„Es gibt keinen Völkermord in Gaza“ – Die Gewissheit der Frau Hoppermann | Von Dirk Ellerbrock

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Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock.

Es gibt Sätze, die mehr über den Sprecher verraten als über ihren Gegenstand. „Für die CDU Deutschlands ganz klar: Es gibt keinen Völkermord in Gaza“ – dieser Satz der neuen CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann ist ein solcher Satz. Er interessiert nicht wegen dessen, was er über Gaza aussagt. Er interessiert wegen dessen, was er über die Funktionsweise politischer Sprache in Deutschland verrät.

Was der Satz vorgibt zu sein

Grammatisch tritt die Aussage als Rechtsfeststellung auf. „Es gibt keinen Völkermord“ – das ist die Sprache eines juristischen Befunds, nicht die einer politischen Präferenz. Wer so spricht, beansprucht, eine Tatsachenfrage geklärt zu haben.

Nur: Diese Tatsachenfrage ist nicht geklärt. Der Internationale Gerichtshof prüft seit Januar 2024 im Verfahren Südafrika gegen Israel genau diese Frage und hat bereits festgestellt, dass die Vorwürfe „plausibel“ sind – ein niedrigerer Standard als eine Endfeststellung, aber ein justizielles Faktum, kein Meinungsbeitrag. Die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese kam in ihren Berichten „Anatomie eines Genozids“ (März 2024) und „Genozid als koloniale Auslöschung“ (Oktober 2024) zu dem Schluss, die Schwelle sei erreicht. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung schätzte die kriegsbedingten Todesfälle bis Oktober 2025 auf über 100.000 – mit einer Alters- und Geschlechterverteilung, die statistisch anerkannten Genoziden ähnelt, wie die Forscher selbst betonten, ohne daraus ein juristisches Urteil abzuleiten.
Wer angesichts dieses Befundlage erklärt, die Sache sei „ganz klar“, hat nicht mehr Informationen als der IGH. Er hat weniger Zweifel.

Was der Satz tatsächlich ist

Genozid nach der UN-Völkermordkonvention verlangt zwei Elemente: eine der aufgezählten Handlungen – und die spezifische Absicht, eine Gruppe als solche zu vernichten. Das zweite Element, der dolus specialis, ist der eigentliche Streitpunkt vor Gericht. Er lässt sich nicht aus Opferzahlen ableiten, sondern nur aus Äußerungen, Befehlsstrukturen, Mustern der Kriegsführung – Material, das aufwendig ausgewertet werden muss und über das ernsthaft gestritten werden kann.

Hoppermann hat zu diesem Streit nichts beigetragen. Sie hat ihn für beendet erklärt, ohne ihn geführt zu haben. Das ist der eigentliche Befund: Ihr Satz ist keine Rechtsauffassung. Er ist eine Loyalitätsformel, die sich die Grammatik einer Rechtsauffassung geliehen hat. Das zeigt schon der zweite Halbsatz, der den ersten unmittelbar kassiert: „Wir stehen an der Seite Israels und der Ukraine im Kampf gegen den Terror und Aggression.“ Die Reihenfolge ist bezeichnend. Nicht: Wir haben geprüft und kommen zu dem Schluss. Sondern: Wir stehen an einer Seite – und die Prüfung entfällt, weil das Ergebnis durch die Bündniszugehörigkeit bereits feststeht.

Warum das schärfer ist als der Vorwurf der Gefühllosigkeit

Man könnte Hoppermann vorwerfen, sie ignoriere das Leid der Kinder in Gaza. Das trifft ihren Satz nicht wirklich, denn ihr Satz handelt nicht vom Leid – er handelt von der Bündnistreue. Der eigentliche Einwand muss deshalb an anderer Stelle ansetzen: Eine Politikerin in einem der höchsten Parteiämter der Republik hat eine offene, international verhandelte Rechtsfrage stellvertretend für die zweitgrößte Partei Deutschlands für erledigt erklärt – nicht, weil neue Erkenntnisse vorlägen, sondern weil eine außenpolitische Festlegung diese Erledigung verlangte.

Das ist die eigentliche Pointe: Der IGH sammelt seit zwei Jahren Beweise. Die neue CDU-Generalsekretärin brauchte keine.

Was daraus folgt

Diese Beobachtung ersetzt nicht die juristische Klärung – die bleibt Aufgabe des Gerichts, nicht der Publizistik. Aber sie entlarvt etwas anderes: den Mechanismus, mit dem außenpolitische Bündnistreue in Deutschland systematisch als moralische und faktische Gewissheit verkleidet wird. Wer Zweifel an dieser Gewissheit äußert, wird nicht als jemand behandelt, der eine offene Frage offen hält, sondern als jemand, der die Bündnistreue verletzt. Genau diese Verschiebung – von der Loyalitätsfrage zur vermeintlichen Tatsachenfrage – ist der eigentliche Skandal an Hoppermanns Satz. Nicht, dass sie sich positioniert. Sondern dass sie ihre Positionierung als Erkenntnis verkauft.

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Bildquelle: Anas-Mohammed / shutterstock

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Quellen und Anmerkungen

  1. IGH-Verfahren Südafrika gegen Israel
    IGH, Anordnung einstweiliger Maßnahmen vom 26. Januar 2024, South Africa v. Israel (Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide)
    Legal Tribune Online, 26.01.2024: „IGH verpflichtet Israel zu Sofortmaßnahmen in Gaza“, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-voelkermord-palaestina-israel-gaza-eilantrag-suedafrika-hamas-krieg
  2. UNICEF-Zahlen
    UNICEF State of Palestine, Humanitarian Situation Update, 5. Februar 2026: 71.803 Getötete seit 7. Oktober 2023 bis 3. Februar 2026, davon mindestens 21.289 Kinder; 171.230 Verletzte, davon ca. 44.500 Kinder. Nur 18 von 36 Krankenhäusern teilweise funktionsfähig.
https://www.unicef.org/sop/reports/unicef-state-palestine-humanitarian-situation-update
  3. Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) / Centre for Demographic Studies (CED)
    MPIDR/CED-Studie (November 2025): 78.318 (Spanne 70.614–87.504) Getötete zwischen 7. Oktober 2023 und 31. Dezember 2024; Update: konfliktbedingte Todesfälle bis 6. Oktober 2025 wahrscheinlich über 100.000.
https://www.mpg.de/25776334/1125-defo-gaza-studie-zeigt-beispiellose-verluste-an-menschenleben-und-lebenserwartung-154642-x
    Ergänzung: Eine weitere, im Dezember 2025 bekannt gewordene Auswertung desselben Forschungsteams kommt für die ersten zwei Kriegsjahre sogar auf eine Spanne von ca. 100.000–126.000 Toten (Mittelwert ca. 112.000), davon rund 27 % Kinder unter 15 und 24 % Frauen (Quelle: der Freitag, 04.12.2025, https://www.freitag.de/autoren/hanno-hauenstein/max-planck-institut-zaehlt-126-000-gaza-tote-was-heisst-das-fuer-den-genozid).
  4. Francesca Albanese / UN-Sonderberichterstatterin
    „Anatomy of a Genocide“, UN-Menschenrechtsrat, Dokument A/HRC/55/73, vorgelegt 25. März 2024 (Finalversion 1. Juli 2024): „reasonable grounds to believe that the threshold indicating the commission of genocide has been met“
https://www.un.org/unispal/document/anatomy-of-a-genocide-report-of-the-special-rapporteur
    UN News, 26.03.2024: „Rights expert finds ‚reasonable grounds‘ genocide is being committed in Gaza“, https://news.un.org/en/story/2024/03/1147976
  5. Weitere völkerrechtliche Einordnung
    Stefanie Bock/Kai Ambos (Mai 2025): Indizien für Genozid verdichten sich
    Stefan Talmon (Spiegel-Interview): sieht den „only reasonable inference“-Maßstab in Gaza nicht erfüllt
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