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Die teure Maskenfehlleistung – Millionen kommen zu Millionen

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Vor dem Hintergrund einer permanenten Debatte über weitere Sozialkürzungen hat es schon einen speziellen Geschmack, wenn nun bruchstückweise die Kosten fällig werden, die die Corona-Politik eines Gesundheitsministers Jens Spahn hinterlassen hat. Spahn, der sich als CDU-Fraktionschef durch besonders viele Sparvorschläge hervortut, wurde bereits von jeder rechtlichen Verantwortung für das von ihm hinterlassene Chaos freigesprochen. Aber Urteil für Urteil steigt der Preis dafür – den natürlich der Steuerzahler entrichten muss.

220 Millionen Euro waren es im neuesten Urteil. Ein Maskenhändler, der ursprünglich vom Landgericht Bonn 33 Millionen Euro zugesprochen bekommen hatte, erzielte jetzt vor dem OLG Köln ein Urteil, das ihm einen Anspruch auf eine Zahlung von 220 Millionen zubilligte. Dazu kommen allerdings noch Zinsen und Zinseszinsen seit 2020, die den Betrag um weitere 128 Millionen erhöhen dürften. Die aktuelle Summe für diesen einen Fall liegt also bei 348 Millionen Euro.

Zur Erinnerung: Spahn hatte im März 2020 eine offene Beschaffung für FFP-2-Masken angeschoben, mit einer Abnahmegarantie für jeden Anbieter, der für einen Preis von 4,50 Euro pro Maske zu liefern bereit war. Ein Angebot, auf das dann mehr Anbieter eingingen als gedacht; schließlich lag es himmelweit über den Preisen, die für solche Produkte üblicherweise geboten werden.

Daraufhin versuchte das Ministerium, die Anzahl der abzunehmenden Masken zu reduzieren. Mängel, Fristversäumnisse – die üblichen Tricks. Das Landgericht hatte diese noch akzeptiert; das OLG Köln allerdings nicht mehr. Schließlich argumentierte der Lieferant gegen die vorgehaltene Fristversäumnis damit, er habe gar nicht in Erfahrung bringen können, wohin er die Masken hätte liefern sollen. Ein Argument, das angesichts des damaligen Chaos durchaus realistisch ist.

Die ganze Spahnsche Maskenbeschaffung endete in weitgehender Vergeblichkeit – ein Großteil der damals beschafften Masken musste am Ende kostspielig entsorgt werden; die meisten erreichten nie die Nutzer, weil die Logistik bis zum Endverbraucher nicht funktionierte. Aber noch ist nur ein Bruchteil der damals freihändig geschlossenen Verträge juristisch abgearbeitet. Schätzungen gehen bis zu 2,3 Milliarden Euro, die am Ende fällig werden könnten. Erst jetzt werden die größeren Klagen verhandelt; bei den bisher abgeschlossenen Prozessen ging es in Summe um etwas über 60 Millionen, also einen Bruchteil der jetzt eingeklagten Summe. Die Hamburger Klage, die Anfang des Monats durch die Presse ging, aber noch vor der ersten Instanz steht, dreht sich um 500 Millionen Euro.

Kosten, denen dank der Fähigkeiten des damaligen Ministers kein Nutzen gegenübersteht. Jens Spahn aber betreibt weiter Politik und schlägt Einschnitte vor.

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