{"id":4761,"date":"2026-05-24T15:47:39","date_gmt":"2026-05-24T13:47:39","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/medienkritik\/die-grossen-lugen-teil-16-corona-xv-aushebelung-des-grundgesetzes-von-uwe-froschauer\/"},"modified":"2026-05-24T15:47:39","modified_gmt":"2026-05-24T13:47:39","slug":"die-grossen-lugen-teil-16-corona-xv-aushebelung-des-grundgesetzes-von-uwe-froschauer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/medienkritik\/die-grossen-lugen-teil-16-corona-xv-aushebelung-des-grundgesetzes-von-uwe-froschauer\/","title":{"rendered":"Die gro\u00dfen L\u00fcgen (Teil 16): Corona XV \u2013 Aushebelung des Grundgesetzes | Von Uwe Froschauer"},"content":{"rendered":"<div>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Uwe Froschauer<\/strong>.<\/em><\/p>\n<p>Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war au\u00dfer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit seine Schutzfunktion f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung in Deutschland nicht erf\u00fcllt. Das ist das Ergebnis einer wachsenden Zahl juristischer Analysen.<\/p>\n<p>Hans-J\u00fcrgen Papier, ehemaliger Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be w\u00e4hrend der Pandemie <em>\u201enicht immer hinreichend beachtet\u201c<\/em> wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspr\u00e4sident solche Worte w\u00e4hlt, dann ist klar: Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grunds\u00e4tzliches.<\/p>\n<p><strong>Das Grundgesetz \u2013 Schutzschild oder Fassade?<\/strong><\/p>\n<p>Das Grundgesetz ist ein Schutzmechanismus. Es soll den B\u00fcrger vor dem Staat sch\u00fctzen, und nicht den Staat vor dem B\u00fcrger. Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie sind dazu da, staatliche Macht zu begrenzen. Diese Logik wurde in der Corona-Zeit in ihr Gegenteil verkehrt. Grundrechte galten nicht mehr als unverr\u00fcckbare Grenzen staatlichen Handelns, sondern als tempor\u00e4re Privilegien, die je nach politischer Lage gew\u00e4hrt oder entzogen werden konnten. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein Systembruch, ein Bruch mit jedem demokratischen Verst\u00e4ndnis.<\/p>\n<p>Der \u201eVerfassungsblog\u201c sprach in diesem Zusammenhang vom m\u00f6glichen <em>\u201eNiedergang grundrechtlicher Denkkategorien\u201c<\/em>. Der Verfassungsblog ist eine renommierte Online-Plattform f\u00fcr Verfassungsrecht, auf der Professoren, Richter, Wissenschaftler und Juristen publizieren. Es handelt sich um einen zentralen Ort der rechtswissenschaftlichen Debatte im deutschsprachigen Raum \u2013 eine Instanz, die man nicht einfach als \u201eabweichende Meinung\u201c abtun kann. In einem Beitrag mit dem Titel <em>\u201eVom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie\u201c<\/em>, ver\u00f6ffentlicht im Jahr 2020, wurde eine Entwicklung beschrieben, die weit \u00fcber einzelne Ma\u00dfnahmen hinausgeht.<\/p>\n<p>Der Verfassungsblog stellte fest, dass sich nicht nur konkrete Eingriffe h\u00e4uften, sondern dass sich das Denken \u00fcber Grundrechte selbst verschoben hat. Was bedeutet das im Klartext?<\/p>\n<p>Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen \u2013 nicht der B\u00fcrger seine Freiheit. Dieses Verh\u00e4ltnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren. Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begr\u00fcnden \u2013 sondern der B\u00fcrger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte \u00fcberhaupt wahrnehmen will. In meinen Augen sind das Kennzeichen einer Diktatur. Der Verfassungsblog beschreibt diesen Wandel als Erosion klassischer grundrechtlicher Denkkategorien. Das ist eine juristisch \u00e4u\u00dferst gewichtige Aussage. Denn \u201eDenkkategorien\u201c sind keine Nebensache. Sie sind das Fundament, auf dem jede verfassungsrechtliche Bewertung aufbaut. Wenn sich diese Kategorien verschieben, dann verschiebt sich der gesamte Rechtsrahmen.<\/p>\n<p>Konkret bedeutet das:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit wurde zunehmend ausgehebelt<\/li>\n<li>Pauschale Ma\u00dfnahmen traten an die Stelle individueller Abw\u00e4gungen<\/li>\n<li>Freiheitsrechte wurden nicht mehr als Grenze staatlichen Handelns verstanden, sondern als Variable innerhalb politischer Steuerung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit anderen Worten: Das Grundgesetz war nur noch eine H\u00fclle \u2013 seine Schutzlogik wurde aufgeweicht.<\/p>\n<p>Wenn eine etablierte juristische Plattform wie der Verfassungsblog feststellt, dass nicht nur einzelne Ma\u00dfnahmen, sondern die gesamte Denkweise \u00fcber Grundrechte ins Rutschen geraten ist, dann kann man nicht mehr von Einzelfehlern sprechen, dann geht es um einen strukturellen Wandel. Nicht nur das Grundgesetz wurde unter Druck gesetzt \u2013 sondern das Verst\u00e4ndnis dessen, was es \u00fcberhaupt bedeutet.<\/p>\n<p><strong>Artikel 1 GG \u2013 Die W\u00fcrde des Menschen wurde angetastet<\/strong><\/p>\n<p>\u2026 auch wenn es im Grundgesetz hei\u00dft: \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar.\u201c<\/p>\n<p>So steht es im Grundgesetz. Ein absoluter Satz, ohne Einschr\u00e4nkung, ohne Fu\u00dfnote, ohne Ausnahmezustand. In der Praxis zeigte sich ein anderes Bild. Bei Demonstrationen \u2013 in denen B\u00fcrger ihre Grundrechte wahrnehmen \u2013 kam es wiederholt zu Szenen, die dieses Prinzip mehr als in Frage stellten. Menschen wurden zu Boden gerissen, teilweise auch \u00e4ltere Teilnehmer, Ma\u00dfnahmen wurden mit einer unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen H\u00e4rte durchgesetzt.<\/p>\n<p>Ich erinnere mich noch an mehrere Bilder in Videoaufnahmen, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme: Ein \u00e4lterer B\u00fcrger steht auf der Stra\u00dfe, h\u00e4lt das Grundgesetz sichtbar in der Hand \u2013 das Symbol der freiheitlichen Ordnung Deutschlands \u2013 und wird von staatlichen Ordnungskr\u00e4ften niedergerungen. F\u00fcr mich haben diese Bilder \u2013 die selbstverst\u00e4ndlich in den Mainstreammedien, den Propagandaorganen der Regierung nicht gebracht wurden \u2013 symbolische Kraft: Das Grundgesetz existierte zwar auf dem Papier, aber in dem Moment, in dem man sich darauf berief, bot es keinen wirksamen Schutz mehr. Das Ende der Demokratie.<\/p>\n<p>Das ist die eigentliche Z\u00e4sur. Denn ein Grundrecht entfaltet seine Bedeutung nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Situation. Wenn ein B\u00fcrger sich auf seine Rechte beruft, und daf\u00fcr mit staatlicher Gewalt konfrontiert wird, dann stellt sich die fundamentale Frage: Gilt dieses Grundrecht \u00fcberhaupt noch als Abwehrrecht gegen den Staat? In der Corona-Zeit wurde der Staat \u00fcbergriffig, und das nicht nur einmal. Die \u00dcbergriffigkeit wurde zur Dauerhaltung des Staates.<\/p>\n<p>Das Grundgesetz war nur noch ein theoretisches Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Der Staat hat in der Krise nicht nur eingegriffen, er hat den B\u00fcrgern \u2013 sozusagen mit dem Gummikn\u00fcppel in der Hand \u2013 signalisiert, dass ihre Rechte nicht mehr \u201egrund\u201cs\u00e4tzlich, sondern nur noch situativ verf\u00fcgbar sind, je nachdem, ob man sich den Repressionen des Staates f\u00fcgte oder nicht. Diktatur.<\/p>\n<p>Das ist mit dem absoluten Anspruch des Artikels 1 nicht vereinbar, denn \u201eunantastbar\u201c bedeutet nicht \u201esolange es politisch opportun ist\u201c.<\/p>\n<p>Ebenfalls unvereinbar mit Artikel 1 GG ist, dass Menschen in \u201egeimpft\u201c und \u201eungeimpft\u201c oder in \u201esolidarisch\u201c \u2013 was f\u00e4lschlicherweise gleichgesetzt wurde mit verantwortungsvoll \u2013 und \u201eunsolidarisch\u201c \u2013 was als verantwortungslos verstanden und auch so kommuniziert wurde, kategorisiert wurden. Das war keine beil\u00e4ufige, eigendynamische gesellschaftliche Entwicklung, sondern eine politisch gesteuerte, medial verst\u00e4rkte und juristisch durchgewunkene, zutiefst antidemokratische Vorgehensweise. Mit dieser Einteilung gingen konkrete Konsequenzen einher: Ausschluss vom \u00f6ffentlichen Leben, Zugangsbeschr\u00e4nkungen zu Restaurants, Kultur, Reisen (2G, 3G), berufliche Nachteile bis hin zum faktischen Ausschluss aus bestimmten T\u00e4tigkeiten (z.B. verfassungswidrige einrichtungsbezogene Impfpflicht). Das Entscheidende dabei ist nicht die Ma\u00dfnahme im Detail, sondern das dahinterstehende Prinzip. Nicht mehr das Individuum mit seinen Rechten stand im Mittelpunkt, sondern seine Einordnung in eine politisch definierte Kategorie.<\/p>\n<p>Der Jurist und Autor Wolfgang Bittner ver\u00f6ffentlichte 2021 auf der Plattform Manova seinen Beitrag \u201eAusgerupfte Grundrechte\u201c. In diesem Artikel beschreibt er diese Entwicklung als eine Form der Entkernung des Grundrechtsschutzes. Seine These: Der Staat hat den B\u00fcrger zunehmend nicht mehr als Tr\u00e4ger unver\u00e4u\u00dferlicher Rechte behandelt, sondern als Objekt politischer Steuerung. Das ist eine fundamentale Verschiebung, denn Artikel 1 GG sch\u00fctzt nicht Gruppen, sondern den einzelnen Menschen vor einem \u00fcbergriffigen Staat \u2013 unabh\u00e4ngig von Verhalten, Meinung oder Status.<\/p>\n<p>Der Begriff \u201eW\u00fcrde\u201c ist nicht an eine Bedingung gekn\u00fcpft, er ist nicht abh\u00e4ngig von \u201eSolidarit\u00e4t\u201c und \u201eKonformit\u00e4t\u201c. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Menschen unterschiedlich behandeln \u2013 nicht aufgrund konkreter individueller Gef\u00e4hrdung, sondern aufgrund abstrakter, politisch definierter Kategorien? Die meisten Politiker des Altparteienkartells (CDU, CSU, FDP, SPD, Gr\u00fcne) haben diese Frage bejaht, und damit den Artikel 1 GG nicht mehr als absolute Grenze verstanden, sondern als abw\u00e4gbares Prinzip. Schande \u00fcber diese Rechtsbeuger! Sie haben aus einem Abwehrrecht ein Steuerungsinstrument gemacht.<\/p>\n<p>Die praktische Folge dieser Kategorisierung war nicht nur rechtlicher Natur,<br \/>sondern hatte auch soziale Auswirkungen. Menschen wurden \u00f6ffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet, in eine Rolle gedr\u00e4ngt, die sie aus der Gemeinschaft herausl\u00f6ste. Andersdenkende und Kritiker dieser Vorgehensweise wurden diffamiert, diskreditiert, etikettiert und teilweise politisch verfolgt. Gegen diese Ausgegrenzten wurde gehetzt und ein moralisch v\u00f6llig unbegr\u00fcndeter Hass in der Bev\u00f6lkerung systematisch aufgebaut, weil diese Hetze und dieser Hass halfen, die antidemokratische, elitengesteuerte Agenda durchzusetzen. Und genau diese Leute erlassen heute Gesetze gegen Hass und Hetze. Was f\u00fcr eine Scharade! Das Imperium der L\u00fcgen ist in H\u00f6chstform \u2013 aber nicht mehr lange, denke ich. Letztendlich wird sich so etwas wie Wahrheit durchsetzen.<\/p>\n<p>Die in Artikel 1 formulierte W\u00fcrde des Menschen sch\u00fctzt nicht nur vor physischer Gewalt, sondern auch vor staatlich beg\u00fcnstigter, sozialer Entwertung. Wenn der Staat \u2013 direkt oder indirekt \u2013 Rahmenbedingungen schafft, in denen Menschen systematisch ausgegrenzt werden, dann stellt sich die Frage, ob der Schutz des Artikels 1 noch wirksam ist. Wenn die W\u00fcrde des Menschen nicht mehr unantastbar, sondern verhandelbar ist, hat Artikel 1 seine Wirkung verloren, und jedes demokratische Verst\u00e4ndnis wird begraben. Und das ist in der Corona-Zeit geschehen. Diktatur.<\/p>\n<p><strong>Artikel 2 GG \u2013 K\u00f6rperliche Unversehrtheit unter Druck und indirektem Zwang<\/strong><\/p>\n<p>Artikel 2 sch\u00fctzt Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit. Ein Grundrecht, das zu den zentralen Schutzgarantien des Grundgesetzes geh\u00f6rt. Kein Eingriff darf ohne zwingenden Grund erfolgen. Es gab in der Corona-Zeit keinen zwingenden medizinischen Grund, nur einen politisch motivierten. Jede Ma\u00dfnahme ist auf deren Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit war nicht gegeben, der Staat war \u00fcbergriffig. Es soll keine staatliche Einflussnahme ohne klare rechtliche Grundlage erfolgen. Die rechtliche Grundlage war nicht gegeben, sondern lediglich eine fragw\u00fcrdige, im Nachhinein nicht haltbare \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Grundgesetz aushebelte.<\/p>\n<p>Die verfassungsrechtliche Leitlinie wurde gebrochen. Die Einf\u00fchrung indirekter Impfpflichten \u2013 \u00fcber 2G-Regelungen, Zugangsbeschr\u00e4nkungen, berufliche Konsequenzen und massiven gesellschaftlichen Druck \u2013 hat ein Klima geschaffen, in dem die freie Entscheidung vieler Menschen faktisch zur Fiktion wurde. Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht \u2013 darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen \u2013 faktisch entstand aber ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Begriff Impferpressung nahelegt.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Eingriffe in Grundrechte rechtlich relevant sind. Und das war in der Corona-Zeit gegeben. Dessen sind sich die damaligen Entscheider bewusst, und wollen sich aus diesem Grund auch lediglich einer Enquete-Kommission stellen, die keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht, und nicht einer Untersuchungskommission, welche die Grundlage f\u00fcr eine juristische Verfolgung sein kann.<\/p>\n<p>Der Staat kann sich nicht hinter formaler Freiwilligkeit verstecken, wenn die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde faktisch Zwang erzeugen. Diese Problematik wurde auch in kritischen Beitr\u00e4gen der NachDenkSeiten aufgegriffen \u2013 etwa in dem Artikel <em>\u201eCorona-Ma\u00dfnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung\u201c<\/em> (erschienen 2020). Dort wird die zentrale Kritik formuliert:<\/p>\n<p>Der Staat hat einen Rahmen geschaffen, in dem Grundrechte nicht offen eingeschr\u00e4nkt, sondern indirekt unter Druck gesetzt wurden \u2013 und damit die eigentliche verfassungsrechtliche Pr\u00fcfung umgangen.<\/p>\n<p>Besonders deutlich wird dieses Problem bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Besch\u00e4ftigte im Gesundheitswesen \u2013 Pflegekr\u00e4fte, medizinisches Personal \u2013 standen vor einer folgenschweren Entscheidung: Impfen lassen \u2013 oder den Beruf nicht mehr aus\u00fcben.<strong> <\/strong>Formal war auch hier alles \u201efreiwillig\u201c. Niemand wurde physisch gezwungen.<strong> <\/strong>Aber wer seine Existenz sichern wollte, hatte faktisch keine Wahl. Diese Ma\u00dfnahme ber\u00fchrt den Kern von Artikel 2 GG, denn die Entscheidung \u00fcber einen medizinischen Eingriff ist eine h\u00f6chstpers\u00f6nliche. Sie geh\u00f6rt zum Schutzbereich der k\u00f6rperlichen Unversehrtheit.<strong> <\/strong>Wenn diese Entscheidung unter massiven \u00e4u\u00dferen Druck gestellt wird \u2013 etwa durch den drohenden Verlust der beruflichen Existenz \u2013, ist das in meinen Augen nicht mehr Freiwilligkeit, sondern Zwang: eine Impferpressung! Einige meiner Bekannten haben ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgegeben, andere haben sich gegen ihren Willen impfen lassen und k\u00e4mpfen zum Teil mit den massiven Nebenwirkungen.<\/p>\n<p>Medizinische Eingriffe sind selbstverst\u00e4ndlich niemals risikofrei. Bei den Corona-Impfstoffen traten jedoch massive Nebenwirkungen in gro\u00dfer Zahl auf, wie bei keinem Impfstoff zuvor. F\u00fcr die verfassungsrechtliche Bewertung ist jedoch nicht nur entscheidend, wie gro\u00df ein Risiko ist, sondern generell, dass ein Risiko besteht. Artikel 2 sch\u00fctzt vor Eingriffen in die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Eingriffe politisch gewollt oder medizinisch empfohlen sind. Im Klartext: Wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann mich keiner dazu zwingen, und hat mich auch niemand dazu zu erpressen, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und Konsorten! Wenn der Staat Ma\u00dfnahmen etabliert, die faktisch dazu f\u00fchren, dass Menschen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen m\u00fcssen, dann tr\u00e4gt er daf\u00fcr die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass diese Eingriffe nicht nur medizinisch vertretbar, sondern auch verfassungsrechtlich sauber legitimiert sind.<\/p>\n<p>Bringen Sie Ihr Gewissen ins Reine, Herr S\u00f6der, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und andere Entscheider der Corona-Zeit \u2013 oder haben Sie keines? \u2013 und stellen Sie sich einem Untersuchungsausschuss.<\/p>\n<p><strong>Artikel 8 GG \u2013 Versammlungsfreiheit unter Vorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht, sondern Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie. Wer sich nicht versammeln darf, dem wird eine M\u00f6glichkeit genommen, seine Meinung wirksam zu zeigen und zu artikulieren, und wer seine Meinung nicht artikulieren kann, lebt nicht mehr in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde in der Corona-Zeit \u00fcber weite Strecken massiv eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Demonstrationen wurden verboten, aufgel\u00f6st, oder mit Auflagen versehen, die ihre Durchf\u00fchrung faktisch unm\u00f6glich machten. Gesundheitsschutz ist zweifellos ein legitimes Ziel. Aber die Notwendigkeit hierf\u00fcr war in der Corona-Zeit definitiv nicht gegeben. Die staatlichen Ma\u00dfnahmen waren unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, und das wissentlich und willentlich, wie die RKI-Protokolle beweisen. Der Staat muss differenzieren und muss im Einzelfall pr\u00fcfen. Er darf nicht pauschal Grundrechte unterdr\u00fccken. Doch das ist in dieser diktatorischen Zeit vielfach geschehen.<\/p>\n<p>Der Verfassungsblog hat die Entwicklung w\u00e4hrend der Pandemie nicht nur punktuell, sondern grunds\u00e4tzlich kritisiert. In Beitr\u00e4gen wie \u201eFreiheitsrechte ade?\u201c (April 2020) und \u201eVom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie\u201c (2020) wurde deutlich gemacht, dass sich das Verst\u00e4ndnis von Grundrechten insgesamt verschoben hat.<\/p>\n<p>Diese Kritik zielte nicht nur auf einzelne Ma\u00dfnahmen, sondern auf die grunds\u00e4tzliche Bereitschaft, Freiheitsrechte \u2013 und damit auch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG \u2013 zugunsten staatlicher Steuerungsinteressen zur\u00fcckzustellen. In weiteren Beitr\u00e4gen wurde zudem betont, dass gerade die Versammlungsfreiheit nicht pauschal eingeschr\u00e4nkt werden darf, sondern eine konkrete Einzelfallpr\u00fcfung erforderlich ist.<\/p>\n<p>Gleiches Recht \u2013 beziehungsweise Unrecht \u2013 galt aber nicht f\u00fcr alle. W\u00e4hrend Demonstrationen gegen Corona-Ma\u00dfnahmen h\u00e4ufig mit strengen Auflagen belegt oder untersagt wurden \u2013 Abstandsregeln, Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen \u2013 zeigte sich bei anderen Versammlungen ein deutlich anderes Bild. Ein prominentes Beispiel sind die Black-Lives-Matter-Demonstrationen im Jahr 2020, ausgel\u00f6st durch den Tod von George Floyd in den USA. Hier versammelten sich auch in deutschen St\u00e4dten \u2013 darunter M\u00fcnchen und Berlin \u2013 Tausende Menschen. Meine daran teilnehmende Tochter erz\u00e4hlte mir, dass weder Abstandsregeln, Maskenzwang und so weiter eingehalten wurden, und die Ordnungskr\u00e4fte auch nicht darauf pochten. Bei den gro\u00dfen Demonstrationen gegen die Coronama\u00dfnahmen, an denen auch ich mich mehrmals beteiligte, schauten die Polizisten sehr wohl auf die Einhaltung der Regeln.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, wie man diese Demonstrationen politisch bewertet, stellt sich hier die verfassungsrechtliche Frage: Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit f\u00fcr alle gleich \u2013 oder wird es abh\u00e4ngig vom Inhalt der Versammlung unterschiedlich behandelt? Wenn identische Regeln unterschiedlich angewendet werden, dann ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein Versto\u00df gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn der Staat bei bestimmten Demonstrationen streng durchgreift, und bei anderen gro\u00dfz\u00fcgig wegschaut, gilt dieses Grundrecht des Artikels 8 nicht mehr neutral, sondern vom politischen Kontext abh\u00e4ngend. Grundrechte sind keine Belohnung f\u00fcr erw\u00fcnschtes Verhalten, sie gelten auch \u2013 und gerade \u2013 f\u00fcr unbequeme Meinungen. Ansonsten: Rechtsstaat Ade, Frau Faeser und Konsorten! Der Willk\u00fcr des Staates waren w\u00e4hrend der Coronadiktatur keine Grenzen gesetzt.<\/p>\n<p>Demonstrationen sind das Korrektiv einer Demokratie. Sie sind das Mittel, mit dem B\u00fcrger sichtbar widersprechen k\u00f6nnen. Wenn dieses Mittel eingeschr\u00e4nkt wird \u2013 pauschal, langfristig und teilweise selektiv \u2013, dann verliert die Demokratie einen gro\u00dfen Teil ihrer Substanz. Wer nicht mehr demonstrieren darf, kann auch nicht mehr wirksam widersprechen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 12 GG \u2013 Die Zerst\u00f6rung wirtschaftlicher Existenzen<\/strong><\/p>\n<p>Besonders deutlich wird der zuvor beschriebene Eingriff in Artikel 2 GG \u2013 die k\u00f6rperliche Unversehrtheit \u2013 dort, wo er mit existenziellen Konsequenzen verkn\u00fcpft wurde. In dem Moment, in dem die Entscheidung \u00fcber den eigenen K\u00f6rper zur Voraussetzung f\u00fcr die berufliche Existenz wird, verl\u00e4sst der Eingriff den rein gesundheitlichen Bereich und greift unmittelbar in ein weiteres Grundrecht ein: die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Was zun\u00e4chst wie zwei getrennte Problembereiche wirkt, geh\u00f6rt untrennbar zusammen. Ein medizinischer Eingriff wird nicht direkt erzwungen, aber indirekt zur Bedingung gemacht, um den eigenen Beruf weiter aus\u00fcben zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Im Gesundheitswesen zeigte sich das besonders deutlich. Pflegekr\u00e4fte, medizinisches Personal, Besch\u00e4ftigte in Arztpraxen und dergleichen mussten sich entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder ihren Beruf verlieren. Die Erwerbsf\u00e4higkeit wird an die k\u00f6rperliche (Un-)Versehrtheit gekoppelt.<\/p>\n<p>Artikel 12 GG wurde in der Corona-Zeit nicht nur im Zusammenhang mit Impfentscheidungen massiv verletzt, sondern in seiner vollen Breite. W\u00e4hrend der Pandemie wurden ganze Branchen lahm bzw. stillgelegt wie Gastronomie, Kulturbetriebe oder der Einzelhandel. Millionen Existenzen wurden per Verordnung eingeschr\u00e4nkt oder zerst\u00f6rt, nicht im Einzelfall, nicht differenziert, sondern fl\u00e4chendeckend. War das verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig? War es notwendig, geeignet und angemessen, ganze Wirtschaftszweige pauschal stillzulegen?<\/p>\n<p>Kritische Stimmen \u2013 unter anderem auf den NachDenkSeiten \u2013 haben diesen Punkt fr\u00fch thematisiert. In bereits erw\u00e4hnten Beitr\u00e4gen wie \u201eCorona-Ma\u00dfnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung\u201c (2020) wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Kontrolle staatlicher Eingriffe ausreichend stattgefunden hat.<\/p>\n<p>In meinem 2022 erschienenen Buch \u201e1 x 1 = 3 \u2013 oder jedes andere gew\u00fcnschte Ergebnis\u201c habe ich die rechtliche Problematik in Coronazeiten umf\u00e4nglich angeprangert.<\/p>\n<p>Wer sch\u00fctzt eigentlich die Berufsfreiheit, wenn staatliche Ma\u00dfnahmen die Existenzen von Millionen Menschen betreffen? Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen ein wiederkehrendes Muster.<\/p>\n<p>Ma\u00dfnahmen wurden verl\u00e4ngert, obwohl ihre Wirksamkeit nicht eindeutig belegt war \u2013 und obwohl sie laut den RKI-Protokollen intern durchaus kontrovers diskutiert wurden.<\/p>\n<p>Notwendige Differenzierungen \u2013 etwa nach regionaler Lage, tats\u00e4chlichem Infektionsgeschehen oder konkretem Risiko \u2013 blieben h\u00e4ufig aus. Ein Grundrecht, das eigentlich im Einzelfall sorgf\u00e4ltig h\u00e4tte abgewogen werden m\u00fcssen, wurde stattdessen pauschal eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Aus meiner Sicht h\u00e4tten derartige Eingriffe in die Berufsfreiheit grunds\u00e4tzlich gar nicht beschlossen werden d\u00fcrfen, da bereits in einem sehr fr\u00fchen Stadium erkennbar gewesen ist, dass das Coronavirus keine besondere Gef\u00e4hrdung darstellte und in der Coronaplandemie prim\u00e4r einer politischen und nicht einer gesundheitlichen Agenda gefolgt wurde.<\/p>\n<p>Existenzen \u2013 \u00fcber Jahre aufgebaut \u2013 wurden in wenigen Monaten zerst\u00f6rt. In der Gastronomie wurde das besonders sichtbar. Viele Betriebe konnten die wiederholten Lockdowns nicht \u00fcberstehen. R\u00fccklagen wurden aufgebraucht, Kredite aufgenommen, Hoffnungen aufrechterhalten \u2013 und am Ende stand dennoch das Aus. Ich selbst kenne zahlreiche F\u00e4lle von Menschen aus der Gastronomie, die in dieser Zeit ihre wirtschaftliche Grundlage verloren haben. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Lebenswerke, das sind Millionen von Einzelschicksalen. Dass die Entscheider seinerzeit heute noch ruhig schlafen k\u00f6nnen, entsetzt mich. Ich k\u00f6nnte es bei einem derartigen Fehlverhalten nicht mehr. Da geht bei mir st\u00fcckweise der Glauben an die Menschheit verloren.<\/p>\n<p>Artikel 12 GG sch\u00fctzt nicht nur die Freiheit, einen Beruf zu w\u00e4hlen. Er sch\u00fctzt auch die M\u00f6glichkeit, ihn tats\u00e4chlich auszu\u00fcben. Wenn diese M\u00f6glichkeit \u00fcber Monate oder Jahre entzogen wird, dann ist das kein \u201eEingriff\u201c mehr im klassischen Sinne, sondern eine willk\u00fcrliche Zerst\u00f6rung von Existenzen. Nicht die Arbeit der betroffenen Bev\u00f6lkerung h\u00e4tte man suspendieren sollen, sondern die Tr\u00e4ger dieser unverantwortlichen, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Entscheidungen.<\/p>\n<p>Die Eingriffe in Artikel 12 GG waren kein Nebeneffekt. Sie waren ein zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik. Die Freiheit, einen Beruf auszu\u00fcben, stand unter dem Vorbehalt und der Willk\u00fcr staatlicher Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 20 GG \u2013 Der Aufstieg des Verordnungsstaates<\/strong><\/p>\n<p>Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die nicht verfassungskonforme Verschiebung von Macht. Das Parlament \u2013 eigentlich das Herz der Demokratie \u2013 trat in den Hintergrund und die Exekutive \u2013 Regierung und Verwaltung \u2013 \u00fcbernahm das Ruder. Regiert wurde per Verordnung. Was als kurzfristige Reaktion auf eine Krise begann, entwickelte sich \u00fcber Monate zu einem strukturellen Muster: Entscheidungen von erheblicher Tragweite wurden nicht mehr prim\u00e4r im parlamentarischen Verfahren getroffen, sondern im Wege exekutiver Regelungen umgesetzt.<\/p>\n<p>Der Beitrag \u201eVerfassungswidrige Rechtspraxis\u201c auf Manova (erschienen 2021) beschreibt diese Entwicklung als problematische Ausweitung exekutiver Macht auf Grundlage von Artikel 80 GG.<\/p>\n<p>Artikel 20 GG legt die Grundstruktur des Staates fest \u2013 Demokratie, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Wenn aber wesentliche Entscheidungen nicht mehr im Parlament getroffen werden, sondern durch Verordnungen der Regierung, dann ger\u00e4t genau dieses Gef\u00fcge verfassungsrechtlich ins Wanken.<\/p>\n<p>Deutlich wurde diese Entwicklung im Rahmen der sogenannten Ministerpr\u00e4sidentenkonferenzen. Dort trafen sich die Regierungschefs der L\u00e4nder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um \u00fcber Ma\u00dfnahmen zu entscheiden, die anschlie\u00dfend bundesweit oder landesweit umgesetzt wurden. Formal handelte es sich dabei um ein politisches Abstimmungsgremium, und nicht um ein verfassungsrechtlich normiertes Entscheidungsorgan. Diese Konferenzen trafen faktisch Entscheidungen von erheblicher Tragweite \u2013 f\u00fcr Millionen B\u00fcrger, f\u00fcr ganze Wirtschaftszweige, f\u00fcr grundlegende Freiheitsrechte. Die eigentliche gesetzgeberische Legitimation erfolgte h\u00e4ufig erst nachgelagert oder in Form von Verordnungen oder gar nicht.<\/p>\n<p>Ein Gremium ohne direkte gesetzgeberische Funktion entwickelte also eine faktische Steuerungswirkung f\u00fcr staatliches Handeln. Der Willk\u00fcr war T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Wo bleibt bei einem solchen Verfahren die demokratische Kontrolle? Wo bleibt die \u00f6ffentliche parlamentarische Debatte? Wo bleibt die transparente Abw\u00e4gung, die gerade bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderlich ist? Klar, die damaligen Entscheider argumentieren heute, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Das w\u00e4re eventuell einsehbar gewesen, wenn es eine unmittelbare Gefahr gegeben h\u00e4tte. Hat es aber nicht, und die meisten Entscheidungstr\u00e4ger wussten das.<\/p>\n<p>Hans-J\u00fcrgen Papier betonte im Rahmen einer Veranstaltung (18. September 2023),<br \/>dass rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be in der Pandemie <em>\u201enicht immer hinreichend beachtet\u201c<\/em> wurden. Diese zur\u00fcckhaltende Formulierung hatte jedoch eine schwerwiegende Bedeutung, denn der Rechtsstaat lebt nicht nur von Ergebnissen, sondern vor allem von Verfahren mit Merkmalen wie klare Zust\u00e4ndigkeiten, transparente Entscheidungsprozesse, parlamentarische Kontrolle und gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfbarkeit. Wenn solche Elemente geschw\u00e4cht werden, verschiebt sich das Machtgef\u00fcge. Diese wissentliche und willentliche Verschiebung war w\u00e4hrend der angeblichen Pandemie zu beobachten. Es regierte ein diktatorischer Unrechtsstaat mit zunehmender Dominanz der Exekutive.<\/p>\n<p>Zu dieser Verschiebung tritt ein weiterer Aspekt, der f\u00fcr das Vertrauen in den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist: die Rolle der Judikative. Die Gewaltenteilung \u2013 die in Deutschland aufgrund der Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium ohnehin nicht richtig vollzogen ist \u2013 lebt davon, dass die Gerichte \u2013 deren Richter ernannt oder vom Parlament gew\u00e4hlt werden \u2013 staatliches Handeln unabh\u00e4ngig \u00fcberpr\u00fcfen. Sie sollen das Korrektiv sein. Sie sind die letzte Instanz, wenn Grundrechte unter Druck geraten. Kritisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Kontrolle nicht mit der gebotenen Distanz erfolgt. In diesem Zusammenhang sorgte ein Vorgang f\u00fcr besondere Aufmerksamkeit.<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts und ehemalige CDU-Abgeordnete (!), Stephan Harbarth, traf sich im Juni 2021 \u2013 also zu einem Zeitpunkt, als bereits mehrere Verfahren zu Corona-Ma\u00dfnahmen beim Gericht anh\u00e4ngig waren \u2013 zu einem Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU!). Zu diesem Zeitpunkt standen zentrale verfassungsrechtliche Fragen im Raum, unter anderem zur sogenannten Bundesnotbremse, \u00fcber die das Gericht kurze Zeit danach entscheiden sollte.<\/p>\n<p>Auch wenn ich keine unzul\u00e4ssige Einflussnahme ausdr\u00fccklich unterstelle, wirft der Zeitpunkt zumindest Fragen auf. Wenn ein Gericht \u00fcber Ma\u00dfnahmen entscheiden muss, die von eben jener Regierung verantwortet werden, mit der gleichzeitig informelle Treffen stattfinden, dann sind diese Fragen nicht ganz unberechtigt, oder?<\/p>\n<p>Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Kontrolle, und die Justiz ist dazu da, staatliches Handeln zu \u00fcberpr\u00fcfen. Hier setzt meine Kritik an, die auch unter anderem auf den NachDenkSeiten formuliert wurde: Viele Gerichte haben Ma\u00dfnahmen best\u00e4tigt, statt sie kritisch zu hinterfragen. Die erwartete starke, sichtbare, konsequente Korrektur staatlicher Eingriffe blieb weitgehend aus. Wenn alle Gewalten \u2013 Exekutive, Legislative und Teile der Judikative \u2013 in die gleiche Richtung laufen, dann fehlt das Korrektiv. Das war w\u00e4hrend der Coronaplandemie der Fall.<\/p>\n<p>Die abnorme Entwicklung rund um Artikel 20 GG in der Corona-Zeit zeigt kein isoliertes Problem. Sie zeigt ein Muster: Die Verschiebung von Entscheidungsprozessen, die Konzentration von Macht und die Schw\u00e4chung parlamentarischer Kontrolle. Ein Rechtsstaat wird nicht erst dann besch\u00e4digt, wenn Gesetze offen gebrochen werden, er wird bereits dann geschw\u00e4cht, wenn seine Verfahren ausgeh\u00f6hlt werden.<\/p>\n<p>Deshalb m\u00f6chte ich Ihnen werte Leserinnen und Leser, Artikel 20 Absatz 4 GG nochmals n\u00e4herbringen, der daran erinnert, dass B\u00fcrger das Recht \u2013 und meines Erachtens fast schon die Pflicht \u2013 haben, sich gegen Bestrebungen zu wehren, die geeignet sind, die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung zu beseitigen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 19 GG \u2013 Wenn Grundrechte ihren Kern verlieren<\/strong><\/p>\n<p>Artikel 19 Absatz 2 GG ist eine stille, aber in diesem Zusammenhang wichtige Norm:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eIn keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschr\u00e4nken, aber nicht entleeren \u2013 was jedoch in der Corona-Zeit in gro\u00dfem Umfang passierte. Wenn Versammlungen dauerhaft eingeschr\u00e4nkt werden (Artikel 8 GG), wenn Berufsaus\u00fcbung fl\u00e4chendeckend unm\u00f6glich wird (Artikel 12 GG), wenn gesellschaftliche Teilhabe an Bedingungen gekn\u00fcpft wird, die mittelbar in die k\u00f6rperliche Selbstbestimmung eingreifen (Artikel 2 GG), dann stellt sich doch die Frage:<\/p>\n<p>Was bleibt vom Grundrecht noch \u00fcbrig?<\/p>\n<p>Ein Recht, das nur unter Vorbehalt gilt, ist kein Recht mehr \u2013 sondern ein Instrument. Artikel 19 sch\u00fctzt nicht ein einzelnes Grundrecht, sondern die Substanz aller Grundrechte. Wenn diese Substanz verloren geht, verlieren auch die einzelnen Freiheitsrechte ihre Schutzwirkung.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Corona-Zeit war ein Stresstest f\u00fcr den Rechtsstaat, den er nicht bestanden hat. Dieser Test hat Schw\u00e4chen offengelegt, die man nicht ignorieren darf. Viele derjenigen, die heute gerne die Worte \u201eUnsere Demokratie\u201c benutzen, haben in der Coronazeit eben diese mit F\u00fc\u00dfen getreten. Grundrechte wurden massiv eingeschr\u00e4nkt \u2013 und das pauschal, langandauernd, in gro\u00dfen Strecken unbegr\u00fcndet, menschenfeindlich und begleitet von einer Verschiebung staatlicher Machtstrukturen hin zu einer Diktatur. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit nicht als wirksamer Schutz gegen staatliche Eingriffe funktioniert. Wer im Grundgesetz Schutz suchte, stand allein im Regen.<\/p>\n<p>Ein Staat, der seine Grundrechte in der Krise relativiert, schafft einen Pr\u00e4zedenzfall. Und Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle verschwinden nicht. Sie bleiben.<\/p>\n<p>Eine seri\u00f6se Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse im Rahmen eines Untersuchungsausschusses \u2013 und nicht mit dem Papiertiger Enquete-Kommission \u2013, eventuell gefolgt von juristischen Konsequenzen ist f\u00fcr das historische Bewusstsein der Gesellschaft ein Muss, damit so etwas nie, nie wieder\u2026 Aber wen interessiert das schon &#8230; wenn ich mir beispielsweise die erneut erstarkte \u201eKriegst\u00fcchtigkeit\u201c so ansehe?<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<h3 id=\"anmerkungen-und-quellen\">Anmerkungen und Quellen<\/h3>\n<p>Zwei B\u00fccher \u201eDie gro\u00dfen L\u00fcgen\u201c (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit; Genre politisches Sachbuch) und \u201eReise zum h\u00f6heren Selbst\u201c (Genre Ratgeber) nehme ich gerade in Angriff und sollen demn\u00e4chst ver\u00f6ffentlicht werden. Als Basis f\u00fcr diese B\u00fccher werden bestehende, diesbez\u00fcgliche Artikel von mir herangezogen. Wenn Sie in einem dem Genre entsprechenden Verlag arbeiten \u2013 oder eine entsprechende Person in einem infrage kommenden Verlag kennen, der eines meiner beiden B\u00fccher ver\u00f6ffentlichen k\u00f6nnte, w\u00e4re ich Ihnen f\u00fcr Ihre Hilfe sehr dankbar.<\/p>\n<p>Ende M\u00e4rz und Anfang April 2025 wurden meine beiden B\u00fccher<br \/>\u201e<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.amazon.de\/Die-Friedensunt%C3%BCchtigen-Kriegstreiber-Deutschland-Europa\/dp\/B0F3XG6Q8Z\/ref=sr_1_1?__mk_de_&amp;ref=apolut.net\"><u>Die Friedensunt\u00fcchtigen<\/u><\/a>\u201c und \u201e<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.amazon.de\/Taumel-Niedergangs-Demokratischer-wirtschaftlicher-Deutschlands\/dp\/B0F32JS87R\/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&amp;crid=3JJ04002EWR69&amp;dib=eyJ2IjoiMSJ9.Oj5YLI-ra13Jo1-hO3-QxpjVbqW4Zp-PgBoc_HkFZ0vRUAWpRhr9t_FAukNDd-Kjcz24yajuJ0MGZH2qtGzmxpn7IHu4XH4zz7p1a1MmegCroLWfM0lg0S7-NKT7bzhndp4CWW4gSeOmVn4mEJkRb4EDuTDPcwlTL9C2uagF3SY.y1TkrGl-reGDcZECS28yDUvz5-L9ZR9OorjTu71NTfk&amp;dib_tag=se&amp;keywords=Im+Taumel+des+Niedergangs&amp;qid=1744634000&amp;s=books&amp;sprefix=im+taumel+des+niedergangs,stripbooks,110&amp;sr=1-1&amp;ref=apolut.net\"><u>Im Taumel des Niedergangs<\/u><\/a>\u201c ver\u00f6ffentlicht. Ende September 2024 erschien das Buch \u201e<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.amazon.de\/Gef%C3%A4hrliche-Nullen-Kriegstreiber-Elitenvertreter-Deutschlands\/dp\/B0DJ374G6K\/ref=sr_1_2?__mk_de_&amp;ref=apolut.net\"><u>Gef\u00e4hrliche Nullen \u2013 Kriegstreiber und Elitenvertreter<\/u><\/a>\u201c.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Dank an den Autor f\u00fcr das Recht zur Ver\u00f6ffentlichung dieses Beitrags.<\/p>\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n<p>Bild: Lupe \u00fcber Schriftzug &#8222;Grundgesetz&#8220;<br \/>Bildquelle: DesignRage \/ shutterstock<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>\n<p><em>Ein Meinungsbeitrag von <strong>Uwe Froschauer<\/strong>.<\/em><\/p>\n<p>Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war au\u00dfer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. 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