{"id":9113,"date":"2026-06-11T18:12:04","date_gmt":"2026-06-11T16:12:04","guid":{"rendered":"https:\/\/meiser-tv.de\/wirtschaft\/arbeitszeitgesetz-ab-der-zehnten-stunde-ist-man-kaum-noch-produktiv-37529228-html\/"},"modified":"2026-06-11T18:12:04","modified_gmt":"2026-06-11T16:12:04","slug":"arbeitszeitgesetz-ab-der-zehnten-stunde-ist-man-kaum-noch-produktiv-37529228-html","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/meiser-tv.de\/en\/wirtschaft\/arbeitszeitgesetz-ab-der-zehnten-stunde-ist-man-kaum-noch-produktiv-37529228-html\/","title":{"rendered":"Anwalt zu Arbeitszeitgesetz: \u201eTheoretisch k\u00f6nnten Chefs aus drei Schichten zwei machen\u201c"},"content":{"rendered":"<div>\n<div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p>Schwarz-Rot plant, das Arbeitszeitgesetz zu kippen. M\u00f6gliche Folge: das Ende des Achtstundentages. Hier erkl\u00e4rt ein Anwalt, wer sich jetzt sorgen und wer sich sch\u00fctzen muss<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"rtf-content-wrapper\">\n<p><em>Die Bundesregierung plant, das aktuell geltende Arbeitszeitgesetz durch die europ\u00e4ische Arbeitszeitrichtlinie zu ersetzen. Die erm\u00f6glicht in erster Linie, dass t\u00e4glich l\u00e4nger gearbeitet werden kann.<\/em><\/p>\n<p><em>Arbeitstage d\u00fcrften dann nicht mehr h\u00f6chstens acht beziehungsweise in Ausnahmen zehn Stunden, sondern bis zu 13 Stunden dauern. Im Gespr\u00e4ch mit gibt Pascal Croset, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht, seine Einsch\u00e4tzung zu den Pl\u00e4nen der Bundesregierung ab.<\/em><\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Herr Croset, die Bundesregierung plant die Umstellung von einer t\u00e4glichen auf eine w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit\u00a0\u2013 nach dem Vorbild der europ\u00e4ischen Arbeitszeitrichtlinie. Das k\u00f6nnte 13\u2011Stunden\u2011Tage bedeuten. Kann mein Arbeitgeber dann einfach sagen, \u201eKomm um 8, aber stell dich auf Feierabend um 21 Uhr ein!\u201c?<\/strong><br \/>PASCAL CROSET: Ob der Arbeitgeber so etwas anordnen darf, richtet sich zuerst nach dem Direktionsrecht in Paragraf 106 Gewerbeordnung und den Grenzen, die der Arbeitsvertrag zieht. Steht im Vertrag etwa \u201eMontag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr\u201c, dann ist das die Grenze. Dar\u00fcber kommt der Arbeitgeber nicht hinweg.<\/p>\n<p><strong>Und wenn so etwas nicht in meinem Vertrag steht?<\/strong><br \/>Fehlen konkrete Uhrzeiten, ergibt sich vieles aus der Art der T\u00e4tigkeit und den \u00fcblichen Zeiten im Betrieb: Im klassischen B\u00fcrojob gelten die allgemeinen B\u00fcroarbeitszeiten. Daraus folgt, dass Arbeiten tief in die Nacht hinein un\u00fcblich und vom Vertrag nicht gedeckt sind.<\/p>\n<p><strong>Was gilt, wenn man nicht im <\/strong><a target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/www.capital.de\/karriere\/management-sechs-bueroarten-und-ihre-nachteile?utm_medium=standard&amp;utm_source=rss\" title=\"New Work: B\u00fcro\" class=\"autolinker\"><strong>B\u00fcro<\/strong><\/a><strong> arbeitet?<\/strong><br \/>In Branchen wie Handwerk, Logistik oder Landwirtschaft ist es \u00fcblich, dass Arbeitsbeginn schon um sechs Uhr morgens sein kann, allerdings endet der Arbeitstag dann typischerweise auch entsprechend fr\u00fcher. Wenn der Arbeitsvertrag selbst kein konkretes Zeitfenster setzt, dann ist auf branchentypische \u00dcblichkeit abzustellen.<\/p>\n<p><strong>Darf mein Chef mich dann einfach spontan 13 Stunden am Tag arbeiten lassen? Oder muss er das vorher ank\u00fcndigen?<\/strong><br \/>Man muss wie gesagt strikt trennen zwischen Arbeitszeitgesetz \u2013 was gesetzlich maximal erlaubt ist \u2013 und Arbeitsvertrag \u2013 was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschuldet ist. Die 13\u2011Stunden\u2011Grenze ist eine rechtliche Maximalgrenze. Sie erweitert nicht automatisch den arbeitsvertraglichen Anspruch des Arbeitgebers, sondern sie erlaubt den Arbeitsvertragsparteien, etwas zu vereinbaren. Nach heutiger Gesetzeslage w\u00e4re es unzul\u00e4ssig, aus einem normalen 39\u2011Stunden\u2011Vertrag ein Modell zu machen wie \u201eMontag bis Mittwoch je 13 Stunden, Donnerstag und Freitag frei\u201c. Auch wenn der Arbeitnehmer das so wollen\u00a0<em>w\u00fcrde<\/em>: nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Nach der geplanten Gesetzeslage w\u00e4re das erlaubt, aber: Arbeitgeber und Arbeitnehmer m\u00fcssten das eben auch so vereinbaren. Wenn es so nicht vertraglich vereinbart ist, k\u00f6nnte der Arbeitgeber diese Gestaltung nicht einseitig anweisen. Gerichte w\u00fcrden 13-Stunden-Tage voraussichtlich als nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ansehen. Um das aber auch in der Realit\u00e4t etwas in Perspektive zu setzen: Ich glaube nicht, dass das in Zukunft fl\u00e4chendeckend genutzt werden wird.<\/p>\n<p><strong>Warum?<\/strong><br \/>Arbeitgeber sind im Regelfall nicht daran interessiert, Besch\u00e4ftigte 13 Stunden am St\u00fcck arbeiten zu lassen, weil die Leistungsf\u00e4higkeit dann deutlich abnimmt. Ab der zehnten Stunde ist man kaum noch produktiv. Im Handwerk etwa w\u00e4re es wenig sinnvoll, wenn jemand 13 Stunden mauert. Das ist k\u00f6rperlich kaum durchzuhalten und qualitativ riskant. Warum sollten Arbeitgeber das wollen? Nach meiner Einsch\u00e4tzung wird es Arbeitgebern nur in Ausnahmef\u00e4llen wichtig sein, dass die Arbeit so lange am St\u00fcck erbracht wird. Man darf hier nicht vergessen, dass die Wochenarbeitszeit gleich bleibt. Der Arbeitnehmer, der heute l\u00e4nger gearbeitet hat, geht in den n\u00e4chsten Tagen fr\u00fcher.<\/p>\n<p><strong>Wird Ausbeutung nicht wahrscheinlicher, je lockerer das Gesetz ist?<\/strong><br \/>Theoretisch k\u00f6nnten Chefs in manchen Branchen aus drei Schichten zwei machen, um Personal zu sparen. In der Praxis braucht man aber f\u00fcr typische \u00d6ffnungszeiten oder Servicezeiten trotzdem eine bestimmte Anzahl an K\u00f6pfen. Durch l\u00e4ngere Tage wird die Gesamtstundenzahl ja nicht reduziert. Und noch mal: Schichtarbeit und ungew\u00f6hnliche Arbeitszeiten gelten arbeitsrechtlich als \u201eungew\u00f6hnliche Arbeit\u201c und m\u00fcssen vertraglich vereinbart sein. Ein Arbeitgeber kann nicht einseitig Schichtarbeit einf\u00fchren und Besch\u00e4ftigte zu sehr fr\u00fchen oder sehr sp\u00e4ten Zeiten oder bald sehr langen Arbeitszeiten verpflichten, wenn das bisher nicht angelegt war.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Ist eine w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit f\u00fcr Arbeitnehmer denn grunds\u00e4tzlich besser oder schlechter als eine t\u00e4gliche H\u00f6chstarbeitszeit?<\/strong><br \/>Das h\u00e4ngt extrem vom Einzelfall, der Branche und den pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnissen ab. F\u00fcr manche Besch\u00e4ftigte kann mehr Flexibilit\u00e4t sehr vorteilhaft sein, f\u00fcr andere eine erhebliche Belastung.<\/p>\n<p><strong>Haben Sie ein Beispiel?<\/strong><br \/>In der 24\u2011Stunden\u2011Pflege werden oft schon heute \u2013 rechtswidrig \u2013 zwei Zw\u00f6lf\u2011Stunden\u2011Schichten gefahren, was schon heute \u00fcber der rechtlichen Maximalgrenze liegt. Viele Besch\u00e4ftigte dort w\u00fcnschen sich trotzdem genau diese langen Schichten, weil sie dann weniger Fahrzeit haben und ihr Tag weniger zerst\u00fcckelt ist. Es wird dann auch nicht die gesamten zw\u00f6lf Stunden \u201edurchgearbeitet\u201c, vielmehr wechseln sich Zeiten intensiver Arbeit und Zeiten mit Warten, Lesen oder kurzen Nickerchen ab. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Intensivpflege ist extrem harte Arbeit, das wei\u00df ich aus vielen Gespr\u00e4chen mit Beteiligten. Und genau diese sagen mir: Zwei Zw\u00f6lf-Stunden-Schichten und ein freier Tag sind weniger belastend als drei Acht-Stunden-Schichten. Durch die neue Gesetzeslage w\u00fcrde man den Arbeitnehmern <em>erlauben<\/em>, das so zu vereinbaren, wenn sie das <em>m\u00f6chten<\/em>.<\/p>\n<p><strong>Wie Sie sagen: Das ist aktuell rechtswidrig.<\/strong><br \/>Ja. Aber gleichzeitig auch ein Argument f\u00fcr ein flexibleres Arbeitszeitgesetz. Gesetzlich zul\u00e4ssig sind derzeit zehn Stunden, und l\u00e4ngere Schichten sind ohne Frage problematisch. Aber es gibt Arbeitnehmer, die freiwillig l\u00e4ngere Schichten bevorzugen w\u00fcrden \u2013 eine w\u00f6chentliche H\u00f6chstgrenze k\u00f6nnte das in einem gewissen Rahmen erm\u00f6glichen, solange der Arbeitsschutz gewahrt bleibt.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Was sollte ich konkret in meinem Arbeitsvertrag pr\u00fcfen, sollte die Reform kommen?<\/strong><br \/>Zuerst: Stehen konkrete Arbeitszeiten im Vertrag oder in einer Betriebsvereinbarung beziehungsweise einem Tarifvertrag? Dann ist das der Rahmen, an den der Arbeitgeber gebunden ist. Zweitens: Gibt es Formulierungen wie \u201eArbeitszeit 38 Stunden im Korridor Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr\u201c? In solchen F\u00e4llen kann der Arbeitgeber innerhalb des Korridors recht frei einteilen, aber nur bis zur vereinbarten Wochenstundenzahl. Drittens: Enth\u00e4lt der Vertrag eine ausdr\u00fccklich geregelte \u00dcberstundenpflicht? Nur dann darf der Arbeitgeber \u00dcberstunden anordnen.<\/p>\n<p><strong>Was w\u00e4re denn in dem neuen Modell als \u00dcberstunde definiert?<\/strong><br \/>Alles, was \u00fcber die vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit hinausgeht, ist eine \u00dcberstunde. Die rechtliche Grenze begrenzt nur, was \u00fcberhaupt vereinbart werden darf \u2013 sie ersetzt nie den Arbeitsvertrag. Wenn die M\u00f6glichkeit, sehr lange Tage zu arbeiten, nicht im Vertrag oder in einer kollektivrechtlichen Regelung angelegt ist, kann der Arbeitgeber sie nicht einseitig einf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Gewerkschaften malen Horrorszenarien, Arbeitgeberverb\u00e4nde loben die Pl\u00e4ne. Wie ordnen Sie die Reform insgesamt ein?<\/strong><br \/>Ich habe den Eindruck, dass viele Debatten aneinander vorbeigehen: Die einen sehen nur das Extrembild der 73\u2011Stunden\u2011Woche, die anderen blenden Missbrauchsgefahren aus. Beides greift zu kurz. Schon heute w\u00e4ren viele theoretische Modelle mit sehr konzentrierter Arbeitszeit m\u00f6glich, werden aber in der Praxis kaum umgesetzt. Und eine 73-Stunden-Woche w\u00e4re von vornherein ausgeschlossen, wenn das Gesetz eine maximale Wochenarbeitszeit regelt.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Aber ist der Achtstundentag nicht ein wichtiges Bollwerk des Arbeitnehmerschutzes und die Umstellung auf eine w\u00f6chentliche H\u00f6chstgrenze eine klare Verschlechterung f\u00fcr Besch\u00e4ftigte?<\/strong><br \/>Der Achtstundentag hat historisch eine starke Schutzfunktion und gro\u00dfe symbolische Bedeutung. Wenn der Gesetzgeber wirklich auf eine Wochenarbeitszeit umstellt, verschiebt sich dieser Schutz: Sehr lange Arbeitstage werden grunds\u00e4tzlich leichter m\u00f6glich. Allerdings erlaubt schon das heutige Recht Arbeitstage von bis zu zehn Stunden, solange es daf\u00fcr Ausgleichsregelungen gibt. Viele der aktuell diskutierten Horrorszenarien lassen sich rechtlich nur als theoretische Extremf\u00e4lle konstruieren und entfalten praktisch kaum Relevanz. In Branchen und Unternehmen ohne starke Gewerkschaften oder Betriebsr\u00e4te besteht aber die Gefahr, dass die neue Flexibilit\u00e4t einseitig zugunsten der Arbeitgeber genutzt wird. Wo es gut organisierte Interessenvertretungen und Tarifvertr\u00e4ge gibt, k\u00f6nnen die neuen Spielr\u00e4ume eher gemeinsam und auch im Sinne der Besch\u00e4ftigten gestaltet werden.<\/p>\n<p><em>Dieser Artikel ist eine \u00dcbernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland geh\u00f6rt. Auf Capital.de wird er sechs Monate hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de.<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div>Schwarz-Rot plant, das Arbeitszeitgesetz zu kippen. M\u00f6gliche Folge: das Ende des Achtstundentages. 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