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Die Landesanstalt für Medien NRW ist nach dem Podcast-Gespräch von „Ben ungeskriptet“ mit Björn Höcke gegen den Podcaster vorgegangen und fordert Änderungen sowie eine Einordnung einzelner Aussagen wegen Verstößen gegen journalistische Sorgfaltspflichten. Die in Köln ansässige ungeskriptet media GmbH erhielt am 15. Juni ein Schreiben der Rechtsabteilung der Landesmedienanstalt NRW.
Im über vierstündigen Gespräch hatte Höcke unter anderem über das gegen ihn geführte Strafverfahren wegen der Parole „Alles für Deutschland“ gesprochen. Die Medienaufsicht sieht den Verdacht verletzter journalistischer Grundsätze, weil einer aus ihrer Sicht falschen Aussage Höckes zur juristischen Bewertung dieser Parole nicht widersprochen oder sie nicht korrigiert wurde. Konkret gehe es darum, dass das Format als journalistisches Angebot gilt und deshalb an journalistische Sorgfalt und Richtigstellungspflichten gebunden ist.
Der Podcast mit dem Thüringer AfD-Politiker war inzwischen rund sechs Millionen Mal aufgerufen worden und hatte eine heftige Debatte ausgelöst – Kritiker warfen Berndt vor, Höcke weitgehend unkritisch und ohne journalistische Einordnung eine Bühne zu bieten. Inzwischen wurden aus der veröffentlichten Fassung bereits mindestens zwei Passagen nachträglich entfernt, weil dort Aussagen gefallen seien, die juristisch angreifbar sein könnten, wie Berndt auf Instagram erklärte.
Der Vorgang befeuert eine Grundsatzdiskussion über Meinungsfreiheit, den Umgang mit vermeindlich „rechten“ Positionen in reichweitenstarken Podcasts und die Rolle der Landesmedienanstalten bei der Kontrolle von Online-Formaten, die journalistisch auftreten, aber von Einzelpersonen oder kleinen Produktionsfirmen verantwortet werden.
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Bildquelle: „Ben ungeskriptet“ / YouTube