Der IGH steht massiv unter Druck der USA und Israels.<\/p>\n<p>Zwar greifen die USA das Weltgericht nicht direkt an, gehen aber unter anderem mit Sanktionen und Hetzkampagnen gegen Richter des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) vor, der nur Personen, aber nicht Staaten verfolgen kann. Dieser hatte Ende 2024 Haftbefehle gegen Israels Ministerpr\u00e4sidenten Benjamin Netanjahu und seinen Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant verh\u00e4ngt \u2013 wegen schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit.<\/p>\n<p><strong>Mehr zum Thema\u00a0<\/strong>\u2013\u00a0<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/de-rtnews.com\/der-nahe-osten\/289590-nach-siedlergewalt-un-expertin-fordert\/\">Nach Siedlergewalt: UN-Expertin fordert Friedenstruppen in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten<\/a><\/p>\n<div class=\"EmbedBlock-root EmbedBlock-externalVideo EmbedBlock-rumble\">\n<div class=\"VkEmbed\"><iframe class=\"lazyload\" data-src=\"https:\/\/rumble.com\/embed\/v7cmtge\" frameborder=\"0\" width=\"853\" height=\"480\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Alexandra Nollok Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zum V\u00f6lkermord an Pal\u00e4stinensern im Gazastreifen vor. 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