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AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht

AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht

Mit dem endgültigen Beschluss bleibt die Überwachung des Landesverbands bestehen. Die Folgen reichen von juristischen Fragen bis hin zu einer grundsätzlichen Diskussion über Macht, Kontrolle und politische Chancengleichheit.

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AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht

Gericht zementiert staatliche Ausgrenzung: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten

Mit dem endgültigen Beschluss bleibt die Überwachung des Landesverbands bestehen. Die Folgen reichen von juristischen Fragen bis hin zu einer grundsätzlichen Diskussion über Macht, Kontrolle und politische Chancengleichheit.

Ein Kommentar von Janine Beicht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat der AfD den Weg in die nächste Instanz versperrt und den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. (1) Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit bleibt die Beobachtung des gesamten bayerischen AfD-Landesverbands durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestehen.

Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 nach mehrtägiger Verhandlung festgestellt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen (2). Der Verwaltungsgerichtshof sah keine hinreichenden Gründe für eine Berufung und bestätigte, dass die Vorinstanz belastende und entlastende Aspekte gleichermaßen gewürdigt habe.

Die Begründung der Richter und ihre politische Tragweite

Die Richter bewerteten bestimmte der AfD zurechenbare Äußerungen als Überschreitung der Grenzen zulässiger Kritik. Dazu zählten sogenannte Aussagen zur Remigration, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glauben, zu Umsturzphantasien sowie zur fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. In der Pressemitteilung des BayVGH heißt es dazu: (1)

„Das Ergebnis des Verwaltungsgerichts sei ‚nicht zu beanstanden, soweit festgestellt werde, dass insbesondere bestimmte, der AfD zurechenbare Äußerungen zur ‚Remigration‘, zu einer Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen“

Sie sahen Anhaltspunkte für ein völkisches Weltbild, das gegenüber Staatsbürgern mit Migrationshintergrund problematisch sei. Gleichzeitig wiesen sie den Einwand zurück, Aussagen hochrangiger Parteimitglieder könnten staatlich beeinflusst worden sein. Die rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung seien durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt.

Bayerns Innenminister feiert die Entscheidung als Sieg für Demokratie und Rechtsstaat

Innenminister Joachim Herrmann begrüßte den Beschluss ausdrücklich. Er betonte, die Beobachtung sei zu Recht erfolgt und dürfe fortgesetzt werden. Herrmann warf der AfD vor, sich zwar öffentlich gemäßigt zu geben, jedoch keine ernsthafte Distanzierung von extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei vorzunehmen. Seine politische Lesart des Urteils brachte Herrmann anschließend selbst auf den Punkt:

„Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit 2022 zu Recht und darf dies auch weiterhin tun. Das ist ein klares Zeichen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat. […] Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus.“

Dass ein Innenminister eine Entscheidung zur Beobachtung einer Oppositionspartei als Erfolg für den Rechtsstaat feiert, lenkt den Blick zwangsläufig auf die Behörde, die diese Beobachtung überhaupt durchführt.

Der Geheimdienst als verlängerter Arm der Exekutive

Hinter diesem juristischen Sperrfeuer verbirgt sich eine weitaus tiefere, strukturelle Problematik bundesdeutscher Staatlichkeit, die das Fundament der Gewaltenteilung ins Wanken bringt. Der Verfassungsschutz ist keineswegs ein neutraler, über den Dingen stehender Schiedsrichter im demokratischen Parteienwettbewerb, sondern eine der Exekutive unterstellte Behörde, die direkt an die Weisungen der jeweiligen Innenministerien gebunden ist. (4)

Wenn dieser staatliche Machtapparat gezielt gegen die unbequeme politische Opposition vorgeht, verlässt der Staat seine zugewiesene Rolle und agiert als parteiischer politischer Akteur. In einer liberalen Demokratie sollte die Regierung ihre Konkurrenten ausschließlich an der Wahlurne bekämpfen, anstatt Institutionen mit geheimdienstlichen Befugnissen zur Überwachung, Markierung und gesellschaftlichen Isolierung missliebiger Bewegungen zu missbrauchen. Die historische Erfahrung lehrt, dass Regierungen schon immer dazu neigten, Sicherheitsbehörden und den gesamten Staatsapparat zur moralischen Delegitimierung und Unterdrückung von Regierungskritikern zu instrumentalisieren.

Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Debatte.

Demokratie gerät nicht dort in Gefahr, wo Opposition existiert, sondern dort, wo Regierungen definieren, welche Opposition als legitim gelten darf.

Das Vertrauen in die Neutralität der staatlichen Institutionen schwindet genau in dem Moment, in dem die amtierende Regierung der „unsere Demokratie“ eigenmächtig darüber befindet, welche politische Kraft als akzeptabel und legitim zu gelten hat und welche gesellschaftlich gebrandmarkt werden soll.

Der zeitliche Kreislauf der behördlichen Stigmatisierung

Die Genese dieses Verfahrens verdeutlicht die Methode, mit welcher der bayerische Verfassungsschutz die Opposition systematisch einhegt. Den Stein des Anstoßes bildete ein Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Juni 2021, welches das bayerische Landesamt im Juni 2022 zum Anlass nahm, den gesamten Landesverband zum offiziellen Beobachtungsobjekt zu erklären. (5) Das primäre Ziel dieser Maßnahme bestand laut Behördenangaben darin, aufzuklären, ob sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verfestigen, die den Kernbestand des Grundgesetzes beeinträchtigen oder beseitigen wollen. Die offizielle Begründung für diesen Schritt formuliert die Bayrische Staatsregierung selbst unmissverständlich: (5)

„Die Beobachtung durch das BayLfV dient der Aufklärung, inwieweit sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür verfestigen, dass die AfD als Gesamtpartei Bestrebungen verfolgt, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Die innere Zerrissenheit der AfD als Gesamtpartei, Flügelkämpfe bzw. eine Annäherung an extre­mistische Gruppierungen machen eine Beobachtung der AfD als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz erforderlich.“ 

Bereits im Vorfeld scheiterte die Partei mit einem Eilantrag gegen diese Überwachung vor dem Verwaltungsgericht München, was der Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 14. September 2023 bestätigte. (6) Damals durfte die Behörde die Öffentlichkeit vorläufig über die Beobachtung informieren. Das darauffolgende Hauptsacheverfahren endete im Sommer 2024 ebenfalls mit einer Niederlage für den Landesverband, wobei das Gericht das staatliche Vorgehen mit Einzeläußerungen bayerischer AfD-Politiker begründete, die auf einem angeblich völkisch-biologischen Volksverständnis basieren und die Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verletzen würden. Wörtlich hieß es: (7)

Hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausprägung der Menschenwürde richten, ergeben sich – jeweils selbständig tragend – aus der Zielsetzung, Deutsche mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend auszugrenzen, sowie aus Äußerungen in Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen muslimischen Glaubens.“

Die juristische Schizophrenie der Remigrations-Debatte

Die Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs offenbart zudem eine bemerkenswerte logische Bruchlinie, wenn es um die Bewertung konkreter politischer Begriffe geht. Während die Richter des BayVGH in ihrem aktuellen Beschluss betonen, dass bestimmte Äußerungen zur sogenannten Remigration die Grenzen der zulässigen Systemkritik überschreiten und Menschen mit Migrationshintergrund diffamieren, sieht die behördliche Realität an anderer Stelle ganz anders aus.

Noch im Frühjahr 2026, genauer gesagt am 23. April, ruderte derselbe bayerische Verfassungsschutz inhaltlich ein großes Stück zurück und stellte fest, dass die Forderung nach Remigration keineswegs pauschal als verfassungsfeindlich eingestuft werden kann. (8) Diese Kehrtwende folgte einer wegweisenden Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das die Bundespartei gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in Schutz nahm. Das Kölner Gericht mahnte ausdrücklich zur Differenzierung und stellte klar, dass eine undifferenzierte Abschiebung von Staatsbürgern keinesfalls zwingend aus dem begrifflich ohnehin dehnbaren Konzept der Remigration hervorgeht. Damit bröckelt das jahrelang aufgebaute mediale und behördliche Tabu um ein Wort, das rein deskriptiv die Rückwanderung von Menschen bezeichnet. Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln formulierte diesen Befund ungewöhnlich eindeutig und entzog einer pauschalen Interpretation des Begriffs die juristische Grundlage: (9)

„Hinreichende Erkenntnisse ergeben sich insbesondere nicht aus etwaigen  von der Antragstellerin zuletzt auch im Bundestagswahlprogramm 2025 verfolgten Plänen mit Bezug zu einer sogenannten Remigration. Aus dem unklaren Begriff ‚Remigration‘ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.“

Die Kölner Richter verschoben damit den Fokus von der bloßen Verwendung eines Schlagwortes zurück auf die Frage, welche konkreten Inhalte und Zielsetzungen tatsächlich damit verbunden sind.

Wenn Worte je nach Absender unterschiedliche Gewichte erhalten

Die Absurdität der behördlichen Maßstäbe zeigt sich im direkten Vergleich mit den etablierten Altparteien, die sich ungestraft ähnlicher Konzepte und Begrifflichkeiten bedienen. Seit Jahren überbieten sich Politiker der Union und anderer Regierungsparteien in der Forderung nach einer härteren Migrationspolitik (10), effektiveren Grenzkontrollen (11) und gesteigerten Abschiebezahlen.

Die bayerische Staatsregierung rühmt sich öffentlich ihrer Rückführungserfolge und institutionalisiert diese am Flughafen München sogar mit einem eigens dafür eingerichteten Abschiebe-Terminal. Selbst der bayerische Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich erfreut über die erfolgreiche Abschiebung von 14 afghanischen Straftätern aus Bayern und erklärte: (12)

„Ich begrüße es sehr, dass wir heute insgesamt 14 schwere Straftäter aus Bayern erfolgreich nach Afghanistan abschieben konnten. Die Verstetigung unserer Maßnahmen ist wichtig und zeigt, dass der Bundesinnenminister die Festlegung im Koalitionsvertrag entschlossen umsetzt.“

Was bei der parlamentarischen Opposition als verfassungsfeindliche Agitation ausgelegt und vom Geheimdienst überwacht wird, gilt bei den regierenden Kräften als pragmatische, staatstragende Politik. Diese eklatante Doppelmoral nährt den schwerwiegenden Verdacht, dass staatliche Verfolgungsmuster nicht anhand objektiver programmatischer Inhalte, sondern primär anhand der Person des politischen Wettbewerbers festgemacht werden.

Während die AfD wegen scharfer Aussagen zur Migration regelmäßig unter Extremismusverdacht gestellt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird, vertreten inzwischen zahlreiche andere Parteien ähnliche Forderungen, nur mit frischer Begriffskosmetik versehen.

Das asymmetrische Erwachen der Innenministerkonferenz

Wie fundiert und realitätsnah die migrationspolitischen Forderungen der Opposition im Kern sind, offenbart sich pikanterweise auf der aktuellen Innenministerkonferenz im Juni 2026 in Hamburg. (13) Unter dem Vorsitz des Hamburger Innensenators Andy Grote von der SPD schlagen die Bundesländer plötzlich Töne an, die sich kaum noch von den Positionen der überwachten Opposition unterscheiden. Die Innenminister planen einen massiven Schlag gegen den Missbrauch von Sozialleistungen und fordern den Einsatz künstlicher Intelligenz zur automatischen Erkennung von Betrugsmaschen. Ganz ungeniert wird darüber beraten, den Anspruch von EU-Bürgern auf Bürgergeld drastisch zu erschweren und das Kindergeld für Ausländer zu kürzen, deren Nachwuchs im Herkunftsland lebt. Gleichzeitig fordert Grote eine massive Absenkung der rechtlichen Hürden für die Abschiebung straffälliger Flüchtlinge, und zwar explizit auch für jene Personen, die einen offiziellen Schutzstatus in der Bundesrepublik genießen. (14)

Wir müssen bei der Rückführung von Straftätern die hohen rechtlichen Hürden bei Menschen mit Schutzstatus senken – und zwar unabhängig vom Herkunftsland. Wir müssen das Bleibeinteresse des Einzelnen stärker mit dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung abwägen und letzteres höher gewichten.“

Die Grenzen zwischen einst tabuisierter Forderung und offizieller Regierungspolitik wirken damit erstaunlich durchlässig. Was gestern noch als verdächtige Position galt, wird heute auf Ministerkonferenzen als pragmatische Problemlösung diskutiert.

Das metapolitische Ringen um den Begriff Remigration

Um die tieferen Ursachen dieser erbitterten Schlammschlacht zu verstehen, muss man die metapolitische Dimension der Debatte betrachten, die maßgeblich vom österreichischen Aktivisten Martin Sellner geprägt wurde. (14) Sellner, der die Gründung eines eigenen Instituts für Remigration vorantreibt (15), verfolgt eine bewusste Strategie des sozialen und kulturellen Wandels, der dem eigentlichen politischen Wandel vorausgehen muss. Das Konzept seiner Remigrationsdefinition, das im Januar 2024 durch eine falsche Medienenthüllung über ein privates Treffen in Potsdam in den Fokus der breiten Öffentlichkeit gerückt wurde, zielte im Kern auf die Umkehrung von Migrationsströmen durch gezielte administrative und kulturelle Anreize.

Während die AfD-Bundesspitze um Alice Weidel den Begriff im Zuge der enormen öffentlichen Aufmerksamkeit aufgriff und eine programmatische Verankerung im Vorfeld der Bundestagswahl forcierte, betont die Parteiführung stets die strikte Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und lehnt jede Benachteiligung von Passinhabern vehement ab. Dennoch nutzen politische Gegner und Geheimdienste das Schlagwort weiterhin als Hebel für eine pauschale Kriminalisierung der gesamten Oppositionsbewegung.

Die politische Instrumentalisierung von Verbotsszenarien

Die anhaltende Debatte führt seit Jahren zu einem politischen Drängen auf ein Parteiverbot. Das offenbart ein zutiefst gestörtes Verhältnis der etablierten politischen Klasse zu den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates. Über Jahre hinweg wurde den Bürgern vermittelt, dass Wahlen der höchste Ausdruck des Volkswillens seien und der politische Wettbewerb über sachliche Argumente geführt werden müsse.

Seitdem die Opposition jedoch in bundesweiten Umfragen zur stärksten Kraft aufgestiegen ist und stellenweise knapp 29 Prozent Zustimmung verzeichnet (16), mutiert dieser demokratische Grundsatz für das politische Establishment zur existenziellen Bedrohung. Anstatt die inhaltliche Auseinandersetzung zu suchen oder endlich Politik im Interesse der Bürger zu machen, flüchten sich Regierungsvertreter zunehmend in Verbotsfantasien, die letztlich auf die politische Entmündigung von Millionen Wählern hinauslaufen. Dieser autoritäre Impuls verstärkt in weiten Teilen der Bevölkerung den Eindruck, dass nicht eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit der Partei den Ausschlag für die staatliche Verfolgung gibt, sondern schlichtweg deren durchschlagender parlamentarischer Erfolg an der Wahlurne. Wer ständig über Verbote spricht, sendet deshalb eine fatale Botschaft: Solange die Bürger die gewünschten Parteien wählen, ist alles in Ordnung.

Die gesellschaftlichen Folgen der medialen Dauer-Dämonisierung

Die Inflationierung schwerster moralischer und politischer Vorwürfe im alltäglichen Diskurs bleibt nicht ohne handfeste, gefährliche Konsequenzen für die betroffenen Politiker der AfD. Die inflationäre Verwendung von Kampfbegriffen wie „Nazi“ oder „Faschist“ dient in der politischen Arena vorrangig der totalen moralischen Delegitimierung und der sozialen Ausgrenzung des Gegners, um einen echten Dialog von vornherein zu unterbinden. Diese systematische Verrohung des politischen Klimas, die von weiten Teilen der Mainstream-Medien bereitwillig befeuert wird, schlägt sich zunehmend in einer massiven Welle physischer Gewalt nieder.

Aktuelle Statistiken des Bundeskriminalamtes und des Bundesinnenministeriums vom Juni 2026 belegen einen drastischen Anstieg politisch motivierter Straftaten gegen AfD-Parteimitglieder. Während in früheren Jahren primär die Grünen im Fokus standen, verzeichneten die Behörden für das Jahr 2025 insgesamt 4.050 Delikte gegen die AfD, was einer Steigerung von knapp 32 Prozent entspricht. Besonders erschreckend stellt sich die Lage bei den Gewalttaten dar, deren Zahl sich von 34 auf 99 Fälle binnen eines einzigen Jahres nahezu verdreifacht hat. Besonders brisant ist dabei, dass die AfD inzwischen die Spitze der Statistik anführt. Das Handelsblatt stellte dazu fest:

„Keine andere einzeln ausgewiesene Partei kam in der Statistik auf so viele Gewaltdelikte.“

Ein ungünstiger Zeitpunkt mit kalkulierter politischer Wirkung

Während sich die Folgen der Dämonisierung bereits in den Kriminalstatistiken niederschlagen, entfaltet die aktuelle Gerichtsentscheidung zugleich eine erhebliche politische Sprengkraft, denn dass die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genau zu diesem Zeitpunkt verkündet wird, entbehrt nicht einer gewissen politischen Pikanterie.

Am kommenden Wochenende versammelt sich der bayerische Landesverband zu einem wegweisenden Landesparteitag in Passau (18), bei dem die Neuwahl des kompletten Landesvorstands auf der Tagesordnung steht. Es droht eine hitzige Kampfkandidatur um den Posten des Vorsitzenden, bei welcher der Bundestagsabgeordnete Reinhard Mixl den amtierenden Landeschef Stephan Protschka herausfordert. Die juristische Verweigerung der Berufung zur exakt gleichen Zeit liefert den politischen Gegnern der Altparteien und den angeschlossenen Medien die perfekte Munition, um den Parteitag medial zu überschatten und die Delegierten unter maximalen öffentlichen Druck zu setzen. Es ist das klassische Zusammenspiel aus behördlicher Einstufung, politischer Verwertung und medialer Kampagnenführung, das den demokratischen Wettbewerb im Kern beschädigt.

Begleitet wird der Parteitag von einem breiten Protestbündnis aus Parteien, Kirchen und Verbänden, das die Bürger unter Verweis auf den Schutz der Demokratie und des Rufs der Stadt Passau zum Widerstand gegen die Veranstaltung aufruft. Dass eine demokratisch gewählte Partei ihren Parteitag abhält, wird dabei selbst zum Anlass politischer Mobilisierung erklärt. (19)

Das fundamentale rechtsstaatliche Dilemma

Die gesamte Auseinandersetzung um die Überwachung der bayerischen Opposition berührt das innerste Mark des demokratischen Rechtsstaates. Wenn moralisch aufgeladene Ziele wie der Schutz der Demokratie oder der Kampf gegen Extremismus als universelle Rechtfertigung für die Einschränkung politischer Freiheiten herangezogen werden, bewegt sich der Staat auf einem historisch gefährlichen Terrain. Nahezu jede autoritäre Beschränkung in der Geschichte wurde mit höheren Zwecken oder der Abwehr angeblicher Staatsfeinde begründet.

Ein echter Rechtsstaat zeichnet sich jedoch ausschließlich dadurch aus, dass staatliche Eingriffe in den Parteienwettbewerb transparent, verhältnismäßig und einer strikten rechtlichen Prüfung zugänglich sind. Je tiefer eine Regierungsbehörde in das freie Kräftemessen der politischen Parteien eingreift, desto gnadenloser müssen die Anforderungen an Beweise und neutrale Kontrolle sein. Versagt diese rechtsstaatliche Kontrollinstanz und mutiert zum willfährigen Werkzeug der Exekutive, verliert das gesamte System schleichend seine demokratische Glaubwürdigkeit.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob eine Maßnahme mit dem Schlagwort „gegen Nazis“ oder „für den Rechtsstaat“ begründet wird. Die zentrale Frage lautet, ob die Maßnahme selbst rechtsstaatlichen Prinzipien genügt.

Quellen und Anmerkungen

(1) https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_afd_darf_vom_bayerischen_verfassungsschutz_beobachtet_werden.pdf

(2) https://www.sueddeutsche.de/bayern/afd-bayern-verfassungsschutz-beobachtung-klage-gescheitert-menschenfeindliche-ausgrenzung-lux.TtHerrYjikzCFWmmyKywwx?

(3) https://www.stmi.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/detail/herrmann:-verfassungsschutz-darf-afd-beobachten-verwaltungsgerichtshof-staerkt-mit-seiner-entscheidung-demokratie-und-rechtsstaat-21865/

(4) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/behoerden/DE/bfv.html

(5) https://www.bige.bayern.de/informationen-zu-extremismus/rechtsextremismus/alternative-fuer-deutschland-afd/

(6) https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_beobachtung_der_afd_durch_verfassungsschutz.pdf

(7) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-31562

(8) https://apollo-news.net/remigration-als-tabu-jetzt-gibt-auch-der-freistaat-bayern-zu-dass-das-afd-konzept-legitim-ist/

(9) https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

(10) https://www.tagesschau.de/ausland/eu-innenminister-migration-110.html

(11) https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/05/grenzkontrollen.html

(12) https://www.stmi.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/detail/herrmann-begruesst-erfolgreiche-abschiebung-von-14-afghanischen-straftaetern-aus-bayern-21850/

(13) https://www.tagesschau.de/inland/innenministerkonferenz-154.html

(14) https://www.tagesschau.de/inland/innenministerkonferenz-154.html, https://www.newsflix.at/s/wie-das-wort-remigration-teil-der-alltagssprache-wurde-120155925

(15) https://www.remigration-institute.com/de/

(16) https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a30e4ca6bb5c7fe2e1c8b6b/umfrage-schock-fuer-die-union-afd-baut-vorsprung-auf-nie-dagewesenen-wert-aus.html

(17) https://archive.is/EdZ13#selection-637.0-693.256

(18) https://www.br.de/br-fernsehen/programmkalender/ausstrahlung-4054058.html

(19) https://passaugegenrechts.de/protest-gegen-landesparteitag-im-juni-2026/

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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Berlin, Deutschland, 04.07.2023: Alice Weidel und Tino Chrupalla bei einem Treffen in Berlin

Bildquelle: photocosmos1 / shutterstock

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