{"id":5573,"date":"2026-05-26T20:02:07","date_gmt":"2026-05-26T18:02:07","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/wirtschaft\/abschlag-abloese-mietwohnung-das-duerfen-mieter-vermieter-verlangen-36067342-html-2\/"},"modified":"2026-05-26T20:02:07","modified_gmt":"2026-05-26T18:02:07","slug":"abschlag-abloese-mietwohnung-das-duerfen-mieter-vermieter-verlangen-36067342-html-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wirtschaft\/abschlag-abloese-mietwohnung-das-duerfen-mieter-vermieter-verlangen-36067342-html-2\/","title":{"rendered":"Abl\u00f6seforderung: D\u00fcrfen Mieter einen Abschlag f\u00fcr M\u00f6bel verlangen?"},"content":{"rendered":"<div>\n<div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p><span>\u201eAbl\u00f6sezahlung f\u00fcr K\u00fcche 2000 Euro\u201c, solche Formulierungen stehen oft in Wohnungsinseraten. Oft ist das gar nicht erlaubt. Was Mieter und Vermieter verlangen d\u00fcrfen<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p>Man kennt es: Die Traumwohnung ist gefunden, man hat sich gegen all die anderen Bewerber durchgesetzt und eigentlich muss nur noch der Mietvertrag unterzeichnet werden. Doch dann kommt der Vormieter um die Ecke und will f\u00fcr die abgenutzte K\u00fcche, einen wackligen Esstisch und ein vermacktes B\u00fccherregal noch eine Abl\u00f6se von 1000 Euro.\u00a0<\/p>\n<p>Sollten Interessierte jetzt einfach in den sauren Apfel bei\u00dfen und das Geld zahlen, um die Wohnung zu bekommen? K\u00f6nnen sie einfach ablehnen? Und was sagt eigentlich der Vermieter dazu? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.<\/p>\n<h2 class=\"anchor\"><strong>Was ist eine Abl\u00f6sezahlung?<\/strong><\/h2>\n<p>Eine Abl\u00f6se ist eine Summe, die zum Beispiel die Noch-Mieter einer aktuellen Wohnung von ihrem Nachfolger verlangen. In der Regel geht es dabei um M\u00f6bel oder die K\u00fcche, die die Noch-Mieter nicht mit in die n\u00e4chste Wohnung nehmen wollen. Sie k\u00f6nnen dadurch Geld f\u00fcr ihre \u00dcberbleibsel bekommen.<\/p>\n<h2 class=\"anchor\"><strong>D\u00fcrfen Mieter eine Abl\u00f6se verlangen?<\/strong><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen Mieter ihrem Nachfolger anbieten, gewisse M\u00f6bel f\u00fcr eine Abl\u00f6sesumme in der Wohnung zu lassen. Die Nachfolger d\u00fcrfen das Angebot annehmen, aber Mieter d\u00fcrfen die von ihnen gew\u00fcnschte Summe nicht zum Auszugskriterium machen. Das w\u00e4re dann eine Abstandszahlung und ist nicht rechtens.\u00a0<\/p>\n<\/p>\n<p>Ist die Wohnung gek\u00fcndigt, m\u00fcssen sie zum Ende der Vertragslaufzeit raus \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob der Nachmieter Geld f\u00fcr die K\u00fcche oder sonstiges zahlen will oder nicht.<\/p>\n<h2 class=\"anchor\"><strong>D\u00fcrfen Vormieter M\u00f6bel oder K\u00fcche in der Wohnung lassen, obwohl neue Mieter sie nicht \u00fcbernehmen?<\/strong><\/h2>\n<p>Nein. Wer aus einer Mietwohnung auszieht, muss alle Sachen mitnehmen, wenn es keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter oder dem Nachmieter gibt. Sie k\u00f6nnen also nicht einfach gebrauchte M\u00f6bel, die sie nicht mehr wollen, stehen lassen. Auch wenn die K\u00fcche nicht \u00fcbernommen wird, zum Beispiel weil der Nachmieter eine eigene mitbringt oder kaufen will, muss die K\u00fcche vor dem Auszug raus.<\/p>\n<h2 class=\"anchor\"><strong>D\u00fcrfen Vermieter eine Abl\u00f6se verlangen?<\/strong><\/h2>\n<p>Hat der Vormieter zum Beispiel mit dem Vermieter vereinbart, dass die K\u00fcche in der Wohnung bleiben kann \u2013 vielleicht in der Hoffnung, dass die Wohnung dann schneller vermietet ist \u2013 darf er vom zuk\u00fcnftigen Mieter kein Geld daf\u00fcr verlangen.<\/p>\n<\/p>\n<p>Die Zahlung einer Abl\u00f6se darf auch nicht die Bedingung daf\u00fcr sein, dass der Bewerber den Zuschlag f\u00fcr die Wohnung bekommt. Vermieter d\u00fcrfen den Mietvertrag nicht an die Zahlung einer Auslagenerstattung oder \u00e4hnliches kn\u00fcpfen. So steht es im\u00a0<a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/wovermrg\/__4a.html\" class=\"external-link\">Wohnungsvermittlungsgesetz<\/a>.\u00a0<\/p>\n<h2 class=\"anchor\"><strong>Wie hoch darf eine Abl\u00f6sezahlung sein?<\/strong><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass der Angebotspreis angemessen und fair sein muss. Das hei\u00dft, die H\u00f6he muss sich nach dem Zeitwert und Zustand der M\u00f6bel richten. Nur weil die K\u00fcche beim Kauf 7000 Euro gekostet hat, hei\u00dft das noch lange nicht, dass Mieter zehn Jahre sp\u00e4ter noch 4000 Euro daf\u00fcr verlangen k\u00f6nnen. Allgemein darf die Abl\u00f6se nicht mehr als 50 Prozent \u00fcber dem aktuellen Zeitwert liegen.<\/p>\n<h2 class=\"anchor\"><strong>Muss ich die Zahlung des Abschlags schriftlich festhalten?<\/strong><\/h2>\n<p>Besser ist das. Daf\u00fcr reicht ein einfacher Kaufvertrag, der die \u00fcberlassenen M\u00f6bel und auch deren Zustand sowie die Kaufsumme auflistet. Dann ist alles sauber geregelt und keine Partei kann der anderen am Ende etwas vorwerfen.<\/p>\n<\/p>\n<h2 class=\"anchor\"><strong>Ich habe eine Abl\u00f6se bezahlt, will die M\u00f6bel aber gar nicht. Was kann ich tun?<\/strong><\/h2>\n<p>Leider ist es in vielen Ballungsgebieten fast schon zum Standard geworden, dass Wohnungssuchende oft vor der Frage stehen: Abl\u00f6se verweigern oder Wohnung bekommen? Der Mietmarkt ist so stark umk\u00e4mpft, dass die Vormieter oft Abl\u00f6sen f\u00fcr alte M\u00f6bel verlangen und daf\u00fcr zum Beispiel anbieten, schon fr\u00fcher auszuziehen. Dann w\u00fcrde es sich nicht um eine Abl\u00f6se, sondern eine Abstandszahlung handeln. Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, handelt es sich um rechtlich unterschiedliche Prozesse.\u00a0<\/p>\n<p>Das Anbieten einer Gegenleistung ist n\u00e4mlich nichts rechtens und darauf muss man sich nicht einlassen. Oft wird die Wohnung dann aber einfach an einen anderen Zahlungswilligen vergeben. Wer sich zu einem Abschlag \u00fcberreden l\u00e4sst, kann danach immerhin mit den M\u00f6beln machen, was er oder sie will. Da die M\u00f6bel nicht Bestandteil der Wohnung sind und per Abl\u00f6sezahlung rechtm\u00e4\u00dfig gekauft wurden, k\u00f6nnen Nachmieter diese dann umbauen, neu streichen oder auch einfach entsorgen.<\/p>\n<h2><strong>Was gilt bei einer m\u00f6blierten Wohnung?<\/strong><\/h2>\n<p>Bei einer m\u00f6blierten Wohnung ist der Vermieter derjenige, der die M\u00f6bel stellt. Sie geh\u00f6ren fest zum Mietverh\u00e4ltnis, sind im Vertrag genannt und d\u00fcrfen nicht ohne R\u00fccksprache entsorgt werden. F\u00fcr solche Wohnungen gibt es oft Aufschl\u00e4ge auf die Miete, einen M\u00f6blierungs- oder Abnutzungszuschlag.<\/p>\n<\/p>\n<p>Auch hier gilt: Der Abschlag darf nicht zu hoch angesetzt sein. Wird zum Beispiel eine Esstischgarnitur in der Wohnung \u00fcberlassen, die etwa einen Anschaffungswert von 1000 Euro hatte, darf der Abschlag nicht 100 Euro im Monat betragen. Dann w\u00e4re die Garnitur schlie\u00dflich bereits voll abbezahlt und der Vermieter w\u00fcrde sich dar\u00fcber hinaus bereichern. Stehen Interessenten vor solchen Problemen mit ihrem zuk\u00fcnftigen Vermieter, k\u00f6nnen sie sich an Anw\u00e4lte oder Mietervereine wenden.<\/p>\n<p><em>Dieser Text stammt aus dem Archiv und erschien erstmals im September 2025. Er wurde erneut gepr\u00fcft und ver\u00f6ffentlicht.\u00a0<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>\u201eAbl\u00f6sezahlung f\u00fcr K\u00fcche 2000 Euro\u201c, solche Formulierungen stehen oft in Wohnungsinseraten. Oft ist das gar nicht erlaubt. 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